Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der in der Volkskammer vertretenen Parteien zur Wahlkreiseinteilung, nach Kenntnisnahme von den Ergebnissen der Prüfung durch die Regierungsbevollmächtigten in den betroffenen Bezirken, sind übereingekommen, folgenden Änderungsvertrag zu schließen:
Der am 3. August 1990 unterzeichnete Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wird wie folgt geändert: Im Anhang zur Anlage zu Artikel 1 Abs. 1 des Vertrages werden die Wahlkreise 288, 290, 292, 293, 294, 295, 318, 319, 326, 327 und 328 wie folgt neu beschrieben:
*
Nr.
Name
Gebiet des Wahlkreises
288
Wittenberg - Gräfenhainichen - Jessen - Roßlau - Zerbst
Landkreis Wittenberg
290
Bernburg - Aschersleben - Quedlinburg
Landkreis Bernburg
292
Halle-Neustadt -Saalkreis - Köthen
vom Stadtkreis Halle
*
293
Merseburg - Querfurt - Weißenfels
Landkreis Merseburg
294
Zeitz - Hohenmölsen Naumburg - Nebra
Landkreis Zeitz
295
Eisleben - Sangerhausen - Hettstedt
Landkreis Eisleben
318
Dresden I
vom Stadtkreis Dresden
*
*
319
Dresden II
vom Stadtkreis Dresden
*
*
326
Aue - Schwarzenberg - Klingenthal
Landkreis Aue
327
Zwickau - Werdau
Stadtkreis Zwickau
328
Reichenbach - Plauen - Auerbach - Oelsnitz
Landkreis Reichenbach
Entsprechend dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 wird dieser Vertrag in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren auf Berlin (West) ausgedehnt.
Dieser Vertrag tritt gleichzeitig mit dem am 3. August 1990 unterzeichneten Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Kraft.
Geschehen in Bonn am 20. August 1990 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.
Für die
Für die
Bundesrepublik Deutschland
Deutsche Demokratische Republik
Schäuble
Günther Krause
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