Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
*
festgestellt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 1 845 Millionen Euro zu Lasten des ERP- Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP- Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP- Wirtschaftsplangesetzes 2014 außer Kraft.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2389 - 2402)
Kapitel 1 (Ausgaben):
Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben):
Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen):
Einnahmen
Anlage 1:
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 2:
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2011
Anlage 3:
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens
Titel und Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für 2013 1 000 €
Betrag für 2012 1 000 €
Ist-Ergebnis 2011 1 000 €
1
2
3
4
5
*
* * *
892 01-691
Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft.
44 500
29 100
22 100
*
* * *
*
Verpflichtungsermächtigung
327 400 T€
* * *
*
* * * *
*
Jahr 2014 bis zu
50 800 T€
* * *
*
Jahr 2015 bis zu
51 100 T€
* * *
*
Jahr 2016 bis zu
46 800 T€
* * *
*
in künftigen Haushaltsjahren
178 800 T€
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
682 01-691
Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen Förderkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung.
9 600
73 100
163 660
*
* * *
*
* * *
*
* * *
683 01-691
Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2012 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung.
247 900
221 400
135 640
*
Verpflichtungen Folgejahre
1 021 900 T€
* * *
*
* * * *
*
Jahr 2014 bis zu
226 700 T€
* * *
*
Jahr 2015 bis zu
186 300 T€
* * *
*
Jahr 2016 bis zu
154 000 T€
* * *
*
in künftigen Haushaltsjahren
454 900 T€
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
682 02-330
Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende. Mehrausgaben für Energieprojekte können bis zur Höhe der Einnahmen aus Kap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit (Zustimmung des BMF) Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingegangen werden.
460 000
100 000
26 646
*
Verpflichtungsermächtigung
728 400 T€
* * *
*
* * * *
*
Jahr 2014 bis zu
360 000 T€
* * *
*
Jahr 2015 bis zu
100 000 T€
* * *
*
Jahr 2016 bis zu
93 400 T€
* * *
*
in künftigen Haushaltsjahren
175 000 T€
* * *
*
* * *
*
* * *
681 02-029
Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch- amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland.
2 600
2 600
2 579
*
Verpflichtungsermächtigung
3 120 T€
* * *
*
* * * *
*
Jahr 2014 bis zu
1 040 T€
* * *
*
Jahr 2015 bis zu
1 560 T€
* * *
*
Jahr 2016 bis zu
520 T€
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
Investitionsfinanzierung
*
## Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 6,350 Mrd. € zinsbegünstigt werden:
a)
Vorhaben in regionalen Fördergebieten
300 Mio. €
b)
Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen
3 750 Mio. €
c)
Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs- gesellschaften
100 Mio. €
d)
Innovationen
1 200 Mio. €
e)
Exportfinanzierung
1 000 Mio. €
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP- Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2013 geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe.
c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung.
e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von durch die KfW aufgenommenen und ausgereichten Krediten umgestellt und ein Teil der bestehenden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungskosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschaftsplan auszuweisen.
Die Zahlungsverpflichtungen werden voraussichtlich in 2013 abgearbeitet sein.
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2011.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 1 022 Mio. €, davon fällig: Jahr 2014 bis zu 226,7 Mio. € Jahr 2015 bis zu 186,3 Mio. € Jahr 2016 bis zu 154,0 Mio. € in künftigen Haushaltsjahren 455,0 Mio. €
Der Ansatz umfasst insbesondere:
– die Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) beträgt zum 31. Dezember 2012 rund 253 Mio. €, davon sind zum 31. Dezember 2011 rund 149 Mio. € ausgezahlt.
– neu ab dem Jahr 2013 die Finanzierung der High-Tech-Gründerfonds I und II (HTGF I und II). HTGF I und II stellen technologieorientierten Neugründungen eine erste Finanzierung auf Basis von Beteiligungskapitel bereit und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Schließung der Finanzierungslücke bei diesen sogenannten Seed- Finanzierungen. Der HTGF I hat ein Gesamtvolumen von 272 Mio. €, der HTGF II hat ein Gesamtvolumen von 293,5 Mio. €. Der Bundeshaushalt, der die Finanzierung beider Fonds bislang vollständig abgedeckt hatte, wird 2013 eine Zuweisung von 20 Mio. €, die dem Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens dient, leisten.
– die Finanzierung des ERP-Startfonds, mit dem gemeinsam mit privaten Partnern jungen Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt wird.
Weitere Maßnahmen sind der Mikrokreditfonds und eine Mikromezzaninfazilität zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), ein Mezzanin-Dachfonds zusammen mit dem EIF und den Ländern. Beteiligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Projekte im Rahmen der Energiewende.
