Auf Grund des § 7 Absatz 2 des Akkreditierungsstellengesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625), in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen:
(1) Für Amtshandlungen der Akkreditierungsstelle in Zusammenhang mit der Akkreditierung und Überwachung von Laboratorien, Inspektions- und Zertifizierungsstellen (Konformitätsbewertungsstellen) werden Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung erhoben.
(2) Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage dieser Verordnung.
Die Auslagen richten sich nach § 10 des Verwaltungskostengesetzes.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3965 - 3966)
Tarif-Stelle
Gegenstand
Gebühr
1
Erstakkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen (KBS)
*
1.1
Vorbegehung (1 Begutachter, bis zu 1 Tag)
800 bis 2 940 Euro
1.2
Antrags- und Verfahrensprüfung
*
1.2.1
a)
für KBS mit bis zu 24 Beschäftigten
*
*
aa)
Laboratorien
2 775 bis 7 770 Euro
*
bb)
Inspektions- und Zertifizierungsstellen
3 075 bis 8 610 Euro
1.2.2
b)
für KBS mit 25 bis zu 49 Beschäftigten
*
*
aa)
Laboratorien
3 700 bis 10 360 Euro
*
bb)
Inspektions- und Zertifizierungsstellen
4 100 bis 11 480 Euro
1.2.3
c)
je weitere 50 Beschäftigte bis maximal 399 Beschäftigte
*
*
aa)
Laboratorien
4 625 Euro (50 Beschäftigte) bis 28 490 Euro (399 Beschäftige)
*
bb)
Inspektions- und Zertifizierungsstellen
5 125 Euro (50 Beschäftigte) bis 31 570 Euro (399 Beschäftige)
1.3
Grundbegutachtung (vor Ort) (leitender Begutachter und 1 weiterer Begutachter, bis zu 1 Tag)
3 200 bis 5 680 Euro
1.4
je weitere Begutachtungseinheit (vor Ort) (1 Begutachter, bis zu 1 Tag)
*
1.4.1
a)
Laboratorien
400 bis 2 940 Euro
1.4.2
b)
Inspektions- und Zertifizierungsstellen
400 bis 2 940 Euro
1.5
Auslandszuschlag
25 % der nach den Tarifstellen 1.1 bis 1.4 entstandenen Kosten
1.6
Bescheidungsprozess (mit Ausstellung einer Urkunde)
550 Euro
2
Reakkreditierung
wie Tarifstelle 1 jedoch ohne Tarifstelle 1.1
3
Änderung einer Akkreditierung
*
3.1
a)
Erweiterung mit Begutachtung (1 Begutachter, bis zu 1 Tag) und Prüfung der Management-Dokumentation
*
*
aa)
Laboratorien
1 150 bis 10 640 Euro
*
bb)
Inspektions- und Zertifizierungsstellen
1 300 bis 12 180 Euro
3.2
b)
Erweiterung mit Begutachtung ohne Prüfung der Management- Dokumentation
*
*
aa)
Laboratorien
813 bis 7 175 Euro
* *
bb)
Inspektions- und Zertifizierungsstellen
813 bis 7 175 Euro
3.3
c)
je weitere Begutachtungseinheit (1 Begutachter, bis zu 1 Tag)
*
*
aa)
Laboratorien
400 bis 2 940 Euro
*
bb)
Inspektions- und Zertifizierungsstellen
400 bis 2 940 Euro
3.4
d)
Änderung ohne Begutachtung mit Prüfung der notwendigen Dokumentation
*
*
aa)
Laboratorien
638 bis 6 545 Euro
*
bb)
Inspektions- und Zertifizierungsstellen
638 bis 6 545 Euro
3.5
e)
Auslandszuschlag
25 % der nach den Tarifstellen 3.1 bis 3.4 entstandenen Kosten
3.6
f)
Reduzierung des Akkreditierungsumfangs; Änderung von Daten des Antragstellers; formale Änderungen ohne Begutachtung
*
* *
aa)
Laboratorien
300 bis 3 080 Euro
* *
bb)
Inspektions- und Zertifizierungsstellen
300 bis 3 080 Euro
*^F0772845_01_BJNR396400009BJNE000500000 Amtshandlungen im Rahmen des Akkreditierungssystems (einschließlich Überwachung und Begutachtung vor Ort während der Dauer der Akkreditierung)
*
4.1
Überwachung ohne Begutachtung (Dokumentenprüfung)
bis 49 Beschäftigte 300 Euro, ab 50 Beschäftigte 400 Euro
4.2
Überwachung mit Begutachtung (1 Begutachter, bis zu 1 Tag)
*
4.2.1
a)
Laboratorien
700 bis 6 020 Euro
4.2.2
b)
Inspektions- und Zertifizierungsstellen
850 bis 7 560 Euro
4.3
je weitere Begutachtungseinheit (1 Begutachter, bis zu 1 Tag)
*
4.3.1
a)
Laboratorien
400 bis 2 940 Euro
4.3.2
b)
Inspektions- und Zertifizierungsstellen
400 bis 2 940 Euro
4.4
Auslandszuschlag
25 % der nach den Tarifstellen 4.1. bis 4.3 entstandenen Kosten
5
Widerruf oder Rücknahme einer Akkreditierung
*
5.1
a)
Laboratorien
bis 75 % der Mindestgebühr nach Tarifstelle 1.2.1.1
5.2
b)
Inspektions- und Zertifizierungsstellen
bis 75 % der Mindestgebühr nach Tarifstelle 1.2.1.2
6
beantragtes Fachgespräch
*
6.1
a)
Gespräch in der Akkreditierungsstelle
bis 2 Stunden ohne Gebühr; darüber: 200 bis 800 Euro
6.2
b)
Gespräch in den Räumen der KBS
200 bis 800 Euro
7
beantragte weitergehende Bescheinigungen
50 bis 1600 Euro
8
Bescheidung Akkreditierungssymbol
50 Euro
Dieser Gebührentatbestand erfasst auch die Überwachung von KBS, deren erste oder letzte erneute Akkreditierung vor dem 1. Januar 2010 erteilt worden ist.
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