(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist.
(2) Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.
(1) Durch Vereinbarung kann eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Für Leistungen nach § 5a ist eine Vereinbarung nach Satz 1 ausgeschlossen. Die Vereinbarung einer abweichenden Punktzahl (§ 5 Abs. 1 Satz 2) oder eines abweichenden Punktwerts (§ 5 Abs. 1 Satz 3) ist nicht zulässig. Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht von einer Vereinbarung nach Satz 1 abhängig gemacht werden.
(2) Eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen Arzt und Zahlungspflichtigem vor Einbringung der Leistung des Arztes in einem Schriftstück zu treffen. Dieses muß neben der Nummer und der Bezeichnung der Leistung, dem Steigerungssatz und dem vereinbarten Betrag auch die Feststellung enthalten, daß eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten. Der Arzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen.
(3) Für Leistungen nach den Abschnitten A, E, M und O ist eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 unzulässig. Im übrigen ist bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären wahlärztlichen Leistungen eine Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 1 nur für vom Wahlarzt höchstpersönlich erbrachte Leistungen zulässig.
Als Vergütungen stehen dem Arzt Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen zu.
(1) Gebühren sind Vergütungen für die im Gebührenverzeichnis (Anlage) genannten ärztlichen Leistungen.
(2) Der Arzt kann Gebühren nur für selbständige ärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Leistungen). Als eigene Leistungen gelten auch von ihm berechnete Laborleistungen des Abschnitts M II des Gebührenverzeichnisses (Basislabor), die nach fachlicher Weisung unter der Aufsicht eines anderen Arztes in Laborgemeinschaften oder in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Krankenhauslabors erbracht werden. Als eigene Leistungen im Rahmen einer wahlärztlichen stationären, teilstationären oder vor- und nachstationären Krankenhausbehandlung gelten nicht
Leistungen nach den Nummern 1 bis 62 des Gebührenverzeichnisses innerhalb von 24 Stunden nach der Aufnahme und innerhalb von 24 Stunden vor der Entlassung,
Visiten nach den Nummern 45 und 46 des Gebührenverzeichnisses während der gesamten Dauer der stationären Behandlung sowie
Leistungen nach den Nummern 56, 200, 250, 250a, 252, 271 und 272 des Gebührenverzeichnisses während der gesamten Dauer der stationären Behandlung,
wenn diese nicht durch den Wahlarzt oder dessen vor Abschluß des Wahlarztvertrages dem Patienten benannten ständigen ärztlichen Vertreter persönlich erbracht werden; der ständige ärztliche Vertreter muß Facharzt desselben Gebiets sein. Nicht persönlich durch den Wahlarzt oder dessen ständigen ärztlichen Vertreter erbrachte Leistungen nach Abschnitt E des Gebührenverzeichnisses gelten nur dann als eigene wahlärztliche Leistungen, wenn der Wahlarzt oder dessen ständiger ärztlicher Vertreter durch die Zusatzbezeichnung "Physikalische Therapie" oder durch die Gebietsbezeichnung "Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin" qualifiziert ist und die Leistungen nach fachlicher Weisung unter deren Aufsicht erbracht werden.
(2a) Für eine Leistung, die Bestandteil oder eine besondere Ausführung einer anderen Leistung nach dem Gebührenverzeichnis ist, kann der Arzt eine Gebühr nicht berechnen, wenn er für die andere Leistung eine Gebühr berechnet. Dies gilt auch für die zur Erbringung der im Gebührenverzeichnis aufgeführten operativen Leistungen methodisch notwendigen operativen Einzelschritte. Die Rufbereitschaft sowie das Bereitstehen eines Arztes oder Arztteams sind nicht berechnungsfähig.
(3) Mit den Gebühren sind die Praxiskosten einschließlich der Kosten für den Sprechstundenbedarf sowie die Kosten für die Anwendung von Instrumenten und Apparaten abgegolten, soweit nicht in dieser Verordnung etwas anderes bestimmt ist. Hat der Arzt ärztliche Leistungen unter Inanspruchnahme Dritter, die nach dieser Verordnung selbst nicht liquidationsberechtigt sind, erbracht, so sind die hierdurch entstandenen Kosten ebenfalls mit der Gebühr abgegolten.
(4) Kosten, die nach Absatz 3 mit den Gebühren abgegolten sind, dürfen nicht gesondert berechnet werden. Eine Abtretung des Vergütungsanspruchs in Höhe solcher Kosten ist gegenüber dem Zahlungspflichtigen unwirksam.
(5) Sollen Leistungen durch Dritte erbracht werden, die diese dem Zahlungspflichtigen unmittelbar berechnen, so hat der Arzt ihn darüber zu unterrichten.
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses mit dem Punktwert vervielfacht wird. Der Punktwert beträgt 5,82873 Cent. Bei der Bemessung von Gebühren sind sich ergebende Bruchteile eines Pfennigs unter 0,5 abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden.
(2) Innerhalb des Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein; dies gilt nicht für die in Absatz 3 genannten Leistungen. Bemessungskriterien, die bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt worden sind, haben hierbei außer Betracht zu bleiben. In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3fachen des Gebührensatzes bemessen werden; ein Überschreiten des 2,3fachen des Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten der in Satz 1 genannten Bemessungskriterien dies rechtfertigen.
(3) Gebühren für die in den Abschnitten A, E und O des Gebührenverzeichnisses genannten Leistungen bemessen sich nach dem Einfachen bis Zweieinhalbfachen des Gebührensatzes. Absatz 2 Satz 4 gilt mit der Maßgabe, daß an die Stelle des 2,3fachen des Gebührensatzes das 1,8fache des Gebührensatzes tritt.
(4) Gebühren für die Leistung nach Nummer 437 des Gebührenverzeichnisses sowie für die in Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses genannten Leistungen bemessen sich nach dem Einfachen bis 1,3fachen des Gebührensatzes. Absatz 2 Satz 4 gilt mit der Maßgabe, daß an die Stelle des 2,3fachen des Gebührensatzes das 1,15fache des Gebührensatzes tritt.
(5) Bei wahlärztlichen Leistungen, die weder von dem Wahlarzt noch von dessen vor Abschluß des Wahlarztvertrages dem Patienten benannten ständigen ärztlichen Vertreter persönlich erbracht werden, tritt an die Stelle des Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 1 das 2,3fache des Gebührensatzes und an die Stelle des Zweieinhalbfachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 3 Satz 1 das 1,8fache des Gebührensatzes.
Im Falle eines unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 des Strafgesetzbuches vorgenommenen Abbruchs einer Schwangerschaft dürfen Gebühren für die in § 24b Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Leistungen nur bis zum 1,8fachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 2 berechnet werden.
Für Leistungen, die in einem brancheneinheitlichen Standardtarif nach § 257 Abs. 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert sind, dürfen Gebühren nur bis zum 1,7fachen des Gebührensatzes nach § 5 Abs. 1 Satz 2 berechnet werden. Bei Gebühren für die in den Abschnitten A, E und O des Gebührenverzeichnisses genannten Leistungen gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des 1,7fachen des Gebührensatzes das 1,3fache des Gebührensatzes tritt. Bei Gebühren für die in Abschnitt M des Gebührenverzeichnisses genannten Leistungen gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des 1,7fachen des Gebührensatzes das 1,1fache des Gebührensatzes tritt.
(1) Erbringen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Hals-Nasen-Ohrenärzte oder Chirurgen Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen - Anlage zur Gebührenordnung für Zahnärzte vom 22. Oktober 1987 (BGBl. I S. 2316) - aufgeführt sind, sind die Vergütungen für diese Leistungen nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Zahnärzte in der jeweils geltenden Fassung zu berechnen.
(2) Selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.
(1) Bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären privatärztlichen Leistungen sind die nach dieser Verordnung berechneten Gebühren einschließlich der darauf entfallenden Zuschläge um 25 von Hundert zu mindern. Abweichend davon beträgt die Minderung für Leistungen und Zuschläge nach Satz 1 von Belegärzten oder niedergelassenen anderen Ärzten 15 vom Hundert. Ausgenommen von der Minderungspflicht ist der Zuschlag nach Buchstabe J in Abschnitt B V des Gebührenverzeichnisses.
(2) Neben den nach Absatz 1 geminderten Gebühren darf der Arzt Kosten nicht berechnen; die §§ 7 bis 10 bleiben unberührt.
Als Entschädigungen für Besuche erhält der Arzt Wegegeld und Reiseentschädigung; hierdurch sind Zeitversäumnisse und die durch den Besuch bedingten Mehrkosten abgegolten.
(1) Der Arzt kann für jeden Besuch ein Wegegeld berechnen. Das Wegegeld beträgt für einen Besuch innerhalb eines Radius um die Praxisstelle des Arztes von 1.
bis zu zwei Kilometern 7,- Deutsche Mark, bei Nacht (zwischen 20 und 8 Uhr) 14,- Deutsche Mark,
mehr als zwei Kilometern bis zu fünf Kilometern 13,- Deutsche Mark, bei Nacht 20,- Deutsche Mark,
mehr als fünf Kilometern bis zu zehn Kilometern 20,- Deutsche Mark, bei Nacht 30,- Deutsche Mark,
mehr als zehn Kilometern bis zu 25 Kilometern 30,- Deutsche Mark, bei Nacht 50,- Deutsche Mark.
(2) Erfolgt der Besuch von der Wohnung des Arztes aus, so tritt bei der Berechnung des Radius die Wohnung des Arztes an die Stelle der Praxisstelle.
(3) Werden mehrere Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft oder in einem Heim, insbesondere in einem Alten- oder Pflegeheim besucht, darf der Arzt das Wegegeld unabhängig von der Anzahl der besuchten Patienten und deren Versichertenstatus insgesamt nur einmal und nur anteilig berechnen.
(1) Bei Besuchen über eine Entfernung von mehr als 25 Kilometern zwischen Praxisstelle des Arztes und Besuchsstelle tritt an die Stelle des Wegegeldes eine Reiseentschädigung.
(2) Als Reiseentschädigung erhält der Arzt
50 Deutsche Pfennige für jeden zurückgelegten Kilometer, wenn er einen eigenen Kraftwagen benutzt, bei Benutzung anderer Verkehrsmittel die tatsächlichen Aufwendungen,
bei Abwesenheit bis zu 8 Stunden 100,- Deutsche Mark, bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden 200,- Deutsche Mark je Tag,
Ersatz der Kosten für notwendige Übernachtungen.
(3) § 8 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
(1) Neben den für die einzelnen ärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen nur berechnet werden
die Kosten für diejenigen Arzneimittel, Verbandmittel und sonstigen Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist,
Versand- und Portokosten, soweit deren Berechnung nach Absatz 3 nicht ausgeschlossen ist,
die im Zusammenhang mit Leistungen nach Abschnitt O bei der Anwendung radioaktiver Stoffe durch deren Verbrauch entstandenen Kosten sowie
die nach den Vorschriften des Gebührenverzeichnisses als gesondert berechnungsfähig ausgewiesenen Kosten.
Die Berechnung von Pauschalen ist nicht zulässig.
(2) Nicht berechnet werden können die Kosten für
Kleinmaterialien wie Zellstoff, Mulltupfer, Schnellverbandmaterial, Verbandspray, Gewebeklebstoff auf Histoacrylbasis, Mullkompressen, Holzspatel, Holzstäbchen, Wattestäbchen, Gummifingerlinge,
Reagenzien und Narkosemittel zur Oberflächenanästhesie,
Desinfektions- und Reinigungsmittel,
Augen-, Ohren-, Nasentropfen, Puder, Salben und geringwertige Arzneimittel zur sofortigen Anwendung sowie für
folgende Einmalartikel: Einmalspritzen, Einmalkanülen, Einmalhandschuhe, Einmalharnblasenkatheter, Einmalskalpelle, Einmalproktoskope, Einmaldarmrohre, Einmalspekula.
(3) Versand- und Portokosten können nur von dem Arzt berechnet werden, dem die gesamten Kosten für Versandmaterial, Versandgefäße sowie für den Versand oder Transport entstanden sind. Kosten für Versandmaterial, für den Versand des Untersuchungsmaterials und die Übermittlung des Untersuchungsergebnisses innerhalb einer Laborgemeinschaft oder innerhalb eines Krankenhausgeländes sind nicht berechnungsfähig; dies gilt auch, wenn Material oder ein Teil davon unter Nutzung der Transportmittel oder des Versandweges oder der Versandgefäße einer Laborgemeinschaft zur Untersuchung einem zur Erbringung von Leistungen beauftragten Arzt zugeleitet wird. Werden aus demselben Körpermaterial sowohl in einer Laborgemeinschaft als auch von einem Laborarzt Leistungen aus Abschnitte M oder N ausgeführt, so kann der Laborarzt bei Benutzung desselben Transportweges Versandkosten nicht berechnen; dies gilt auch dann, wenn ein Arzt eines anderen Gebiets Auftragsleistungen aus Abschnitt M oder N erbringt. Für die Versendung der Arztrechnung dürfen Versand- und Portokosten nicht berechnet werden.
(1) Wenn ein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder ein sonstiger öffentlich-rechtlicher Kostenträger die Zahlung leistet, sind die ärztlichen Leistungen nach den Gebührensätzen des Gebührenverzeichnisses (§ 5 Abs. 1 Satz 2) zu berechnen.
(2) Absatz 1 findet nur Anwendung, wenn dem Arzt vor der Inanspruchnahme eine von dem die Zahlung Leistenden ausgestellte Bescheinigung vorgelegt wird. In dringenden Fällen kann die Bescheinigung auch nachgereicht werden.
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.
(2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten:
das Datum der Erbringung der Leistung,
bei Gebühren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung einschließlich einer in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls genannten Mindestdauer sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz,
bei Gebühren für stationäre, teilstationäre sowie vor- und nachstationäre privatärztliche Leistungen zusätzlich den Minderungsbetrag nach § 6a,
bei Entschädigungen nach den §§ 7 bis 9 den Betrag, die Art der Entschädigung und die Berechnung,
bei Ersatz von Auslagen nach § 10 den Betrag und die Art der Auslage; übersteigt der Betrag der einzelnen Auslage 50,- Deutsche Mark, ist der Beleg oder ein sonstiger Nachweis beizufügen.
(3) Überschreitet eine berechnete Gebühr nach Absatz 2 Nr. 2 das 2,3fache des Gebührensatzes, ist dies auf die einzelne Leistung bezogen für den Zahlungspflichtigen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen; das gleiche gilt bei den in § 5 Abs. 3 genannten Leistungen, wenn das 1,8fache des Gebührensatzes überschritten wird, sowie bei den in § 5 Abs. 4 genannten Leistungen, wenn das 1,15fache des Gebührensatzes überschritten wird. Auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern. Soweit im Falle einer abweichenden Vereinbarung nach § 2 auch ohne die getroffene Vereinbarung ein Überschreiten der in Satz 1 genannten Steigerungssätze gerechtfertigt gewesen wäre, ist das Überschreiten auf Verlangen des Zahlungspflichtigen zu begründen; die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend. Die Bezeichnung der Leistung nach Absatz 2 Nr. 2 kann entfallen, wenn der Rechnung eine Zusammenstellung beigefügt wird, der die Bezeichnung für die abgerechnete Leistungsnummer entnommen werden kann. Leistungen, die auf Verlangen erbracht worden sind (§ 1 Abs. 2 Satz 2), sind als solche zu bezeichnen.
(4) Wird eine Leistung nach § 6 Abs. 2 berechnet, ist die entsprechend bewertete Leistung für den Zahlungspflichtigen verständlich zu beschreiben und mit dem Hinweis "entsprechend" sowie der Nummer und der Bezeichnung der als gleichwertig erachteten Leistung zu versehen.
(5) Durch Vereinbarung mit den in § 11 Abs. 1 genannten Leistungs- und Kostenträgern kann eine von den Vorschriften der Absätze 1 bis 4 abweichende Regelung getroffen werden.
(weggefallen)
(Inkrafttreten und Übergangsvorschrift)
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 1996, Nr. 10, S. 3 - 67) Teil I der Anlage, Fortsetzung siehe Teil II
Nummer
Übersicht
Seite
*
Gebühren in besonderen Fällen
5
1 bis 107
Grundleistungen und allgemeine Leistungen
5
*
Allgemeine Beratungen und Untersuchungen
5
*
II.
Zuschläge zu Beratungen und Untersuchungen nach Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8
7
*
III.
Spezielle Beratungen und Untersuchungen
8
*
IV.
Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz
10
*
Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62
12
*
VI.
Berichte, Briefe
13
*
VII.
Todesfeststellung
14
200 bis 449
Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
14
*
Anlegen von Verbänden
14
*
II.
Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen, Implantation, Abstrichentnahmen
16
*
III.
Punktionen
19
*
IV.
Kontrastmitteleinbringungen
20
*
Impfungen und Testungen
21
*
VI.
Sonographische Leistungen
22
*
VII.
Intensivmedizinische und sonstige Leistungen
24
*
VIII.
Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen
25
450 bis 498
Anästhesieleistungen
27
500 bis 569
Physikalisch-medizinische Leistungen
29
*
Inhalationen
29
*
II.
Krankengymnastik und Übungsbehandlungen
29
*
III.
Massagen
30
*
IV.
Hydrotherapie und Packungen
30
*
Wärmebehandlung
30
*
VI.
Elektrotherapie
30
*
VII.
Lichttherapie
31
600 bis 793
Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
31
800 bis 887
Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
40
1001 bis 1168
Geburtshilfe und Gynäkologie
43
1200 bis 1386
Augenheilkunde
48
1400 bis 1639
Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
54
1700 bis 1860
Urologie
61
2000 bis 3321
Chirurgie, Orthopädie
67
*
Wundversorgung, Fremdkörperentfernung
67
*
II.
Extremitätenchirurgie
68
*
III.
Gelenkchirurgie
70
*
IV.
Gelenkluxationen
73
*
Knochenchirurgie
75
*
VI.
Frakturbehandlung
77
*
VII.
Chirurgie der Körperoberfläche
79
*
VIII.
Neurochirurgie
81
*
IX.
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
84
*
Halschirurgie
87
*
XI.
Gefäßchirurgie
87
*
XII.
Thoraxchirurgie
90
*
XIII.
Herzchirurgie
91
*
XIV.
Ösophaguschirurgie, Abdominalchirurgie
93
*
XV.
Hernienchirurgie
96
*
XVI.
Orthopädisch-chirurgische konservative Leistungen
97
3500 bis 4787
Laboratoriumsuntersuchungen
98
*
Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis
99
*
II.
Basislabor
100
*
III.
Untersuchungen von körpereigenen oder körperfremden körperfremden Substanzen und körpereigenen Zellen
103
*
IV.
Untersuchungen zum Nachweis und zur Charakterisierung von Krankheitserregern
129
4800 bis 4873
Histologie, Zytologie und Zytogenetik
138
*
Histologie
138
*
II.
Zytologie
138
*
III.
Zytogenetik
139
5000 bis 5855
Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
139
*
Strahlendiagnostik
139
*
II.
Nuklearmedizin
148
*
III.
Magnetresonanztomographie
153
*
IV.
Strahlentherapie
154
6000 bis 6018
Sektionsleistungen
157
A. Gebühren in besonderen Fällen
Für die nachfolgend genannten Leistungen dürfen Gebühren nach Maßgabe des § 5 nur bis zum Zweieinhalbfachen des Vergütungssatzes bemessen werden: Nummern 2 und 56 in Abschnitt B, Nummern 250, 250a, 402 und 403 in Abschnitt C, Nummern 602, 605 bis 617, 620 bis 624, 635 bis 647, 650, 651, 653, 654, 657 bis 661, 665 bis 666, 725, 726, 759 bis 761 in Abschnitt F, Nummern 855 bis 857 in Abschnitt G, Nummern 1001 und 1002 in Abschnitt H, Nummern 1255 bis 1257, 1259, 1260, 1262, 1263, 1268 bis 1270 in Abschnitt I, Nummern 1401, 1403 bis 1406, 1558 bis 1560 in Abschnitt J, Nummern 4850 bis 4873 in Abschnitt N.
B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Allgemeine Bestimmungen
Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.
Die Leistungen nach den Nummern 1 und/oder 5 sind neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 5, 6, 7 und/oder 8 können an demselben Tag nur dann mehr als einmal berechnet werden, wenn dies durch die Beschaffenheit des Krankheitsfalls geboten war. Bei mehrmaliger Berechnung ist die jeweilige Uhrzeit der Leistungserbringung in der Rechnung anzugeben. Bei den Leistungen nach den Nummern 1, 5, 6, 7 und/oder 8 ist eine mehrmalige Berechnung an demselben Tag auf Verlangen, bei der Leistung nach Nummer 3 generell zu begründen.
Die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 22, 30 und/oder 34 sind neben den Leistungen nach den Nummern 804 bis 812, 817, 835, 849, 861 bis 864, 870, 871, 886 sowie 887 nicht berechnungsfähig.
Mehr als zwei Visiten an demselben Tag können nur berechnet werden, wenn sie durch die Beschaffenheit des Krankheitsfalls geboten waren. Bei der Berechnung von mehr als zwei Visiten an demselben Tag ist die jeweilige Uhrzeit der Visiten in der Rechnung anzugeben. Auf Verlangen ist die mehr als zweimalige Berechnung einer Visite an demselben Tag zu begründen.
Anstelle oder neben der Visite im Krankenhaus sind die Leistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und/oder 15 nicht berechnungsfähig.
Besuchsgebühren nach den Nummern 48, 50 und/oder 51 sind für Besuche von Krankenhaus- und Belegärzten im Krankenhaus nicht berechnungsfähig.
Terminvereinbarungen sind nicht berechnungsfähig.
Neben einer Leistung nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 sind die Leistungen nach den Nummern 600, 601, 1203, 1204, 1228, 1240, 1400, 1401 und 1414 nicht berechnungsfähig.
Nummer
Leistung
Punktzahl
Gebühr in DM
1
Beratung - auch mittels Fernsprecher -
80
9,12
2
Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen - auch mittels Fernsprecher - durch die Arzthelferin und/oder Messung von Körperzuständen (z.B. Blutdruck, Temperatur) ohne Beratung, bei einer Inanspruchnahme des Arztes
30
3,42
*
* *
3
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung - auch mittels Fernsprecher -
150
17,10
*
* *
4
Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) - im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken -
220
25,08
*
* *
*
* *
5
Symptombezogene Untersuchung
80
9,12
*
* *
6
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -
100
11,40
*
* *
*
* *
*
* *
*
* *
*
* *
*
* *
*
* *
7
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -
160
18,24
*
* *
*
* *
*
* *
*
* *
*
* *
*
* *
*
* *
8
Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation
260
29,64
*
* *
*
* *
11
Digitaluntersuchung des Mastdarms und/oder der Prostata
60
6,84
15
Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken
300
34,20
*
* *
*
* *
II. Zuschläge zu Beratungen und Untersuchungen nach Nummer 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8
Allgemeine Bestimmungen Die Zuschläge nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Sie dürfen unabhängig von der Anzahl und Kombination der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden. Neben den Zuschlägen nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 nicht berechnet werden. Die Zuschläge nach den Buchstaben B bis D dürfen von Krankenhausärzten nicht berechnet werden, es sei denn, die Leistungen werden durch den liquidationsberechtigten Arzt oder seinen Vertreter nach § 4 Abs. 2 Satz 3 erbracht. Die Zuschläge sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluß an die zugrundeliegende Leistung aufzuführen.
A
Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
70
7,98
*
* *
*
* *
B
Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
180
20,52
C
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
320
36,48
*
* *
D
Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
220
25,08
*
* *
*
* *
*
* *
K 1
Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten
* *
*
120
13,68
* *
*
20
Beratungsgespräch in Gruppen von 4 bis 12 Teilnehmern im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, je Teilnehmer und Sitzung (Dauer mindestens 50 Minuten)
120
13,68
* *
* *
*
21
Eingehende humangenetische Beratung, je angefangene halbe Stunde und Sitzung
360
41,04
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
22
Eingehende Beratung einer Schwangeren im Konfliktfall über die Erhaltung oder den Abbruch der Schwangerschaft - auch einschließlich Beratung über soziale Hilfen, gegebenenfalls auch einschließlich Beurteilung über das Vorliegen einer Indikation für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch -
300
34,20
* *
* *
*
23
Erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft mit Bestimmung des Geburtstermins - einschließlich Erhebung der Anamnese und Anlegen des Mutterpasses sowie Beratung der Schwangeren über die Mutterschaftsvorsorge, einschließlich Hämoglobinbestimmung -
300
34,20
* *
* *
*
24
Untersuchung im Schwangerschaftsverlauf -einschließlich Beratung und Bewertung der Befunde, gegebenenfalls auch im Hinblick auf Schwangerschaftsrisiken -
200
22,80
* *
* *
*
25
Neugeborenen-Erstuntersuchung - gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) -
200
22,80
* *
* *
*
26
Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nervensystem, Sinnesorganen, Skelettsystem, Haut, Brust-, Bauch- und Geschlechtsorganen) - gegebenenfalls einschließlich Beratung der Bezugsperson(en) -
450
51,30
* *
* *
* *
* *
*
27
Untersuchung einer Frau zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust, des Genitales, des Rektums und der Haut - einschließlich Erhebung der Anamnese, Abstrichentnahme zur zytologischen Untersuchung, Untersuchung auf Blut im Stuhl und Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten, einschließlich Beratung -
320
36,48
* *
* *
* *
* *
*
28
Untersuchung eines Mannes zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Rektums, der Prostata, des äußeren Genitales und der Haut - einschließlich Erhebung der Anamnese, Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten sowie Untersuchung auf Blut im Stuhl, einschließlich Beratung -
280
31,92
* *
* *
* *
* *
*
29
Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Erwachsenen - einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinischer orientierter Beratung -
440
50,16
* *
* *
*
30
Erhebung der homöopathischen Erstanamnese mit einer Mindestdauer von einer Stunde nach biographischen und homöopathischindividuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung -einschließlich homöopathischer Repertorisation und Gewichtung der charakteristischen psychischen, allgemeinen und lokalen Zeichen und Symptome des jeweiligen Krankheitsfalls, unter Berücksichtigung der Modalitäten, Alternanzen, Kausal- und Begleitsymptome, zur Auffindung des homöopathischen Einzelmittels, einschließlich Anwendung und Auswertung standardisierter Fragebogen -
900
102,60
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
31
Homöopathische Folgeanamnese mit einer Mindestdauer von 30 Minuten unter laufender Behandlung nach den Regeln der Einzelmittelhomöopathie zur Beurteilung des Verlaufs und Feststellung des weiteren Vorgehens - einschließlich schriftlicher Aufzeichnungen -
450
51,30
* *
* *
* *
* *
*
32
Untersuchung nach den §§ 32 bis 35 und 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung - einschließlich einfacher Seh-, Hör- und Farbsinnprüfung -; Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker und Erythrozyten; Beratung des Jugendlichen; schriftliche gutachtliche Äußerung; Mitteilung für die Personensorgeberechtigten; Bescheinigung für den Arbeitgeber)
400
45,60
*
33
Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten (bei Diabetes, Gestationsdiabetes oder Zustand nach Pankreatektomie) - einschließlich Evaluation zur Qualitätssicherung unter diabetologischen Gesichtspunkten zum Erlernen und Umsetzen des Behandlungsmanagements, einschließlich der Auswertung eines standardisierten Fragebogens -
300
34,20
* *
* *
* *
* *
*
34
Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung - gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken -, einschließlich Beratung - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen -
300
34,20
* *
* *
* *
* *
IV.
Visiten, Konsiliartätigkeit, Besuche, Assistenz
* *
*
45
Visite im Krankenhaus
70
7,98
* *
* *
* *
* *
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
46
Zweitvisite im Krankenhaus
50
5,70
* *
* *
* *
* *
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
48
Besuch eines Patienten auf einer Pflegestation (z.B. in Alten- oder Pflegeheimen - bei regelmäßiger Tätigkeit des Arztes auf der Pflegestation zu vorher vereinbarten Zeiten -
120
13,68
* *
* *
*
50
Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung
320
36,48
* *
* *
* *
* *
*
51
Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 50
250
28,50
* *
* *
* *
* *
*
52
Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel)
100
11,40
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
55
Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung - gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme -
500
57,--
* *
* *
*
56
Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen -wegen Erkrankung erforderlich -, je angefangene halbe Stunde
180
20,52
* *
* *
*
60
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
120
13,68
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
61
Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde
130
14,82
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
62
Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde
150
17,10
* *
* *
V.
Zuschläge zu den Leistungen nach den Nummern 45 bis 62
* *
Allgemeine Bestimmungen Die Zuschläge nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig. Abweichend hiervon sind die Zuschläge nach den Buchstaben E bis H neben der Leistung nach Nummer 51 nur mit dem halben Gebührensatz berechnungsfähig. Im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 45 bis 55 und 60 dürfen die Zuschläge unabhängig von der Anzahl und Kombination der erbrachten Leistungen je Inanspruchnahme des Arztes nur einmal berechnet werden. Neben den Zuschlägen nach den Buchstaben E bis J sowie K 2 dürfen die Zuschläge nach den Buchstaben A bis D sowie K 1 nicht berechnet werden. Die Zuschläge sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluß an die zugrundeliegende Leistung aufzuführen.
E
Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung
160
18,24
*
* *
F
Zuschlag für in der Zeit von 20 bis 22 Uhr oder 6 bis 8 Uhr erbrachte Leistungen
260
29,64
*
* *
G
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
450
51,30
*
* *
*
* *
H
Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
340
38,76
*
* *
*
* *
J
Zuschlag zur Visite bei Vorhalten eines vom Belegarzt zu vergütenden ärztlichen Bereitschaftsdienstes, je Tag
80
9,12
K 2
Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 45, 46, 48, 50, 51, 55 oder 56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
120
13,68
VI.
Berichte, Briefe
* *
*
70
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
40
4,56
*
75
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)
130
14,82
* *
* *
*
76
Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt
70
7,98
*
77
Schriftliche, individuelle Planung und Leitung einer Kur mit diätetischen, balneologischen und/oder klimatherapeutischen Maßnahmen unter Einbeziehung gesundheitserzieherischer Aspekte
150
17,10
* *
* *
*
78
Behandlungsplan für die Chemotherapie und/oder schriftlicher Nachsorgeplan für einen tumorkranken Patienten, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt
180
20,52
*
80
Schriftliche gutachtliche Äußerung
300
34,20
*
85
Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand -gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung -, je angefangene Stunde Arbeitszeit
500
57,--
*
90
Schriftliche Feststellung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch
120
13,68
*
95
Schreibgebühr, je angefangene DIN A4-Seite
60
6,84
*
96
Schreibgebühr, je Kopie
3
0,34
* *
* *
VII.
Todesfeststellung
* *
Allgemeine Bestimmung Begibt sich der Arzt zur Erbringung einer oder mehrerer Leistungen nach den Nummern 100 bis 107 außerhalb seiner Arbeitsstätte (Praxis oder Krankenhaus) oder seiner Wohnung, kann er für die zurückgelegte Wegstrecke Wegegeld nach § 8 berechnen.
*
100
Untersuchung eines Toten - einschließlich Feststellung des Todes und Ausstellung des Leichenschauscheines -
250
28,50
*
102
Entnahme einer Körperflüssigkeit bei einem Toten
150
17,10
*
104
Bulbusentnahme bei einem Toten
250
28,50
*
105
Hornhautentnahme aus einem Auge bei einem Toten
230
26,22
*
107
Entnahme eines Herzschrittmachers bei einem Toten
220
25,08
C.
Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
* *
I.
Anlegen von Verbänden
* *
Allgemeine Bestimmungen Wundverbände nach Nummer 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Ätzung, Fremdkörperentfernung), Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung.
