Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz zur Modernisierung der Besoldungsstruktur (BesStruktG)

Ausfertigungsdatum
2002-06-21
Fundstelle
BGBl I: 2002, 2138
Geändert durch
Art. 2 G v. 16.5.2007 I 746

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

(XXXX) Art 1 bis Art 8 (weggefallen)

-

Art 9 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf den Artikeln 6a, 6b und 6c beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

Art 9a Neubekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung, die am ersten Tage des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats gilt, im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Art 10 Aufhebung von Vorschriften

(1) Es werden aufgehoben:

  1. das Erstattungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-10, veröffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469),

  2. die Durchführungsverordnung zum Erstattungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-10-1, veröffentlichten bereinigten Fassung,

  3. die Verordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1992 (BGBl. I S. 1595), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Juni 1998 (BGBl. I S. 1232),

  4. die Verordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1992 (BGBl. I S. 1597), zuletzt geändert durch Artikel 306 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785),

  5. die Zweite Verordnung zu § 26 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 10. Juli 1981 (BGBl. I S. 650), geändert durch die Verordnung vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1678).

(2) § 26 Abs. 2 bis 6 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bisherigen Fassung sowie die in Absatz 1 Nr. 3 bis 5 genannten Verordnungen sind bis zum Inkrafttreten von Verordnungen, die auf Grund des neu gefassten § 26 Abs. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes erlassen werden, längstens jedoch bis zum 1. Juli 2007 und im Bundesbereich bis zum 1. Juli 2009, weiter anzuwenden.

Art 11 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2)

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.