Auf Grund des § 4 Abs. 4, des § 5 Abs. 4a Satz 3 und des § 5a Abs. 3 Satz 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2006 (BGBl. I S. 1298) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:
(1) Der erste Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 1 aufgeteilt.
(2) Der zweite Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 2 aufgeteilt.
(3) Der dritte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und der zusätzliche Betrag im Sinne des § 4 Abs. 3b des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes werden auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 3 aufgeteilt.
(4) Der vierte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Absatz 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 4 aufgeteilt.
(5) Der fünfte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Absatz 3a des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 5 aufgeteilt.
(6) Die in § 4 Absatz 3c des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes bezeichnete im Jahr 2010 erfolgte Erhöhung der nationalen Obergrenze wird in Höhe von 540 Euro der Region Rheinland-Pfalz zugeteilt.
(7) Die in § 4 Absatz 3c des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes bezeichnete im Jahr 2011 erfolgte Erhöhung der nationalen Obergrenze wird in Höhe von 993 Euro der Region Rheinland-Pfalz zugeteilt.
(8) Die in § 4 Absatz 3c des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes bezeichnete im Jahr 2012 erfolgte Erhöhung der nationalen Obergrenze wird in Höhe von 274 Euro der Region Rheinland-Pfalz zugeteilt.
Der Ausgleichsbetrag nach § 5a Abs. 3 Satz 1 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf 45,74 Euro festgesetzt.
Die Faktoren nach § 5 Abs. 4a Satz 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes werden
für das Jahr 2007 und das Jahr 2008 auf jeweils 0,3138 und
für das Jahr 2009 auf 0,1678
festgesetzt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Region
Betrag in Euro
Baden-Württemberg
38.657.198,97
Bayern
112.573.768,21
Brandenburg und Berlin
20.287.005,43
Hessen
18.863.381,60
Mecklenburg-Vorpommern
25.342.157,51
Niedersachsen und Bremen
99.304.651,52
Nordrhein-Westfalen
56.151.159,56
Rheinland-Pfalz
20.993.350,01
Saarland
1.063.489,34
Sachsen
23.768.020,57
Sachsen-Anhalt
29.991.304,35
Schleswig-Holstein und Hamburg
31.973.165,14
Thüringen
15.211.627,79
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2007, 3039)
Region
Betrag in Euro
Baden-Württemberg
2.278.775
Bayern
8.116.176
Brandenburg und Berlin
1.172.847
Hessen
2.048.692
Mecklenburg-Vorpommern
2.647.135
Niedersachsen und Bremen
11.982.825
Nordrhein-Westfalen
7.679.070
Rheinland-Pfalz
2.331.225
Saarland
134
Sachsen
1.754.514
Sachsen-Anhalt
5.349.271
Schleswig-Holstein und Hamburg
1.387.124
Thüringen
1.199.893
( Fundstelle: BGBl. I 2008, 2411 )
Region
Betrag in Euro
Baden-Württemberg
3 111 994,58
Bayern
8 335 134,13
Brandenburg und Berlin
1 369 225,35
Hessen
2 119 350,30
Mecklenburg-Vorpommern
2 795 392,04
Niedersachsen und Bremen
12 549 340,08
Nordrhein-Westfalen
8 011 426,04
Rheinland-Pfalz
2 542 363,14
Saarland
6 074,48
Sachsen
1 995 056,61
Sachsen-Anhalt
5 473 703,21
Schleswig-Holstein und Hamburg
1 618 033,54
Thüringen
1 334 091,87.
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3556)
Region
Betrag in Euro
Baden-Württemberg
1 223 559,10
Bayern
4 351 637,91
Brandenburg und Berlin
630 239,47
Hessen
1 100 681,02
Mecklenburg-Vorpommern
1 433 872,36
Niedersachsen und Bremen
6 427 075,41
Nordrhein-Westfalen
4 125 351,01
Rheinland-Pfalz
1 252 484,88
Saarland
72,01
Sachsen
946 625,76
Sachsen-Anhalt
2 874 000,41
Schleswig-Holstein und Hamburg
743 484,35
Thüringen
644 776,32
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3557)
Region
Betrag in Euro
Baden-Württemberg
1 588 198,63
Bayern
654 760,58
Brandenburg und Berlin
196 727,16
Hessen
17 526,85
Mecklenburg-Vorpommern
8 825,37
Niedersachsen und Bremen
105 638,71
Nordrhein-Westfalen
0,00
Rheinland-Pfalz
1 148 699,36
Saarland
0,00
Sachsen
31 801,87
Sachsen-Anhalt
48 027,98
Schleswig-Holstein und Hamburg
145 695,55
Thüringen
14 097,94
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