Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012, der diesem Gesetz beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP- Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
*
festgestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 1 116 Millionen Euro zu Lasten des ERP- Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP- Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
Die §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung des ERP- Wirtschaftsplangesetzes 2013.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 2467 - 2480)
Kapitel 1 (Ausgaben):
Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Ausgaben):
Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen):
Einnahmen
Anlage 1:
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2:
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2010
Anlage 3:
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Titel und Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für 2012 1 000 €
Betrag für 2011 1 000 €
Ist-Ergebnis 2010 1 000 €
1
2
3
4
5
*
* * *
892 01-691
Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft
29 100
17 100
15 939
*
* * *
*
Verpflichtungsermächtigung
292 400 T€
* * *
*
* * * *
*
Jahr 2013 bis zu
44 000 T€
* * *
*
Jahr 2014 bis zu
48 800 T€
* * *
*
Jahr 2015 bis zu
44 200 T€
* * *
*
in künftigen Haushaltsjahren
155 400 T€
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
682 01-691
Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen Förderkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
73 100
101 900
200 521
*
Verpflichtungsermächtigung
130 000 T€
* * *
*
* * * *
*
Jahr 2013 bis zu
14 300 T€
* * *
*
Jahr 2014 bis zu
14 300 T€
* * *
*
Jahr 2015 bis zu
14 300 T€
* * *
*
in künftigen Haushaltsjahren
87 100 T€
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
683 01-691
Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2011 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
221 400
202 400
104 940
*
Verpflichtungsermächtigung
1 054 200 T€
* * *
*
* * * *
*
Jahr 2013 bis zu
210 900 T€
* * *
*
Jahr 2014 bis zu
185 500 T€
* * *
*
Jahr 2015 bis zu
159 800 T€
* * *
*
in künftigen Haushaltsjahren
498 000 T€
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
682 02-330
Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende
100 000
85 000
29 691
*
Verpflichtungsermächtigung
497 000 T€
* * *
*
* * * *
*
Jahr 2013 bis zu
100 000 T€
* * *
*
Jahr 2014 bis zu
100 000 T€
* * *
*
Jahr 2015 bis zu
97 000 T€
* * *
*
in künftigen Haushaltsjahren
200 000 T€
* * *
*
* * *
*
* * *
681 02-029
Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch- amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland
2 600
2 600
2 476
*
* * *
*
* * *
*
* * *
## Investitionsfinanzierung
*
## Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 6,15 Mrd. € zinsbegünstigt werden:
a)
Vorhaben in regionalen Fördergebieten
450 Mio. €
b)
Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen
3 400 Mio. €
c)
Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften
100 Mio. €
d)
Innovationen
1 000 Mio. €
e)
Exportfinanzierung
1 200 Mio. €
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.
c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.
e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von durch die KfW aufgenommenen und ausgereichten Krediten umgestellt und ein Teil der bestehenden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungskosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschaftsplan auszuweisen.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 130 Mio. €, davon fällig:
Jahr 2013 bis zu
14,3 Mio. €
Jahr 2014 bis zu
14,3 Mio. €
Jahr 2015 bis zu
14,3 Mio. €
in künftigen Haushaltsjahren
87,1 Mio. €
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2011.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 1 054,2 Mio. €, davon fällig:
Jahr 2013 bis zu
210,9 Mio. €
Jahr 2014 bis zu
185,5 Mio. €
Jahr 2015 bis zu
159,8 Mio. €
in künftigen Haushaltsjahren
498,0 Mio. €
Der Ansatz dient u. a. der anteiligen Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP- Teil) beträgt zum 31. Dezember 2010 rund 253 Mio. €, davon sind zum 31. Dezember 2010 rund 120 Mio. € ausgezahlt. Weitere Kooperationsprojekte sind der Mikrokreditfonds, eine Mikromezzaninfazilität, der ERP-Startfonds, Beteiligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Projekte im Rahmen der Energiewende.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 497 Mio. €, davon fällig:
Jahr 2013 bis zu
100 Mio. €
Jahr 2014 bis zu
100 Mio. €
Jahr 2015 bis zu
97 Mio. €
in künftigen Haushaltsjahren
200 Mio. €
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar
– 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
– 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
– 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch- amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Titel und Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für 2012 1 000 €
Betrag für 2011 1 000 €
Ist-Ergebnis 2010 1 000 €
1
2
3
4
5
681 03-029
Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3 600
3 600
1 972
*
Verpflichtungsermächtigung
5 100 T€
* * *
*
* * * *
*
Jahr 2013 bis zu
1 500 T€
* * *
*
Jahr 2014 bis zu
1 300 T€
* * *
*
Jahr 2015 bis zu
1 300 T€
* * *
*
in künftigen Haushaltsjahren
1 000 T€
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
870 01-680
Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
1 000
1 000
0
*
* * *
*
* * *
*
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung
430 800
413 600
*
*
* * *
*
Zuweisungen und Zuschüsse
6 200
6 200
*
*
Ausgaben für Investitionen
424 600
407 400
*
*
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung
430 800
413 600
*
## Investitionsfinanzierung
*
## Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren 2013 bis 2016, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2010 rund 763 Mio. €.