200
Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
45
5,13
201
Redressierender Klebeverband des Brustkorbs oder dachziegelförmiger Klebeverband - ausgenommen Nabelverband -
65
7,41
204
Zirkulärer Verband des Kopfes oder des Rumpfes (auch als Wundverband); stabilisierender Verband des Halses, des Schulter- oder Hüftgelenks oder einer Extremität über mindestens zwei große Gelenke; Schanz'scher Halskrawattenverband; Kompressionsverband
95
10,83
206
Tape-Verband eines kleinen Gelenks
70
7,98
207
Tape-Verband eines großen Gelenks oder Zinkleimverband
100
11,40
208
Stärke- oder Gipsfixation, zusätzlich zu einem Verband
30
3,42
209
Großflächiges Auftragen von Externa (z.B. Salben, Cremes, Puder, Lotionen, Lösungen) zur Behandlung von Hautkrankheiten mindestens einer Körperregion (Extremität, Kopf, Brust, Bauch, Rücken), je Sitzung
150
17,10
210
Kleiner Schienenverband - auch als Notverband bei Frakturen -
75
8,55
211
Kleiner Schienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
60
6,84
212
Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - auch als Notverband bei Frakturen -
160
18,24
213
Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
100
11,40
214
Abduktionsschienenverband - auch mit Stärke- oder Gipsfixation -
240
27,36
217
Streckverband
230
26,22
218
Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension
660
75,24
225
Gipsfingerling
70
7,98
227
Gipshülse mit Gelenkschienen
300
34,20
228
Gipsschienenverband oder Gipspantoffel
190
21,66
229
Gipsschienenverband - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
130
14,82
230
Zirkulärer Gipsverband - gegebenenfalls als Gipstutor -
300
34,20
231
Zirkulärer Gehgipsverband des Unterschenkels
360
41,04
232
Zirkulärer Gipsverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Sprunggelenk)
430
49,02
235
Zirkulärer Gipsverband des Halses einschließlich Kopfstütze - auch mit Schultergürtel -
750
85,50
236
Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes
940
107,16
237
Gips- oder Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk)
370
42,18
238
Gipsschienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken (Schulter-, Ellenbogen-, Hand-, Knie-, Fußgelenk) - bei Wiederanlegung derselben, gegebenenfalls auch veränderten Schiene -
200
22,80
239
Gipsverband für Arm mit Schulter oder Bein mit Beckengürtel
750
85,50
240
Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf
940
107,16
245
Quengelverband zusätzlich zum jeweiligen Gipsverband
110
12,54
246
Abnahme des zirkulären Gipsverbands
150
17,10
247
Fensterung, Spaltung, Schieneneinsetzung, Anlegung eines Gehbügels oder einer Abrollsohle bei einem nicht an demselben Tag angelegten Gipsverband
110
12,54
II. Blutentnahmen, Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Transfusionen, Implantation, Abstrichentnahmen
Allgemeine Bestimmungen Die Leistungen nach den Nummern 252 bis 258 und 261 sind nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn anstelle einer Mischung mehrere Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden. Die Leistungen nach den Nummern 270, 273 bis 281, 283, 286 sowie 287 können jeweils nur einmal je Behandlungstag berechnet werden. Die Leistungen nach Nummer 271 oder 272 sind je Gefäßzugang einmal, insgesamt jedoch nicht mehr als zweimal je Behandlungstag berechnungsfähig. Die zweimalige Berechnung der Leistungen nach den Nummern 271 oder 272 setzt gesonderte Punktionen verschiedener Blutgefäße voraus. Gegebenenfalls erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistungen nach den Nummern 270 bis 287 und mit den Gebühren abgegolten. Die Leistungen nach den Nummern 271 bis 276 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
250
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
40
4,56
250a
Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
40
4,56
251
Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Arterie
60
6,84
252
Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
40
4,56
253
Injektion, intravenös
70
7,98
254
Injektion, intraarteriell
80
9,12
255
Injektion, intraartikulär oder perineural
95
10,83
256
Injektion in den Periduralraum
185
21,09
257
Injektion in den Subarachnoidalraum
400
45,60
258
Injektion, intraaortal oder intrakardial -ausgenommen bei liegendem Aorten- oder Herzkatheter -
180
20,52
259
Legen eines Periduralkatheters - in Verbindung mit der Anlage eines subkutanen Medikamentenreservoirs -
600
68,40
260
Legen eines arteriellen Katheters oder eines zentralen Venenkatheters
200
22,80
*
* *
261
Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter
30
3,42
*
* *
*
* *
262
Transfemorale Blutentnahme mittels Katheter aus dem Bereich der Nierenvene(n)
450
51,30
263
Subkutane Hyposensibilisierungsbehandlung (Desensibilisierung), je Sitzung
90
10,26
264
Injektions- und/oder Infiltrationsbehandlung der Prostata, je Sitzung
120
13,68
265
Auffüllung eines subkutanen Medikamentenreservoirs oder Spülung eines Ports, je Sitzung
60
6,84
265a
Auffüllung eines Hautexpanders, je Sitzung
90
10,26
266
Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung
60
6,84
267
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion, auch paravertebrale oder perineurale oder perikapsuläre oder retrobulbäre Injektion und/oder Infiltration, je Sitzung
80
9,12
268
Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen (auch eine Körperregion beidseitig), je Sitzung
130
14,82
269
Akupunktur (Nadelstich-Technik) zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
200
22,80
269a
Akupunktur (Nadelstich-Technik) mit einer Mindestdauer von 20 Minuten zur Behandlung von Schmerzen, je Sitzung
350
39,90
*
* *
270
Infusion, subkutan
80
9,12
271
Infusion, intravenös, bis zu 30 Minuten Dauer
120
13,68
272
Infusion, intravenös, von mehr als 30 Minuten Dauer
180
20,52
273
Infusion, intravenös - gegebenenfalls mittels Nabelvenenkatheter oder in die Kopfvene -, bei einem Kind bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
180
20,52
*
* *
*
* *
274
Dauertropfinfusion, intravenös, von mehr als 6 Stunden Dauer - gegebenenfalls einschließlich Infusionsplan und Bilanzierung -
320
36,48
*
* *
275
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 90 Minuten Dauer
360
41,04
276
Dauertropfinfusion von Zytostatika, von mehr als 6 Stunden Dauer
540
61,56
277
Infusion, intraarteriell, bis zu 30 Minuten Dauer
180
20,52
278
Infusion, intraarteriell, von mehr als 30 Minuten Dauer
240
27,36
279
Infusion in das Knochenmark
180
20,52
280
Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats - einschließlich Identitätssicherung im ABO- System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. ChargenNummer -
330
37,62
*
* *
281
Transfusion der ersten Blutkonserve (auch Frischblut) oder des ersten Blutbestandteilpräparats bei einem Neugeborenen - einschließlich Nabelvenenkatheterismus, Identitätssicherung im ABO-System (bedside- test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer -
450
51,30
*
* *
282
Transfusion jeder weiteren Blutkonserve (auch Frischblut) oder jedes weiteren Blutbestandteilpräparats im Anschluß an die Leistungen nach Nummer 280 oder 281 - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) und Dokumentation der Konserven- bzw. Chargen-Nummer -
150
17,10
*
* *
283
Infusion in die Aorta bei einem Neugeborenen mittels transumbilikalem Aortenkatheter - einschließlich der Anlage des Katheters -
500
57,--
284
Eigenbluteinspritzung - einschließlich Blutentnahme -
90
10,26
285
Aderlaß aus der Vene oder Arterie mit Entnahme von mindestens 200 Milliliter Blut - gegebenenfalls einschließlich Verband -
110
12,54
286
Reinfusion der ersten Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma - einschließlich Identitätssicherung im ABO-System (bedside-test) -
220
25,08
286a
Reinfusion jeder weiteren Einheit (mindestens 200 Milliliter) Eigenblut oder Eigenplasma im Anschluß an die Leistung nach der Nummer
100
11,40
287
Blutaustauschtransfusion (z.B. bei schwerster Intoxikation)
800
91,20
288
Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion bei Aufbewahrung als Vollblutkonserve - gegebenenfalls einschließlich Konservierung -
230
26,22
289
Präoperative Entnahme einer Einheit Eigenblut (mindestens 400 Milliliter) zur späteren Retransfusion - einschließlich Auftrennung des Patientenblutes in ein Erythrozytenkonzentrat und eine Frischplasmakonserve, Versetzen des Erythrozytenkonzentrats mit additiver Lösung und anschließender Aufbewahrung bei +2 Grad C bis +6 Grad C sowie Schockgefrieren des Frischplasmas und anschließender Aufbewahrung bei -30 Grad C oder darunter -
350
39,90
290
Infiltration gewebehärtender Mittel
120
13,68
291
Implantation von Hormonpreßlingen
70
7,98
297
Entnahme und Aufbereitung von Abstrichmaterial zur zytologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung -
45
5,13
*
* *
298
Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich Fixierung -
40
4,56
*
* *
* *
Allgemeine Bestimmungen Zum Inhalt der Leistungen für Punktionen gehören die damit im Zusammenhang stehenden Injektionen, Instillationen, Spülungen sowie Entnahmen z.B. von Blut, Liquor, Gewebe.
*
300
Punktion eines Gelenks
120
13,68
*
301
Punktion eines Ellenbogen-, Knie- oder Wirbelgelenks
160
18,24
*
302
Punktion eines Schulter- oder Hüftgelenks
250
28,50
*
303
Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile
80
9,12
*
304
Punktion der Augenhöhle
160
18,24
*
305
Punktion der Liquorräume (Subokzipital- oder Lumbalpunktion)
350
39,90
*
305a
Punktion der Liquorräume durch die Fontanelle
250
28,50
*
306
Punktion der Lunge - auch Abszeß- oder Kavernenpunktion in der Lunge -oder Punktion des Gehirns bei vorhandener Trepanationsöffnung
500
57,--
*
307
Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle
250
28,50
*
308
350
39,90
*
310
Punktion des Herzbeutels
350
39,90
*
311
Punktion des Knochenmarks - auch Sternalpunktion -
200
22,80
*
312
300
34,20
*
314
Punktion der Mamma oder Punktion eines Lymphknotens
120
13,68
*
315
Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz, Niere, Hoden)
250
28,50
*
316
Punktion des Douglasraums
250
28,50
*
317
Punktion eines Adnextumors - auch einschließlich Douglaspunktion -
350
39,90
*
318
Punktion der Harnblase oder eines Wasserbruchs
120
13,68
*
319
Punktion der Prostata oder Punktion der Schilddrüse
200
22,80
*
321
Untersuchung von natürlichen Gängen oder Fisteln mittels Sonde oder Einführung eines Fistelkatheters - gegebenenfalls einschließlich anschließender Injektion oder Installation -
50
5,70
IV.
Kontrastmitteleinbringungen
* *
Allgemeine Bestimmungen Die zur Einbringung des Kontrastmittels erforderlichen Maßnahmen wie Sondierungen, Injektionen, Punktionen, Gefäßkatheterismus oder Probeinjektionen und gegebenenfalls anschließende Wundnähte und Entfernung(en) des Kontrastmittels sind Bestandteile der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig. Dies gilt auch für gegebenenfalls notwendige Durchleuchtungen zur Kontrolle der Lage eines Katheters oder einer Punktionsnadel.
*
340
Einbringung des Kontrastmittels in die zerebralen und spinalen Liquorräume
400
45,60
*
344
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, bis zu 10 Minuten Dauer
100
11,40
*
345
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Injektion oder Infusion, von mehr als 10 Minuten Dauer
130
14,82
*
346
Intravenöse Einbringung des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion
300
34,20
*
347
Ergänzung für jede weitere intravenöse Kontrastmitteleinbringung mittels Hochdruckinjektion bei bestehendem Zugang - im Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 346 -
150
17,10
*
350
Intraarterielle Einbringung des Kontrastmittels
150
17,10
*
351
Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie von Gehirnarterien, je Halsschlagader
500
57,--
* *
* *
*
355
Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intrakardiale bzw. intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels mittels Hochdruckinjektion zur Darstellung des Herzens und der herznahen Gefäße (Aorta ascendens, Arteria pulmonalis) -einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle -, je Sitzung
600
68,40
* *
* *
*
356
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 355 bei Herzkatheter- Einbringung(en) zur Untersuchung sowohl des linken als auch des rechten Herzens über jeweils gesonderte Gefäßzugänge während einer Sitzung
400
45,60
* *
* *
* *
* *
*
357
Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels über einen Katheter mittels Hochdruckinjektion zur Übersichtsangiographie der Brust- und/oder Bauchaorta - einschließlich Röntgenkontrolle und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender EKG-Kontrolle -, je Sitzung
500
57,--
* *
* *
*
360
Herzkatheter-Einbringung(en) und anschließende intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach selektiver arterieller Katheterplazierung zur selektiven Koronarangiographie - einschließlich Röntgenkontrolle und fortlaufender EKG-Kontrolle -, je Sitzung Die Leistung nach Nummer 360 kann je Sitzung nur einmal berechnet werden.
1000
114,--
* *
* *
*
361
Intraarterielle Einbringung(en) des Kontrastmittels nach erneuter Einbringung eines Herzkatheters zur Sondierung eines weiteren Gefäßes
600
68,40
* *
* *
*
365
Einbringung des Kontrastmittels zur Lymphographie, je Extremität
400
45,60
*
368
Einbringung des Kontrastmittels zur Bronchographie
400
45,60
*
370
Einbringung des Kontrastmittels zur Darstellung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln - gegebenenfalls intraoperativ -
200
22,80
*
372
Einbringung des Kontrastmittels in einen Zwischenwirbelraum
280
31,92
*
373
Einbringung des Kontrastmittels in ein Gelenk
250
28,50
*
374
Einbringung des Kontrastmittels in den Dünndarm mittels im Dünndarm endender Sonde
150
17,10
V.
Impfungen und Testungen
* *
Allgemeine Bestimmungen
Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.
Erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung sind in den Leistungsansätzen enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig.
Neben den Leistungen nach den Nummern 376 bis 378 sind die Leistungen nach den Nummern 1 und 2 und die gegebenenfalls erforderliche Eintragung in den Impfpaß nicht berechnungsfähig.
Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 380 bis 382, 385 bis 391 sowie 395 und 396 sind die Kosten abgegolten.
Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 393, 394, 397 und 398 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.
*
375
Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) - gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpaß -
80
9,12
*
376
Schutzimpfung (oral) - einschließlich beratendem Gespräch -
80
9,12
*
377
Zusatzinjektion bei Parallelimpfung
50
5,70
*
378
Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf)
120
13,68
*
380
Epikutantest, je Test (1. bis 30. Test je Behandlungsfall)
30
3,42
*
381
Epikutantest, je Test (31. bis 50. Test je Behandlungsfall)
20
2,28
*
382
Epikutantest, je Text (51. bis 100. Test je Behandlungsfall)
15
1,71
* *
*
383
Kutane Testung (z.B. von Pirquet, Moro)
30
3,42
*
384
Tuberkulinstempeltest, Mendel-Mantoux-Test oder Stempeltest mit mehreren Antigenen (sog. Batterietests)
40
4,56
*
385
Pricktest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)
45
5,13
*
386
Pricktest, je Test (21. bis 40. Test je Behandlungsfall)
30
3,42
*
387
Pricktest, je Test (41. bis 80. Test je Behandlungsfall)
20
2,28
* *
*
388
Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, je Test (bis zu 10 Tests je Behandlungsfall)
35
3,99
*
389
Reib-, Scratch- oder Skarifikationstest, jeder weitere Test
25
2,85
*
390
Intrakutantest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)
60
6,84
*
391
Intrakutantest, jeder weitere Test
40
4,56
* *
*
393
Beidseitiger nasaler oder konjunktivaler Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzeloder Gruppenextrakt, je Test
100
11,40
*
394
Höchstwert für Leistungen nach Nummer 393, je Tag
300
34,20
*
395
Nasaler Schleimhautprovokationstest (auch beidseitig) mit mindestens dreimaliger apparativer Registrierung zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt, je Test
280
31,92
*
396
Höchstwert für Leistungen nach Nummer 395, je Tag
560
63,84
*
397
Bronchialer Provokationstest zur Ermittlung eines oder mehrerer auslösender Allergene mit Einzel- oder Gruppenextrakt mit apparativer Registrierung, je Test
380
43,32
*
398
Höchstwert für Leistungen nach Nummer 397, je Tag
760
86,64
*
399
Oraler Provokationstest, auch Expositionstest bei Nahrungsmittel- oder Medikamentenallergien - einschließlich Überwachung zur Erkennung von Schockreaktionen -
200
22,80
VI.
Sonographische Leistungen
* *
Allgemeine Bestimmungen
Die Zuschläge nach den Nummern 401 sowie 404 bis 406 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Die Zuschläge bzw. Leistungen nach den Nummern 401 bis 418 sowie 422 bis 424 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.
Die Zuschläge bzw. Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Die Leistungen nach den Nummern 422 bis 424 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
Mit den Gebühren für die Zuschläge bzw. Leistungen nach den Nummern 401 bis 424 ist die erforderliche Bilddokumentation abgegolten.
Als Organe im Sinne der Leistungen nach den Nummern 410 und 420 gelten neben den anatomisch definierten Organen auch der Darm, Gelenke als Funktionseinheiten sowie Muskelgruppen, Lymphknoten und/oder Gefäße einer Körperregion. Als Organ gilt die jeweils untersuchte Körperregion unabhängig davon, ob nur Gefäße oder nur Lymphknoten oder Gefäße und Lymphknoten bzw. Weichteile untersucht werden. Die Darstellung des Darms gilt als eine Organuntersuchung unabhängig davon, ob der gesamte Darm, mehrere Darmabschnitte oder nur ein einziger Darmabschnitt untersucht werden.
Die sonographische Untersuchung eines Organs erfordert die Differenzierung der Organstrukturen in mindestens zwei Ebenen und schließt gegebenenfalls die Untersuchung unterschiedlicher Funktionszustände und die mit der gezielten Organuntersuchung verbundene Darstellung von Nachbarorganen mit ein.
*
401
Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -
400
45,60
* *
* *
*
402
Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung
250
28,50
* *
* *
*
403
Zuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung
150
17,10
* *
*
404
Zuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse - einschließlich graphischer oder Bilddokumentation -
250
28,50
* *
* *
*
405
Zuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 - bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler -
200
22,80
*
406
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 - bei zusätzlicher Farbkodierung -
200
22,80
*
408
Transluminale Sonographie von einem oder mehreren Blutgefäß(en) nach Einbringung eines Gefäßkatheters, je Sitzung
200
22,80
*
410
Ultraschalluntersuchung eines Organs
200
22,80
* *
*
412
Ultraschalluntersuchung des Schädels bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
280
31,92
*
413
Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke bei einem Säugling oder Kleinkind bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
280
31,92
*
415
Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge - gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung -
300
34,20
*
417
Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse
210
23,94
*
418
Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse - gegebenenfalls einschließlich der regionalen Lymphknoten -
210
23,94
*
420
Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ
80
9,12
* *
* *
* *
* *
*
422
Eindimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Time-Motion- Diagramm, mit Bilddokumentation - gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger EKG-Kontrolle -
200
22,80
*
423
Zweidimensionale echokardiographische Untersuchung mittels Real-Time- Verfahren (B-Mode), mit Bilddokumentation -einschließlich der Leistung nach Nummer 422 -
500
57,--
*
424
Zweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation -einschließlich der Leistung nach Nummer 423 -(Duplex-Verfahren)
700
79,80
VII.