Zum Teil sind in dem Titel Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2013 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2014 ff. erforderlich, da es die Entscheidungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 728,4 Mio. €, davon fällig: Jahr 2014 bis zu 360 Mio. € Jahr 2015 bis zu 100 Mio. € Jahr 2016 bis zu 93,4 Mio. € in künftigen Haushaltsjahren 175 Mio. €
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar
– 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
– 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
– 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch- amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3,120 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren 2014 bis 2017, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Titel und Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für 2013 1 000 €
Betrag für 2012 1 000 €
Ist-Ergebnis 2011 1 000 €
1
2
3
4
5
681 03-029
Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3 600
3 600
1 643
*
Verpflichtungsermächtigung
5 100 T€
* * *
*
* * * *
*
Jahr 2014 bis zu
1 500 T€
* * *
*
Jahr 2015 bis zu
1 300 T€
* * *
*
Jahr 2016 bis zu
1 300 T€
* * *
*
Jahr 2017 bis zu
1 000 T€
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
870 01-680
Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
1 000
1 000
0
*
* * *
*
* * *
*
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung
769 200
430 800
*
*
* * *
*
Zuweisungen und Zuschüsse
6 200
6 200
*
*
Ausgaben für Investitionen
763 000
424 600
*
*
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung
769 200
430 800
*
Investitionsfinanzierung
*
## Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm).Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren 2014 bis 2017, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2011 rund 756 Mio. €.
Kapitel 2
Titel und Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für 2013 1 000 €
Betrag für 2012 1 000 €
Ist-Ergebnis 2011 1 000 €
1
2
3
4
5
*
* * *
531 01-013
Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens
750
750
160
575 01-680
Zinsaufwendungen
1 000
1 000
0
671 01-680
Bearbeitungsgebühren
50
50
0
595 01-062
Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012
–
–
0
697 01-389
Ausgleich von Liquiditätszuflüssen
*
132 713
0
*
Summe Sonstige Ausgaben
1 800
134 513
160
*
* * *
*
Sonstige Ausgaben
1 800
134 513
160
*
Zinskosten
–
–
*
*
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben
1 800
134 513
160
Sonstige Ausgaben
*
## Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP- Sondervermögens auch im Internet informiert wird.
Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.
Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können.
Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2012 aufgenommenen Mittel vorgesehen.
Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP- Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.
Kapitel 3
Titel und Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für 2013 1 000 €
Betrag für 2012 1 000 €
Ist-Ergebnis 2011 1 000 €
1
2
3
4
5
*
* * *
119 99-680
Vermischte Einnahmen
–
–
109
141 02-680
Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen
–
–
1
162 01-691
Erträge aus Vermögen
386 527
401 351
491 528
182 01-691
Tilgung von Darlehen
34 587
30 077
21 532
129 01-873
Einnahmen aus Vermögen
265 786
–
30 165
*
* * *
231 01-699
Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
84 100
60 100
56 300
* *
* * a) ERP-Innovationsprogramm:
* 46 780 T€
* * b) Sonderfonds Energieeffizienz:
* 8 320 T€
* * c) ERP-Startfonds:
* 9 000 T€
* * d) High-Tech Gründerfonds I und II:
* 20 000 T€
* * *
*
* * *
*
* * *
325 02-928
Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW
–
–
0
* *
Gesamteinnahmen
771 000
491 528
*
*
* * *
*
Verwaltungseinnahmen
–
–
*
*
Übrige Einnahmen
771 000
491 528
*
* *
Gesamteinnahmen
771 000
491 528
*
Einnahmen
*
## Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a)
Vergütung KfW-Förderrücklage
215 285 T€
b)
Verzinsung Nachrangkapital
126 096 T€
c)
Erträge aus Darlehen an Unternehmen
44 645 T€
d)
Sonstige
501 T€
Summe
386 527 T€
Diese Erträge werden mit einem Anteil von rund 331,3 Mio. € für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sondervermögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von rund 40 Mio. € und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP- Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:
Landesbank Berlin/IBB
0 T€
Unternehmen
34 587 T€
Summe
34 587 T€
Es werden u. a. Einnahmen aus der Rückzahlung des Nachrangdarlehens erwartet. Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kapitel 1.
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 682 01 (Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP- Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen.
