-
(1) Soweit durch dieses Gesetz Einstufungen von Ämtern, Amtszulagen und Amtsbezeichnungen geändert werden, sind die hiervon betroffenen Ämter in der Anlage aufgeführt.
(2) Die Ämter "Stabsmeister im Bundesgrenzschutz" und "Oberstabsmeister im Bundesgrenzschutz" werden als künftig wegfallende Ämter in die Anlage zur Rechtsverordnung nach Artikel IX § 4 Abs. 5 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 1. Oktober 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 2608) eingefügt.
(3) Die durch dieses Gesetz in das Amt "Polizeiobermeister im Bundesgrenzschutz" übergeleiteten "Oberfähnriche im Bundesgrenzschutz" und "Oberfähnriche zur See im Bundesgrenzschutz" erhalten in diesem Amt eine Überleitungszulage nach Artikel IX § 11 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern.
(1) Ein Anspruch auf eine Dienstzeitprämie, der nach § 77 Abs. 3 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 30. Juni 1976 geltenden Fassung erst nach diesem Zeitpunkt entsteht, wird durch § 1 Nr. 2 nicht berührt.
(2) Eine nach § 77 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 30. Juni 1976 geltenden Fassung gewährte Dienstzeitprämie ist zurückzuzahlen, wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf des ihrer Berechnung zugrunde gelegten Zeitraumes nach den §§ 2 und 9 des Bundespolizeibeamtengesetzes in Verbindung mit § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1 und 2, §§ 31, 32 Abs. 2, §§ 33, 34 Abs. 1 Nr. 1 oder 2, § 40 Abs. 2 oder § 41 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes oder durch Entlassung wegen Polizeidienstunfähigkeit (§ 4 Abs. 1 des Bundespolizeibeamtengesetzes) endet, die der Beamte absichtlich herbeigeführt hat. Hat der Beamte bereits eine Dienstzeit zurückgelegt, die nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der bis zum 30. Juni 1976 geltenden Fassung einen Anspruch auf eine niedrigere Dienstzeitprämie begründet hätte, so ist ihm der Betrag zu belassen, der ihm als Dienstzeitprämie gewährt worden wäre, wenn er nach § 8 des Bundespolizeibeamtengesetzes erklärt hätte, die für die niedrigere Dienstzeitprämie maßgebende Dienstzeit ableisten zu wollen. In dem sich aus den Sätzen 1 und 2 ergebenden Umfang erlischt der Anspruch auf die Dienstzeitprämie, die noch nicht gezahlt ist.
(3) Wird vor Zahlung der Dienstzeitprämie ein Verfahren eingeleitet, das voraussichtlich zur Beendigung des Dienstverhältnisses aus einem der in Absatz 2 Satz 1 aufgeführten Gründe führen wird, so wird die Zahlung bis zum Abschluß dieses Verfahrens ausgesetzt.
(4) Soweit in den vorhergehenden Absätzen auf Vorschriften des Bundespolizeibeamtengesetzes Bezug genommen wird, ist die bis zum 30. Juni 1976 geltende Fassung maßgebend.
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1976 in Kraft.
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1976, 1363 - 1365
Lfd. Nr.
Bisherige Amtsbezeichnung und Funktionsbezeichnung
Bisherige BesGr/Amtszulage
Neue Amtsbezeichnung/*1) Grundamtsbezeichnung und Funktionsbezeichnung
Neue BesGr/Amtszulage
1
Grenzjäger
A 1
Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)
A 5
2
Matrose im Bundesgrenzschutz
A 1
Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)
A 5
3
Grenztruppjäger
A 2
Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)
A 5
4
Vormatrose im Bundesgrenzschutz
A 2
Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)
A5
5
Grenzoberjäger
A 3
Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)
A 5
6
Obermatrose im Bundesgrenzschutz
A 3
Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)
A 5
7
Grenzhauptjäger
A 4
Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)
A 5
8
Hauptmatrose im Bundesgrenzschutz
A 4
Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz*2)
A 5
9
Oberwachtmeister im Bundesgrenzschutz
A 5
Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz
-
10
Maat im Bundesgrenzschutz
A 5
Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz
-
11
Fahnenjunker im Bundesgrenzschutz
A 5
Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz
-
12
Seekadett im Bundesgrenzschutz
A 5
Polizeioberwachtmeister im Bundesgrenzschutz
-
13
Hauptwachtmeister im Bundesgrenzschutz
A 6
Polizeihauptwachtmeister im Bundesgrenzschutz
-
14
Obermaat im Bundesgrenzschutz
A 6
Polizeihauptwachtmeister im Bundesgrenzschutz
-
15
Meister im Bundesgrenzschutz
A 7
Polizeimeister im Bundesgrenzschutz
-
16
Bootsmann im Bundesgrenzschutz
A 7
Polizeimeister im Bundesgrenzschutz
-
17
Fähnrich im Bundesgrenzschutz
A 7
Polizeimeister im Bundesgrenzschutz
-
18
Fähnrich zur See im Bundesgrenzschutz
A 7
Polizeimeister im Bundesgrenzschutz
-
19
Obermeister im Bundesgrenzschutz
A 7 + 35,85
Polizeiobermeister im Bundesgrenzschutz
A 8
20
Oberbootsmann im Bundesgrenzschutz
A 7 + 35,85
Polizeiobermeister im Bundesgrenzschutz
A 8
21
Hauptmeister im Bundesgrenzschutz
A 8 + 46,23
Polizeihauptmeister im Bundesgrenzschutz
A 9
22
Hauptbootsmann im Bundesgrenzschutz
A 8 + 46,23
Polizeihauptmeister im Bundesgrenzschutz
A 9
23
Oberfähnrich im Bundesgrenzschutz
A 8 + 46,23
Polizeiobermeister im Bundesgrenzschutz
A 8
24
Oberfähnrich zur See im Bundesgrenzschutz
A 8 + 46,23
Polizeiobermeister im Bundesgrenzschutz
A 8
25
Hauptmeister im Bundesgrenzschutz
A 9
Polizeihauptmeister im Bundesgrenzschutz
-
26
Hauptbootsmann im Bundesgrenzschutz
A 9
Polizeihauptmeister im Bundesgrenzschutz
-
27
Stabsmeister im Bundesgrenzschutz
A 9
-
A 9 k.w.
28
Stabsbootsmann im Bundesgrenzschutz
A 9
Stabsmeister im Bundesgrenzschutz
A 9 k.w.
29
Leutnant im Bundesgrenzschutz
A 9
Polizeikommissar im Bundesgrenzschutz
-
30
Leutnant zur See im Bundesgrenzschutz
A 9
Polizeikommissar im Bundesgrenzschutz
-
31
Oberstabsmeister im Bundesgrenzschutz
A 10
-
A 10 k.w.
32
Oberstabsbootsmann im Bundesgrenzschutz
A 10
Oberstabsmeister im Bundesgrenzschutz
A 10 k.w.
33
Oberleutnant im Bundesgrenzschutz
A 10
Polizeioberkommissar im Bundesgrenzschutz
-
34
Oberleutnant zur See im Bundesgrenzschutz
A 10
Polizeioberkommissar im Bundesgrenzschutz
-
35
Hauptmann im Bundesgrenzschutz
A 11
Polizeihauptkommissar im Bundesgrenzschutz
-
36
Kapitänleutnant im Bundesgrenzschutz
A 11
Polizeihauptkommissar im Bundesgrenzschutz
-
37
Hauptmann im Bundesgrenzschutz
A 12
Polizeihauptkommissar im Bundesgrenzschutz
-
38
Kapitänleutnant im Bundesgrenzschutz
A 12
Polizeihauptkommissar im Bundesgrenzschutz
-
39
Major im Bundesgrenzschutz
A 13
Rat
-
40
Korvettenkapitän im Bundesgrenzschutz
A 13
Rat
-
41
Stabsarzt im Bundesgrenzschutz
A 13
Rat
-
42
Oberstleutnant im Bundesgrenzschutz
A 14
Oberrat
-
43
Fregattenkapitän im Bundesgrenzschutz
A 14
Oberrat
-
44
Oberstabsarzt im Bundesgrenzschutz
A 14
Oberrat
-
45
Oberstleutnant im Bundesgrenzschutz
A 15
Direktor
-
46
Fregattenkapitän im Bundesgrenzschutz
A 15
Direktor
-
47
Oberfeldarzt im Bundesgrenzschutz
A 15
Direktor
-
48
Oberst im Bundesgrenzschutz
A 16
Leitender
Direktor
49
Oberstarzt im Bundesgrenzschutz
A 16
Leitender
Direktor
50
Oberst im Bundesgrenzschutz
B 3
a)
Direktor im Bundesgrenzschutz - im Bundesministerium des Innern -
-
b)
Direktor im Bundesgrenzschutz - als der ständige Vertreter des Kommandeurs eines Grenzschutzkommandos -
c)
Direktor im Bundesgrenzschutz - als Kommandeur der Grenzschutzschule -
51
Oberstarzt im Bundesgrenzschutz
B 3
Direktor im Bundesgrenzschutz - im Bundesministerium des Innern -
-
52
Brigadegeneral im Bundesgrenzschutz
B 6
Kommandeur im Bundesgrenzschutz - als Kommandeur eines Grenzschutzkommandos -
-
53
Generalmajor im Bundesgrenzschutz - als Inspekteur des Bundesgrenzschutzes -
B 7
Inspekteur des Bundesgrenzschutzes
-
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