Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz zur Bestimmung der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für 2003 (BGL 2003)

Ausfertigungsdatum
2002-12-23
Fundstelle
BGBl I: 2002, 4637, 4641

§ 1 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2003 monatlich 198 Euro.

(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2003 monatlich 166 Euro.

§ 2 Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte

(1) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Kalenderjahr 2003 wie folgt festgesetzt:

    • Einkommensklasse

    • monatlicher Zuschussbetrag

    • Bis 8.220 Euro

    • 119 Euro

    • 8.221 - 8.740 Euro

    • 111 Euro

    • 8.741 - 9.260 Euro

    • 103 Euro

    • 9.261 - 9.780 Euro

    • 95 Euro

    • 9.781 - 10.300 Euro

    • 87 Euro

    • 10.301 - 10.820 Euro

    • 79 Euro

    • 10.821 - 11.340 Euro

    • 71 Euro

    • 11.341 - 11.860 Euro

    • 63 Euro

    • 11.861 - 12.380 Euro

    • 55 Euro

    • 12.381 - 12.900 Euro

    • 48 Euro

    • 12.901 - 13.420 Euro

    • 40 Euro

    • 13.421 - 13.940 Euro

    • 32 Euro

    • 13.941 - 14.460 Euro

    • 24 Euro

    • 14.461 - 14.980 Euro

    • 16 Euro

    • 14.981 - 15.500 Euro

    • 8 Euro.

(2) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2003 wie folgt festgesetzt:

    • Einkommensklasse

    • monatlicher Zuschussbetrag (Ost)

    • Bis 8.220 Euro

    • 100 Euro

    • 8.221 - 8.740 Euro

    • 93 Euro

    • 8.741 - 9.260 Euro

    • 86 Euro

    • 9.261 - 9.780 Euro

    • 80 Euro

    • 9.781 - 10.300 Euro

    • 73 Euro

    • 10.301 - 10.820 Euro

    • 66 Euro

    • 10.821 - 11.340 Euro

    • 60 Euro

    • 11.341 - 11.860 Euro

    • 53 Euro

    • 11.861 - 12.380 Euro

    • 46 Euro

    • 12.381 - 12.900 Euro

    • 40 Euro

    • 12.901 - 13.420 Euro

    • 33 Euro

    • 13.421 - 13.940 Euro

    • 27 Euro

    • 13.941 - 14.460 Euro

    • 20 Euro

    • 14.461 - 14.980 Euro

    • 13 Euro

    • 14.981 - 15.500 Euro

    • 7 Euro.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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