Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1999 (BBVAnpG 99)

Ausfertigungsdatum
1999-11-19
Fundstelle
BGBl I: 1999, 2198
Geändert durch
Art. 64 G v. 19.2.2006 I 334

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Teil 1 - Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen

Art 1 bis 4 -

(weggefallen)

Teil 2 - Änderung sonstiger Vorschriften

Art 5 bis 8 -

Teil 3 - Übergangs- und Schlussvorschriften

Art 9 - Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder für die Vergangenheit und die Jahre 1999 und 2000

§ 1 Nachzahlungen für Kläger und Widerspruchsführer im Zeitraum bis 1998

(1) Die Kläger der Ausgangsverfahren der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - erhalten für den Zeitraum vom 1. Januar 1988 bis 31. Dezember 1998 für das dritte und jedes weitere in ihrem Ortszuschlag bzw. Familienzuschlag zu berücksichtigende Kind monatliche Erhöhungsbeträge, die sich auf der Grundlage von 115 vom Hundert des jeweiligen durchschnittlichen sozialhilferechtlichen Gesamtbedarfs eines Kindes der in der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestimmten Maßgaben errechnen. Satz 1 gilt auch für Kläger und Widerspruchsführer, die ihren Anspruch innerhalb des genannten Zeitraums geltend gemacht haben, ohne dass über ihren Anspruch schon abschließend entschieden worden ist. In den Fällen der Sätze 1 und 2 erfolgt die Nachzahlung frühestens mit Wirkung ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres, in dem das Vorverfahren begonnen hat. Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, auf der Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht bezifferten Beträge und zugrunde gelegten Vergleichsberechnungen die Erhöhungsbeträge bekannt zu machen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Versorgungsempfänger, denen innerhalb des in Absatz 1 bezeichneten Zeitraums ein Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes oder nach § 47 Abs. 1 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes für dritte und weitere Kinder zustand.

(3) Die Erhöhungsbeträge gelten nicht als steuerpflichtige Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

§ 2 Erhöhung des Familienzuschlags für die Jahre 1999 und 2000

Der Familienzuschlag nach Anlage V des Bundesbesoldungsgesetzes wird für die Jahre 1999 und 2000 für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je 200 DM erhöht.

Art 10 - Neubekanntmachungserlaubnisse

Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Bundesbesoldungsgesetzes und den Wortlaut der durch Artikel 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie Artikel 8 geänderten Verordnungen in der Fassung, die am ersten Tage des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats gilt, im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Art 11 - Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf Artikel 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie Artikel 8 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnungen geändert werden.

Art 12 - Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. März 1999 in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 treten Artikel 9 § 2 am 1. Januar 1999, Artikel 1, Artikel 2 Abs. 1, 2 und 4 am 1. Juni 1999 und Artikel 9 § 1 am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

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