Auf Grund der Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 2 § 5 Abs. 1 und 2 und der Anlage II Kapitel XIX Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 2 Buchstabe a des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1145, 1235) verordnet die Bundesregierung:
-
Eine einmalige Zahlung nach § 2 erhalten die am 1. Mai 1992 vorhandenen Empfänger von Bezügen nach Artikel 1 § 2 der Ersten Bezügeanpassungs-Übergangsverordnung, die für die Monate Januar bis April 1992 Bezüge aus einem hauptberuflichen Dienstverhältnis erhalten haben.
(1) Die einmalige Zahlung beträgt für Empfänger von monatlichen Bezügen, denen ein Grundgehalt
*
A 1 bis A 9 zugrunde liegt
450 Deutsche Mark,
*
A 10 bis A 12 zugrunde liegt
360 Deutsche Mark.
(2) Bei Beurlaubungen unter Fortfall der Bezüge wird die einmalige Zahlung zu dem Teil gewährt, der dem Verhältnis des Beurlaubungszeitraumes zu der übrigen Zeit in den Monaten Januar bis April 1992 entspricht.
(3) Gehört der dienstliche Wohnsitz eines Berechtigten zu einem anderen Währungsgebiet als dem der Deutschen Mark, sind die §§ 7 und 54 des Bundesbesoldungsgesetzes entsprechend anzuwenden.
(4) Maßgebend für die Fälle der Absätze 1 und 3 sind die Verhältnisse am 2. Januar 1992.
(1) Die einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt.
(2) Im Sinne des Absatzes 1 stehen der einmaligen Zahlung entsprechende Leistungen aus einem anderen Rechtsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 40 Abs. 7 des Bundesbesoldungsgesetzes oder entsprechende Vorschriften) der einmaligen Zahlung nach diesen Vorschriften gleich, auch wenn die Regelungen im einzelnen nicht übereinstimmen.
(3) Die einmalige Zahlung bleibt bei sonstigen Besoldungs- und Versorgungsleistungen unberücksichtigt.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1992 in Kraft.
Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.
GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.
Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.
Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.
Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.
Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.