Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem De-Mail-Gesetz (De-Mail-KostV)

Ausfertigungsdatum
2012-02-09
Fundstelle
BGBl I: 2012, 267

Eingangsformel

Auf Grund des § 24 Absatz 2 des De-Mail-Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 666) in Verbindung mit dem Zweiten Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium des Innern:

§ 1 Gebühren und Auslagen

(1) Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erhebt Gebühren für die Erteilung des Zertifikats gemäß § 18 Absatz 3 Nummer 4 des De-Mail-Gesetzes.

(2) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhebt für folgende Amtshandlungen Gebühren:

  1. Erteilung der Akkreditierung gemäß § 17 Absatz 1 des De-Mail-Gesetzes,

  2. Erneuerung der Akkreditierung gemäß § 17 Absatz 3 des De-Mail- Gesetzes,

  3. Bestätigung der Gleichwertigkeit ausländischer Diensteanbieter nach § 19 Absatz 2 des De-Mail-Gesetzes und

  4. (Teil-)Untersagung des Betriebs nach § 20 Absatz 3 des De-Mail- Gesetzes.

(3) Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet. Folgende Stundensätze sind zugrunde zu legen:

    •    *   bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
        des höheren Dienstes
      
      • 84 Euro pro Stunde,
    •    *   bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
        des gehobenen Dienstes
      
      • 68 Euro pro Stunde,
    •    *   bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
        des mittleren Dienstes
      
      • 54 Euro pro Stunde.

Für jede angefangene Viertelstunde ist ein Viertel der Stundensätze zu berechnen.

(4) Werden Amtshandlungen außerhalb der Dienststellen erbracht, sind dem Zeitaufwand nach Absatz 3 hinzuzurechnen:

  1. Reisezeiten, die innerhalb der üblichen Arbeitszeit liegen oder vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit oder vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik besonders abgegolten werden,

  2. Wartezeiten, die der Gebührenschuldner verursacht hat.

(5) Auslagen werden, soweit sie nicht in die Gebühr einbezogen sind, nach Maßgabe des § 10 des Verwaltungskostengesetzes gesondert erhoben.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 14. November 2011 in Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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