Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMIErnAnO 2005)

Ausfertigungsdatum
2005-07-29
Fundstelle
BGBl I: 2005, 2298

I.

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes

a) der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15

-   der Präsidentin oder dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes,


-   der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes und
    des Bundesausgleichsamtes,


-   der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor des
    Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie,


-   der Direktorin oder dem Direktor des Bundesinstituts für
    Sportwissenschaft,


-   der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in
    der Informationstechnik,


-   der Direktorin oder dem Direktor des Beschaffungsamtes des
    Bundesministeriums des Innern,


-   der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für
    Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,


-   der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesanstalt Technisches
    Hilfswerk,


-   der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und
    Flüchtlinge,


-   der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundeszentrale für politische
    Bildung,

b) der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15, C 1 bis C 2 und W 2

-   der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes,


-   der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für
    Verfassungsschutz,


-   der Präsidentin oder dem Präsidenten der Fachhochschule des Bundes für
    öffentliche Verwaltung für die Beamtinnen und Beamten des
    Zentralbereichs und den Fachbereich Allgemeine innere Verwaltung,

c) der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)

-   den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundespolizeipräsidien,


-   der Direktorin oder dem Direktor der Bundespolizeidirektion,


-   der Direktorin oder dem Direktor der Bundespolizeiakademie,




jeweils für ihren/seinen Geschäftsbereich.

II.

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamtinnen und Beamten vor.

III.

Diese Anordnung tritt mit Bekanntgabe in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesminister des Innern

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

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