Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz über die erweiterte Zulassung von Schadenersatzansprüchen bei Dienst- und Arbeitsunfällen (ErwZulG)

Ausfertigungsdatum
1943-12-07
Fundstelle
RGBl I: 1943, 674

Eingangsformel

In den Versorgungsgesetzen und in der Reichsversicherungsordnung sind bei Dienst- und Arbeits unfällen Schadenersatzansprüche gegen öffentliche Verwaltungen oder gegen Unternehmer grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Regelung hat bei Unfällen, die sich bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr ereignet haben, häufig dazu geführt, daß die Geschädigten im Rahmen der genannten Gesetze schlechter gestellt wurden als andere Verkehrsteilnehmer. Um diese Unbilligkeit zu beseitigen und den Schutz der Verletzten und ihrer Hinterbliebenen zu verstärken, hat die Reichsregierung das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

(1) Ist ein Dienstunfall bei der Teilnahme am allgemeinen Verkehr eingetreten, so können der Verletzte und seine Hinterbliebenen Schadenersatzansprüche gegen eine öffentliche Verwaltung oder ihre Dienstkräfte auch dann geltend machen, wenn die Ansprüche nach den Vorschriften des Versorgungsrechts bisher ausgeschlossen waren.

(2) ...

§ 2

§ 1 gilt nicht, wenn der Schaden im Zusammenhang mit einer Kampfhandlung entstanden oder sonst ein Personenschaden im Sinne des § 2 der Personenschädenverordnung ist.

§ 3

Die Leistungen, die der Verletzte oder seine Hinterbliebenen nach den Vorschriften des Versorgungs-...rechts erhalten, sind auf den Schadenersatzanspruch (§ 1) anzurechnen.

§ 4

(1) Die öffentliche Verwaltung, die nach den Vorschriften des Versorgungsrechts Leistungen gewährt, hat keinen Anspruch auf Ersatz dieser Leistungen gegen die öffentliche Verwaltung, die zum Schadenersatz verpflichtet ist.

(2) ...

(XXXX) §§ 5 bis 7 (weggefallen)

-

§ 8

(1) Der Reichsminister der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern Vorschriften zur Durchführung ... dieses Gesetzes zu erlassen.

(2) ...

§ 9

Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 26. August 1939 in Kraft.

§ 10

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Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

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