Titel und Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für 2012 1 000 €
Betrag für 2011 1 000 €
Ist-Ergebnis 2010 1 000 €
1
2
3
4
5
*
* * *
531 01-013
Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens
750
750
367
575 01-680
Zinsaufwendungen
1 000
1 000
23
671 01-680
Bearbeitungsgebühren
50
50
0
595 01-062
Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012
–
–
0
697 01-389
Ausgleich von Liquiditätszuflüssen
58 928
132 713
36 525
*
Summe Sonstige Ausgaben
60 728
134 513
*
*
* * *
*
Sonstige Ausgaben
60 728
134 513
*
*
Zinskosten
–
–
*
*
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben
60 728
134 513
*
## Sonstige Ausgaben
*
## Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP- Sondervermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2012 aufgenommenen Mittel vorgesehen.
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP- Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.
Titel und Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für 2012 1 000 €
Betrag für 2011 1 000 €
Ist-Ergebnis 2010 1 000 €
1
2
3
4
5
*
* * *
119 99-680
Vermischte Einnahmen
–
–
79
141 02-680
Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
–
–
0
162 01-691
Erträge aus Vermögen
401 351
406 813
501 236
182 01-691
Tilgung von Darlehen
30 077
32 663
28 378
129 01-873
Einnahmen aus Vermögen
–
52 337
29 691
*
* * *
231 01-699
Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
60 100
56 300
55 920
*
a) ERP-Innovationsprogramm: b) Sonderfonds Energieeffizienz: c) ERP-Startfonds:
42 780 T€ 8 320 T€ 9 000 T€
* * *
*
* * *
*
* * *
325 02-928
Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW
–
–
0
* *
Gesamteinnahmen
491 528
548 113
*
*
* * *
*
Verwaltungseinnahmen
–
–
*
*
Übrige Einnahmen
491 528
548 113
*
* *
Gesamteinnahmen
491 528
548 113
*
## Einnahmen
*
## Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a)
Vergütung KfW-Förderrücklage
205 204 T€
b)
Verzinsung Nachrangkapital
146 096 T€
c)
Erträge aus Darlehen an Unternehmen
49 941 T€
d)
Sonstige
110 T€
Summe
401 351 T€
Diese Erträge werden mit einem Anteil von rund 329,8 Mio. € für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sondervermögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von rund 40 Mio. € und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP- Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Landesbank Berlin/IBB
94 T€
Unternehmen
29 983 T€
Summe
30 077 T€
Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben in Kapitel 1. Dieser Titel wird so lange als Leertitel geführt, wie die übrigen Einnahmen ausreichen.
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 682 01 (Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP- Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen.
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
Kap.
Bezeichnung
Einnahmen
Ausgaben
davon entfallen auf
sonstige Ausgaben
Zinskosten
Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionen
1 000 €
1 000 €
1 000 €
1 000 €
1 000 €
1 000 €
1
Investitions- und Exportfinanzierung
401 351
491 528
60 728
–
6 200
424 600
2
Sonstige Ausgaben/ Einnahmen
90 177
* * * * *
* *
491 528
491 528
60 728
–
6 200
424 600
* * *
## Anlage 1
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig)
Ausgaben- soll 2012
a) Bis einschl. 31.12.2010 eingegangene Verpflichtungen b) VE 2011 c) VE 2012
davon fällig
2013
2014
2015
2016 ff.
