Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Erlaß über die Amtsschilder der Bundesbehörden (AmtsschErl)

Ausfertigungsdatum
1951-09-25
Fundstelle
BGBl I: 1951, 927

Eingangsformel

Auf Beschluß der Bundesregierung gebe ich folgendes bekannt:

1.

(1) Das Amtsschild der Bundesbehörden ist ein rotgerändertes, goldfarbenes Rechteck, in dem sich der schwarze Bundesadler befindet, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

(2) Unter dem Bundesadler ist (in der Regel ohne Angabe des Ortes) die Dienststellenbezeichnung mit schwarzer Schrift angebracht. In der Beschriftung ist der Artikel wegzulassen.

2.

(1) Befinden sich in einem Gebäude mehrere zur Führung des Amtsschildes der Bundesbehörden berechtigte Dienststellen, so können sie ein gemeinsames Schild mit dem Bundesadler verwenden.

(2) Die Dienststellenbezeichnungen werden in diesem Fall auf besonderen, untereinander aufgehängten Anhängeschildern angeführt.

3.

(1) Es sind drei Größen für Amtsschilder zugelassen. Die Abmessungen betragen in Zentimetern:

    • Größe

    • I

    • II

    • III

    • a) Breite

    • 42

    • 29,7

    • 21

    • b) Höhe

    * * *

  • *

      1. des allgemeinen Amtsschildes (Ziffer 1)
    • 59,4

    • 42

    • 29,7

  • *

      1. des gemeinsamen Amtsschildes mehrerer Dienststellen (Ziffer 2)
    • 42,4

    • 30

    • 21,2

  • *

      1. der Anhängeschilder zu Ziffer 2

    * * *

  • *

    • bei einzeiliger Beschriftung

    • 17

    • 12

    • 8,5

  • *

    • bei zweizeiliger Beschriftung

    • 24

    • 17

    • 12

(2) Welche der zugelassenen Größen des Amtsschildes gewählt wird, bestimmt sich nach der Größe und Gestaltung des Gebäudes und der Fläche, auf der das Amtsschild befestigt werden soll.

4.

Für die Gestaltung der Amtsschilder und ihre Beschriftung ist das beigefügte Muster maßgebend.

5.

(1) Zur Führung des Amtsschildes nach Ziffer 1 sind alle Bundesbehörden sowie die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung berechtigt.

(2) Die übrigen rechtsfähigen bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gehören nicht zu den Bundesbehörden im Sinne des Absatzes 1.

(3) Über die Berechtigung zur Führung des Amtsschildes entscheidet in Zweifelsfällen der Bundesminister des Innern im Benehmen mit den zuständigen Fachministern.

6.

Die Bestimmungen über die Amtsschilder der deutschen Vertretungen im Ausland erläßt das Auswärtige Amt.

Schlußformel

Der Bundesminister des Innern

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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