Die Bundesregierung verordnet, jeweils in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197),
auf Grund des § 2 Abs. 1 Nr. 7 in Verbindung mit Abs. 3, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 16 Nr. 2 Buchstabe b, jeweils in Verbindung mit § 3 Abs. 4 Satz 1, des Ernährungsvorsorgegesetzes vom 20. August 1990 (BGBl. I S. 1766), von denen § 3 Abs. 1 Satz 2 zuletzt durch Artikel 178 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) und § 4 Abs. 1 Satz 2 durch Artikel 10 Nr. 1 des Gesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I S. 2018) geändert worden sind, sowie
auf Grund des § 5 Nr. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 6 und § 25 Nr. 2 Buchstabe b, jeweils in Verbindung mit § 7 Abs. 1, des Ernährungssicherstellungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1990 (BGBl. I S. 1802), von denen § 7 Abs. 1 Satz 2 zuletzt durch Artikel 174 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I
(1) Vorbehaltlich des Satzes 2 sind von den folgenden ernährungswirtschaftlichen Betrieben Meldungen nach den §§ 2 und 3 abzugeben.
Mahlmühlen, Schälmühlen und Reismühlen,
Betriebe
a) zur Herstellung von Brot, Kleingebäck und Feinbackwaren,
b) zur Herstellung von Dauerbackwaren,
Betriebe zur Herstellung von Teigwaren oder sonstigen Nährmitteln,
Betriebe zur Herstellung von Stärke, Stärkeerzeugnissen oder Kartoffelerzeugnissen,
Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Milch,
a) Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Fleisch,
b) Schlachtbetriebe,
Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Fischen,
a) Ölmühlen, Raffinerien und Härtungsbetriebe,
b) Betriebe zur Herstellung von Margarine- oder Mischfetterzeugnissen,
c) Talgschmelzen und Schmalzsiedereien,
Betriebe zur Herstellung von Zucker,
Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Obst (einschließlich Zitrusfrüchte) oder Gemüse,
Betriebe zur Herstellung von Fertiggerichten,
Betriebe zur Gewinnung oder Herstellung von alkoholfreien Getränken,
Betriebe zur Herstellung von Futtermitteln,
Betriebe zur Lagerung, Sortierung oder Verpackung von Nahrungs- oder Futtermitteln, Betriebe des Großhandels mit Nahrungs- oder Futtermitteln,
Verteilerzentren und Verteilerlager, Logistikzentren und Logistiklager sowie Logistikdienstleister des Lebensmitteleinzelhandels.
Die in den Nummern 1 bis 13 genannten Betriebe sind nur verpflichtet Meldungen abzugeben, sofern die von ihnen jährlich produzierte oder verarbeitete Menge die jeweils in Anlage 1 aufgeführte Menge übersteigt.
(2) Die Meldungen sind für jede Betriebsstätte gesondert abzugeben. Für Betriebsstätten von Betrieben nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a, in denen die Herstellung ausschließlich über Ladenbacköfen erfolgt, sind keine Meldungen abzugeben.
(3) Betriebe des Einzelhandels mit Nahrungs- oder Futtermitteln, in denen auch eine Be- oder Verarbeitung von Nahrungs- oder Futtermitteln erfolgt, sind nicht meldepflichtig, soweit die Be- oder Verarbeitung gegenüber dem Verkauf nur von einer untergeordneten Bedeutung ist.
(1) Zu melden sind von allen Betrieben
der Name und die Telekommunikationsanschlussnummern der Betriebsstätte, des Betriebsinhabers oder des verantwortlichen Leiters der Betriebsstätte sowie die Anschrift der Betriebsstätte,
die Art des Betriebes,
der Verbrauch von Wasser aus öffentlicher und nicht öffentlicher Versorgung, der Energieverbrauch nach Energieträgern, bei Strom unterschieden nach öffentlicher und nicht öffentlicher Versorgung sowie die Nennleistung und die Art und Menge des benötigten Brennstoffes von Notstromaggregaten,
die Lagerkapazität nach Art der Lagerstätte.
(2) Für die Meldungen nach Absatz 1 ist der Mantelbogen der Anlage 2 sowie der für die jeweilige Betriebsart vorgesehene Betriebsfragebogen der Anlage 3 zu verwenden. Die Meldung nach Absatz 1 kann auch in elektronischer Form abgegeben werden. Hierzu macht die nach Landesrecht zuständige Stelle eine geeignete Adresse bekannt.
(1) Zur Abgabe der Meldung ist der Inhaber des Betriebes verpflichtet. Wird eine Betriebsstätte nicht vom Inhaber geleitet, so tritt an die Stelle des Inhabers der verantwortliche Leiter.
(2) Die Meldungen sind, beginnend 2015, alle vier Jahre jeweils bis zum 31. März für das vorausgegangene Kalenderjahr abzugeben. Unberührt bleiben die in der Vergangenheit bestandenen Meldepflichten.
Die Meldungen sind an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten.
Die Meldungen nach den §§ 2 und 3 sind abzugeben
für den in § 1 Abs. 1 des Ernährungsvorsorgegesetzes genannten Zweck und
für den in § 1 Abs. 1 des Ernährungssicherstellungsgesetzes genannten Zweck.
Die in § 3 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Ernährungsvorsorgegesetzes und in § 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Nr. 1 des Ernährungssicherstellungsgesetzes vorgesehenen Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übertragen.
