Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung zur verstärkten Förderung deutsch-französischer Filmvorhaben (FilmFöFRAV)

Ausfertigungsdatum
1981-08-10
Fundstelle
BGBl I: 1981, 889

Eingangsformel

Auf Grund des § 32 Abs. 6 Satz 3 des Filmförderungsgesetzes vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 803) wird nach Anhörung der Filmförderungsanstalt verordnet:

§ 1 Art und Höhe der Förderungshilfe

(1) Zur verstärkten Förderung deutsch-französischer Filmvorhaben, die in Gemeinschaftsproduktion im Sinne des Filmförderungsgesetzes hergestellt werden, gewährt die Filmförderungsanstalt zinslose Darlehen von mindestens 100.000 Deutsche Mark und höchstens 200.000 Deutsche Mark. Diese können auch zusätzlich zu einer Förderung nach § 32 Abs. 1 des Filmförderungsgesetzes gewährt werden.

(2) Zur Förderung nach Absatz 1 stellt die Filmförderungsanstalt jährlich einen Gesamtbetrag von 750.000 Deutsche Mark bereit. Falls nach § 68 Abs. 3 des Filmförderungsgesetzes nur ein geringerer Betrag verwendet werden darf, ist der höchstmögliche Betrag bereitzustellen.

(3) Ein Filmvorhaben darf nur gefördert werden, wenn es in annähernd gleicher Höhe auch von französischer Seite gefördert wird.

(4) Im übrigen richtet sich die Förderung der Filmvorhaben nach den Vorschriften des Filmförderungsgesetzes.

§ 2 Art und Zahl der Filmvorhaben

Gefördert werden jährlich bis zu sechs Filmvorhaben. Die Anzahl der im Jahr geförderten Filmvorhaben mit deutscher und mit französischer Mehrheitsbeteiligung muß gleich sein. Dabei wird für jede Seite je ein Filmvorhaben pro Jahr mit Minderheitsbeteiligung wie ein Filmvorhaben mit Mehrheitsbeteiligung behandelt, wenn

  1. der Regisseur des Films dem Staat der Minderheitsbeteiligung angehört und

  2. die Voraussetzungen des Satzes 2 sonst nicht erfüllt werden könnten.

§ 3 Berlin-Klausel

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 76 des Filmförderungsgesetzes auch im Land Berlin.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesminister für Wirtschaft

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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