Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in beihilferechtlichen Angelegenheiten aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Postbank AG (DeutschePostbankAGWidAnO 2006)

Ausfertigungsdatum
2006-04-27
Fundstelle
BGBl I: 2006, 1256

I. Erlass von beamtenrechtlichen Widerspruchsbescheiden

Auf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes, der durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2138) geändert worden ist, und § 1 Abs. 4 Satz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353), der durch Artikel 24 des Gesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) geändert worden ist, übertragen wir die sich aus § 1 Abs. 2 des Postpersonalrechtsgesetzes ergebende Befugnis, Widerspruchsbescheide in Bezug auf Entscheidungen nach den Beihilfevorschriften des Bundes zu erlassen, der Leiterin/dem Leiter der Service Niederlassung Personalservice der Deutschen Post AG in Halle. Für besondere Fälle behalten wir uns die Entscheidung über den Widerspruch vor.

II. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

Auf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 4 Satz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes übertragen wir die sich aus § 1 Abs. 2 des Postpersonalrechtsgesetzes ergebende Befugnis der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Bezug auf Entscheidungen nach den Beihilfevorschriften des Bundes der/dem in Abschnitt I genannten Leiterin/Leiter. Für besondere Fälle behalten wir uns die Vertretung des Dienstherrn vor.

III. Schlussvorschriften

Diese Anordnung tritt am 1. Mai 2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Postbank AG vom 28. August 2003 (BGBl. I S. 1953) außer Kraft.

Schlussformel

Deutsche Postbank AG Der Vorstand

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

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