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Ernährungsvorsorgegesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 1 oder 2 Satz 1, § 2 Abs. 1 oder § 3 eine Meldung für einen in § 5 Nr. 1 genannten Zweck nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig abgibt.
(2) Wer eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung beharrlich wiederholt, durch eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung die Versorgung mit einem der in § 1 Abs. 3 des Ernährungsvorsorgegesetzes genannten Erzeugnisse schwer gefährdet oder bei Begehung einer in Absatz 1 bezeichneten Handlung eine außergewöhnliche Mangellage bei der Versorgung mit Erzeugnissen zur Erzielung von bedeutenden Vermögensvorteilen ausnutzt, ist nach § 15 des Ernährungsvorsorgegesetzes strafbar.
(3) Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 1 oder 2 Satz 1, § 2 Abs. 1 oder § 3 eine Meldung für einen in § 5 Nr. 2 genannten Zweck nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig abgibt, begeht eine Zuwiderhandlung im Sinne des § 22 des Ernährungssicherstellungsgesetzes, die als Straftat nach § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 bis 4 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 zu ahnden ist oder als Ordnungswidrigkeit nach § 2 des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 geahndet werden kann.
Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 16 Nr. 2 Buchstabe b des Ernährungsvorsorgegesetzes oder des § 25 Nr. 2 Buchstabe b des Ernährungssicherstellungsgesetzes ist die in § 4 genannte Landesbehörde.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 414 - 415)
Betriebsart/ernährungswirtschaftlich tätiger Betrieb
Mindestmenge der Jahresproduktion bzw. -verarbeitung
Betriebsart 011 Mahlmühlen
1 000 t Verarbeitung von Weichweizen einschl. Dinkel oder Roggen oder Hartweizen oder Mais
Betriebsart 012 Schälmühlen und Reismühlen
1 000 t Verarbeitung von Weizen oder Gerste oder Hafer oder Mais oder Hirse oder Hülsenfrüchte oder Reis
Betriebsart 021 Betriebe zur Herstellung von Brot, Kleingebäck und Feinbackwaren
50 t Produktion von Brot oder Weizenkleingebäck oder 20 t Produktion von Teiglingen
Betriebsart 022 Betriebe zur Herstellung von Dauerbackwaren
100 t Verarbeitung von Mehl, Backschrot, Fertigmehl und Backmischungen
Betriebsart 030 Betriebe zur Herstellung von Teigwaren oder sonstigen Nährmitteln
1 000 t Produktion von Teigwaren trocken oder Frischteig oder Nährmittel oder Fertiggerichten oder Suppen, Soßen, Brühen, Würzen (trocken) oder anderen Suppen, Soßen, Brühen, Würzen oder Backmitteln oder Hefen
Betriebsart 040 Betriebe zur Herstellung von Stärke, Stärkeerzeugnissen oder Kartoffelerzeugnissen
1 000 t Produktion von Stärke aus Mais, Weizen, sonstigem Getreide oder Kartoffeln oder von Kartoffelprodukten
Betriebsart 050 Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Milch
10 000 t Verarbeitung von Milch oder Rahm oder Molke
Betriebsart 061 Schlachtbetriebe (Versandschlachtereien, Schlachthöfe, Lohnschlachtereien)
Schlachtungen in Höhe eines Schlachtgewichtes von 100 t bei Schweinen oder 50 t bei Rindern oder 10 t bei Kälbern oder Schafen oder Geflügel
Betriebsart 062 Zerlegebetriebe, Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Fleisch (Fleischereien einschließlich Fleischwarenindustrie und Zerlegebetriebe)
50 t hergestellte Erzeugnisse/Zerlegeprodukte (jeweils ohne Knochen) aus Rindfleisch oder Kalbfleisch oder Schweinefleisch oder Schaffleisch oder Geflügelfleisch und Kaninchenfleisch oder Fleisch sonstiger Tierarten
*
Betriebsart 070 Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Fischen
100 t Verarbeitung von Fischrohware oder Filets und sonstigen Teilen von Fischen
Betriebsart 081 Ölmühlen, Raffinerien und Härtungsbetriebe
5 000 t Produktion pflanzlicher Öle und Fette
Betriebsart 082 Betriebe zur Herstellung von Margarine- oder Mischfetterzeugnissen
10 000 t Produktion von Margarine oder Streichfetten oder Speisefetten und Speiseölen oder Mischfetten
Betriebsart 083 Talgschmelzen, Schmalzsiedereien
10 000 t Verarbeitung von Rinderrohfett oder Schweinerohfett
Betriebsart 090 Betriebe zur Herstellung von Zucker
100 000 t Verarbeitung von Zuckerrüben oder Melasse
Betriebsart 100 Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Obst (einschließlich Zitrusfrüchte) oder Gemüse
1 000 t Be- oder Verarbeitung von Obst oder Zitrusfrüchte oder Gemüse
Betriebsart 110 Betriebe zur Herstellung von Fertiggerichten
500 t Produktion von Suppen, Soßen, Brühen, Würzen (trocken) oder Suppen, Soßen, Brühen, Würzen (flüssig, pastenartig) oder Eintopfgerichten (flüssig, pastenartig) oder tiefgekühlten Fertiggerichten oder sonstigen Fertiggerichten einschließlich Menüs oder Säuglings- und Kleinkindernahrung
Betriebsart 120 Betriebe zur Gewinnung oder Herstellung von alkoholfreien Getränken
5 000 hl Produktion von Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser oder Fruchtsäften, -nektaren, -sirupen oder Erfrischungsgetränken (Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Brausen, diätetische Getränke u. a.)