Als Kompensation für die mit der Verlagerung der High-Tech Gründerfonds I und II verbundenen zusätzlichen Lasten des ERP- Sondervermögens leistet der Bundeshaushalt bis maximal zum Jahr 2016 Zuweisungen, die dem gebotenen Substanzerhalt beim ERP-Sondervermögen dienen. Eine Nachschusspflicht des Bundes über die veranschlagten Mittel hinaus besteht nicht. Die Zuweisungen werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
Abschluss
Kapitel
Bezeichnung
Einnahmen
Ausgaben
davon entfallen auf
sonstige Ausgaben
Zinskosten
Zuweisungen und Zuschüsse
Investitionen
1 000 €
1 000 €
1 000 €
1 000 €
1 000 €
1 000 €
1
Investitions- und Exportfinanzierung
771 000
769 200
1 800
*
6 200
763 000
2
Sonstige Ausgaben/ Einnahmen
*
* * * *
* *
771 000
771 000
1 800
*
6 200
763 000
* * *
Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig)
Ausgaben- soll 2013
a) Bis einschl. 31.12.2011 eingegangene Verpflichtungen b) VE 2012 c) VE 2013
davon fällig
2014
2015
2016
2017 ff.
1
2
3
4
5
6
7
892 01
Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung
44,5
a)
–
–
–
–
–
* * *
b)
–
–
–
–
–
* * *
c)
327,400
50,800
51,100
46,800
178,800
682 01
Kosten der Zwischenfinanzierung
38,9
*
–
–
–
–
–
683 01
Förderkosten
247,9
a)
–
–
–
–
–
* * *
b)
–
–
–
–
–
* * *
c)
1 022,000
226,700
186,300
154,000
455,000
682 02
Kooperationsprojekte
460
a)
–
–
–
–
–
* * *
b)
896,800
415,000
155,000
141,800
185,000
* * *
c)
728,400
360,000
100,000
93,400
175,000
681 02
Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen
2,6
a)
1,038
0,434
0,382
0,122
–
* * *
b)
–
–
–
–
–
* * *
c)
3,120
1,040
1,560
0,520
–
681 03
Förderung von Maßnamen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung
3,6
a)
6,200
2,060
2,580
1,560
–
* * *
b)
5,100
1,500
1,300
1,300
1,000
* * *
c)
5,100
1,500
1,300
1,300
1,000
*
Summe
797,5
a)
7,238
2,494
2,962
1,682
0,100
* * *
b)
901,900
416,500
156,300
143,100
186,000
* * *
c)
2 086,020
640,040
340,260
296,020
809,800
* * * *
2 995,158
1 059,034
499,522
440,802
995,900
Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2011
Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen
Aktiva:
* *
Stand am 31.12.2011
Stand am 31.12.2010
* *
€
€
A.
Bankguthaben
1 907 714 758
1 766 330 075
*
KfW-Nachrangdarlehen
3 246 588 990
3 246 588 990
B.
Darlehensforderungen
160 694 735
132 308 480
C.
Sonstige Forderungen
34 168 851
38 078 719
*
Zins- und Provisionsforderungen
34 157 713
38 058 198
*
Tilgungsforderungen
11 138
20 522
D.
Beteiligungen
* *
*
Kreditanstalt für Wiederaufbau
1 082 876 331
1 082 876 331
*
KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens
1 055 663 271
977 034 530
*
Kapitalrücklage II
1 000 000 000
1 000 000 000
*
Gesonderte Kapitalrücklage
614 280 731
614 280 731
*
Erträge aus Kapitalrücklage
660 473 104
429 589 841
*
ERP-Förderrücklage
4 650 000 000
4 650 000 000
*
Gesetzliche Rücklage der KfW
615 270 643
603 096 122
*
Sondergewinnrücklage
0
0
* * *
15 027 731 414
14 540 183 820
* * * * *
Passiva:
* * * *
Stand am 31.12.2011
Stand am 31.12.2010
* * * *
€
€
A.
Rückstellungen
380 000 000
380 000 000
*
* * *
B.
Verbindlichkeiten
0
0
C.
Vermögen
14 647 731 414
14 160 183 820
* * * * * *
* * * *
15 027 731 414
14 540 183 820
* * * * * *
Verpflichtungen aus Gewährleistungen
756 000 000
1 035 000 000
Anlage 3
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung
Im Jahr 2011 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP- Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 4,4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 334,0 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2011 wie folgt vergütet:
• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 4,59 %. Die Erträge in Höhe von 213,6 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2011 verwendet.
• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 Durchführungsvertrag mit einem Zinssatz von 4,5 %. Vom Zinsbetrag in Höhe von 146,1 Mio. EUR wurden Mittel in Höhe von insgesamt 107,8 Mio. EUR als Förderzuschuss des ERP-Sondervermögens zur Abdeckung der Förderlast des ERP- Sondervermögens verwendet.
Der verbleibende Zinsbetrag in Höhe von 38,3 Mio. EUR wurde zur
Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen verwendet
(4,1 Mio. EUR) bzw. dem Konto des ERP-Sondervermögens (34,2 Mio. EUR)
gutgeschrieben.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2011 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.
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