Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWiTWidAnO 2009)

Ausfertigungsdatum
2009-06-09
Fundstelle
BGBl I: 2009, 1308

I.

Nach § 126 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) wird

– der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt,

– dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,

– der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung,

– dem Bundeskartellamt,

– der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe,

– der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

die Befugnis übertragen, in beamtenrechtlichen Angelegenheiten über Widersprüche gegen die von ihnen getroffenen Maßnahmen zu entscheiden. Entscheidungen über Widersprüche der Behördenleiterinnen oder Behördenleiter bleiben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorbehalten.

II.

Nach § 127 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) wird den unter I. genannten Behörden, soweit sie nach dieser Anordnung zur Entscheidung über Widersprüche zuständig sind, die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis übertragen. In besonderen Fällen, insbesondere bei Angelegenheiten der Behördenleiterinnen oder Behördenleiter, bleibt die Vertretung des Dienstherrn dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorbehalten.

III.

Diese Anordnung ist ab dem Tag nach der Verkündung anzuwenden. Von diesem Zeitpunkt an ist die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 7. August 2003 (BGBl. I S. 1686) nicht mehr anzuwenden.

Schlussformel

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

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