Betriebsart 130 Betriebe zur Herstellung von Futtermitteln
1 000 t Produktion von Mischfuttermitteln (einschließlich Mineralfutter) für Rinder einschließlich Kälber oder Schweine oder Mast- und Nutzgeflügel oder Pferde oder sonstige Nutztiere oder Heimtiere
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 416 - 418)
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*
* * *
* * *
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Nach den §§ 2 und 3 in Verbindung mit § 5 der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV) gebe ich für Zwecke der Ernährungsvorsorge und der Ernährungssicherstellung folgende Meldung ab:
Angaben zur Betriebsstätte
(für räumlich getrennte Betriebsstätten ist jeweils ein Mantelbogen auszufüllen)
01
Name der Betriebsstätte:
02
Straße:
Hausnummer:
03
PLZ:
Ort:
Postfach:
04
Telefon (Vorwahl/Rufnummer):
Telefax:
05
Mobiltelefon (Vorwahl/Rufnummer):
*
06
E-Mail-Adresse:
Internet: www.
Abweichende Postadresse
07
Straße:
Hausnummer:
08
PLZ:
Ort:
Postfach:
Angaben zum Betriebsinhaber bzw. Leiter, Geschäftsführer oder Betriebsstättenleiter
09
Name, Vorname, Funktion:
10
Telefon (Vorwahl/Rufnummer):
Mobiltelefon (Vorwahl/Rufnummer):
E-Mail:
* * *
Für Rückfragen der Behörde beim Meldepflichtigen steht zur Verfügung
Falls abweichend zu Punkt 09
11
Name, Vorname, Funktion:
12
Telefon (Vorwahl/Rufnummer):
Mobiltelefon (Vorwahl/Rufnummer):
E-Mail:
* * *
Betriebsarten
Kenn-Nummern
13
Welche meldepflichtigen Betriebsart(en) betreiben Sie?
*
14
Bitte tragen Sie die im Merkblatt angegebenen Kenn-Nummer(n) der entsprechenden Betriebsart(en) ein.
*
15
Für räumlich getrennte Betriebsstätten ist jeweils ein Mantelbogen auszufüllen.
*
Wasserverbrauch der Betriebsstätte (Bezugsjahr ….….) Gesamtmenge, die für die Produktion notwendig ist. (Kühl- und Brauchwasser, Wasser für das Produkt)
Jahresverbrauch
16
aus öffentlicher Versorgung
m³
17
aus nicht öffentlicher Versorgung (Brunnen, Selbstgewinnung)
m³
18
Wie lange kann die Produktion bei Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung aufrechterhalten werden?
Tage
Energieverbrauch und Energieerzeugung der Betriebsstätte (Bezugsjahr ….….)
Jahresverbrauch
19
Verbrauch Erdgas einschließlich aufbereitetem Biogas aus externer Zufuhr (10 kWh = 1 m³)
m³
20
Verbrauch Fernwärme (1 MWh = 3 600 MJ = 3 600 000 kJ)
MWh
21
Verbrauch Flüssiggas
m³
22
Verbrauch Heizöl leicht
l
23
Verbrauch Heizöl schwer
l
24
Verbrauch Biogas aus Eigenerzeugung (Nichtzutreffendes bitte streichen)
*
*
25
Verbrauch Strom aus öffentlichem Netz
kWh
26
Eigene Stromerzeugung aus: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Wasserkraftanlage (Wasserturbine)
Biogasanlage
Fotovoltaik-Anlage
Blockheizkraftwerk
sonstige Brennstoffe
kWh kWh kWh kWh kWh
*
Gesamtsumme:
kWh
27
davon Eigenverbrauch
kWh
28
Kann der Strom aus Eigenerzeugung unabhängig vom öffentlichen Stromnetz genutzt werden (Insellösung)? (Zutreffendes bitte ankreuzen)
ja* nein
29
Notstromaggregat/Netzersatzanlage vorhanden? (Zutreffendes bitte ankreuzen)
ja* nein
30
Nennleistung
kVA
31
Art des Brennstoffes (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Benzin
*
Diesel
32
Bedarfsmenge
l/Std.
l/Std.
l/Std.
33
Anschluss für externes Notstromaggregat/ Netzersatzanlage an das Betriebsnetz vorhanden? (Zutreffendes bitte ankreuzen)
ja* nein
Anschlusswert
kVA
34
In welchem Umfang kann nach Ihrer Einschätzung der Betrieb bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes aufrechterhalten werden? (Zutreffendes bitte ankreuzen)
in vollem Umfang (90 – 100 %)
eingeschränkt (50 – 90 %)
35
Wie lange kann der Betrieb nach Ihrer Einschätzung bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes aufrechterhalten werden?
Tage
35a
Wie lange kann die Produktion nach Ihrer Einschätzung bei Ausfall des öffentlichen Stromnetzes aufrechterhalten werden?
