Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, bei der Unfallkasse Post und Telekom sowie bei der Museumsstiftung Post und Telekommunikation (BDGPNEDV)

Ausfertigungsdatum
2012-05-25
Fundstelle
BGBl I: 2012, 1238

Eingangsformel

Auf Grund des § 83 Absatz 1 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern:

§ 1 Zuständigkeitsübertragung

(1) Es werden übertragen die Befugnisse des Bundesministeriums der Finanzen als oberste Dienstbehörde

  1. der Beamtinnen und Beamten der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost auf die Präsidentin oder den Präsidenten der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,

  2. der Beamtinnen und Beamten der Unfallkasse Post und Telekom auf den Vorstand der Unfallkasse Post und Telekom und

  3. der Beamtinnen und Beamten der Museumsstiftung Post und Telekom auf das Kuratorium der Museumsstiftung Post und Telekommunikation.

(2) Absatz 1 gilt nicht

  1. für die Beamtinnen und Beamten der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 16 sowie für die Präsidentin oder den Präsidenten der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,

  2. für die Beamtinnen und Beamten der Unfallkasse Post und Telekom in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 sowie für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer der Unfallkasse Post und Telekom und

  3. für die Beamtinnen und Beamten der Museumsstiftung Post und Telekom in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 sowie für die Kuratorin oder den Kurator der Museumsstiftung Post und Telekommunikation.

§ 2 Übergangsvorschrift

Behördliche oder gerichtliche Disziplinarverfahren, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung eingeleitet worden sind, werden nach bisherigem Recht fortgeführt.

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost vom 28. Juni 1996 (BGBl. I S. 921), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. September 2005 (BGBl. I S. 2746) geändert worden ist, außer Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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