Der Beitragssatz beträgt für die Zeit vom 1. April 1999 bis zum 31. Dezember 1999 in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 vom Hundert.
(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für die Zeit vom 1. April 1999 bis zum 31. Dezember 1999 monatlich 327 Deutsche Mark.
(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für die Zeit vom 1. April 1999 bis zum 31. Dezember 1999 monatlich 276 Deutsche Mark.
(1) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschußbetrag für die Zeit vom 1. April 1999 bis zum 31. Dezember 1999 wie folgt festgesetzt:
Einkommensklasse
monatlicher Zuschußbetrag
bis 16.000 DM
262 DM
16.001 - 17.000 DM
251 DM
17.001 - 18.000 DM
241 DM
18.001 - 19.000 DM
230 DM
19.001 - 20.000 DM
220 DM
20.001 - 21.000 DM
209 DM
21.001 - 22.000 DM
199 DM
22.001 - 23.000 DM
188 DM
23.001 - 24.000 DM
178 DM
24.001 - 25.000 DM
167 DM
25.001 - 26.000 DM
157 DM
26.001 - 27.000 DM
146 DM
27.001 - 28.000 DM
136 DM
28.001 - 29.000 DM
126 DM
29.001 - 30.000 DM
115 DM
30.001 - 31.000 DM
105 DM
31.001 - 32.000 DM
94 DM
32.001 - 33.000 DM
84 DM
33.001 - 34.000 DM
73 DM
34.001 - 35.000 DM
63 DM
35.001 - 36.000 DM
52 DM
36.001 - 37.000 DM
42 DM
37.001 - 38.000 DM
31 DM
38.001 - 39.000 DM
21 DM
39.001 - 40.000 DM
10 DM.
(2) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschußbetrag für das Beitrittsgebiet für die Zeit vom 1. April 1999 bis zum 31. Dezember 1999 wie folgt festgesetzt:
Einkommensklasse
monatlicher Zuschußbetrag (Ost)
bis 16.000 DM
221 DM
16.001 - 17.000 DM
212 DM
17.001 - 18.000 DM
203 DM
18.001 - 19.000 DM
194 DM
19.001 - 20.000 DM
185 DM
20.001 - 21.000 DM
177 DM
21.001 - 22.000 DM
168 DM
22.001 - 23.000 DM
159 DM
23.001 - 24.000 DM
150 DM
24.001 - 25.000 DM
141 DM
25.001 - 26.000 DM
132 DM
26.001 - 27.000 DM
124 DM
27.001 - 28.000 DM
115 DM
28.001 - 29.000 DM
106 DM
29.001 - 30.000 DM
97 DM
30.001 - 31.000 DM
88 DM
31.001 - 32.000 DM
79 DM
32.001 - 33.000 DM
71 DM
33.001 - 34.000 DM
62 DM
34.001 - 35.000 DM
53 DM
35.001 - 36.000 DM
44 DM
36.001 - 37.000 DM
35 DM
37.001 - 38.000 DM
26 DM
38.001 - 39.000 DM
18 DM
39.001 - 40.000 DM
9 DM.
(1) Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes berechneten Faktoren betragen für die Zeit vom 1. April 1999 bis zum 31. Dezember 1999
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für die Umrechnung
*
a)
von Entgeltpunkten in Beiträge
10350,9900,
* *
von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge
8729,8558,
*
b)
von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte
0,0000966091,
* *
von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)
0,0001145494,
in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung
*
a)
von Entgeltpunkten in Beiträge
13748,2380,
* *
von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge
11595,0392,
*
b)
von Beiträgen in Entgeltpunkte
0,0000727366,
* *
von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)
0,0000862438.
(2) Entgeltpunkte werden in Beiträge umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden.
(3) Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Beiträge durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.
(4) Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbare Deckungsrücklagen werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden, der für den Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Versicherungsfall als eingetreten gilt. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.
Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.
GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.
Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.
Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.
Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.
Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.