Auf Grund des § 72 Abs. 4 Nr. 2 des Filmförderungsgesetzes vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 803) wird verordnet:
Angaben nach § 72 Abs. 2 Nr. 3 und 6 des Filmförderungsgesetzes werden von Unternehmen, die Filme verleihen, vertreiben oder vorführen und deren Jahresumsatz unter DM 150.000 liegt, nicht erhoben. Angaben zu § 72 Abs. 2 Nr. 5 des Filmförderungsgesetzes werden von Unternehmen, die Filme vorführen und deren Jahresumsatz unter DM 150.000 liegt, nur hinsichtlich des Gesamtumsatzes und des Umsatzes aus dem Verkauf von Eintrittskarten erhoben.
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 76 des Filmförderungsgesetzes auch im Land Berlin.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1982 in Kraft.
Der Bundesminister für Wirtschaft
Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.
GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.
Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.
Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
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