Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Einundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG§172DV 51)

Ausfertigungsdatum
2009-10-08
Fundstelle
BGBl I: 2009, 3537

Eingangsformel

Auf Grund des § 172 Absatz 4 des Bundesentschädigungsgesetzes, der durch Artikel 84 Nummer 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, und des Artikels V Nummer 5 Absatz 1 des BEG-Schlussgesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2008

(1) Die nach dem Bundesentschädigungsgesetz geleisteten Entschädigungsaufwendungen (Entschädigungsausgaben nach Abzug der damit zusammenhängenden Einnahmen) haben im Rechnungsjahr 2008 betragen – jeweils gerundet –:

    • in den Ländern (außer Berlin)

    • 336 625 432 Euro,

    • in Berlin

    • 31 957 542 Euro,

    • insgesamt

    • 368 582 974 Euro.

(2) Der Lastenanteil des Bundes an den Entschädigungsaufwendungen beträgt – jeweils gerundet –:

    • in den Ländern (außer Berlin)

    • 168 312 716 Euro,

    • in Berlin

    • 19 174 525 Euro,

    • insgesamt

    • 187 487 241 Euro.

Die Lastenanteile der Länder an den Entschädigungsaufwendungen betragen – jeweils gerundet –:

    • in Nordrhein-Westfalen

    • 48 258 547 Euro,

    • in Bayern

    • 33 655 876 Euro,

    • in Baden-Württemberg

    • 28 904 331 Euro,

    • in Niedersachsen

    • 21 380 020 Euro,

    • in Hessen

    • 16 315 310 Euro,

    • in Rheinland-Pfalz

    • 10 845 378 Euro,

    • in Schleswig-Holstein

    • 7 622 648 Euro,

    • im Saarland

    • 2 773 874 Euro,

    • in Hamburg

    • 4 768 307 Euro,

    • in Bremen

    • 1 777 811 Euro,

    • in Berlin

    • 4 793 631 Euro,

    • insgesamt

    • 181 095 733 Euro.

(3) Der Bund erstattet an die Länder, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil übersteigen, folgende Beträge – jeweils gerundet –:

    • an Nordrhein-Westfalen

    • 29 340 461 Euro,

    • an Bayern

    • 44 379 243 Euro,

    • an Hessen

    • 17 267 483 Euro,

    • an Rheinland-Pfalz

    • 95 486 119 Euro,

    • an Berlin

    • 27 163 911 Euro,

    • insgesamt

    • 213 637 217 Euro.

(4) Die Länder, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil nicht erreichen, führen an den Bund folgende Beträge ab – jeweils gerundet –:

    • Baden-Württemberg

    • 8 906 745 Euro,

    • Niedersachsen

    • 6 240 278 Euro,

    • Schleswig-Holstein

    • 6 325 121 Euro,

    • Saarland

    • 1 312 388 Euro,

    • Hamburg

    • 2 293 336 Euro,

    • Bremen

    • 1 072 108 Euro,

    • insgesamt

    • 26 149 976 Euro.

(5) Die nach Absatz 3 vom Bund zu erstattenden Beträge und die nach Absatz 4 an den Bund abzuführenden Beträge werden mit den Beträgen verrechnet, die nach den vorläufigen Abrechnungen der Entschädigungsaufwendungen bereits erstattet oder abgeführt worden sind.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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