Auf Grund des § 33 Abs. 1 und der §§ 68, 114 und 120 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), von denen § 33 Abs. 1 und § 68 zuletzt durch Artikel 17 Nr. 13 und 23 geändert und die §§ 114 und 120 durch Artikel 17 Nr. 36 und 38 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 554) neu gefasst worden sind, wird bekannt gemacht:
Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2008 monatlich 212 Euro.
Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2008 monatlich 180 Euro.
Der monatliche Zuschussbetrag für das Kalenderjahr 2008 wird wie folgt festgesetzt:
* Einkommensklasse
*
bis
8.220
Euro
127
Euro,
*
8.221
bis 8.740
Euro
119
Euro,
*
8.741
bis 9.260
Euro
110
Euro,
*
9.261
bis 9.780
Euro
102
Euro,
*
9.781
bis 10.300
Euro
93
Euro,
*
10.301
bis 10.820
Euro
85
Euro,
*
10.821
bis 11.340
Euro
76
Euro,
*
11.341
bis 11.860
Euro
68
Euro,
*
11.861
bis 12.380
Euro
59
Euro,
*
12.381
bis 12.900
Euro
51
Euro,
*
12.901
bis 13.420
Euro
42
Euro,
*
13.421
bis 13.940
Euro
34
Euro,
*
13.941
bis 14.460
Euro
25
Euro,
*
14.461
bis 14.980
Euro
17
Euro,
*
14.981
bis 15.500
Euro
8
Euro.
Der monatliche Zuschussbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2008 wird wie folgt festgesetzt:
* Einkommensklasse
*
bis
8.220
Euro
108
Euro,
*
8.221
bis 8.740
Euro
101
Euro,
*
8.741
bis 9.260
Euro
94
Euro,
*
9.261
bis 9.780
Euro
86
Euro,
*
9.781
bis 10.300
Euro
79
Euro,
*
10.301
bis 10.820
Euro
72
Euro,
*
10.821
bis 11.340
Euro
65
Euro,
*
11.341
bis 11.860
Euro
58
Euro,
*
11.861
bis 12.380
Euro
50
Euro,
*
12.381
bis 12.900
Euro
43
Euro,
*
12.901
bis 13.420
Euro
36
Euro,
*
13.421
bis 13.940
Euro
29
Euro,
*
13.941
bis 14.460
Euro
22
Euro,
*
14.461
bis 14.980
Euro
14
Euro,
*
14.981
bis 15.500
Euro
7
Euro.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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