Auf Grund des § 172 Absatz 4 des Bundesentschädigungsgesetzes, der durch Artikel 84 Nummer 1 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel V Nummer 5 Absatz 1 des BEG-Schlussgesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
(1) Die nach dem Bundesentschädigungsgesetz geleisteten Entschädigungsaufwendungen (Entschädigungsausgaben nach Abzug der mit diesen Ausgaben zusammenhängenden Einnahmen) betrugen im Rechnungsjahr 2011 – jeweils gerundet –:
–
in den Ländern (außer Berlin)
288 270 450 Euro,
–
in Berlin
25 620 050 Euro,
–
insgesamt
313 890 500 Euro.
(2) Der Lastenanteil des Bundes an den Entschädigungsaufwendungen beträgt – jeweils gerundet –:
–
in den Ländern (außer Berlin)
144 135 225 Euro,
–
in Berlin
15 372 030 Euro,
–
insgesamt
159 507 255 Euro.
Die Lastenanteile der Länder an den Entschädigungsaufwendungen betragen – jeweils gerundet –:
–
in Nordrhein-Westfalen
40 994 916 Euro,
–
in Bayern
28 908 734 Euro,
–
in Baden-Württemberg
24 774 093 Euro,
–
in Niedersachsen
18 196 023 Euro,
–
in Hessen
13 984 323 Euro,
–
in Rheinland-Pfalz
9 190 441 Euro,
–
in Schleswig-Holstein
6 519 264 Euro,
–
im Saarland
2 329 890 Euro,
–
in Hamburg
4 126 209 Euro,
–
in Bremen
1 516 345 Euro,
–
in Berlin
3 843 007 Euro,
–
insgesamt
154 383 245 Euro.
(3) Der Bund erstattet den Ländern, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil übersteigen, folgende Beträge – jeweils gerundet –:
–
Nordrhein-Westfalen
24 780 861 Euro,
–
Bayern
35 633 969 Euro,
–
Hessen
14 550 170 Euro,
–
Rheinland-Pfalz
82 226 285 Euro,
–
Berlin
21 777 042 Euro,
–
insgesamt
178 968 327 Euro.
(4) Die Länder, in denen die Entschädigungsaufwendungen den auf sie entfallenden Lastenanteil nicht erreichen, führen an den Bund folgende Beträge ab – jeweils gerundet –:
–
Baden-Württemberg
3 825 563 Euro,
–
Niedersachsen
5 710 628 Euro,
–
Schleswig-Holstein
5 561 994 Euro,
–
Saarland
1 275 374 Euro,
–
Hamburg
2 099 069 Euro,
–
Bremen
988 444 Euro,
–
insgesamt
19 461 072 Euro.
(5) Die nach Absatz 3 vom Bund zu erstattenden Beträge und die nach Absatz 4 an den Bund abzuführenden Beträge werden mit den Beträgen verrechnet, die nach den vorläufigen Abrechnungen der Entschädigungsaufwendungen bereits erstattet oder abgeführt worden sind.
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.
GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.
Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.
Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.
Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.
Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.