Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beitragszahlung des Bundes für Kindererziehungszeiten und weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 2001 (BSV 2001)

Ausfertigungsdatum
2000-12-21
Fundstelle
BGBl I: 2000, 1877 (2001 I 260)

Eingangsformel

Auf Grund

  • der §§ 287a und 279g des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337), von denen § 287a durch Artikel 22 Nr. 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2534) geändert und § 279g durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3843) eingefügt worden ist,

  • des § 35 Abs. 1 und der §§ 69 und 120 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891)

verordnet die Bundesregierung und auf Grund der §§ 188 und 281b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, die durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1824) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz für das Jahr 2001 beträgt in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,1 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,4 Prozent.

§ 2 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 2001 monatlich 346 Deutsche Mark.

(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2001 monatlich 290 Deutsche Mark.

§ 3 Beitragszuschuss in der Alterssicherung der Landwirte

(1) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Kalenderjahr 2001 wie folgt festgesetzt:

    • Einkommensklasse

    • monatlicher Zuschussbetrag

    • bis 16.000 DM

    • 208 DM

    • 16.001 - 17.000 DM

    • 194 DM

    • 17.001 - 18.000 DM

    • 180 DM

    • 18.001 - 19.000 DM

    • 166 DM

    • 19.001 - 20.000 DM

    • 152 DM

    • 20.001 - 21.000 DM

    • 138 DM

    • 21.001 - 22.000 DM

    • 125 DM

    • 22.001 - 23.000 DM

    • 111 DM

    • 23.001 - 24.000 DM

    • 97 DM

    • 24.001 - 25.000 DM

    • 83 DM

    • 25.001 - 26.000 DM

    • 69 DM

    • 26.001 - 27.000 DM

    • 55 DM

    • 27.001 - 28.000 DM

    • 42 DM

    • 28.001 - 29.000 DM

    • 28 DM

    • 29.001 - 30.000 DM

    • 14 DM.

(2) In Anlage 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte wird der monatliche Zuschussbetrag für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2001 wie folgt festgesetzt:

    • Einkommensklasse

    • monatlicher Zuschussbetrag (Ost)

    • bis 16.000 DM

    • 174 DM

    • 16.001 - 17.000 DM

    • 162 DM

    • 17.001 - 18.000 DM

    • 151 DM

    • 18.001 - 19.000 DM

    • 139 DM

    • 19.001 - 20.000 DM

    • 128 DM

    • 20.001 - 21.000 DM

    • 116 DM

    • 21.001 - 22.000 DM

    • 104 DM

    • 22.001 - 23.000 DM

    • 93 DM

    • 23.001 - 24.000 DM

    • 81 DM

    • 24.001 - 25.000 DM

    • 70 DM

    • 25.001 - 26.000 DM

    • 58 DM

    • 26.001 - 27.000 DM

    • 46 DM

    • 27.001 - 28.000 DM

    • 35 DM

    • 28.001 - 29.000 DM

    • 23 DM

    • 29.001 - 30.000 DM

    • 12 DM.

§ 4 Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung

(1) Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und der Beitragssätze für das Jahr 2001 berechneten Faktoren betragen im Jahre 2001

    • in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für die Umrechnung

  • *

    • a)

    • von Entgeltpunkten in Beiträge

    • 10444,6440,

  • * *

    • von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge

    • 8749,8065,

  • *

    • b)

    • von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte

    • 0,0000957429,

  • * *

    • von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)

    • 0,0001142882,

    • in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung

  • *

    • a)

    • von Entgeltpunkten in Beiträge

    • 13889,7360,

  • * *

    • von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge

    • 11635,8683,

  • *

    • b)

    • von Beiträgen in Entgeltpunkte

    • 0,0000719956,

  • * *

    • von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost)

    • 0,0000859412.

(2) Entgeltpunkte werden in Beiträge umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden.

(3) Beiträge werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem im Zeitpunkt der Beitragsentrichtung maßgebenden Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Beiträge durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.

(4) Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbare Deckungsrücklagen werden in Entgeltpunkte umgerechnet, indem sie mit dem Umrechnungsfaktor vervielfältigt werden, der für den Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Versicherungsfall als eingetreten gilt. Die Umrechnung kann auch durch eine Division der Barwerte, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen durch den Wert des Faktors erfolgen, der für die Umrechnung von Entgeltpunkten in Beiträge maßgebend wäre.

§ 5 Zahlungen für Kindererziehungszeiten

Zur pauschalen Abgeltung für die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten zahlt der Bund an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für das Jahr 2001 einen Betrag in Höhe von 22.555.826.020 Deutsche Mark.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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