Intensivmedizinische und sonstige Leistungen
* *
*
427
Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug- Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bis zu 12 Stunden Dauer
150
17,10
*
428
Assistierte und/oder kontrollierte apparative Beatmung durch Saug- Druck-Verfahren bei vitaler Indikation, bei mehr als 12 Stunden Dauer, je Tag
220
25,08
* *
*
429
Wiederbelebungsversuch - einschließlich künstlicher Beatmung und extrathorakaler indirekter Herzmassage, gegebenenfalls einschließlich Intubation -
400
45,60
*
430
Extra- oder intrathorakale Elektro-Defibrillation und/oder -Stimulation des Herzens
400
45,60
*
431
Die Leistung nach Nummer 430 ist auch bei mehrfacher Verabfolgung von Stromstößen in engem zeitlichen Zusammenhang zur Erreichung der Defibrillation nur einmal berechnungsfähig. Elektrokardioskopie im Notfall
100
11,40
*
433
Ausspülung des Magens - auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens und/oder Spülung des Duodenums -
140
15,96
*
435
Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
900
102,60
* *
* *
* *
* *
* *
* *
*
437
Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435, bis zu 24 Stunden Dauer
500
57,--
* *
VIII.
Zuschläge zu ambulanten Operations- und Anästhesieleistungen
* *
Allgemeine Bestimmungen
Bei ambulanter Durchführung von Operations- und Anästhesieleistungen in der Praxis niedergelassener Ärzte oder in Krankenhäusern können für die erforderliche Bereitstellung von Operationseinrichtungen und Einrichtungen zur Vor- und Nachsorge (z.B. Kosten für Operations- oder Aufwachräume oder Gebühren bzw. Kosten für wiederverwendbare Operationsmaterialien bzw. -geräte) Zuschläge berechnet werden.
Für die Anwendung eines Operationsmikroskops oder eines Lasers im Zusammenhang mit einer ambulanten operativen Leistung können Zuschläge berechnet werden, wenn die Anwendung eines Operationsmikroskops oder eines Lasers in der Leistungsbeschreibung der Gebührennummer für die operative Leistung nicht beinhaltet ist.
Die Zuschläge nach den Nummern 440 bis 449 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Die Zuschläge nach den Nummern 440, 441, 442, 443, 444 und 445 sind operativen Leistungen
nach den Nummern 679, 695, 700, 701, 765 in Abschnitt F,
nach den Nummern 1011, 1014, 1041, 1043 bis 1045, 1048, 1052, 1055, 1056, 1060, 1085, 1086, 1089, 1097 bis 1099, 1104, 1111 bis 1113, 1120 bis 1122, 1125, 1126, 1129, 1131, 1135 bis 1137, 1140, 1141, 1145, 1155, 1156, 1159, 1160 in Abschnitt H,
nach den Nummern 1283 bis 1285, 1292, 1299, 1301, 1302, 1304 bis 1306, 1310, 1311, 1321, 1326, 1330 bis 1333, 1341, 1345, 1346, 1348 bis 1361, 1365, 1366, 1367, 1369 bis 1371, 1374, 1375, 1377, 1382, 1384, 1386 in Abschnitt I,
nach den Nummern 1428, 1438, 1441, 1445 bis 1448, 1455, 1457, 1467 bis 1472, 1485, 1486, 1493, 1497, 1513, 1519, 1520, 1527, 1528, 1534, 1535, 1576, 1586, 1588, 1595, 1597, 1598, 1601, 1610 bis 1614, 1622, 1628, 1635 bis 1637 in Abschnitt J,
nach den Nummern 1713, 1738, 1740, 1741, 1753, 1755, 1756, 1760, 1761, 1763 bis 1769, 1782, 1797, 1800, 1802, 1815, 1816, 1827, 1851 in Abschnitt K,
oder nach den Nummern 2010, 2040, 2041, 2042 bis 2045, 2050 bis 2052, 2062, 2064 bis 2067, 2070, 2072 bis 2076, 2080 bis 2084, 2087 bis 2089, 2091, 2092, 2100 bis 2102, 2105, 2106, 2110 bis 2112, 2117 bis 2122, 2130, 2131, 2133 bis 2137, 2140, 2141, 2156 bis 2158, 2170 bis 2172, 2189 bis 2191, 2193, 2210, 2213, 2216, 2219, 2220, 2223 bis 2225, 2230, 2235, 2250, 2253, 2254, 2256, 2257, 2260, 2263, 2268, 2269, 2273, 2279, 2281 bis 2283, 2291, 2293 bis 2297, 2325, 2339, 2340, 2344, 2345, 2347 bis 2350, 2354 bis 2356, 2380 bis 2386, 2390, 2392 bis 2394, 2396, 2397, 2402, 2404, 2405, 2407, 2408, 2410 bis 2412, 2414 bis 2421, 2427, 2430 bis 2432, 2440 bis 2442, 2454, 2540, 2541, 2570, 2580, 2581, 2583, 2584, 2586 bis 2589, 2597, 2598, 2620, 2621, 2625, 2627, 2640, 2642, 2650, 2651, 2655 bis 2658, 2660, 2670, 2671, 2675 bis 2677, 2682, 2687, 2688, 2690, 2692 bis 2695, 2698, 2699, 2701, 2705, 2706, 2710, 2711, 2730, 2732, 2751 bis 2754, 2800, 2801, 2803, 2809, 2823, 2881 bis 2883, 2887, 2890, 2891, 2895 bis 2897, 2950 bis 2952, 2970, 2990 bis 2993, 3095 bis 3097, 3120, 3156, 3173, 3200, 3208, 3219 bis 3224, 3237, 3240, 3241, 3283 bis 3286, 3300 in Abschnitt L
zuzuordnen.
Die Zuschläge nach den Nummern 446 und 447 sind anästhesiologischen Leistungen des Abschnitts D zuzuordnen.
Die Zuschläge nach den Nummern 448 und 449 dürfen nur im Zusammenhang mit einer an einen Zuschlag nach den Nummern 442 bis 445 gebundenen ambulanten Operation und mit einer an einen Zuschlag nach den Nummern 446 bis 447 gebundenen Anästhesie bzw. Narkose berechnet werden.
Die Zuschläge sind in der Rechnung unmittelbar im Anschluß an die zugeordnete operative bzw. anästhesiologische Leistung aufzuführen.
Maßgeblich für den Ansatz eines Zuschlags nach den Nummern 442 bis 445 sowie 446 oder 447 ist die erbrachte Operations- bzw. Anästhesieleistung mit der höchsten Punktzahl. Eine Zuordnung des Zuschlags nach den Nummern 442 bis 445 sowie 446 bis 447 zu der Summe der jeweils ambulant erbrachten einzelnen Operations- bzw. Anästhesieleistungen ist nicht möglich.
Die Leistungen nach den Nummern 448 und 449 sind im Zusammenhang mit derselben Operation nur von einem der an dem Eingriff beteiligten Ärzte und nur entweder neben den Leistungen nach den Nummern 442 bis 445 oder den Leistungen nach den Nummern 446 bis 447 berechnungsfähig. Neben den Leistungen nach Nummer 448 oder 449 darf die Leistung nach Nummer 56 nicht berechnet werden.
Die Zuschläge nach den Nummern 442 bis 449 sind nicht berechnungsfähig, wenn der Patient an demselben Tag wegen derselben Erkrankung in stationäre Krankenhausbehandlung aufgenommen wird; das gilt nicht, wenn die stationäre Behandlung wegen unvorhersehbarer Komplikationen während oder nach der ambulanten Operation notwendig und entsprechend begründet wird.
440
Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops bei ambulanten operativen Leistungen
400
45,60
* *
441
Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei ambulanten operativen Leistungen, je Sitzung
* *
* *
* *
442
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 250 bis 499 Punkten bewertet sind
400
45,60
* *
* *
443
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 500 bis 799 Punkten bewertet sind
750
85,50
* *
* *
444
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind
1300
148,20
*
* *
*
* *
445
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 1200 und mehr Punkten bewertet sind
2200
250,80
* *
* *
446
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit Punktzahlen von 200 bis 399 Punkten bewertet sind
300
34,20
* *
* *
447
Zuschlag bei ambulanter Durchführung von Anästhesieleistungen, die mit 400 und mehr Punkten bewertet sind
650
74,10
* *
* *
448
Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als zwei Stunden während der Aufwach- und/ oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw. Narkosen
600
68,40
* *
* *
449
Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als vier Stunden während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw. Narkosen
900
102,60
* *
* *
D. Anästhesieleistungen Allgemeine Bestimmungen Bei der Anwendung mehrerer Narkose- oder Anästhesieverfahren nebeneinander ist nur die jeweils höchstbewertete dieser Leistungen berechnungsfähig; eine erforderliche Prämedikation ist Bestandteil dieser Leistung. Als Narkosedauer gilt die Dauer von zehn Minuten vor Operationsbeginn bis zehn Minuten nach Operationsende.
*
450
Rauschnarkose - auch mit Lachgas -
76
8,66
*
451
Intravenöse Kurznarkose
121
13,79
*
452
Intravenöse Narkose (mehrmalige Verabreichung des Narkotikums)
190
21,66
*
453
Vollnarkose
210
23,94
*
460
Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät - auch Insufflationsnarkose -, bis zu einer Stunde
404
46,06
*
461
Kombinationsnarkose mit Maske, Gerät - auch Insufflationsnarkose -, jede weitere angefangene halbe Stunde
202
23,03
*
462
Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, bis zu einer Stunde
510
58,14
*
463
Kombinationsnarkose mit endotrachealer Intubation, jede weitere angefangene halbe Stunde
348
39,67
*
469
Kaudalanästhesie
250
28,50
*
470
Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bis zu einer Stunde Dauer
400
45,60
*
471
Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bis zu zwei Stunden Dauer
600
68,40
*
472
Einleitung und Überwachung einer einzeitigen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder einzeitigen periduralen (epiduralen) Anästhesie, bei mehr als zwei Stunden Dauer
800
91,20
*
473
Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bis zu fünf Stunden Dauer
600
68,40
*
474
Einleitung und Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, bei mehr als fünf Stunden Dauer
900
102,60
*
475
Überwachung einer kontinuierlichen subarachnoidalen Spinalanästhesie (Lumbalanästhesie) oder periduralen (epiduralen) Anästhesie mit Katheter, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 474 für den zweiten und jeden weiteren Tag, je Tag
450
51,30
*
476
Einleitung und Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie, bis zu einer Stunde Dauer
380
43,32
*
477
Überwachung einer supraklavikulären oder axillären Armplexus- oder Paravertebralanästhesie, jede weitere angefangene Stunde
190
21,66
*
478
Intravenöse Anästhesie einer Extremität, bis zu einer Stunde Dauer
230
26,22
*
479
Intravenöse Anästhesie einer Extremität, jede weitere angefangene Stunde
115
13,11
*
480
Kontrollierte Blutdrucksenkung während der Narkose
222
25,31
*
481
Kontrollierte Hypothermie während der Narkose
475
54,15
*
483
Lokalanästhesie der tieferen Nasenabschnitte - gegebenenfalls einschließlich des Rachens -, auch beidseitig
46
5,24
*
484
Lokalanästhesie des Kehlkopfes
46
5,24
*
485
Lokalanästhesie des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle
46
5,24
*
488
Lokalanästhesie der Harnröhre und/oder Harnblase
46
5,24
*
489
Lokalanästhesie des Bronchialgebietes - gegebenenfalls einschließlich des Kehlkopfes und des Rachens -
145
16,53
*
490
Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke
61
6,95
*
491
Infiltrationsanästhesie großer Bezirke - auch Parazervikalanästhesie -
121
13,79
*
493
Leitungsanästhesie, perineural - auch nach Oberst -
61
6,95
*
494
Leitungsanästhesie, endoneural - auch Pudendusanästhesie -
121
13,79
*
495
Leitungsanästhesie, retrobulbär
121
13,79
*
497
Blockade des Truncus sympathicus (lumbaler Grenzstrang oder Ganglion stellatum) mittels Anästhetika
220
25,08
*
498
Blockade des Truncus sympathicus (thorakaler Grenzstrang oder Plexus solaris) mittels Anästhetika
300
34,20
E.
Physikalisch-medizinische Leistungen
* *
Allgemeine Bestimmungen In den Leistungen des Abschnitts E sind alle Kosten enthalten mit Ausnahme der für Inhalationen sowie für die Photochemotherapie erforderlichen Arzneimittel. I. Inhalationen
*
500
Inhalationstherapie - auch mittels Ultraschallvernebelung -
38
4,33
*
501
Inhalationstherapie mit intermittierender Überdruckbeatmung (z.B. Bird-Respirator)
86
9,80
* *
* *
II.
Krankengymnastik und Übungsbehandlungen
* *
*
505
Atmungsbehandlung - einschließlich aller unterstützenden Maßnahmen -
85
9,69
*
506
Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage(n) -
120
13,68
*
507
Krankengymnastische Teilbehandlung als Einzelbehandlung - einschließlich der erforderlichen Massage(n) -
80
9,12
*
508
Krankengymnastische Ganzbehandlung als Einzelbehandlung im Bewegungsbad
110
12,54
*
509
Krankengymnastik in Gruppen (Orthopädisches Turnen) - auch im Bewegungsbad -, bei mehr als drei bis acht Teilnehmern, je Teilnehmer
38
4,33
*
510
Übungsbehandlung auch mit Anwendung mediko-mechanischer Apparate, je Sitzung
70
7,98
* *
* *
*
514
Extensionsbehandlung kombiniert mit Wärmetherapie und Massage mittels Gerät
105
11,97
*
515
Extensionsbehandlung (z.B. Glissonschlinge)
38
4,33
*
516
Extensionsbehandlung mit Schrägbett, Extensionstisch, Perlgerät
65
7,41
*
518
Prothesengebrauchsschulung des Patienten -gegebenenfalls einschließlich seiner Betreuungsperson -, auch Fremdkraftprothesenschulung, Mindestdauer 20 Minuten, je Sitzung
120
13,68
III.
Massagen
* *
*
520
Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)
45
5,13
*
521
Großmassage (z.B. Massage beider Beine, beider Arme, einer Körperseite, des Schultergürtels, eines Armes und eines Beines, des Rückens und eines Beines, des Rückens und eines Armes, beider Füße, beider Hände, beider Knie, beider Schultergelenke und ähnliche Massagen mehrerer Körperteile), je Sitzung
65
7,41
*
523
Massage im extramuskulären Bereich (z.B. Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage)
65
7,41
*
525
Intermittierende apparative Kompressionstherapie an einer Extremität, je Sitzung
35
3,99
*
526
Intermittierende apparative Kompressionstherapie an mehreren Extremitäten, je Sitzung
55
6,27
*
527
Unterwasserdruckstrahlmassage (Wanneninhalt mindestens 400 Liter, Leistung der Apparatur mindestens 4 bar)
94
10,72
IV.
Hydrotherapie und Packungen
* *
*
530
Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung
35
3,99
*
531
Leitung eines ansteigenden Teilbades
46
5,24
*
532
Leitung eines ansteigenden Vollbades (Überwärmungsbad)
76
8,66
*
533
Subaquales Darmbad
150
17,10
V.
Wärmebehandlung
* *
*
535
Heißluftbehandlung eines Körperteils (z.B. Kopf oder Arm)
33
3,76
*
536
Heißluftbehandlung mehrerer Körperteile (z.B. Rumpf oder Beine)
51
5,81
*
538
Infrarotbehandlung, je Sitzung
40
4,56
*
539
Ultraschallbehandlung
44
5,02
VI.
Elektrotherapie
* *
*
548
Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme)
37
4,22
*
549
Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme) bei Behandlung verschiedener Körperregionen in einer Sitzung
55
6,27
*
551
Reizstrombehandlung (Anwendung niederfrequenter Ströme) - auch bei wechselweiser Anwendung verschiedener Impuls- oder Stromformen und gegebenenfalls unter Anwendung von Saugelektroden -
48
5,47
* *
* *
*
552
Iontophorese
44
5,02
*
553
Vierzellenbad
46
5,24
*
554
Hydroelektrisches Vollbad (Kataphoretisches Bad, Stanger-Bad)
91
10,37
*
555
Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen, je Sitzung
120
13,68
*
558
Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je Sitzung
120
13,68
VII.
