Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Anordnung über die Vertretung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen (BVertrBMBAnO)

Ausfertigungsdatum
1970-04-14
Fundstelle
BAnz: 1970, Nr 76

(XXXX)

Soweit durch Rechtsvorschriften des Bundes nichts anderes bestimmt ist, wird der Bund im Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen wie folgt vertreten:

  1. Vertretung in gerichtlichen und schiedsrichterlichen Verfahren

    a) In Verfahren, die das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen betreffen, ist der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen zur Vertretung berufen.

    b) In Verfahren, die das Gesamtdeutsche Institut - Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben - betreffen, ist der Präsident der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben zur Vertretung berufen.

    c) Die Vertretung bleibt dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen vorbehalten, wenn

    aa) der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen den zugrunde
        liegenden Vertrag selbst geschlossen hat,
    
    
    bb) eine Entscheidung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen
        den Gegenstand des Rechtsstreits bildet,
    
    
    cc) der Präsident oder der Vizepräsident der Bundesanstalt für
        gesamtdeutsche Aufgaben persönlich beteiligt ist.
    
  2. Vertretung in Verwaltungsverfahren

    Für die Vertretung des Bundes in Verwaltungsverfahren gilt Nr. 1 entsprechend. § 174 des Bundesbeamtengesetzes und § 126 Abs. 3 des Beamtenrechtsrahmengesetzes bleiben jedoch unberührt.

  3. Rechtsgeschäftliche Vertretung

    Bei Rechtsgeschäften wird der Bund - unbeschadet besonders angeordneter Beschränkungen - durch den Präsidenten der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben insoweit vertreten, als der Bundesanstalt nach § 27 Abs. 1 der Wirtschaftsbestimmungen für die Reichsbehörden die Befugnis zur Erteilung von Annahme- und Auszahlungsanordnungen übertragen ist. Im übrigen vertritt der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen den Bund. Dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, die den Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstückes zum Gegenstand haben.

  4. Abweichende Regelungen

    Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen kann im Einzelfall die Vertretung abweichend von dieser Anordnung regeln oder sie selbst übernehmen.

  5. Inkrafttreten

    Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

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