Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (BMPWid/BVtrAnO 1979)

Ausfertigungsdatum
1979-09-25
Fundstelle
BGBl I: 1979, 1669

I. Erlaß von Widerspruchsbescheiden

Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar 1977 (BGBl. I S. 1) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Januar 1977 (BGBl. I S. 21) übertrage ich die Befugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen,

  1. im Bereich der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei

    a) den Präsidenten der Oberpostdirektionen,

    b) dem Präsidenten des Fernmeldetechnischen Zentralamtes,

    c) dem Präsidenten des Posttechnischen Zentralamtes,

    d) dem Präsidenten des Sozialamtes der Deutschen Bundespost,

    e) den Rektoren der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost,

    f) dem Leiter des Fachbereichs Post- und Fernmeldewesen in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung,

    g) dem Leiter des Zentralamtes für Zulassungen im Fernmeldewesen,

    h) dem Leiter der Zentralstelle zur Entwicklung des Fernmeldewesens,

    i) dem Präsidenten der Bundesdruckerei,

    soweit diese oder ihnen nachgeordnete Behörden den mit dem Widerspruch angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlaß eines Verwaltungsakts abgelehnt haben,

  2. im Bereich der Landespostdirektion Berlin

    dem Präsidenten der Landespostdirektion Berlin, soweit mir die Befugnisse der obersten Dienstbehörde durch das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der in einzelnen Verwaltungszweigen des Landes Berlin beschäftigten Personen vom 26. April 1957 in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2030-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel II § 4 des Gesetzes vom 20. Juli 1967 (BGBl. I S. 725), zugewiesen sind und der Präsident der Landespostdirektion Berlin oder eine ihm nachgeordnete Behörde den mit dem Widerspruch angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlaß eines Verwaltungsakts abgelehnt hat.

II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den unter I. genannten Behördenleitern, soweit sie nach dieser Anordnung für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden zuständig sind. Für besondere Fälle behalte ich mir die Vertretung des Dienstherrn vor.

III. Schlußvorschriften

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

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