Tage
36
Arbeitstage je Woche
*
37
Schichtbetrieb
*
* * * ja
* * nein
38
Anzahl der Schichten je Tag
*
Raum für Anmerkungen
*
Ich versichere, dass die Angaben (einschließlich der auf meine Betriebsart/-arten bezogenen Angaben) vollständig und richtig sind. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Meldepflicht für Zwecke der Ernährungsvorsorge können nach § 7 Absatz 1 EWMV i. V. m. § 14 Absatz 1 Nummer 1 des Ernährungsvorsorgegesetzes (EVG) als Ordnungswidrigkeit und in schweren Fällen nach § 7 Absatz 2 EWMV i. V. m. § 15 EVG als Straftat geahndet werden.
Bei entsprechenden Verstößen gegen die Meldepflicht für Zwecke der Ernährungssicherstellung liegt eine Zuwiderhandlung nach § 7 Absatz 3 EWMV i. V. m. § 22 des Ernährungssicherstellungsgesetzes vor, die nach dem Wirtschaftsstrafgesetz 1954 als Straftat geahndet wird oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Mir ist bekannt, dass – sofern ich keine anderweitigen Erklärungen abgebe – im Falle unterschiedlicher Zuständigkeiten für die Ernährungsvorsorge und die Ernährungssicherstellung diejenige Stelle, bei der die Meldung eingeht, diese zur Vereinfachung an die andere zuständige Stelle weiterleiten wird.
Ort, Datum
Unterschrift des Meldepflichtigen und Firmenstempel
* *
Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten auch bei regional begrenzten Krisen im Rahmen der Ernährungsnotfallvorsorge genutzt werden können. Mir ist bekannt, dass ich dieses Einverständnis jederzeit widerrufen kann.
Ort, Datum
Unterschrift des Meldepflichtigen und Firmenstempel
* *
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 419 - 441)
* * * * *
*
*
*
* * *
*
* * *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe
Jahresmengen
50
Weichweizen einschließlich Dinkel
t
51
Roggen
t
52
Hartweizen
t
53
Mais
t
Nr.
Hergestellte Erzeugnisse
Jahresmengen
60
Weichweizenmehl und -backschrot
t
61
Weichweizengrieß und -dunst
t
62
Nährmittel mit überwiegendem Weichweizenanteil (Graupen, Grütze, Kleie, Flocken, Cerealien, Getreidekeime)
t
63
Mühlennachprodukte aus Weichweizen
t
64
Roggenmehl und -backschrot
t
65
Nährmittel mit überwiegendem Roggenanteil (Graupen, Grütze, Kleie, Flocken, Cerealien, Getreidekeime)
t
66
Mühlennachprodukte aus Roggen
t
67
Hartweizenmehl
t
68
Hartweizengrieß
t
69
Hartweizendunst
t
70
Mühlennachprodukte aus Hartweizen
t
71
Maiskeime
t
72
Maismehl bis zu 1,8 % Fett
t
73
Maisfuttermehl
t
74
Maisgrieß und -gritz (Kukuruz, Polenta)
t
75
Nährmittel mit überwiegendem Maisanteil (Graupen, Grütze, Kleie, Flocken, Cerealien, Getreidekeime)
t
76
Teigwaren
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe
Jahresmengen
50
Weizen
t
51
Roggen
t
52
Gerste
t
53
Hafer
t
54
Mais
t
55
Sorghum, Hirse und andere Getreidearten
t
56
Reis (einschließlich Bruchreis)
t
57
Hülsenfrüchte
t
58
Sonstige
t
Nr.
Hergestellte Erzeugnisse
Jahresmengen
60
aus Weizen
t
61
aus Roggen
t
62
aus Gerste
t
63
aus Hafer
t
64
aus Mais
t
65
aus Sorghum, Hirse und anderen Getreidearten
t
66
aus Reis (einschließlich Bruchreis)
t
67
aus Hülsenfrüchten
t
68
aus sonstigen Rohstoffen
t
69
Nährmittel (Trockenerzeugnisse aus Getreide, Hülsenfrüchte)
t
70
Fertiggerichte (auch Säuglings- und Kleinkinderkost auf Getreidebasis)
t
71
Erzeugnisse für Futterzwecke und sonstige Nebenerzeugnisse
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m³
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
Nr.
Durchschnittliche Backkapazität
*
48
Durchsatz (bei Brotherstellung)
kg/h
49
Backfläche
m²
*
* * Holzbacköfen vorhanden?
* ja* nein*
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Backfläche
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse
Jahresmengen
50
Mehl, Backschrot, Fertigmehl und Backmischungen
t
51
Backtriebmittel zur Herstellung von Brot und Kleingebäck
t
52
Sonstige Backzutaten (z. B. Zucker, Eier – Angabe in Frischei, Milch, Fette) Eier einschließlich Trockenei (Gewichtsangabe in t Frischei: 16 700 Eier = 1 t, 1 t Trockenei = 4,2 t Frischei; 9,7 hl Milch = 1 t)
t
53
Zugekaufte Teiglinge
t
Nr.
Hergestellte Erzeugnisse
Jahresmengen
60
Gesamtmenge
t
61
Anteil Brot
%
62
Anteil Kleingebäck (z. B. Brötchen, Laugengebäck)
%
63
Anteil selbst hergestellter Teiglinge (gekühlt oder gefroren)
%
64
Anteil Sonstiges (z. B. Feingebäck, Dauerbackwaren wie Kekse, Zwieback, Knäckebrot)
%
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m³
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse
Jahresmengen
50
Mehl, Backschrot, Fertigmehl und Backmischungen
t
51
Zucker
t
52
Fette
t
53
Sonstige Backzutaten (z. B. Hefe, Gewürze, Milch, Eier – Angabe in Frischei) (9,7 hl Milch = 1 t; Eier einschließlich Trockenei Gewichtsangabe in t Frischei: 16 700 Eier = 1 t, 1 t Trockenei = 4,2 t Frischei)
t
Nr.
