Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Fünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG§172DV 50)

Ausfertigungsdatum
2008-11-12
Fundstelle
BGBl I: 2008, 2214

Eingangsformel

Auf Grund des § 172 Abs. 4 des Bundesentschädigungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 251-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch Artikel 84 Nr. 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, und auf Grund des Artikels V Nr. 5 Abs. 1 des BEG-Schlussgesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2007

(1) Die nach dem Bundesentschädigungsgesetz geleisteten Entschädigungsaufwendungen (Entschädigungsausgaben nach Abzug der damit zusammenhängenden Einnahmen) haben im Rechnungsjahr 2007 betragen — jeweils gerundet —:

    • in den Ländern (außer Berlin)

    • 358 980 632 Euro,

    • in Berlin

    • 34 838 694 Euro,

    • insgesamt

    • 393 819 326 Euro..

(2) Der Lastenanteil des Bundes an den Entschädigungsaufwendungen beträgt — jeweils gerundet —:

    • in den Ländern (außer Berlin)

    • 179 490 316 Euro,

    • in Berlin

    • 20 903 216 Euro,

    • insgesamt

    • 200 393 532 Euro.

Die Lastenanteile der Länder an den Entschädigungsaufwendungen betragen — jeweils gerundet —:

    • in Nordrhein-Westfalen

    • 51 598 906 Euro,

    • in Bayern

    • 35 860 513 Euro,

    • in Baden-Württemberg

    • 30 813 877 Euro,

    • in Niedersachsen

    • 22 862 267 Euro,

    • in Hessen

    • 17 399 762 Euro,

    • in Rheinland-Pfalz

    • 11 600 140 Euro,

    • in Schleswig-Holstein

    • 8 128 732 Euro,

    • im Saarland

    • 2 975 547 Euro,

    • in Hamburg

    • 5 060 452 Euro,

    • in Bremen

    • 1 899 794 Euro,

    • in Berlin

    • 5 225 804 Euro,

    • insgesamt

    • 193 425 794 Euro.

(3) Der Bund erstattet an die Länder, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil übersteigen, folgende Beträge — jeweils gerundet —:

    • an Nordrhein-Westfalen

    • 32 661 000 Euro,

    • an Bayern

    • 45 117 786 Euro,

    • an Hessen

    • 17 883 395 Euro,

    • an Rheinland-Pfalz

    • 99 022 413 Euro,

    • an Berlin

    • 29 612 890 Euro,

    • insgesamt

    • 224 297 484 Euro.

(4) Die Länder, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil nicht erreichen, führen an den Bund folgende Beträge ab — jeweils gerundet —:

    • Baden-Württemberg

    • 5 071 880 Euro,

    • Niedersachsen

    • 6 866 288 Euro,

    • Schleswig-Holstein

    • 6 798 228 Euro,

    • Saarland

    • 1 522 459 Euro,

    • Hamburg

    • 2 559 215 Euro,

    • Bremen

    • 1 085 881 Euro,

    • insgesamt

    • 23 903 951 Euro.

(5) Die nach Absatz 3 vom Bund zu erstattenden Beträge und die nach Absatz 4 an den Bund abzuführenden Beträge werden mit den Beträgen verrechnet, die nach den vorläufigen Abrechnungen der Entschädigungsaufwendungen bereits erstattet oder abgeführt worden sind.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.