1
2
3
4
5
6
7
892 01
Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung
29,1
a)
–
–
–
–
–
* * *
b)
–
–
–
–
–
* * *
c)
292,400
44,000
48,800
44,200
155,400
682 01
Kosten der Zwischenfinanzierung
73,1
*
–
–
–
–
–
683 01
Förderkosten
221,4
a)
–
–
–
–
–
* * *
b)
–
–
–
–
–
* * *
c)
1 054,200
210,900
185,500
159,800
498,000
682 02
Kooperationsprojekte
100
a)
93,000
–
–
–
93,000
* * *
b)
100,000
25,000
25,000
25,000
25,000
* * *
c)
497,000
100,000
100,000
97,000
200,000
681 02
Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen
2,6
a)
0,520
0,520
–
–
–
* * *
b)
6,240
2,080
2,600
1,560
–
* * *
c)
–
–
–
–
–
681 03
Förderung von Maßnamen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3,6
a)
1,540
1,115
0,275
0,150
–
* * *
b)
5,100
1,500
1,300
1,300
1,000
* * *
c)
5,100
–
1,500
1,300
2,300
*
Summe
429,8
a)
95,060
1,635
0,275
0,150
93,000
* * *
b)
111,340
28,580
28,900
27,860
26,000
* * *
c)
1 848,700
354,900
335,800
302,300
855,700
* * * *
2 055,100
385,115
364,975
330,310
974,700
Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Aktiva:
* *
Stand am 31.12.2010
Stand am 31.12.2009
* *
€
€
A.
Bankguthaben
1 766 330 075
1 714 197 208
*
KfW-Nachrangdarlehen
3 246 588 990
3 246 588 990
B.
Darlehensforderungen
132 308 480
113 164 855
C.
Sonstige Forderungen
38 078 719
113 181
*
Zins- und Provisionsforderungen
38 058 198
50 266
*
Tilgungsforderungen
20 522
62 915
D.
Beteiligungen
* *
*
Kreditanstalt für Wiederaufbau
1 082 876 331
1 082 876 331
*
KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens
977 034 530
892 828 078
*
Kapitalrücklage II
1 000 000 000
1 000 000 000
*
Gesonderte Kapitalrücklage
614 280 731
614 280 731
*
Erträge aus Kapitalrücklage
429 589 841
177 669 158
*
ERP-Förderrücklage
4 650 000 000
4 650 000 000
*
Gesetzliche Rücklage der KfW
603 096 122
516 613 234
*
Sondergewinnrücklage
0
105 622 355
* * *
14 540 183 820
14 113 954 120
* * * * *
## nach dem Stand vom 31. Dezember 2010
Passiva:
* * * *
Stand am 31.12.2010
Stand am 31.12.2009
* * * *
€
€
A.
Rückstellungen
380 000 000
274 377 645
*
* * *
B.
Verbindlichkeiten
0
36 524 842
C.
Vermögen
14 160 183 820
13 803 051 633
* * * * * *
* * * *
14 540 183 820
14 113 954 120
* * * * * *
Verpflichtungen aus Gewährleistungen
1 035 000 000
616 000 000
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung
In 2010 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP- Förderprogrammen ein Zusagevolumen von rd. 3,1 Mrd. EUR generiert, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 321,4 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2010 wie folgt vergütet:
• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 4,68 %. Die Erträge in Höhe von 217,7 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2010 verwendet.
• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 Durchführungsvertrag mit einem Zinssatz von 4,5 %. Vom Zinsbetrag in Höhe von 146,1 Mio. EUR wurden Mittel in Höhe von insgesamt 103,7 Mio. EUR als Förderzuschuss des ERP-SV zur Abdeckung der Förderlast des ERP-SV verwendet.
Der verbleibende Zinsbetrag in Höhe von 42,4 Mio. EUR wurde zur
Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen verwendet
(4,4 Mio. EUR) bzw. dem Konto des ERP-SV (38,1 Mio. EUR)
gutgeschrieben.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-SV zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2010 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.
Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.
GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.
Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.
Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.
Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.
Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.