Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Anordnung über dienstrechtliche Befugnisse für den Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGBefugAnO)

Ausfertigungsdatum
2010-07-21
Fundstelle
BGBl I: 2010, 1044

I. Wahrnehmung der Befugnisse von Dienstbehörden und Dienstvorgesetzten

Nach § 3 Absatz 1 Satz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353), der durch Artikel 223 Nummer 2 Buchstabe a der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, ordnet das Bundesministerium der Finanzen auf Vorschlag des Vorstands der Deutschen Telekom AG an:

  1. Die Befugnisse einer Dienstbehörde unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG werden wahrgenommen

    a) von dem Betrieb Sozialstrategie, Beamten- und Dienstrecht,

    b) von dem Betrieb Vivento sowie

    c) von dem Betrieb Personal-Service-Telekom.

  2. Die Befugnisse eines Dienstvorgesetzten unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG werden wahrgenommen

    a) von der Sprecherin oder dem Sprecher der Leitung des Betriebs Sozialstrategie, Beamten- und Dienstrecht,

    b) von der Leitung des Betriebs Vivento sowie

    c) von der Leitung des Betriebs Personal-Service-Telekom.

II. Übertragung der Ernennungs- und Entlassungsbefugnisse

  1. Nach § 3 Absatz 2 Satz 4 des Postpersonalrechtsgesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353), der durch Artikel 223 Nummer 2 Buchstabe a der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, überträgt das Bundesministerium der Finanzen folgende Befugnisse:

    a) auf Vorschlag des Vorstands der Deutschen Telekom AG die Befugnis, Beamtinnen und Beamte zu ernennen und zu entlassen, vorbehaltlich des Buchstaben b auf die Sprecherin oder den Sprecher des Betriebs Sozialstrategie, Beamten- und Dienstrecht,

    b) die Befugnis, Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 16 bei der Deutschen Telekom AG zu ernennen und zu entlassen, auf den Vorstand der Deutschen Telekom AG.

  2. Das Bundesministerium der Finanzen behält sich vor, die Befugnisse im Einzelfall selbst auszuüben.

III. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung des Bundesministeriums der Finanzen zur Übertragung dienstrechtlicher Zuständigkeiten für den Bereich der Deutschen Telekom AG vom 17. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2919), die zuletzt durch die Anordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3727) geändert worden ist, außer Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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