Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Zuständigkeiten und Befugnisse im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMinVgDisRZustAnO)

Ausfertigungsdatum
2002-01-16
Fundstelle
BGBl I: 2002, 613
Geändert durch
AnO v. 15.8.2002 I 3668

(XXXX)

Nach § 33 Abs. 5, § 34 Abs. 2 Satz 2, § 42 Abs. 1 Satz 2 und § 84 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) ordnet das Bundesministerium der Verteidigung für seinen Geschäftsbereich an:

  1. Die Befugnis, nach § 33 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 des Bundesdisziplinargesetzes die Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß festzusetzen, wird

    dem Präsidenten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung,

    dem Präsidenten des Bundesamtes für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr,

    dem Präsidenten des Bundesamtes für Wehrverwaltung,

    den Präsidenten der Wehrbereichsverwaltungen,

    dem Militärgeneraldekan des Evangelischen Kirchenamtes für die Bundeswehr,

    dem Militärgeneralvikar des Katholischen Militärbischofsamtes,

    dem Präsidenten des Bundessprachenamtes und

    den Präsidenten der Universitäten der Bundeswehr Hamburg und München

    jeweils für ihren Geschäftsbereich übertragen.

  2. Die Befugnis, nach § 34 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes Disziplinarklage zu erheben, wird den unter Nummer 1 genannten Dienstvorgesetzten übertragen.

  3. Die Zuständigkeit, nach § 42 Abs. 1 des Bundesdisziplinargesetzes den Widerspruchsbescheid zu erlassen, wird der jeweils nächsthöheren Behörde übertragen; wenn sich danach die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Verteidigung ergeben würde, ist die Behörde, die die Entscheidung erlassen hat, zuständig.

  4. Die Disziplinarbefugnisse gegenüber Ruhestandsbeamten nach § 84 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes werden den vor Beginn des Ruhestandes zuletzt zuständigen unter Nummer 1 genannten Dienstvorgesetzten übertragen.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

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