Hergestellte Erzeugnisse
Jahresmengen
60
Knäckebrot
t
61
Zwieback, geröstetes Brot und andere geröstete Ware
t
62
Kekse
t
63
Lebkuchen, Honigkuchen, Printen und ähnliche Ware
t
64
Sonstiges (z. B. Brot, Feingebäck, Waffeln, Laugendauergebäck (Feuchtigkeitsgehalt bis 12 %))
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m³
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
46
Tanks für Lebens- und Futtermittel (1 m³ = 10 hl)
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe
Jahresmengen
50
Mehl, Grieß, Dunst, Getreide sowie sonstige Getreideerzeugnisse
t
51
Reis, Reismehl
t
52
Füllungszutaten für Teigwaren (fleisch-, gemüse-, käsehaltig, sonstige Füllungszutaten)
t
53
Eier (Angabe in Frischei) einschließlich Trockenei (Gewichtsangabe in t Frischei: 16 700 Eier = 1 t; 1 t Trockenei = 4,2 t Frischei)
t
54
Milchpulver (1 kg Magermilchpulver erfordert ca. 8,5 l Rohmilch)
t
55
Hülsenfrüchte
t
56
Zucker
t
57
Nebenprodukte aus Zuckerherstellung
t
58
Sonstige Zutaten (Salz, Gewürze)
t
Nr.
Hergestellte Erzeugnisse
Jahresmengen
60
Teigwaren trocken (* 13 % Feuchtegehalt)
t
61
Frischteig/Nassteigwaren (* 13 % Feuchtegehalt)
t
62
Nährmittel (Graupen, Flocken, Vollwertprodukte aus Getreide, Hülsenfrüchte, Puddingpulver)
t
63
Fertiggerichte (auch Säuglings-, Kleinkinder-, Diabetikerkost und sonstige diätetische Lebensmittel auf Getreidebasis)
t
64
Suppen, Soßen, Brühen, Würzen (trocken)
t
65
Suppen, Soßen, Brühen, Würzen (flüssig, pastenartig)
t
66
Sonstiges (z. B. Backmittel)
t
67
Hefe
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m³
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse
Jahresmengen
50
Mais, Weizen, sonstiges Getreide, Weizenmehl
t
51
Kartoffeln zur Herstellung von Stärke
t
52
Kartoffeln zur Herstellung von Veredelungserzeugnissen (Urprodukt)
t
53
Teilverarbeitete Produkte – nass (z. B. geschälte Kartoffeln, Garkartoffeln)
t
54
Teilverarbeitete Produkte – trocken (z. B. Kartoffelflocken)
t
55
Kartoffelstärke
t
56
Reis und Hülsenfrüchte
t
57
Fette
t
58
Sonstiges (z. B. Salz, Gewürze)
t
Nr.
Hergestellte Erzeugnisse
Jahresmengen
60
Stärke aus Mais, Weizen, sonstigem Getreide und Weizenmehl (Trockenwert)
t
61
Stärke aus Kartoffeln (Trockenwert)
t
62
Kartoffeltrockenprodukte
t
63
Kartoffelfrischprodukte
t
64
Kartoffeltiefgefrierprodukte
t
65
Kartoffelfrittier- und Kartoffelbratprodukte
t
66
Reis und Produkte aus Reis und Hülsenfrüchten
t
67
Nebenerzeugnisse (für Futterzwecke bzw. zur Verbrennung in Biogasanlagen – Angabe in Trockenwert)
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m³
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
46
Tanks (1 m³ = 10 hl) zur Veredelung von Milcherzeugnissen
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse
Jahresmengen
*
*
50
Anlieferung von Erzeugern aus eigenem Erfassungsgebiet
t
51
Zukauf aus dem Inland insgesamt (ohne Milchsammelstellen, Rahmstationen und Abnehmern)
t
52
Zukauf aus dem Ausland insgesamt
t
*
*
53
Molke (flüssig)
t
54
Sonstige Erzeugnisse (z. B. Zusätze, beigegebene Lebensmittel, Früchte, Kräuter, Gewürze, Schmelzsalze)
t
Nr.