Lichttherapie
* *
*
560
Behandlung mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung
31
3,53
* *
* *
*
561
Reizbehandlung eines umschriebenen Hautbezirkes mit Ultraviolettlicht
31
3,53
*
562
Reizbehandlung mehrerer umschriebener Hautbezirke mit Ultraviolettlicht in einer Sitzung
46
5,24
* *
* *
*
563
Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes
46
5,24
*
564
Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Felder in einer Sitzung
91
10,37
*
565
Photochemotherapie, je Sitzung
120
13,68
*
566
Phototherapie eines Neugeborenen, je Tag
500
57,--
*
567
Phototherapie mit selektivem UV-Spektrum, je Sitzung
91
10,37
*
569
Photo-Patch-Test (belichteter Läppchentest), bis zu drei Tests je Sitzung, je Test
30
3,42
F.
Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
*
600
Herzfunktionsprüfung nach Schellong einschließlich graphischer Darstellung
73
8,32
*
601
Hyperventilationsprüfung
44
5,02
*
602
Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -
152
17,33
*
603
Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode - gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung -
90
10,26
* *
* *
*
604
Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen - gegebenenfalls einschließlich Phasenwinkelbestimmung und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung -
160
18,24
* *
* *
*
605
Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden
242
27,59
*
605a
Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen - einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation -
140
15,96
*
606
Spiroergometrische Untersuchung - einschließlich vorausgegangener Ruhespirographie und gegebenenfalls einschließlich Oxymetrie -
379
43,21
*
607
Residualvolumenbestimmung (Fremdgasmethode)
242
27,59
*
608
Ruhespirographische Teiluntersuchung (z.B. Bestimmung des Atemgrenzwertes, Atemstoßtest), insgesamt
76
8,66
*
609
Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität vor und nach Inhalation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen
182
20,75
* *
* *
*
610
Ganzkörperplethysmographische Untersuchung (Bestimmung des intrathorakalen Gasvolumens und des Atemwegwiderstandes) - gegebenenfalls mit Bestimmung der Lungendurchblutung -
605
68,97
* *
* *
*
611
Bestimmung der Lungendehnbarkeit (Compliance) - einschließlich Einführung des Ösophaguskatheters -
605
68,97
*
612
Ganzkörperplethysmographische Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität und des Atemwegwiderstandes vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen . Mit der Gebühr sind die Kosten abgegolten.
757
86,30
* *
* *
*
614
Transkutane Messung(en) des Sauerstoffpartialdrucks
150
17,10
*
615
Untersuchung der CO-Diffusionskapazität mittels Ein-Atemzugmethode (single-breath)
227
25,88
*
616
Untersuchung der CO-Diffusionskapazität als fortlaufende Bestimmung (steady state) in Ruhe oder unter Belastung
303
34,54
* *
* *
*
617
Gasanalyse in der Exspirationsluft mittels kontinuierlicher Bestimmung mehrerer Gase
341
38,87
*
620
Rheographische Untersuchung der Extremitäten
152
17,33
* *
* *
*
621
Mechanisch-oszillographische Untersuchung (Gesenius-Keller)
127
14,48
*
622
Akrale infraton-oszillographische Untersuchung
182
20,75
*
623
Temperaturmessung(en) an der Hautoberfläche (z.B. der Brustdrüse) mittels Flüssig-Kristall-Thermographie (Plattenthermographie) einschließlich der notwendigen Aufnahmen
140
15,96
* *
* *
*
624
Thermographische Untersuchung mittels elektronischer Infrarotmessung mit Schwarzweiß-Wiedergabe und Farbthermogramm einschließlich der notwendigen Aufnahmen, je Sitzung
330
37,62
* *
* *
*
626
Rechtsherzkatheterismus - einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG-und Röntgenkontrolle -
1000
114,--
* *
* *
* *
* *
*
627
Linksherzkatheterismus - einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle -
1500
171,--
* *
* *
* *
* *
*
628
Herzkatheterismus mit Druckmessungen und oxymetrischen Untersuchungen
800
91,20
* *
* *
* *
* *
*
629
Transseptaler Linksherzkatheterismus -einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle -
2000
228,--
* *
* *
* *
* *
630
Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters - einschließlich Druckmessungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle -
908
103,51
*
* *
*
* *
631
Anlegung eines transvenösen temporären Schrittmachers - einschließlich Venenpunktion, Elektrodeneinführung, Röntgendurchleuchtung des Brustkorbs und fortlaufender EKG-Kontrolle -
1110
126,54
632
Mikro-Herzkatheterismus unter Verwendung eines Einschwemmkatheters - einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen nebst fortlaufender EKG-Kontrolle - gegebenenfalls auch unter Röntgen- Kontrolle -
1210
137,94
*
* *
*
* *
634
Lichtreflex-Rheographie
120
13,68
635
Photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens vier Punkten
227
25,88
636
Photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven Verhaltens der peripheren Arterien nach Belastung (z.B. mit Temperaturreizen)
379
43,21
637
Pulswellenlaufzeitbestimmung - gegebenenfalls einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung -
227
25,88
638
Punktuelle Arterien - und/oder Venenpulsschreibung
121
13,79
639
Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik (photoplethysmographische Registrierung der Blutfüllung und photoplethysmographische Simultanregistrierung der Füllungsschwankungen peripherer Arterien an mindestens vier peripheren Gefäßabschnitten sowie gleichzeitige Registrierung des Volumenpulsbandes)
454
51,76
640
Phlebodynamometrie
650
74,10
641
Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung
413
47,08
642
Venenverschluß-plethysmographische Untersuchung mit reaktiver Hyperämiebelastung
554
63,16
643
Periphere Arterien- bzw. Venendruck- und/oder Strömungsmessung
120
13,68
644
Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Extremitätenarterien bzw. -venen mit direktionaler Ultraschall-Doppler-Technik - einschließlich graphischer Registrierung -
180
20,52
645
Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den hirnversorgenden Arterien und den Periorbitalarterien mit direktionaler Ultraschall- Doppler-Technik - einschließlich graphischer Registrierung -
650
74,10
646
Hypoxietest (Simultanregistrierung des Atemvolumens und des Gasaustausches, der Arterialisation sowie der peripheren Vasomotorik mit gasanalytischen und photoelektrischen Verfahren)
605
68,97
647
Kardiologische und/oder hepatologische Kreislaufzeitmessung(en) mittels Indikatorverdünnungsmethoden - einschließlich Kurvenschreibung an verschiedenen Körperstellen mit Auswertung und einschließlich Applikation der Testsubstanz -
220
25,08
648
Messung(en) des zentralen Venen- oder Arteriendrucks, auch unter Belastung, -einschließlich Venen- oder Arterienpunktion, Kathetereinführung(en) und gegebenenfalls Röntgenkontrolle -
605
68,97
649
Transkranielle, doppler-sonographische Untersuchung - einschließlich graphischer Registrierung -
650
74,10
650
Elektrokardiographische Untersuchung zur Feststellung einer Rhythmusstörung und/oder zur Verlaufskontrolle - gegebenenfalls als Notfall-EKG -
152
17,33
651
Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe - auch gegebenenfalls nach Belastung - mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen)
253
28,84
652
Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens neun Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) - gegebenenfalls auch Belastungsänderung -
445
50,73
653
Elektrokardiographische Untersuchung auf telemetrischem Wege
253
28,84
*
* *
654
Langzeitblutdruckmessung von mindestens 18 Stunden Dauer - einschließlich Aufzeichnung und Auswertung -
150
17,10
655
Elektrokardiographische Untersuchung mittels Ösophagusableitung - einschließlich Einführen der Elektrode - zusätzlich zu den Nummern 651 oder 652
152
17,33
656
Elektrokardiographische Untersuchung mittels intrakavitärer Ableitung am Hisschen Bündel einschließlich Röntgenkontrolle
1820
207,48
657
Vektorkardiographische Untersuchung
253
28,84
659
Elektrokardiographische Untersuchung über mindestens 18 Stunden (Langzeit-EKG) - gegebenenfalls einschließlich gleichzeitiger Registrierung von Puls und Atmung -, mit Auswertung
400
45,60
660
Phonokardiographische Untersuchung mit mindestens zwei verschiedenen Ableitpunkten in mehreren Frequenzbereichen - einschließlich einer elektrokardiographischen Kontrollableitung sowie gegebenenfalls mit Karotispulskurve und/oder apexkardiographischer Untersuchung -
303
34,54
661
Impulsanalyse und EKG zur Überwachung eines implantierten Schrittmachers - gegebenenfalls mit Magnettest -
530
60,42
665
Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung
121
13,79
666
Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit Kohlensäurebestimmung
227
25,88
669
Ultraschallechographie des Gehirns (Echoenzephalographie)
212
24,17
670
Einführung einer Magenverweilsonde zur enteralen Ernährung oder zur Druckentlastung
120
13,68
671
Fraktionierte Ausheberung des Magensaftes - auch nach Probefrühstück oder Probemahlzeit -
120
13,68
672
Ausheberung des Duodenalsaftes - auch mit Gallenreflex oder Duodenalspülung, gegebenenfalls fraktioniert -
120
13,68
674
Anlage eines Pneumothorax - gegebenenfalls einschließlich Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung -
370
42,18
675
Pneumothoraxfüllung - gegebenenfalls einschließlich Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung -
275
31,35
676
Magenuntersuchung unter Sichtkontrolle (Gastroskopie) mittels endogastral anzuwendender Kamera einschließlich Aufnahmen
800
91,20
*
* *
677
Bronchoskopie oder Thorakoskopie
600
68,40
678
Bronchoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z.B. Probeexzision, Katheterbiopsie, periphere Lungenbiopsie, Segmentsondierungen) -gegebenenfalls einschließlich Lavage -
900
102,60
679
Mediastinoskopie - gegebenenfalls einschließlich Skalenoskopie und/oder Probeexzision und/oder Probepunktion -
1100
125,40
680
Ösophagoskopie - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
550
62,70
681
Ösophagoskopie mit zusätzlichem operativem Eingriff (z.B. Fremdkörperentfernung) -gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
825
94,05
682
Gastroskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
850
96,90
683
Gastroskopie einschließlich Ösophagoskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente -gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
1000
114,--
684
Bulboskopie - gegebenenfalls einschließlich Ösophago- und Gastroskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion -
1200
136,80
685
Duodeno-/Jejunoskopie - gegebenenfalls einschließlich einer vorausgegangenen Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion -
1350
153,90
686
Duodenoskopie mit Sondierung der Papilla Vateri zwecks Einbringung von Kontrastmittel und/oder Entnahme von Sekret - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
1500
171,--
687
Hohe Koloskopie bis zum Coecum - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
1500
171,--
688
Partielle Koloskopie - gegebenenfalls einschließlich Rektoskopie, Probeexzision und/oder Probepunktion -
900
102,60
689
Sigmoidoskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente - einschließlich Rektoskopie sowie gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
700
79,80
690
Rektoskopie - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
350
39,90
691
Ösophago-/Gastro-/Bulboskopie mit nachfolgender Sklerosierung von Ösophagusvarizen - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
1400
159,60
692
Duodenoskopie mit Sondierung der Papilla Vateri zwecks Einbringung von Kontrastmittel und/oder Entnahme von Sekret - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion - mit Papillotomie (Hochfrequenzelektroschlinge) und Steinentfernung
1900
216,60
692a
Plazierung einer Drainage in den Gallenoder Pankreasgang - zusätzlich zu einer Leistung nach Nummer 685, 686 oder 692 -
400
45,60
693
Langzeit-pH-metrie des Ösophagus - einschließlich Sondeneinführung -
300
34,20
694
Manometrische Untersuchung des Ösophagus
500
57,--
695
Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion - zusätzlich zu den Nummern 682 bis 685 und 687 bis 689 -
400
45,60
696
Entfernung eines oder mehrerer Polypen oder Schlingenbiopsie mittels Hochfrequenzelektroschlinge - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion - zusätzlich zu Nummer 690 -
200
22,80
697
Saugbiopsie des Dünndarms - gegebenenfalls einschließlich Röntgenkontrolle, Probeexzision und/oder Probepunktion -
400
45,60
698
Kryochirurgischer Eingriff im Enddarmbereich
200
22,80
699
Infrarotkoagulation im Enddarmbereich, je Sitzung
120
13,68
700
Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) oder Nephroskopie -gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
800
91,20
701
Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums) mit intraabdominalem Eingriff - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
1050
119,70
703
Ballonsondentamponade bei blutenden Ösophagus- und/oder Fundusvarizen
500
57,--
705
Proktoskopie
152
17,33
706
Licht- oder Laserkoagulation(en) zur Beseitigung von Stenosen oder zur Blutstillung bei endoskopischen Eingriffen, je Sitzung
600
68,40
714
Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellaren Gleichgewichts und der Statomotorik
180
20,52
715
Prüfung der kindlichen Entwicklung bezüglich der Grobmotorik, der Feinmotorik, der Sprache und des sozialen Verhaltens nach standardisierten Skalen mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes
220
25,08
*
* *
716
Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Säugling oder Kleinkind (z.B. Bewegungs- und Wahrnehmungsvermögen) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang
69
7,87
717
Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Kleinkind (z.B. Sprechvermögen, Sprachverständnis, Sozialverhalten) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang
110
12,54
718
Höchstwert bei den Untersuchungen nach den Nummern 716 und 717, auch bei deren Nebeneinanderberechnung
251
28,61
*
* *
719
Funktionelle Entwicklungstherapie bei Ausfallerscheinungen in der Motorik, im Sprachbereich und/oder Sozialverhalten, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten
251
28,61
725
Systematische sensomotorische Entwicklungs- und Übungsbehandlung von Ausfallerscheinungen am Zentralnervensystem als zeitaufwendige Einzelbehandlung - gegebenenfalls einschließlich individueller Beratung der Betreuungsperson -, Dauer mindestens 45 Minuten
300
34,20
*
* *
726
Systematische sensomotorische Behandlung von zentralbedingten Sprachstörungen - einschließlich aller dazugehörender psychotherapeutischer, atemgymnastischer, physikalischer und sedierender Maßnahmen sowie gegebenenfalls auch Dämmerschlaf - als zeitaufwendige Einzelbehandlung, Dauer mindestens 45 Minuten
300
34,20
*
* *
*
* *
740
Kryotherapie der Haut, je Sitzung
71
8,09
741
Verschorfung mit heißer Luft oder heißen Dämpfen, je Sitzung
76
8,66
742
Epilation von Haaren im Gesicht durch Elektrokoagulation bei generalisiertem krankhaften Haarwuchs infolge Endokrinopathie (z.B. Hirsutismus), je Sitzung
165
18,81
743
Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der Haut oder der Nägel, je Sitzung
75
8,55
744
Stanzen der Haut, je Sitzung
80
9,12
745
Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit dem scharfen Löffel
46
5,24
746
Elektrolyse oder Kauterisation, als selbständige Leistung
46
5,24
747
Setzen von Schröpfköpfen, Blutegeln oder Anwendung von Saugapparaten, je Sitzung
44
5,02
748
Hautdrainage
76
8,66
750
Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
120
13,68
752
Bestimmung des Elektrolytgehalts im Schweiß durch Widerstandsmessung - einschließlich Stimulation der Schweißsekretion -
150
17,10
755
Hochtouriges Schleifen von Bezirken der Haut bei schweren Entstellungen durch Naevi, narbigen Restzuständen nach Akne vulgaris und ähnlichen Indikationen, je Sitzung
240
27,36
756
Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome, auch in mehreren Sitzungen
121
13,79
757
Chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose - gegebenenfalls in mehreren Sitzungen -
150
17,10
758
Sticheln oder Öffnen und Ausquetschen von Aknepusteln, je Sitzung
75
8,55
759
Bestimmung der Alkalineutralisationszeit
76
8,66
760
Alkaliresistenzbestimmung (Tropfmethode)
121
13,79
761
UV-Erythemschwellenwertbestimmung - einschließlich Nachschau -
76
8,66
762
Entleerung des Lymphödems an Arm oder Bein durch Abwicklung mit Gummischlauch
130
14,82
763
Spaltung oberflächlich gelegener Venen an einer Extremität oder von Hämorrhoidalknoten mit Thrombus-Expressionen - gegebenenfalls einschließlich Naht -
148
16,87
764
Verödung (Sklerosierung) von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten, je Sitzung
190
21,66
765
Operative Entfernung hypertropher zirkumanaler Hautfalten (Marisquen)
280
31,92
766
Ligaturbehandlung von Hämorrhoiden einschließlich Proktoskopie, je Sitzung
225
25,65
768
Ätzung im Enddarmbereich als selbständige Leistung
50
5,70
770
Ausräumung des Mastdarms mit der Hand
140
15,96
780
Apparative Dehnung (Sprengung) eines Kardiospasmus
242
27,59
781
Bougierung der Speiseröhre, je Sitzung
76
8,66
784
Erstanlegen einer externen Medikamentenpumpe - einschließlich Einstellung sowie Beratung und Schulung des Patienten - gegebenenfalls in mehreren Sitzungen -
275
31,35
785
Anlage und Überwachung einer Peritonealdialyse einschließlich der ersten Sitzung
330
37,62
786
Peritonealdialyse bei liegendem Katheter einschließlich Überwachung, jede (weitere) Spülung
55
6,27
790
Ärztliche Betreuung bei Hämodialyse als Training des Patienten und gegebenenfalls seines Dialysepartners zur Vorbereitung auf Heim- oder Limited-Care-Dialysen, auch als Hämofiltration, je Dialyse
500
57,--
791
Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Heimdialyse oder Limited-Care-Dialyse, auch als Hämofiltration, je Dialyse
320
36,48
792
Ärztliche Betreuung eines Patienten bei Hämodialyse als Zentrums- oder Praxisdialyse (auch als Feriendialyse) - auch als Hämofiltration oder bei Plasmapherese -, je Dialyse bzw. Sitzung
440
50,16
793
Ärztliche Betreuung eines Patienten bei kontinuierlicher ambulanter Peritonealdialyse (CAPD), je Tag
115
13,11
*
* *
*
* *
*
* *
G. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
800
Eingehende neurologische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes -
195
22,23
* *
801
Eingehende psychiatrische Untersuchung - gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson -
250
28,50
* *
804
Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch - auch mit gezielter Exploration -
150
17,10
806
Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation - gegebenenfalls unter Einschluß eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten -, Mindestdauer 20 Minuten
250
28,50
807
Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen
400
45,60
* *
808
Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie - einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten -
400
45,60
812
Psychiatrische Notfallbehandlung bei Suizidversuch und anderer psychischer Dekompensation durch sofortige Intervention und eingehendes therapeutisches Gespräch
500
57,--
816
Neuropsychiatrische Behandlung eines Anfallkranken mit Kontrolle der Anfallaufzeichnung - gegebenenfalls mit medikamentöser Ein- oder Umstellung und auch mit Einschaltung von Kontaktpersonen -
180
20,52
817
Eingehende psychiatrische Beratung der Bezugsperson psychisch gestörter Kinder oder Jugendlicher anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen
180
20,52
825
Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirnnerven, als selbständige Leistung
83
9,46
826
Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung - gegebenenfalls einschließlich kalorisch-otologischer Prüfung -
99
11,29
* *
827
Elektroenzephalographische Untersuchung - auch mit Standardprovokationen -
605
68,97
827a
Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer - einschließlich Aufzeichnung und Auswertung -
950
108,30
828
Messung visuell, akustisch oder somatosensorisch evozierter Hirnpotentiale (VEP, AEP, SSP)
605
68,97
829
Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie -
160
18,24
830
Eingehende Prüfung auf Aphasie, Apraxie, Alexie, Agraphie, Agnosie und Körperschemastörungen
80
9,12
831
Vegetative Funktionsdiagnostik - auch unter Anwendung pharmakologischer Testmethoden (z.B. Minor) einschließlich Wärmeanwendung und/oder Injektionen -
80
9,12
832
Befunderhebung am Nervensystem durch Faradisation und/oder Galvanisation
158
18,01
833
Begleitung eines psychisch Kranken bei Überführung in die Klinik - einschließlich Ausstellung der notwendigen Bescheinigungen -
285
32,49
* *
835
Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind
64
7,30
836
Intravenöse Konvulsionstherapie
190
21,66
837
Elektrische Konvulsionstherapie
273
31,12
838
Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln
550
62,70
839
Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit
700
79,80
840
Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie -
700
79,80
842
Apparative isokinetische Muskelfunktionsdiagnostik
500
57,--
* *
845
Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose
150
17,10
846
Übende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Einzelbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten
150
17,10
847
Übende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Gruppenbehandlung mit höchstens zwölf Teilnehmern, Dauer mindestens 20 Minuten, je Teilnehmer
45
5,13
849
Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten
230
26,22
855
Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach- Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt
722
82,31
856
Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests (Staffeltests oder HAWIE(K), IST/Amthauer, Bühler- Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt
361
41,15
* *
857
Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z.B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt
116
13,22
* *
860
Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen
920
104,88
* *
* *
861
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten
690
78,66
862
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
345
39,33
863
Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten
690
78,66
864
Analytische Psychotherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens acht Personen, Dauer mindestens 100 Minuten, je Teilnehmer
345
39,33
865
Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung
345
39,33
870
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten - gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten -
750
85,50
871
Verhaltenstherapie, Gruppenbehandlung mit einer Teilnehmerzahl von höchstens 8 Personen, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer
150
17,10
* *
885
Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge
500
57,--
886
Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge, Dauer mindestens 40 Minuten
700
79,80
887
Psychiatrische Behandlung in Gruppen bei Kindern und/oder Jugendlichen, Dauer mindestens 60 Minuten, bei einer Teilnehmerzahl von höchstens zehn Personen, je Teilnehmer
200
22,80
Allgemeine Bestimmungen Werden mehrere Eingriffe in der Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung der Bauchhöhle enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 3135 zu kürzen.
