Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (DiplBezÜbkG)

Ausfertigungsdatum
1964-08-06
Fundstelle
BGBl II: 1964, 957
Geändert durch
Art. 4 G v. 18.6.1997 I 1430

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1

Dem in Wien am 18. April 1961 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, dem Fakultativ-Protokoll über die Regelung von Streitigkeiten vom selben Tage sowie dem in New York am 28. März 1962 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Wiener Fakultativ-Protokoll über Staatsangehörigkeitsfragen vom 18. April 1961 wird zugestimmt. Das Übereinkommen und die beiden Fakultativ-Protokolle werden nachstehend veröffentlicht.

Art 2

(1) Zur Durchführung des Artikels 47 Abs. 2 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 wird die Bundesregierung ermächtigt,

a) ausländische Missionen und ihren Mitgliedern auf der Grundlage besonderer Vereinbarung mit dem Entsendestaat im Wege der Rechtsverordnung weitergehende diplomatische Vorrechte und Befreiungen nach Maßgabe der Gegenseitigkeit zu gewähren;

b) durch Rechtsverordnung zur Herstellung und Gewährleistung der Gegenseitigkeit zu bestimmen, daß die in dem Wiener Übereinkommen vereinbarten Vorrechte, Befreiungen und sonstigen Rechte ausländischen Missionen und deren Mitgliedern in der Bundesrepublik Deutschland nicht oder nicht in vollem Umfang gewährt werden, soweit die Entsendestaaten das Wiener Übereinkommen auf die bei ihnen bestehende Mission der Bundesrepublik Deutschland und ihre Mitglieder einschränkend anwenden. Die Bundesregierung wird insbesondere ermächtigt, die Tätigkeit ausländischer Missionen und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland durch Rechtsverordnung der Art oder Wirkung nach gleichen Einschränkungen zu unterwerfen, die für die entsprechende Tätigkeit der Mission der Bundesrepublik Deutschland im Entsendestaat gelten. Die Rechtsverordnung kann Bestimmungen über das Verfahren und über den Vollzug der vorgesehenen Maßnahmen enthalten.

(2) In Fällen, in denen eine Notifizierung nach Artikel 9 des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen erfolgt oder Maßnahmen zur Vermeidung einer derartigen Notifizierung ergriffen werden sollen, darf das Auswärtige Amt dem Leiter einer Mission oder einem entsandten Mitglied einer Mission mitteilen, daß und auf Grund welcher Anhaltspunkte ein Mitglied des Personals der Mission oder ein Angehöriger desselben beschuldigt wird, eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Entsprechendes gilt bei Anhaltspunkten für sonstige Verfehlungen, die im Widerspruch zu den einem Mitglied des Personals einer Mission obliegenden Pflichten stehen.

Art 3

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1).

Art 4

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 51 sowie die beiden Fakultativ-Protokolle nach ihren Artikeln 8 und 6 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.