Hergestellte Erzeugnisse – Produktgewicht –
Jahresmengen
60
Konsummilch, Versandmilch (einschließlich Milch und Rahm für die Herstellung von Speiseeis, Mischfetterzeugnissen und anderen Produkten sowie Verkauf an Unternehmen der Speiseeis-, Margarine- und sonstigen Nahrungs- und Genussmittelindustrie)
t
61
Frischmilcherzeugnisse (Buttermilch-, Sauermilch-, Kefir-, Joghurt- und Milchmischerzeugnisse sowie Milchmischgetränke)
t
62
Sahneerzeugnisse
t
63
Kondensmilcherzeugnisse
t
64
Trockenmilcherzeugnisse (zu Nahrungs- und Futterzwecken)
t
65
Sauermilchquarkerzeugnisse
t
66
Milcheiweißerzeugnisse
t
67
Molkenerzeugnisse (zu Nahrungs- und Futterzwecken)
t
68
Butter (mind. 82 % Fett)
t
69
Milchfett- und Milchstreichfetterzeugnisse (einschließlich Butterzubereitungen direkt aus Rahm oder Butter)
t
70
Hart-, Schnitt- und halbfester Schnittkäse
t
71
Weich-, Pasta filata (z. B. Mozarella) und Frischkäse
t
72
Sauermilch-, Koch- und Molkenkäse
t
73
Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen
t
74
Säuglings- und Kleinkindernahrung
t
75
Mager- und Buttermilchverkäufe (Verkauf an Spezialbetriebe zur Weiterverarbeitung bzw. Rücklieferung/Verkauf an Landwirte)
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Art der Verarbeitung
Auszufüllen ist:
Schlachtung (auch Lohnschlachterei)
Betriebsartbogen 061
Schlachtung und Zerlegung
Betriebsartbogen 061 + 062
Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung
Betriebsartbogen 061 + 062
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
39
Stallungen, Wartebuchten
m²
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m³
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Schlachtvieh
* *
Tierart
Geschlachtete Tiere im Jahr
Schlachtgewicht
50
Rinder
Stück
t
51
Kälber
Stück
t
52
Schweine
Stück
t
53
Schafe/Lämmer
Stück
t
54
Geflügel/Kaninchen
Stück
t
55
Sonstige Tierarten
Stück
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Art der Verarbeitung
Angaben in
Zerlegung und/oder Verarbeitung
Betriebsartbogen 062
Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung
Betriebsartbogen 061 + 062
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m³
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
46
Tanks für Lebensmittel
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse in Schlachtgewicht, Schlachtkörper von folgenden Tieren (Brutto, mit Knochen)
Jahresmengen
50
Rinder
t
51
Kälber
t
52
Schweine
t
53
Schafe/Lämmer
t
54
Geflügel, Kaninchen
t
55
Sonstige Tierarten
t
56
Innereien (Blut, Leber, Lunge, Zunge), Speck
t
57
Sonstige Zutaten (Salz, Gewürze etc.)
t
Nr.
Zerlegeprodukte bzw. hergestellte Erzeugnisse
Jahresmengen
60
Rindfleisch, Kalbfleisch (ohne Knochen)
t
60a
Schweinefleisch (ohne Knochen)
t
60b
Schaf- und Lammfleisch (ohne Knochen)
t
61
Geflügelfleisch, Kaninchenfleisch (ohne Knochen)
t
62
Sonstiges Fleisch (ohne Knochen)
t
63
Bauch- und Rückenspeck, tierische Fette (u. a. Schmalz, Grieben, Talg)
t
64
Innereien (frisch)
t
65
Fleischerzeugnisse, Würste und Wurstwaren (frisch)
t
66
Fleischkonserven, Wurstkonserven und sonstige Fleischdauererzeugnisse
t
67
Neben- und Abfallprodukte (Knochen usw.)
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Betriebe dieser Betriebsart sind auch Schiffe der Großen Hochseefischerei und der Kutterfischerei, auf denen Fisch be- oder verarbeitet wird. Rohwarenbeschaffung umfasst auch eine mittelbare Beschaffung, d. h. den Bezug von bereits be- oder verarbeiteten Erzeugnissen zum Zweck der weiteren Be- oder Verarbeitung.
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m³
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
46
Tanks für Lebensmittel und Futtermittel (1 m³ = 10 hl)
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse
Jahresmengen
50
Rohware ganz oder ohne Kopf
t
51
Filets und sonstige Teile von Fischen
t
52
Speiseöl
t
53
Sonstiges (Zucker, Salze, Zugaben für Marinaden)
t
Nr.
Hergestellte Erzeugnisse
Jahresmengen
60
Frischfischfilet und sonstiger Frischfisch
t
61
Fischkonserven (Einwaage angeben)
t
62
Fischtiefkühlerzeugnisse
t
63
Marinaden und Räucherwaren (bei Konserven Einwaage angeben)
t
64
Sonstige Fischerzeugnisse (gesalzene Erzeugnisse, Bratfisch, Anchosen, Salate)
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
46
Tanks für Lebens- und Futtermittel (1 m³ = 10 hl)
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse
Jahresmengen
50
Ölsaaten und -früchte (Abgang zur Verarbeitung)
t
51
Rohöl und Fette aus Zukauf
t
Nr.
Hergestellte Erzeugnisse
Jahresmengen
60
Pflanzliche Öle und Fette
t
62
Ölkuchen/-schrote/-expeller
t
Nr.
Verwendung oder Abgang von Ölen und Fetten (Basis Rohöl – Nr. 60)
Jahresmengen
63
– für Nahrungszwecke (einschließlich Speiseöl)
t
64
– für Futterzwecke
t
65
– für industrielle Zwecke
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
46
Tanks für Lebens- und Futtermittel (1 m³ = 10 hl)
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse in Reinfett
Jahresmengen
50
Pflanzliche Öle und Fette
t
51
Tierische Öle und Fette
t
52
Feintalg
t
53
Milchfett (Butter, -schmalz, Sonstiges)
t
54
Margarineerzeugnisse
t
Nr.
Hergestellte Erzeugnisse in Produktgewicht
Jahresmengen
60
Margarine (einschließlich -schmalz und -zubereitungen)
t
61
Streichfette
t
62
Speisefette, Speiseöle
t
63
Mischfette (einschließlich Schmalz, -zubereitungen und Mischstreichfette)
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m³
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
46
Tanks für Lebens- und Futtermittel (1 m³ = 10 hl)
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe
Jahresmengen
50
Rinderrohfett
t
51
Schweinerohfett
t
Nr.
