Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Zweiundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG§172DV 52)

Ausfertigungsdatum
2010-10-07
Fundstelle
BGBl I: 2010, 1389

Eingangsformel

Auf Grund des § 172 Absatz 4 des Bundesentschädigungsgesetzes, der durch Artikel 84 Nummer 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, und des Artikels V Nummer 5 Absatz 1 des BEG-Schlussgesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

§ 1 Höhe der Entschädigungsaufwendungen und Lastenanteile des Bundes und der elf alten Bundesländer (Länder) im Rechnungsjahr 2009

(1) Die nach dem Bundesentschädigungsgesetz geleisteten Entschädigungsaufwendungen (Entschädigungsausgaben nach Abzug der damit zusammenhängenden Einnahmen) haben im Rechnungsjahr 2009 betragen – jeweils gerundet –:

    • in den Ländern (außer Berlin)

    • 331 760 473 Euro,

    • in Berlin

    • 30 161 392 Euro,

    • insgesamt

    • 361 921 865 Euro.

(2) Der Lastenanteil des Bundes an den Entschädigungsaufwendungen beträgt – jeweils gerundet –:

    • in den Ländern (außer Berlin)

    • 165 880 237 Euro,

    • in Berlin

    • 18 096 835 Euro,

    • insgesamt

    • 183 977 072 Euro.

Die Lastenanteile der Länder an den Entschädigungsaufwendungen betragen – jeweils gerundet –:

    • in Nordrhein-Westfalen

    • 47 384 779 Euro,

    • in Bayern

    • 33 132 574 Euro,

    • in Baden-Württemberg

    • 28 483 178 Euro,

    • in Niedersachsen

    • 21 024 787 Euro,

    • in Hessen

    • 16 065 135 Euro,

    • in Rheinland-Pfalz

    • 10 640 352 Euro,

    • in Schleswig-Holstein

    • 7 502 736 Euro,

    • im Saarland

    • 2 713 957 Euro,

    • in Hamburg

    • 4 722 928 Euro,

    • in Bremen

    • 1 750 158 Euro,

    • in Berlin

    • 4 524 209 Euro,

    • insgesamt

    • 177 944 793 Euro.

(3) Der Bund erstattet den Ländern, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil übersteigen, folgende Beträge – jeweils gerundet –:

    • Nordrhein-Westfalen

    • 32 317 053 Euro,

    • Bayern

    • 41 450 411 Euro,

    • Hessen

    • 16 053 196 Euro,

    • Rheinland-Pfalz

    • 92 166 891 Euro,

    • Berlin

    • 25 637 183 Euro,

    • insgesamt

    • 207 624 734 Euro.

(4) Die Länder, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil nicht erreichen, führen an den Bund folgende Beträge ab – jeweils gerundet –:

    • Baden-Württemberg

    • 6 029 584 Euro,

    • Niedersachsen

    • 6 648 771 Euro,

    • Schleswig-Holstein

    • 6 218 422 Euro,

    • Saarland

    • 1 383 285 Euro,

    • Hamburg

    • 2 354 875 Euro,

    • Bremen

    • 1 012 725 Euro,

    • insgesamt

    • 23 647 662 Euro.

(5) Die nach Absatz 3 vom Bund zu erstattenden Beträge und die nach Absatz 4 an den Bund abzuführenden Beträge werden mit den Beträgen verrechnet, die nach den vorläufigen Abrechnungen der Entschädigungsaufwendungen bereits erstattet oder abgeführt worden sind.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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