Auf Vorschlag der Bundesregierung bestimme ich zur Form und Führung der deutschen Flaggen:
Die Bundesflagge besteht aus drei gleich breiten Querstreifen, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5. Die Bundesflagge kann auch in Form eines Banners geführt werden. Das Banner besteht aus drei gleich breiten Längsstreifen, links schwarz, in der Mitte rot, rechts goldfarben.
Die Standarte des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin ist ein gleichseitiges, rotgerändertes, goldfarbenes Rechteck, darin der Bundesadler, schwebend, nach der Stange gewendet, Verhältnis der Breite des roten Randes zur Höhe der Standarte wie 1 zu 12.
Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) hat die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge, darauf, etwas nach der Stange hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Streifen je bis zu einem Fünftel übergreifend, den Bundesschild, den Adler nach der Stange gewendet, Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5. Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas nach der Stange hin verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.
Die Muster zu den Nummern 1 bis 3 sind in Anhang 1 wiedergegeben.
Alle Stellen des Bundes führen die Bundesdienstflagge. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin führt die Standarte am jeweiligen Amtssitz. Dienstgebäude des Bundes können mit der Bundesflagge oder mit der Bundesdienstflagge beflaggt werden; dies gilt auch für Wasserfahrzeuge im öffentlichen Dienst des Bundes.
An Dienstkraftfahrzeugen können bei dienstlichen Fahrten die in den Anhängen 2 und 3 beschriebenen Flaggen geführt werden, wenn sich der Amtsinhaber oder die Amtsinhaberin oder in den in Nummer 2 des Anhangs 2 bezeichneten Fällen der Stellvertreter oder die Stellvertreterin im Fahrzeug befindet. Die Flagge ist am rechten Kotflügel anzubringen.
Über Änderungen des Anhangs 2 sowie bei Zweifeln hinsichtlich der Berechtigung zum Führen der Bundesdienstflagge oder des anzuwendenden Musters nach Anhang 3 entscheidet das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem jeweils zuständigen Verfassungsorgan oder Bundesministerium.
Die Führung der Bundesdienstflagge an Dienstkraftfahrzeugen der deutschen Vertretungen im Ausland regelt das Auswärtige Amt.
Die Flaggenführung bei der Bundeswehr und bei der Bundespolizei wird besonders geregelt.
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Der Bundespräsident
(Fundstelle: BGBl. I 1996, S. 1730)
![bgbl1_1996_j1730_0010.jpg](bgbl1_1996_j1730_0010.jpg)
*
![bgbl1_1996_j1730_0020.jpg](bgbl1_1996_j1730_0020.jpg)
![bgbl1_1996_j1730_0030.jpg](bgbl1_1996_j1730_0030.jpg)
Bundesflagge
Bundesdienstflagge
*
![bgbl1_1996_j1730_0040.jpg](bgbl1_1996_j1730_0040.jpg)
![bgbl1_1996_j1730_0050.jpg](bgbl1_1996_j1730_0050.jpg)
Bundesflagge in Bannerform
Bundesdienstflagge in Bannerform
(1) An Dienstkraftfahrzeugen führen
der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin die Standarte gemäß Abschnitt I Nr. 2 der Anordnung,
a)
der Präsident oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages,
* *
b)
die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen des Deutschen Bundestages,
*
c)
der Direktor oder die Direktorin beim Deutschen Bundestag,
*
a)
der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin
* *
b)
die Bundesminister und Bundesministerinnen
*
c)
die Staatssekretäre und Staatssekretärinnen des Bundes,
*
d)
die Leiter und Leiterinnen der Bundesoberbehörden
*
e)
die Leiter und Leiterinnen der Bundesmittelbehörden
*
f)
die Leiter und Leiterinnen der Bundesunterbehörden
*
a)
der Präsident oder die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts
* *
b)
der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts
*
c)
die Präsidenten und Präsidentinnen der obersten Gerichtshöfe des Bundes
*
d)
der Präsident oder die Präsidentin des Bundespatentgerichts,
*
(2) Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe c bis f und Nr. 4 Buchstabe a, c und d gilt entsprechend für die Stellvertreter und Stellvertreterinnen, wenn sie die Vertretung ausüben.
![bgbl1_1996_j1732_0010.jpg](bgbl1_1996_j1732_0010.jpg)
![bgbl1_1996_j1732_0020.jpg](bgbl1_1996_j1732_0020.jpg)
Muster I
Muster II
*
![bgbl1_1996_j1732_0030.jpg](bgbl1_1996_j1732_0030.jpg)
![bgbl1_1996_j1732_0040.jpg](bgbl1_1996_j1732_0040.jpg)
Muster III
Muster IV
*
![bgbl1_1996_j1732_0050.jpg](bgbl1_1996_j1732_0050.jpg)
![bgbl1_1996_j1732_0060.jpg](bgbl1_1996_j1732_0060.jpg)
Muster V
Muster VI
* *
Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.
GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.
Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.
Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.
Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.
Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.