Verwendung oder Abgang der hergestellten Erzeugnisse
Jahresmengen
*
60
– für Nahrungszwecke
t
61
– für Futterzwecke
t
62
– für industrielle Zwecke
t
*
63
– für Nahrungszwecke
t
64
– für Futterzwecke
t
65
– für industrielle Zwecke
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
46
Tanks für Futter- und Lebensmittel (1 m³ = 10 hl)
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe
Jahresmengen
50
Zuckerrüben
t
51
Melasse
t
Nr.
Hergestellte Zuckererzeugnisse
Jahresmengen
60
– aus Zuckerrüben (Weißzuckerwert)
t
61
– aus Melasse (Weißzuckerwert)
t
Nr.
Hergestellte Nebenerzeugnisse der Rüben- und Zuckerverarbeitung
Jahresmengen
62
Melasse
t
63
Nass- und Pressschnitzel (Nasswert)
t
64
Trockenschnitzel (unmelassiert)
t
65
Melasseschnitzel
t
66
Melassefuttermittel
t
67
Zuckerrübenschnitzel (getrocknet)
t
68
Sonstige Schnitzel
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m³
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
46
Tanks für Lebensmittel und Futtermittel (1 m³ = 10 hl)
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse
Jahresmengen
50
Obst (ohne Zitrusfrüchte)
t
51
Zitrusfrüchte
t
52
Gemüse
t
53
Zucker
t
54
Sonstiges
t
Nr.
Hergestellte Erzeugnisse
Jahresmengen
60
Obstkonserven (einschließlich Zitrusfrüchtekonserven)
t
61
Obst, tiefgefrostet
t
62
Gemüsekonserven (einschließlich Sauerkonserven)
t
63
Gemüse, tiefgefrostet
t
64
Trockenobst und -gemüse
t
65
Marmeladen, Konfitüren
t
66
Obst- und Gemüsesäfte
t
67
Fertigsalate
t
68
Sonstiges
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m³
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
46
Tanks für Lebensmittel und Futtermittel (1 m³ = 10 hl)
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse
Jahresmengen
50
Reis
t
51
Getreideerzeugnisse (z. B. Teigwaren, Graupen, Flocken)
t
52
Hülsenfrüchte
t
53
Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse
t
54
Gemüse und Gemüseerzeugnisse
t
55
Obst und Obsterzeugnisse
t
56
Fleisch und Fleischerzeugnisse
t
57
Fisch und Fischerzeugnisse
t
58
Sonstiges (z. B. Zucker, Milch und Milcherzeugnisse)
t
Nr.
Hergestellte Erzeugnisse
Jahresmengen
60
Suppen, Soßen, Brühen, Würzen, trocken
t
61
Suppen, Soßen, Brühen, Würzen, flüssig, pastenartig
t
62
Eintopfgerichte, trocken
t
63
Eintopfgerichte, flüssig, pastenartig
t
64
Tiefgekühlte Fertiggerichte
t
65
Sonstige Fertiggerichte einschließlich Menüs
t
66
Säuglings- und Kleinkindernahrung
t
68
Sonstiges
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m³
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
46
Tanks für Lebensmittel (1 m³ = 10 hl)
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse
Jahresmengen
50
Wasser (natürliches Mineralwasser, Heilwasser, Quellwasser, Tafelwasser, Trinkwasser) (1 m³ = 10 hl)
m³
51
Zucker (Kristall- bzw. Wirtschaftszucker) (Angaben in Weißzuckerwert)
t
52
Fruchtsäfte, -nektare, -sirupe und Gemüsesäfte
m³
53
Getränkegrundstoffe (z. B. getrockneter Fruchtsaft, Ascorbinsäure), Mineralsalze (fest); (Getränkegrundstoff = Konzentrat = Essenz)
t
54
Getränkegrundstoffe (z. B. Fruchtsaftkonzentrat, Ascorbinsäure), Mineralsalze (flüssig); (Getränkegrundstoff = Konzentrat = Essenz)
m³
55
Obst
t
56
Gemüse
t
Nr.
Hergestellte Erzeugnisse
Jahresmengen
60
Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser
m³
61
Fruchtsäfte, -nektare, -sirupe und Gemüsesäfte
m³
62
Erfrischungsgetränke (Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Brausen, diätetische Getränke u. a.)
m³
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
40
Lagerhallen, Lagerräume (Stell- und Lagerfläche)
m²
41
Lagerhallen, Lagerräume, nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
m³
43
Silos
t
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m³
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m³
46
Tanks für Futtermittel (1 m³ = 10 hl)
m³
Angaben zur Produktion
Nr.
Verwendete Rohstoffe und Halbfertigerzeugnisse
Jahresmengen
50
Getreide
t
51
Zuckerhaltige Futtermittel (Melasse, Rübenschnitzel, Zitrus-/Obsttrester)
t
52
Andere energiereiche Komponenten
t
53
Ölkuchen, Expeller, Extraktionsschrote
t
54
Ölsaaten
t
55
Hülsenfrüchte
t
56
Andere eiweißreiche Komponenten
t
57
Altbrot zur Futtermittelproduktion
t
58
Sonstige (z. B. Zusatzstoffe, Vormischungen, Nebenerzeugnisse pflanzlicher Herkunft)
t
Nr.
