Auf Grund des § 172 Absatz 4 des Bundesentschädigungsgesetzes, der durch Artikel 84 Nummer 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, und des Artikels V Nummer 5 Absatz 1 des BEG-Schlussgesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
(1) Die nach dem Bundesentschädigungsgesetz geleisteten Entschädigungsaufwendungen (Entschädigungsausgaben nach Abzug der damit zusammenhängenden Einnahmen) haben im Rechnungsjahr 2009 betragen – jeweils gerundet –:
–
in den Ländern (außer Berlin)
331 760 473 Euro,
–
in Berlin
30 161 392 Euro,
–
insgesamt
361 921 865 Euro.
(2) Der Lastenanteil des Bundes an den Entschädigungsaufwendungen beträgt – jeweils gerundet –:
–
in den Ländern (außer Berlin)
165 880 237 Euro,
–
in Berlin
18 096 835 Euro,
–
insgesamt
183 977 072 Euro.
Die Lastenanteile der Länder an den Entschädigungsaufwendungen betragen – jeweils gerundet –:
–
in Nordrhein-Westfalen
47 384 779 Euro,
–
in Bayern
33 132 574 Euro,
–
in Baden-Württemberg
28 483 178 Euro,
–
in Niedersachsen
21 024 787 Euro,
–
in Hessen
16 065 135 Euro,
–
in Rheinland-Pfalz
10 640 352 Euro,
–
in Schleswig-Holstein
7 502 736 Euro,
–
im Saarland
2 713 957 Euro,
–
in Hamburg
4 722 928 Euro,
–
in Bremen
1 750 158 Euro,
–
in Berlin
4 524 209 Euro,
–
insgesamt
177 944 793 Euro.
(3) Der Bund erstattet den Ländern, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil übersteigen, folgende Beträge – jeweils gerundet –:
–
Nordrhein-Westfalen
32 317 053 Euro,
–
Bayern
41 450 411 Euro,
–
Hessen
16 053 196 Euro,
–
Rheinland-Pfalz
92 166 891 Euro,
–
Berlin
25 637 183 Euro,
–
insgesamt
207 624 734 Euro.
(4) Die Länder, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil nicht erreichen, führen an den Bund folgende Beträge ab – jeweils gerundet –:
–
Baden-Württemberg
6 029 584 Euro,
–
Niedersachsen
6 648 771 Euro,
–
Schleswig-Holstein
6 218 422 Euro,
–
Saarland
1 383 285 Euro,
–
Hamburg
2 354 875 Euro,
–
Bremen
1 012 725 Euro,
–
insgesamt
23 647 662 Euro.
(5) Die nach Absatz 3 vom Bund zu erstattenden Beträge und die nach Absatz 4 an den Bund abzuführenden Beträge werden mit den Beträgen verrechnet, die nach den vorläufigen Abrechnungen der Entschädigungsaufwendungen bereits erstattet oder abgeführt worden sind.
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.
GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.
Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.
Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.
Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.
Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.