Auf Grund des § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1985 (BGBl. I S. 408) wird verordnet:
(1) Gesetzliche Einheiten und Einheitenzeichen gemäß § 2 Nr. 1 des Einheiten- und Zeitgesetzes sind
die in Anlage 1 Spalten 2 und 3 aufgeführten Einheiten mit besonderem Namen,
die aus den Einheiten nach Nummer 1 mit dem Zahlenfaktor 1 abgeleiteten Einheiten.
(2) Für die Einheiten in Anlage 1 gelten die Definitionen und Beziehungen, die in Kapitel I des Anhangs der Richtlinie 80/181/EG vom 20. Dezember 1979 (ABl. L 39 vom 15.2.1980, S. 40) in ihrer jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind.
(3) Vorsätze und Vorsatzzeichen zur Bezeichnung dezimaler Vielfache und Teile von Einheiten gemäß § 2 Nr. 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes sind die in Anlage 2 Spalten 3 und 4 aufgeführten Vorsätze und Vorsatzzeichen. Die Vorsätze und Vorsatzzeichen sind nicht auf die Einheiten Vollwinkel, Grad, Sekunde (Winkel), Minute (Zeit und Winkel), Stunde, Tag, Kilogramm, Grad Celsius und Millimeter-Quecksilbersäule anzuwenden.
(4) Zur Bezeichnung eines dezimalen Vielfachen oder Teils einer Einheit aus Anlage 1 darf nicht mehr als ein Vorsatz oder ein Vorsatzzeichen verwendet werden.
In Datenverarbeitungsanlagen mit beschränktem Zeichenvorrat dürfen die Einheitennamen und Vorsätze nach DIN 66 030, Ausgabe Mai 2002, dargestellt werden.
Soweit nach den §§ 1 und 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten nur gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist.
DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.
Ordnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Einheiten- und Zeitgesetzes handelt, wer entgegen § 3 andere als die gesetzlichen Einheiten zusätzlich verwendet.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1986 in Kraft.
Der Bundesminister für Wirtschaft
(Fundstelle: BGBl. I 1985, 2273 - 2274; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
*
Einheit
Größe
Nr.
Name
Zeichen
1
2
3
4
1
Ampere
A
elektrische Stromstärke
2
Ar
a
Fläche von Grundstücken und Flurstücken
3
Atomare Masseneinheit
u
Masse in der Atomphysik
4
Bar
bar
Druck
5
Barn
b
Wirkungsquerschnitt
6
Becquerel
Bq
Aktivität einer radioaktiven Substanz
7
Candela
cd
Lichtstärke
8
Coulomb
C
elektrische Ladung, Elektrizitätsmenge
9
Dioptrie
dpt
Brechwert von optischen Systemen
10
Elektronvolt
eV
Energie in der Atomphysik
11
Farad
F
elektrische Kapazität
12
Gon
gon
ebener Winkel
13
Grad
°
ebener Winkel
14
Grad Celsius
°C
Celsius-Temperatur
15
Gramm
g
Masse
16
Gray
Gy
Energiedosis, spezifische Energie, Kerma, Energiedosisindex
17
Hektar
ha
Fläche von Grundstücken und Flurstücken
18
Henry
H
Induktivität
19
Hertz
Hz
Frequenz
20
Joule
J
Energie, Arbeit, Wärmemenge
21
Katal
kat
katalytische Aktivität
22
Kelvin
K
thermodynamische Temperatur
23
Kilogramm
kg
Masse
24
Liter
l, L
Volumen
25
Lumen
lm
Lichtstrom
26
Lux
lx
Beleuchtungsstärke
27
Meter
m
Länge
28
metrisches Karat
*
29
Millimeter-Quecksilbersäule
mmHg
Blutdruck und Druck anderer Körperflüssigkeiten
30
Minute
΄
ebener Winkel
31
Minute
min
Zeit
32
Mol
mol
Stoffmenge
33
Newton
N
Kraft
34
Ohm
Ω
elektrischer Widerstand
35
Pascal
Pa
Druck
36
Radiant
rad
ebener Winkel
37
Sekunde
˝
ebener Winkel
38
Sekunde
s
Zeit
39
Siemens
S
elektrischer Leitwert
40
Sievert
Sv
Äquivalentdosis
41
Steradiant
sr
Raumwinkel
42
Stunde
h
Zeit
43
Tag
d
Zeit
44
Tesla
T
magnetische Flußdichte
45
Tex
tex
längenbezogene Masse von textilen Fasern und Garnen
46
Tonne
t
Masse
47
Var
var
Blindleistung in der elektrischen Energietechnik
48
Vollwinkel
*
49
Volt
V
elektrisches Potential, elektrische Spannung
50
Watt
W
Leistung, Energiestrom
51
Weber
Wb
magnetischer Fluß
(Fundstelle: BGBl. I 2000, 214)
Nr.
Faktor, mit dem die Einheit multipliziert wird
Vorsatz
Vorsatzzeichen
*
1
2
3
4
1
10 24
Yotta
Y
2
10 21
Zetta
Z
3
10 18
Exa
E
4
10 15
Peta
P
5
10 12
Tera
T
6
10 9
Giga
G
7
10 6
Mega
M
8
10 3
Kilo
k
9
10 2
Hekto
h
10
10 1
Deka
da
11
10 -1
Dezi
d
12
10 -2
Zenti
c
13
10 -3
Milli
m
14
10 -6
Mikro
μ
15
10 -9
Nano
n
16
10 -12
Piko
p
17
10 -15
Femto
f
18
10 -18
Atto
a
19
10 -21
Zepto
z
20
10 -24
Yokto
y
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