Die Präsidentin der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik hat dem Bundespräsidenten, der Präsidentin des Deutschen Bundestages und dem Bundeskanzler mit Schreiben vom 25. August 1990 den Beschluß der Volkskammer vom 23. August 1990 übermittelt, durch den diese den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 Satz 2 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 erklärt. Das Schreiben der Präsidentin der Volkskammer an den Bundespräsidenten und der Beschluß der Volkskammer werden nachstehend veröffentlicht. Der Bundesminister des Innern
Sehr verehrter Herr Bundespräsident, lieber Herr von Weizsäcker, gestatten Sie mir, Ihnen den Beschluß der Volkskammer vom 23. August 1990 zum Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu übermitteln. Der Beschluß ist das Ergebnis der Beratung eines Gemeinsamen Antrages der Fraktionen der CDU, der DSU, der FDP und der SPD. 294 Abgeordnete stimmten dem Beschluß zu, 62 Abgeordnete stimmten mit Nein und 7 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Von den 400 Abgeordneten waren 363 anwesend. Es ist mir eine große Freude, Ihnen dies in einem persönlichen Schreiben mitteilen zu dürfen.
* * * * * * Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Die Volkskammer erklärt den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990. Sie geht dabei davon aus,
daß die Beratungen zum Einigungsvertrag zu diesem Termin abgeschlossen sind,
die Zwei-plus-vier-Verhandlungen einen Stand erreicht haben, der die außen- und sicherheitspolitischen Bedingungen der deutschen Einheit regelt,
die Länderbildung soweit vorbereitet ist, daß die Wahl in den Länderparlamenten am 14. Oktober 1990 durchgeführt werden kann.
Vorstehender Beschluß wurde von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik in ihrer 30. Tagung am 23. August 1990 gefaßt.
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