1001
Tokographische Untersuchung
120
13,68
1002
Externe kardiotokographische Untersuchung
200
22,80
1003
Interne kardiotokographische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich einer im zeitlichen Zusammenhang des Geburtsvorganges vorausgegangenen externen Kardiotokographie -
379
43,21
* *
1010
Amnioskopie
148
16,87
1011
Amniozentese - einschließlich Fruchtwasserentnahme -
266
30,32
1012
Blutentnahme beim Fetus
74
8,44
1013
Blutentnahme beim Fetus - einschließlich pH-Messung(en) im Blut -
178
20,29
1014
Blutentnahme beim Fetus mittels Amnioskopie - einschließlich pH- Messung(en) im Blut -
296
33,74
1020
Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung im Zusammenhang mit einer Geburt - gegebenenfalls einschließlich Eipollösung -
148
16,87
1021
Beistand von mindestens zwei Stunden Dauer bei einer Geburt, die auf natürlichem Wege nicht beendet werden kann, ausschließlich Kunsthilfe
266
30,32
1022
Beistand bei einer Geburt, auch Risikogeburt, regelwidriger Kindslage, Mehrlingsgeburt, ausschließlich Kunsthilfe, sofern der Arzt die Geburt auf natürlichem Wege bis zur Beendigung geleitet hat
1300
148,20
1025
Entbindung durch Manualextraktion am Beckenende
554
63,16
1026
Entbindung durch Vakuumextraktion
832
94,85
1027
Entbindung durch Zange
832
94,85
1028
Äußere Wendung
370
42,18
1029
Innere oder kombinierte Wendung - auch mit Extraktion -
1110
126,54
1030
Entbindung bei vorliegendem Mutterkuchen, zusätzlich
370
42,18
* *
1031
Entbindung durch Perforation oder Embryotomie, mit Extraktion
1950
222,30
1032
Schnittentbindung von der Scheide oder von den Bauchdecken aus
2310
263,34
1035
Operation der Uterusruptur ohne Uterusexstirpation
2030
231,42
1036
Operation der Uterusruptur mit Uterusexstirpation
2770
315,78
1040
Reanimation eines asphyktischen Neugeborenen durch apparative Beatmung
350
39,90
1041
Entfernung der Nachgeburt oder von Resten durch inneren Eingriff mit oder ohne Kürettement
824
93,94
1042
Behandlung einer Blutung nach der Geburt durch innere Eingriffe
554
63,16
1043
Naht des Gebärmutterhalses - einschließlich der vorangegangenen Erweiterung durch Schnitt oder Naht eines frischen Mutterhalsrisses -
620
70,68
1044
Naht der weichen Geburtswege - auch nach vorangegangener künstlicher Erweiterung - und/oder Naht eines Dammrisses I. oder II. Grades und/oder Naht eines Scheidenrisses
420
47,88
* *
1045
Naht eines vollkommenen Dammrisses (III. Grades)
924
105,34
* *
1048
Operation einer Extrauterinschwangerschaft
2310
263,34
1049
Aufrichtung der eingeklemmten Gebärmutter einer Schwangeren - auch mit Einlage eines Ringes -
296
33,74
1050
Instrumentale Einleitung einer Geburt oder Fehlgeburt, als selbständige Leistung
296
33,74
1051
Beistand bei einer Fehlgeburt ohne operative Hilfe
185
21,09
1052
Beistand bei einer Fehlgeburt und deren Beendigung durch inneren Eingriff
739
84,25
1055
Abbruch einer Schwangerschaft bis einschließlich 12. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -
800
91,20
1056
Abbruch einer Schwangerschaft ab der 13. Schwangerschaftswoche - gegebenenfalls einschließlich Erweiterung des Gebärmutterhalskanals -
1200
136,80
* *
1060
Ausräumung einer Blasenmole oder einer missed abortion
924
105,34
1061
Abtragung des Hymens oder Eröffnung eines Hämatokolpos
185
21,09
1062
Vaginoskopie bei einer Virgo
178
20,29
1063
Vaginoskopie bei einem Kind bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
240
27,36
1070
Kolposkopie
73
8,32
1075
Vaginale Behandlung - auch einschließlich Einbringung von Arzneimitteln in die Gebärmutter, Ätzung des Gebärmutterhalses und/oder Behandlung von Portioerosionen -
45
5,13
1080
Entfernung eines Fremdkörpers aus der Scheide eines Kindes
106
12,08
1081
Ausstopfung der Scheide zur Blutstillung, als selbständige Leistung
59
6,73
1082
Ausstopfung der Gebärmutter - gegebenenfalls einschließlich Scheide - zur Blutstillung, als selbständige Leistung
178
20,29
1083
Kauterisation an der Portio und/oder der Zervix, als selbständige Leistung
70
7,98
1084
Thermokoagulation an der Portio und/oder der Zervix, als selbständige Leistung
118
13,45
1085
Kryochirurgischer Eingriff im Vaginalbereich, als selbständige Leistung
296
33,74
1086
Konisation der Portio
296
33,74
1087
Einlegen oder Wechseln eines Ringes oder Anlegen eines Portio-Adapters
55
6,27
1088
Lageverbesserung der Gebärmutter mit Einlegen eines Ringes
93
10,60
1089
Operative Entfernung eines eingewachsenen Ringes aus der Scheide
463
52,78
1090
Einlegen oder Wechseln eines Okklusivpessars
52
5,93
1091
Einlegen oder Wechseln eines Intrauterinpessars
106
12,08
1092
Entfernung eines Intrauterinpessars
52
5,93
1095
Operative Reposition der umgestülpten Gebärmutter
2310
263,34
1096
Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung
148
16,87
1097
Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Schnitt - gegebenenfalls einschließlich Naht -
296
33,74
1098
Durchtrennung oder Sprengung eines stenosierenden Narbenstranges der Scheide
296
33,74
1099
Operative Behandlung der Hämato- oder Pyometra
647
73,76
1102
Entfernung eines oder mehrerer Polypen und/oder Abrasio aus dem Gebärmutterhals oder dem Muttermund
148
16,87
1103
Probeexzision aus dem Gebärmutterhals und/oder dem Muttermund und/oder der Vaginalwand - gegebenenfalls einschließlich Abrasio und auch einschließlich Entfernung eines oder mehrerer Polypen -
185
21,09
1104
Ausschabung und/oder Absaugung der Gebärmutterhöhle einschließlich Ausschabung des Gebärmutterhalses - gegebenenfalls auch mit Probeexzision aus Gebärmutterhals und/oder Muttermund und/oder Vaginalwand sowie gegebenenfalls einschließlich Entfernung eines oder mehrerer Polypen -
647
73,76
1105
Gewinnung von Zellmaterial aus der Gebärmutterhöhle und Aufbereitung zur zytologischen Untersuchung - einschließlich Kosten -
180
20,52
1110
Hysteroskopie
444
50,62
1111
Hysteroskopie mit zusätzlichem(n) operativem(n) Eingriff(en)
739
84,25
1112
Tubendurchblasung
296
33,74
1113
Tubendurchblasung mit Druckschreibung
420
47,88
1114
Insemination - auch einschließlich Konservierung und Aufbereitung des Samens -
370
42,18
1120
Operation eines alten unvollkommenen Dammrisses - auch einschließlich Naht von Einrissen der Vulva und/oder Vagina -
647
73,76
1121
Operation eines alten vollkommenen Dammrisses
1660
189,24
* *
1122
Operation eines alten Gebärmutterhalsrisses
739
84,25
1123
Plastische Operation bei teilweisem Verschluß der Scheide
2770
315,78
1123a
Plastische Operation zur Öffnung der Scheide bei anogenitaler Fehlbildung im Kindesalter
2270
258,78
1124
Plastische Operation bei gänzlichem Fehlen der Scheide
3700
421,80
1125
Vordere Scheidenplastik
924
105,34
1126
Hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
1290
147,06
1127
Vordere und hintere Scheidenplastik mit Beckenbodenplastik
1660
189,24
1128
Scheiden- und Portioplastik - gegebenenfalls auch mit Zervixamputation mit Elevation des Uterus auf vaginalem Wege (z.B. Manchester- Fothergill, Interposition), auch mit Beckenbodenplastik -
2220
253,08
1129
Plastische Operation am Gebärmutterhals und/oder operative Korrektur einer Isthmusinsuffizienz des Uterus (z.B. nach Shirodkar)
739
84,25
1131
Operative Entfernung eines Stützbandes oder einer Metallnaht nach Isthmusinsuffizienzoperation
379
43,21
1135
Zervixamputation
554
63,16
1136
Vordere und/oder hintere Kolpozöliotomie - auch Eröffnung eines Douglas-Abszesses -, als selbständige Leistung
379
43,21
1137
Vaginale Myomenukleation
1290
147,06
1138
Vaginale oder abdominale Totalexstirpation des Uterus ohne Adnexentfernung
2770
315,78
1139
Vaginale oder abdominale Totalexstirpation des Uterus mit Adnexentfernung
3330
379,62
1140
Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Nachblutung nach vaginaler Uterusoperation
333
37,96
1141
Operation im Vaginal- oder Vulvabereich (z.B. Exstirpation von Vaginalzysten oder Bartholinischen Zysten oder eines Scheidenseptums)
554
63,16
1145
Ovarektomie, Ovariotomie, Salpingektomie, Salpingotomie, Salpingolyse und/oder Neoostomie durch vaginale oder abdominale Eröffnung der Bauchhöhle, einseitig
1660
189,24
1146
Ovarektomie, Ovariotomie, Salpingektomie, Salpingotomie, Salpingolyse und/oder Neoostomie durch vaginale oder abdominale Eröffnung der Bauchhöhle, beidseitig
2220
253,08
1147
Antefixierende Operation des Uterus mit Eröffnung der Bauchhöhle
1480
168,72
1148
Plastische Operation bei Tubensterilität (z.B. Implantation, Anastomose), einseitig
2500
285,--
1149
Plastische Operation bei Tubensterilität (z.B. Implantation, Anastomose), beidseitig
3500
399,--
1155
Pelviskopie mit Anlegen eines druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
800
91,20
1156
Pelviskopie mit Anlegen einer druckkontrollierten Pneumoperitoneums und Anlegen eines Portioadapters einschließlich Durchführung intraabdominaler Eingriffe - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion -
1050
119,70
1158
Kuldoskopie - auch mit operativen Eingriffen -
739
84,25
1159
Abtragung großer Geschwülste der äußeren Geschlechtsteile - auch Vulvektomie -
1660
189,24
1160
Operative Beseitigung von Uterusmißbildungen (z.B. Uterus bicornis, Uterus subseptus)
2770
315,78
1161
Uterusamputation, supravaginal
1480
168,72
1162
Abdominale Myomenukleation
1850
210,90
1163
Fisteloperation an den Geschlechtsteilen - gegebenenfalls einschließlich der Harnblase und/oder Operation einer Darmscheiden- oder Darmharnröhrenfistel auch mit hinterer Scheidenplastik und Beckenbodenplastik -
2770
315,78
1165
Radikaloperation des Scheiden- und Vulvakrebses
3140
357,96
1166
Radikaloperation des Zervixkrebses, vaginal oder abdominal, mit Entfernung der regionären Lymphknoten
4620
526,68
1167
Radikaloperation des Zervixkrebses, abdominal, mit Entfernung der Lymphstromgebiete, auch paraaortal
4900
558,60
1168
Exenteration des kleinen Beckens
5900
672,60
I. Augenheilkunde
1200
Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärischen Gläsern
59
6,73
1201
Subjektive Refraktionsbestimmung mit sphärisch-zylindrischen Gläsern
89
10,15
1202
Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Anwendung eines Refraktometers
74
8,44
1203
Messung der Maximal- oder Gebrauchsakkommodation mittels Akkommodometer oder Optometer
60
6,84
1204
Messung der Hornhautkrümmungsradien
45
5,13
1207
Prüfung von Mehrstärken- oder Prismenbrillen mit Bestimmung der Fern- und Nahpunkte bei subjektiver Brillenunverträglichkeit
70
7,98
1209
Nachweis der Tränensekretionsmenge (z.B. Schirmer-Test)
20
2,28
* *
1210
Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinse (Haftschale) für ein Auge zum Zwecke der Verordnung - einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -
228
25,99
1211
Erstanpassung und Auswahl der Kontaktlinsen (Haftschalen) für beide Augen zum Zwecke der Verordnung - einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -
300
34,20
1212
Prüfung auf Sitz und Funktion der verordneten Kontaktlinse (Haftschale) für ein Auge und gegebenenfalls Anpassung einer anderen Kontaktlinse (Haftschale) - einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -
132
15,05
1213
Prüfung auf Sitz und Funktion der verordneten Kontaktlinsen (Haftschalen) für beide Augen und gegebenenfalls Anpassung anderer Kontaktlinsen (Haftschalen) - einschließlich objektiver Refraktionsbestimmung, Messung der Hornhautradien und der Spaltlampenmikroskopie -
198
22,57
* *
* *
1215
Bestimmung von Fernrohrbrillen oder Lupenbrillen, je Sitzung
121
13,79
1216
Untersuchung auf Heterophorie bzw. Strabismus - gegebenenfalls einschließlich qualitativer Untersuchung des binokularen Sehaktes -
91
10,37
1217
Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes
242
27,59
* *
1218
Differenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen, mindestens 36 Blickrichtungen pro Auge
700
79,80
1225
Kampimetrie (z.B. Bjerrum) - auch Perimetrie nach Förster -
121
13,79
1226
Projektionsperimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte
182
20,75
1227
Quantitativ abgestufte (statische) Profilperimetrie
248
28,27
1228
Farbsinnprüfung mit Pigmentproben (z.B. Farbtafeln)
61
6,95
1229
Farbsinnprüfung mit Anomaloskop
182
20,75
1233
Vollständige Untersuchung des zeitlichen Ablaufs der Adaptation
484
55,18
* *
1234
Untersuchung des Dämmerungssehens ohne Blendung
91
10,37
1235
Untersuchung des Dämmerungssehens während der Blendung
91
10,37
1236
Untersuchung des Dämmerungssehens nach der Blendung (Readaptation)
91
10,37
1237
Elektroretinographische Untersuchung (ERG) und/oder elektrookulographische Untersuchung (EOG)
600
68,40
1240
Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte - gegebenenfalls einschließlich der binokularen Untersuchung des hinteren Poles (z.B. Hruby-Linse) -
74
8,44
1241
Gonioskopie
152
17,33
1242
Binokulare Untersuchung des Augenhintergrundes einschließlich der äußeren Peripherie (z.B. Dreispiegelkontaktglas, Schaepens) - gegebenenfalls einschließlich der Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte und/oder diasklerale Durchleuchtung -
152
17,33
1243
Diasklerale Durchleuchtung
61
6,95
1244
Exophthalmometrie
50
5,70
1248
Fluoreszenzuntersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund - einschließlich Applikation des Teststoffes -
242
27,59
1249
Fluoreszenzangiographische Untersuchung der terminalen Strombahn am Augenhintergrund - einschließlich Aufnahmen und Applikation des Teststoffes -
484
55,18
* *
1250
