Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung zu dem Abkommen vom 24. August 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über die Durchführung des Abschnitts 16 des Anhangs III der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank und zu dem Abkommen vom 23. August 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Investitionsbank über die Übertragung von Versorgungsanwartschaften (EZBPersAbk/EIBVersorgAbkV)

Ausfertigungsdatum
2007-11-16
Fundstelle
BGBl II: 2007, 1690

Eingangsformel

Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 2. Mai 1996 zu dem Beschluss des Obersten Rates des Europäischen Hochschulinstituts Nr. 8/93 vom 2. Dezember 1993 und zu dem Beschluss der Ständigen Kommission von Eurocontrol vom 28. Oktober 1994 (BGBl. 1996 II S. 754) verordnet die Bundesregierung:

Art 1

Das in Berlin am 24. August 2007 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Zentralbank über die Durchführung des Abschnitts 16 Anhangs III der Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank sowie das in Luxemburg am 23. August 2007 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Investitionsbank über die Übertragung von Versorgungsanwartschaften werden hiermit in Kraft gesetzt. Die Abkommen werden nachstehend veröffentlicht.

Art 2

Soweit der Bund nach den in Artikel 1 genannten Abkommen die von der Deutschen Rentenversicherung Bund auf das Versorgungssystem der jeweiligen Organisationen zu übertragenden Summen mit 3,5 Prozent zu verzinsen hat und die Zinsbeträge durch die Deutsche Rentenversicherung Bund ausgezahlt werden, erstattet der Bund diese Beträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Art 3

(1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem die in Artikel 1 genannten Abkommen nach ihrem jeweiligen Artikel 5 in Kraft treten.

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem die in Artikel 1 genannten Abkommen nach ihrem jeweiligen Artikel 6 außer Kraft treten.

(3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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