Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGSErnAnO 2003)

Ausfertigungsdatum
2003-05-06
Fundstelle
BGBl I: 2003, 678

Stand: AnO nicht mehr anzuwenden, soweit sie Regelungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundessozialgerichts und des Bundesversicherungsamtes enthält, vgl. Abschn. II Satz 2 AnO v. 28.2.2006 I 522 mWv 16.3.2006 Stand: AnO nicht mehr anzuwenden, soweit sie Regelungen für die Beamtinnen und Beamten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts enthält, vgl. Abschn. II Satz 2 AnO v. 11.7.2012 I 1529 mWv 19.7.2012

I.

Nach Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915), der durch Nummer 1 der Anordnung vom 11. November 1996 (BGBl. I S. 1772) neu gefasst worden ist, wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten bis zur Besoldungsgruppe A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) widerruflich auf

  • die Direktorin oder den Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,

  • die Direktorin oder den Direktor des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information,

  • die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundessozialgerichts,

  • die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesversicherungsamtes,

  • die Präsidentin und Professorin oder den Präsidenten und Professor des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte,

  • die Präsidentin und Professorin oder den Präsidenten und Professor des Paul-Ehrlich-Instituts und

  • die Präsidentin und Professorin oder den Präsidenten und Professor des Robert Koch-Instituts

jeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich übertragen.

II.

Abschnitt I dieser Anordnung ist ab dem Tag nach der Verkündung anzuwenden. Von diesem Zeitpunkt an ist Abschnitt I der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. Juni 1994 (GMBl S. 891) nicht mehr anzuwenden; Abschnitt I der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 5. Juni 1979 (BGBl. I S. 651), zuletzt geändert durch die Anordnung vom 27. Januar 2003 (BGBl. I S. 177), ist von diesem Zeitpunkt an nicht mehr anzuwenden, soweit er Regelungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundessozialgerichts und des Bundesversicherungsamtes enthält.

Schlussformel

Die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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