Hergestellte Erzeugnisse Mischfutter (einschließlich Mineralfutter) für:
Jahresmengen
60
Rinder einschließlich Kälber
t
61
Schweine
t
62
Mast- und Nutzgeflügel
t
63
Pferde
t
64
Sonstige Nutztiere
t
65
Heimtiere
t
Nr.
darunter Mineralfutter für:
Jahresmengen
66
Rinder einschließlich Kälber
t
67
Schweine
t
68
Mast- und Nutzgeflügel
t
69
Pferde
t
70
Sonstige Nutztiere
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
Anzahl Stellplätze für Europaletten
Stell- und Lagerfläche
nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
40
Lagerhallen, Lagerräume
m²
m³
*
43
Silos
t
*
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m²
m³
*
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m²
m³
*
48
Haben Sie die Möglichkeit zu sortieren? (Zutreffendes bitte ankreuzen)
ja*
nein*
*
49
Haben Sie die Möglichkeit in gängigen Verbrauchereinheiten zu verpacken? (Zutreffendes bitte ankreuzen)
ja*
nein*
*
Nr.
Auslagerungsmöglichkeit bei Stromausfall
*
70
Auslagerung möglich
*
* * * ja
* * nein
*
71
Betrieb der automatischen Ein- und Auslagerungsanlagen durch Notstromaggregat oder eigene Stromversorgung möglich
*
* * * ja
* * nein
72
Auslagerung durch Gabelstapler
*
* * * ja
* * nein
73
Auslagerung manuell
*
* * * ja
* * nein
74
Siloauslagerung bei Stromausfall möglich
*
* * * ja
* * nein
Nr.
Warenart
Vorrat
Jahresumschlag Sortierte Mengen
Jahresumschlag Verpackte Mengen
Durch- schnittsbestand
50
Getreide und Getreideerzeugnisse
t
t
t
t
51
Futtermittel für (landwirtschaftliche) Nutztiere
t
t
t
t
52
Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse
t
t
t
t
53
Zucker und Zuckererzeugnisse
t
t
t
t
54
Milch und Milcherzeugnisse
t
t
t
t
55
Butter und sonstige Öle und Fette
t
t
t
t
56
Ölsaaten
t
t
t
t
57
Fleisch und Fleischerzeugnisse
t
t
t
t
58
Fisch und Fischerzeugnisse
t
t
t
t
59
Eier
t
t
t
t
60
Fertiggerichte
t
t
t
t
61
Obst, Gemüse
t
t
t
t
62
Alkoholfreie Getränke (1 m³ = 10 hl)
m³
m³
m³
m³
63
Futtermittel für Heimtiere
t
t
t
t
Nr.
Trocknungskapazität der Betriebsstätte Wenn keine Trocknungsanlage vorhanden ist, bitte in Spalte „Durchsatz/Stunde“ unbedingt „0“ eintragen.
Durchsatz/Stunde
100
Trocknungskapazität Getreide (pro Stunde bei 4 % Feuchtigkeitsentzug)
t
* * * * *
*
*
*
* *
*
* *
*
* * * * *
Bezugsjahr ……..
Angaben zur Betriebsstätte
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Nr.
Art der Belieferung der örtlichen Verkaufsstellen mit Lebensmitteln
*
10
Ausschließlich über Lager/Verteilzentren
*
* * * ja
* * nein
Nr.
Ausgleichsmöglichkeit bei Ausfall von Lagern
*
20
Ausgleich durch übergebietliche Lieferung ist möglich
*
* * * ja
* * nein
Wenn ja, über wie viele Tage bei:
21
Frischwaren
Tage
22
Kühlwaren
Tage
23
Trockensortiment
Tage
Nr.
Lagerart
Lagerkapazität
Anzahl Stellplätze für Europaletten
Stell- und Lagerfläche
nutzbarer Lagerraum (Fläche x nutzbare Höhe)
40
Lagerhallen, Lagerräume
m²
m³
*
41
Davon für den Bereich Food (ohne Klima-, Kühl- und Tiefkühlräume)
m²
m³
*
44
Tiefkühlräume (kälter als –18 °C)
m²
m³
*
45
Klima- und Kühlräume (0 bis +12 °C)
m²
m³
*
47
Weitere Lagerkapazität (Freifläche)
m²
m³
*
Nr.
Auslagerungsmöglichkeit bei Stromausfall
*
70
Auslagerung möglich
*
* * * ja
* * nein
*
71
Betrieb der automatischen Ein- und Auslagerungsanlagen durch Notstromaggregat oder eigene Stromversorgung möglich
*
* * * ja
* * nein
72
Auslagerung durch Gabelstapler
*
* * * ja
* * nein
73
Auslagerung manuell
*
* * * ja
* * nein
Nr.
Durchschnittlicher Lagerbestand (Reichweite in Absatztagen)
*
90
Tiefkühlwaren
Tage
91
Kühlwaren (z. B. Milchprodukte)
Tage
92
Frischwaren (z. B. Gemüse, Obst)
Tage
93
Trockensortiment (z. B. Trockenprodukte, Konserven)
Tage
Nr.
Warendisposition
*
100
Warendisposition über ein automatisiertes Warenwirtschaftssystem (WWS)
*
* * * ja
* * nein
101
Wenn ja, Warendisposition bei Ausfall des automatisierten WWS auch manuell (z. B. per Telefon, Fax, E-Mail) möglich?
*
* * * ja
* * nein
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