Lokalisation eines Fremdkörpers nach Comberg oder Vogt
273
31,12
1251
Lokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für einen gezielten intraokularen Eingriff
273
31,12
1252
Fotographische Verlaufskontrolle intraokularer Veränderungen mittels Spaltlampenfotografie
100
11,40
1253
Fotographische Verlaufskontrolle von Veränderungen des Augenhintergrunds mittels Fundusfotografie
150
17,10
1255
Tonometrische Untersuchung mit Anwendung des Impressionstonometers
70
7,98
1256
Tonometrische Untersuchung mit Anwendung des Applanationstonometers
100
11,40
1257
Tonometrische Untersuchung (mehrfach in zeitlichem Zusammenhang zur Anfertigung tonometrischer Kurven, mindestens vier Messungen) - auch fortlaufende Tonometrie zur Ermittlung des Abflußwiderstandes -
242
27,59
1259
Pupillographie
242
27,59
1260
Elektromyographie der äußeren Augenmuskeln
560
63,84
1262
Ophthalmodynamometrie - gegebenenfalls einschließlich Tonometrie -, erste Messung
242
27,59
1263
Ophthalmodynamometrie - gegebenenfalls einschließlich Tonometrie -, jede weitere Messung
152
17,33
1268
Aktive Behandlung der Schwachsichtigkeit (Pleoptik) mittels Spezial- Ophthalmoskop, Mindestdauer 20 Minuten
152
17,33
1269
Behandlung der gestörten Binokularfunktion (Orthoptik) mit Geräten nach dem Prinzip des Haploskops (z.B. Synoptophor, Amblyoskop), Mindestdauer 20 Minuten
152
17,33
1270
Unterstützende oder ergänzende pleoptische oder orthoptische Behandlung an optischen Zusatz- oder Übungsgeräten, Mindestdauer 20 Minuten
54
6,16
1271
Auswahl und Einprobieren eines künstlichen Auges
46
5,24
1275
Entfernung von oberflächlichen Fremdkörpern von der Bindehaut und/oder der Hornhaut
37
4,22
1276
Instrumentelle Entfernung von Fremdkörpern von der Hornhautoberfläche, aus der Lederhaut und/oder von eingebrannten Fremdkörpern aus der Bindehaut und/oder der Hornhaut
74
8,44
1277
Entfernung von eisenhaltigen eingebrannten Fremdkörpern aus der Hornhaut mit Ausfräsen des Rostringes
152
17,33
1278
Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus der Hornhaut mittels Präparation
278
31,69
1279
Entfernung von Korneoskleralfäden
100
11,40
1280
Entfernung von eisenhaltigen Fremdkörpern aus dem Augeninnern mit Hilfe des Magneten - einschließlich Eröffnung des Augapfels -
1290
147,06
1281
Entfernung von nichtmagnetischen Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus dem Augeninnern
2220
253,08
1282
Entfernung einer Geschwulst oder von Kalkinfarkten aus den Lidern eines Auges oder aus der Augapfelbindehaut
152
17,33
1283
Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand und ohne Muskelablösung
554
63,16
1284
Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle ohne Resektion der Orbitalwand mit Muskelablösung
924
105,34
1285
Entfernung von Fremdkörpern oder einer Geschwulst aus der Augenhöhle mit Resektion der Orbitalwand
1480
168,72
1290
Vorbereitende operative Maßnahmen zur Rekonstruktion einer Orbita unter Verwendung örtlichen Materials, ausgenommen das knöcherne Gerüst
1500
171,--
1291
Wiederherstellungsoperation an der knöchernen Augenhöhle (z.B. nach Fraktur)
1850
210,90
1292
Operation der Augenhöhlen- oder Tränensackphlegmone
278
31,69
1293
Dehnung, Durchspülung, Sondierung, Salbenfüllung oder Kaustik der Tränenwege, auch beidseitig
74
8,44
1294
Sondierung des Tränennasengangs bei Säuglingen und Kleinkindern, auch beidseitig
130
14,82
1297
Operation des evertierten Tränenpünktchens
152
17,33
1298
Spaltung von Strikturen des Tränennasenkanals
132
15,05
1299
Tränensackexstirpation
554
63,16
1300
Tränensackoperation zur Wiederherstellung des Tränenabflusses zur Nase mit Knochenfensterung
1220
139,08
1301
Exstirpation oder Verödung der Tränendrüse
463
52,78
1302
Plastische Korrektur der verengten oder erweiterten Lidspalte oder des Epikanthus
924
105,34
1303
Vorübergehende Spaltung der verengten Lidspalte
230
26,22
1304
Plastische Korrektur des Ektropiums oder Entropiums, der Trichiasis oder Distichiasis
924
105,34
1305
Operation der Lidsenkung (Ptosis)
739
84,25
1306
Operation der Lidsenkung (Ptosis) mit direkter Lidheberverkürzung
1110
126,54
1310
Augenlidplastik mittels freien Hauttransplantates
1480
168,72
1311
Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung aus der Umgebung
1110
126,54
1312
Augenlidplastik mittels Hautlappenverschiebung aus der Umgebung und freier Transplantation
1850
210,90
1313
Abreiben, Skarifizieren oder chemische Ätzung der Bindehaut, auch beidseitig
30
3,42
1318
Ausrollen oder Ausquetschen der Übergangsfalte
74
8,44
1319
Plastische Wiederherstellung des Bindehautsackes durch Transplantation von Lippenschleimhaut und/oder Bindehaut bei erhaltenem Augapfel - einschließlich Entnahme des Transplantates und gegebenenfalls einschließlich Maßnahmen am Lidknorpel -
1850
210,90
1320
Einspritzung unter die Bindehaut
52
5,93
1321
Operation des Flügelfells
296
33,74
1322
Operation des Flügelfells mit lamellierender Keratoplastik
1660
189,24
1323
Elektrolytische Epilation von Wimpernhaaren, je Sitzung
67
7,64
1325
Naht einer Bindehaut- oder nicht perforierenden Hornhaut- oder nicht perforierenden Lederhautwunde
230
26,22
1326
Direkte Naht einer perforierenden Hornhaut- oder Lederhautwunde - auch mit Reposition oder Abtragung der Regenbogenhaut und gegebenenfalls mit Bindehautdeckung -
1110
126,54
1327
Wiederherstellungsoperation bei perforierender Hornhaut- oder Lederhautverletzung mit Versorgung von Regenbogenhaut und Linse
1850
210,90
1328
Wiederherstellungsoperation bei schwerverletztem Augapfel, Zerschneidung von Hornhaut und Lederhaut, Beteiligung der Iris, der Linse, des Glaskörpers und der Netzhaut
3230
368,22
1330
Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem geraden Augenmuskel
739
84,25
1331
Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem weiteren geraden Augenmuskel, zusätzlich zu Nummer 1330
554
63,16
1332
Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an einem schrägen Augenmuskel
1110
126,54
1333
Korrektur einer Schielstellung durch Eingriff an jedem weiteren schrägen Augenmuskel, zusätzlich zu Nummer 1332
739
84,25
1338
Chemische Ätzung der Hornhaut
56
6,38
1339
Abschabung der Hornhaut
148
16,87
1340
Thermo- oder Kryotherapie von Hornhauterkrankungen (z.B. Herpes ulcus) mit Epithelentfernung
185
21,09
1341
Tätowierung der Hornhaut
333
37,96
1345
Hornhautplastik
1660
189,24
1346
Hornhauttransplantation
2770
315,78
1347
Einpflanzung einer optischen Kunststoffprothese in die Hornhaut (Keratoprothesis)
3030
345,42
1348
Diszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars
832
94,85
1349
Operation des weichen Stars (Saug-Spül-Vorgang) - gegebenenfalls mit Extraktion zurückgebliebener Linsenteile -
1850
210,90
1350
Staroperation - gegebenenfalls mit Iridektomie - einschließlich Nahttechnik
2370
270,18
1351
Staroperation mit Iridektomie und Einpflanzung einer intraokularen Kunststofflinse
2770
315,78
1352
Einpflanzung einer intraokularen Linse, als selbständige Leistung
1800
205,20
1353
Extraktion einer eingepflanzten Linse
832
94,85
1354
Extraktion der luxierten Linse
2220
253,08
1355
Partielle oder totale Extraktion des Nachstars
1110
126,54
1356
Eröffnung (Parazentese), Spülung oder Wiederherstellung der Augenvorderkammer, als selbständige Leistung
370
42,18
1357
Hintere Sklerotomie
370
42,18
1358
Zyklodialyse, Iridektomie
1000
114,--
1359
Zyklodiathermie-Operation oder Kryozyklothermie-Operation
500
57,--
1360
Laseroperation am Trabekelwerk des Auges bei Glaukom (Lasertrabekuloplastik)
1000
114,--
1361
Fistelbildende Operation und Eingriff an den kammerwasserabführenden Wegen bei Glaukom
1850
210,90
1362
Kombinierte Operation des Grauen Stars und bei Glaukom
3030
345,42
1365
Lichtkoagulation zur Verhinderung einer Netzhautablösung und/oder Netzhautblutung, je Sitzung
924
105,34
1366
Vorbeugende Operation zur Verhinderung einer Netzhautablösung oder operativer Eingriff bei vaskulären Netzhauterkrankungen
1110
126,54
1367
Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen
2220
253,08
1368
Operation einer Netzhautablösung mit eindellenden Maßnahmen und Glaskörperchirurgie
3030
345,42
1369
Koagulation oder Lichtkaustik eines Netz- oder Aderhauttumors
1850
210,90
1370
Operative Entfernung des Augapfels
924
105,34
1371
Operative Entfernung des Augapfels mit Einsetzung einer Plombe
1290
147,06
1372
Wiederherstellung eines prothesenfähigen Bindehautsackes mittels Transplantation
1850
210,90
1373
Operative Ausräumung der Augenhöhle
1110
126,54
1374
Extrakapsuläre Operation des Grauen Stars mittels gesteuerten Saug- Spül-Verfahrens oder Linsenkernverflüssigung (Phakoemulsifikation) - gegebenenfalls einschließlich Iridektomie -
3050
347,70
1375
Extrakapsuläre Operation des Grauen Stars mittels gesteuerten Saug- Spül-Verfahrens oder Linsenkernverflüssigung (Phakoemulsifikation) - gegebenenfalls einschließlich Iridektomie -, mit Implantation einer intraokularen Linse
3500
399,--
1376
Rekonstruktion eines abgerissenen Tränenröhrchens
1480
168,72
1377
Entfernung einer Silikon-/Silastik-/ Rutheniumplombe
280
31,92
1380
Operative Entfernung eines Iristumors
2000
228,--
1381
Operative Entfernung eines Iris-Ziliar-Aderhauttumors (Zyklektomie)
2770
315,78
1382
Goniotrepanation oder Trabekulektomie oder Trabekulotomie bei Glaukom
2500
285,--
1383
Vitrektomie, Glaskörperstrangdurchtrennung, als selbständige Leistung
2500
285,--
1384
Vordere Vitrektomie (Glaskörperentfernung aus der Augenvorderkammer), als selbständige Leistung
830
94,62
1386
Aufnähen einer Rutheniumplombe auf die Lederhaut
1290
147,06
J. Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
1400
Genaue Hörprüfung mit Einschluß des Tongehörs (Umgangs- und Flüstersprache, Luft- und Knochenleitung)
76
8,66
1401
Hörprüfung mittels einfacher audiologischer Testverfahren (mindestens fünf Frequenzen)
60
6,84
1403
Tonschwellenaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig, (Bestimmung der Hörschwelle mit 8 bis 12 Prüffrequenzen oder mittels kontinuierlicher Frequenzänderung im Hauptfrequenzbereich des menschlichen Gehörs, in Luft- und in Knochenleitung, auch mit Vertäubung) - auch mit Bestimmung der Intensitätsbreite und gegebenenfalls einschließlich überschwelliger audiometrischer Untersuchung -
158
18,01
1404
Sprachaudiometrische Untersuchung, auch beidseitig, (Ermittlung des Hörverlustes für Sprache und des Diskriminationsverlustes nach DIN- Norm, getrennt für das rechte und linke Ohr über Kopfhörer, erforderlichenfalls auch über Knochenleitung, gegebenenfalls einschließlich Prüfung des beidohrigen Satzverständnisses über Lautsprecher)
158
18,01
*
* *
1405
Sprachaudiometrische Untersuchung zur Kontrolle angepaßter Hörgeräte im freien Schallfeld
63
7,18
1406
Kinderaudiometrie (in der Regel bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres) zur Ermittlung des Schwellengehörs (Knochen- und Luftleitung) mit Hilfe von bedingten und/oder Orientierungsreflexen - gegebenenfalls einschließlich überschwelliger audiometrischer Untersuchung und Messungen zur Hörgeräteanpassung -
182
20,75
*
* *
1407
Impedanzmessung am Trommelfell und/oder an den Binnenohrmuskeln (z.B. Stapedius-Lautheitstest), auch beidseitig
182
20,75
1408
Audioelektroenzephalographische Untersuchung
888
101,23
1409
Messung otoakustischer Emissionen
400
45,60
*
* *
1412
Experimentelle Prüfung des statischen Gleichgewichts (Drehversuch, kalorische Prüfung und Lagenystagmus)
91
10,37
1413
Elektronystagmographische Untersuchung
265
30,21
1414
Diaphanoskopie der Nebenhöhlen der Nase
42
4,79
1415
Binokularmikroskopische Untersuchung des Trommelfells und/oder der Paukenhöhle zwecks diagnostischer Abklärung, als selbständige Leistung
91
10,37
1416
Stroboskopische Untersuchung der Stimmbänder
121
13,79
1417
Rhinomanometrische Untersuchung
100
11,40
1418
Endoskopische Untersuchung der Nasenhaupthöhlen und/oder des Nasenrachenraums - gegebenenfalls einschließlich der Stimmbänder -
180
20,52
*
* *
1425
Ausstopfung der Nase von vorn, als selbständige Leistung
50
5,70
1426
Ausstopfung der Nase von vorn und hinten, als selbständige Leistung
100
11,40
1427
Entfernung von Fremdkörpern aus dem Naseninnern, als selbständige Leistung
95
10,83
1428
Operativer Eingriff zur Entfernung festsitzender Fremdkörper aus der Nase
370
42,18
1429
Kauterisation im Naseninnern, je Sitzung
76
8,66
1430
Operativer Eingriff in der Nase, wie Muschelfrakturierung, Muschelquetschung, Kaltkaustik der Muscheln, Synechielösung und/oder Probeexzision
119
13,57
1435
Stillung von Nasenbluten mittels Ätzung und/oder Tamponade und/oder Kauterisation, auch beidseitig
91
10,37
1436
Gezielte Anbringung von Ätzmitteln im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung oder Ätzung des Seitenstranges, auch beidseitig
36
4,10
1438
Teilweise oder vollständige Abtragung einer Nasenmuschel
370
42,18
1439
Teilweise oder vollständige Abtragung von Auswüchsen der Nasenscheidewand einer Seite
370
42,18
1440
Operative Entfernung einzelner Nasenpolypen oder anderer Neubildungen einer Nasenseite
130
14,82
1441
Operative Entfernung mehrerer Nasenpolypen oder schwieriger zu operierender Neubildungen einer Nasenseite, auch in mehreren Sitzungen
296
33,74
1445
Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand
463
52,78
1446
Submuköse Resektion an der Nasenscheidewand mit Resektion der ausgedehnten knöchernen Leiste
739
84,25
1447
Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach den Nummern 1439, 1445, 1446 und 1456 -, auch in mehreren Sitzungen
1660
189,24
1448
Plastische Korrektur am Nasenseptum und an den Weichteilen und am knöchernen Nasengerüst zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach den Nummern 1439, 1445, 1446 und 1456 -, auch in mehreren Sitzungen
2370
270,18
1449
Plastische Operation bei rekonstruierender Teilplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen
3700
421,80
1450
Rekonstruierende Totalplastik der äußeren Nase, auch in mehreren Sitzungen
7400
843,60
1452
Umfangreiche operative Teilentfernung der äußeren Nase
800
91,20
1453
Operative Entfernung der gesamten Nase
1100
125,40
1455
Plastische Operation zum Verschluß einer Nasenscheidewandperforation
550
62,70
1456
Operative Verschmälerung des Nasensteges
232
26,45
1457
Operative Korrektur eines Nasenflügels
370
42,18
1458
Beseitigung eines knöchernen Choanenverschlusses
1290
147,06
1459
Eröffnung eines Abszesses der Nasenscheidewand
74
8,44
1465
Punktion einer Kieferhöhle - gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Medikamenten -
119
13,57
1466
Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) - gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Nummer 1465 -
178
20,29
1467
Operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof aus - einschließlich Fensterung -
407
46,40
1468
Operative Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus
296
33,74
1469
Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus
554
63,16
1470
Keilbeinhöhlenoperation oder Ausräumung der Siebbeinzellen von der Nase aus - einschließlich teilweiser oder vollständiger Abtragung einer Nasenmuschel oder von Auswüchsen der Nasenscheidewand -
739
84,25
1471
Operative Eröffnung der Stirnhöhle - gegebenenfalls auch der Siebbeinzellen - vom Naseninnern aus
1480
168,72
1472
Anbohrung der Stirnhöhle von außen
222
25,31
1473
Plastische Rekonstruktion der Stirnhöhlenvorderwand, auch in mehreren Sitzungen
2220
253,08
*
* *
1478
Sondierung und/oder Bougierung der Stirnhöhle vom Naseninnern aus - gegebenenfalls einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln -
178
20,29
1479
Ausspülung der Kiefer-, Keilbein-, Stirnhöhle von der natürlichen oder künstlichen Öffnung aus - auch Spülung mehrerer dieser Höhlen, auch einschließlich Instillation von Arzneimitteln -
59
6,73
1480
Absaugen der Nebenhöhlen
45
5,13
1485
Operative Eröffnung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder der Siebbeinzellen von außen
924
105,34
1486
Radikaloperation der Kieferhöhle
1110
126,54
1487
Radikaloperation einer Stirnhöhle einschließlich der Siebbeinzellen von außen
1480
168,72
1488
Radikaloperation sämtlicher Nebenhöhlen einer Seite
1850
210,90
1492
Osteoplastische Operation zur Verengung der Nase bei Ozaena
1290
147,06
1493
Entfernung der vergrößerten Rachenmandel (Adenotomie)
296
33,74
1495
Entfernung eines Nasenrachenfibroms
1110
126,54
1496
Eröffnung des Türkensattels vom Naseninnern aus
2220
253,08
1497
Tränensackoperation vom Naseninnern aus
1110
126,54
1498
Konservative Behandlung der Gaumenmandeln (z.B. Schlitzung, Saugung)
44
5,02
1499
Ausschälung und Resektion einer Gaumenmandel mit der Kapsel (Tonsillektomie)
463
52,78
*
1500
Ausschälung und Resektion beider Gaumenmandeln mit den Kapseln (Tonsillektomie)
739
84,25
*
1501
Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Nachblutung nach Tonsillektomie
333
37,96
*
1505
Eröffnung eines peritonsillären Abszesses
148
16,87
*
1506
Eröffnung eines retropharyngealen Abszesses
185
21,09
*
1507
Wiedereröffnung eines peritonsillären Abszesses
56
6,38
*
1508
Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Mund
93
10,60
*
1509
Operative Behandlung einer Mundbodenphlegmone
463
52,78
*
1510
Schlitzung des Parotis- oder Submandibularis- Ausführungsganges - gegebenenfalls einschließlich Entfernung von Stenosen -
190
21,66
*
1511
Eröffnung eines Zungenabszesses
185
21,09
*
1512
Teilweise Entfernung der Zunge - gegebenenfalls einschließlich Unterbindung der Arteria lingualis -
1110
126,54
*
1513
Keilexzision aus der Zunge
370
42,18
*
1514
Entfernung der Zunge mit Unterbindung der Arteriae linguales
2220
253,08
*
1518
Operation einer Speichelfistel
739
84,25
*
1519
Operative Entfernung von Speichelstein(en)
554
63,16
*
1520
Exstirpation der Unterkiefer- und/oder Unterzungenspeicheldrüse(n)
900
102,60
*
1521
Speicheldrüsentumorexstirpation einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
1850
210,90
*
1522
Parotisexstirpation mit Präparation des Nervus facialis - gegebenenfalls einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes -
2000
228,--
*
1525
Einbringung von Arzneimitteln in den Kehlkopf unter Spiegelbeleuchtung
46
5,24
*
1526
Chemische Ätzung im Kehlkopf
76
8,66
*
1527
Galvanokaustik oder Elektrolyse oder Kürettement im Kehlkopf
370
42,18
*
1528
Fremdkörperentfernung aus dem Kehlkopf
554
63,16
*
1529
Intubation oder Einführung von Dehnungs- instrumenten in den Kehlkopf, als selbständige Leistung
152
17,33
*
1530
Untersuchung des Kehlkopfes mit dem Laryngoskop
182
20,75
*
1532
Endobronchiale Behandlung mit weichem Rohr
182
20,75
* *
*
1533
Schwebe- oder Stützlaryngoskopie, jeweils als selbständige Leistung
500
57,--
*
1534
Probeexzision aus dem Kehlkopf
463
52,78
*
1535
Entfernung von Polypen oder anderen Geschwülsten aus dem Kehlkopf
647
73,76
*
1540
Endolaryngeale Resektion oder frontolaterale Teilresektion eines Stimmbandes
1850
210,90
*
1541
Operative Beseitigung einer Stenose im Glottisbereich
1390
158,46
*
1542
Kehlkopfplastik mit Stimmbandverlagerung
1850
210,90
*
1543
Teilweise Entfernung des Kehlkopfes
1650
188,10
*
1544
Teilweise Entfernung des Kehlkopfes - einschließlich Zungenbeinresektion und Pharynxplastik -
1850
210,90
*
1545
Totalexstirpation des Kehlkopfes
2220
253,08
*
1546
Totalexstirpation des Kehlkopfes - einschließlich Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes und gegebenenfalls von benachbarten Organen -
3700
421,80
*
1547
Kehlkopfstenosenoperation mit Thyreochondrotomie - einschließlich plastischer Versorgung und gegebenenfalls Verlagerung eines Aryknorpels -
2770
315,78
*
1548
Einführung einer Silastikendoprothese im Larynxbereich
2060
234,84
*
1549
Fensterung des Schildknorpels zur Spickung mit Radionukliden
1200
136,80
*
1550
Spickung des Kehlkopfes mit Radionukliden bei vorhandener Fensterung des Schildknorpels
300
34,20
*
1551
Operative Versorgung einer Trümmerverletzung des Kehlkopfes und/oder der Trachea - gegebenenfalls mit Haut- und/oder Schleimhautplastik, auch mit Sternotomie -
3000
342,--
*
1555
Untersuchung der Sprache nach standardisierten Verfahren (Prüfung der Sprachentwicklung, der Artikulation, der Satzstruktur, des Sprachverständnisses, der zentralen Sprachverarbeitung und des Redeflusses)
119
13,57
* *
*
1556
Untersuchung der Stimme nach standardisierten Verfahren (Prüfung der Atmung, des Stimmklanges, des Stimmeinsatzes, der Tonhaltedauer, des Stimmumfanges und der Sprachstimmlage, gegebenenfalls auch mit Prüfung der Stimme nach Belastung)
119
13,57
*
1557
Elektroglottographische Untersuchung
106
12,08
*
1558
Stimmtherapie bei Kehlkopflosen (Speiseröhrenersatzstimme oder elektronische Ersatzstimme), je Sitzung
148
16,87
*
1559
Sprachübungsbehandlung - einschließlich aller dazu gehörender Maßnahmen (z.B. Artikulationsübung, Ausbildung fehlender Laute, Satzstrukturübung, Redeflußübung, gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen Maßnahmen) -, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten
207
23,60
*
1560
Stimmübungsbehandlung - einschließlich aller dazu gehörender Maßnahmen (z.B. Stimmeinsatz, Stimmhalteübungen und -entspannungsübungen, gegebenenfalls auch mit Atemtherapie und physikalischen Maßnahmen) -, als Einzelbehandlung, Dauer mindestens 30 Minuten
207
23,60
*
1565
Entfernung von obturierenden Ohrenschmalz- pfröpfen, auch beidseitig
45
5,13
*
1566
Ausspülung des Kuppelraumes
45
5,13
*
1567
Spaltung von Furunkeln im äußeren Gehörgang
74
8,44
*
1568
Operation im äußeren Gehörgang (z.B. Entfernung gutartiger Hautneubildungen)
185
21,09
*
1569
Entfernung eines nicht festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle
74
8,44
*
1570
Entfernung eines festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle
148
16,87
*
1575
Inzision des Trommelfells (Parazentese)
130
14,82
*
1576
Anlage einer Paukenhöhlendauerdrainage (Inzision des Trommelfells mit Entleerung der Paukenhöhle und Einlegen eines Verweilröhrchens)
320
36,48
*
1577
Einsetzen oder Auswechseln einer Trommelfellprothese oder Wiedereinlegen eines Verweilröhrchens
45
5,13
*
1578
Gezielte chemische Ätzung im Gehörgang unter Spiegelbeleuchtung, auch beidseitig
40
4,56
*
1579
Chemische Ätzung in der Paukenhöhle - gegebenenfalls einschließlich der Ätzung im Gehörgang -
70
7,98
*
1580
Galvanokaustik im Gehörgang oder in der Paukenhöhle
89
10,15
*
1585
Entfernung einzelner Granulationen vom Trommelfell und/oder aus der Paukenhöhle unter Anwendung des scharfen Löffels oder ähnliche kleinere Eingriffe
130
14,82
*
1586
Entfernung eines oder mehrerer größerer Polypen oder ähnlicher Gebilde aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle, auch in mehreren Sitzungen
296
33,74
*
1588
Hammer-Amboß-Extraktion oder ähnliche schwierige Eingriffe am Mittelohr vom Gehörgang aus (z.B. operative Deckung eines Trommelfelldefektes)
554
63,16
*
1589
Dosierte luftdruck-kontrollierte Insufflation der Eustachischen Röhre unter Verwendung eines manometerbestückten Druckkompressors
30
3,42
*
1590
Katheterismus der Ohrtrompete - auch mit Bougierung und/oder Einbringung von Arzneimitteln und gegebenenfalls einschließlich Luftdusche -, auch beidseitig
74
8,44
*
1591
Vibrationsmassage des Trommelfells oder Anwendung der Drucksonde, auch beidseitig
40
4,56
*
1595
Operative Beseitigung einer Stenose im äußeren Gehörgang
1850
210,90
*
1596
Plastische Herstellung des äußeren Gehörganges bei Atresie
1480
168,72
*
1597
Operative Eröffnung des Warzenfortsatzes
1110
126,54
*
1598
Aufmeißelung des Warzenfortsatzes mit Freilegung sämtlicher Mittelohrräume (Radikaloperation)
1660
189,24
*
1600
Eröffnung der Schädelhöhle mit Operation einer Sinus- oder Bulbusthrombose, des Labyrinthes oder eines Hirnabszesses - gegebenenfalls mit Aufmeißelung des Warzenfortsatzes und Freilegung sämtlicher Mittelohrräume -
2770
315,78
*
1601
Operation eines gutartigen Mittelohrtumors, auch Cholesteatom - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 1597 oder Nummer 1598 -
1660
189,24
*
1602
Operation eines destruktiv wachsenden Mittelohrtumors - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 1597, Nummer 1598 oder Nummer 1600 -
2770
315,78
*
1610
Tympanoplastik mit Interposition, zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 1598, 1600 bis 1602
1480
168,72
*
1611
Myringoplastik vom Gehörgang aus
1480
168,72
*
1612
Eröffnung der Paukenhöhle durch temporäre Trommelfellaufklappung, als selbständige Leistung
1110
126,54
*
1613
Tympanoplastik mit Interposition, als selbständige Leistung
2350
267,90
*
1614
Tympanoplastik - einschließlich Interposition und Aufbau der Gehörknöchelchenkette -
3140
357,96
*
1620
Fensterungsoperation - einschließlich Eröffnung des Warzenfortsatzes -
2350
267,90
*
1621
Plastische Rekonstruktion der hinteren Gehörgangswand, als selbständige Leistung
1110
126,54
*
1622
Plastische Rekonstruktion der hinteren Gehörgangswand im Zusammenhang mit anderen Operationen
700
79,80
*
1623
Otoskleroseoperation vom Gehörgang aus (Fußplattenresektion) - gegebenenfalls einschließlich Interposition -
2350
267,90
*
1624
Dekompression des Saccus endolymphaticus oder des Innenohres mit Eröffnung des Sacculus
2350
267,90
*
1625
Fazialisdekompression, als selbständige Leistung
2220
253,08
*
1626
Fazialisdekompression, im Zusammenhang mit anderen operativen Leistungen
1330
151,62
*
1628
Plastischer Verschluß einer retroaurikulären Öffnung oder einer Kieferhöhlenfistel
739
84,25
*
1629
Extraduraler oder transtympanaler operativer Eingriff im Bereich des inneren Gehörganges
3700
421,80
*
1635
Operative Korrektur eines abstehenden Ohres (z.B. durch einfache Ohrmuschelanlegeplastik mit Knorpelexzision)
739
84,25
*
1636
Plastische Operation zur Korrektur der Ohrmuschelform
887
101,12
*
1637
Plastische Operation zur Korrektur von Form, Größe und Stellung der Ohrmuschel
1400
159,60
*
1638
Plastische Operation zum Aufbau einer Ohrmuschel bei Aplasie oder Ohrmuschelverlust, auch in mehreren Sitzungen
4500
513,--
*
1639
Unterbindung der Vena jugularis
554
63,16
K.
Urologie
* *
Allgemeine Bestimmungen Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 zu kürzen.
1700
Spülung der männlichen Harnröhre und/oder Instillation von Arzneimitteln
45
5,13
1701
Dehnung der männlichen Harnröhre - auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln -, je Sitzung
74
8,44
1702
Dehnung der männlichen Harnröhre mit filiformen Bougies und/oder Bougies mit Leitsonde - auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln -, erste Sitzung
178
20,29
1703
Unblutige Fremdkörperentfernung aus der männlichen Harnröhre
148
16,87
1704
Operative Fremdkörperentfernung aus der männlichen Harnröhre
554
63,16
1708
Kalibrierung der männlichen Harnröhre
75
8,55
1709
Kalibrierung der weiblichen Harnröhre
60
6,84
1710
Dehnung der weiblichen Harnröhre - auch einschließlich Spülung und/oder Instillation von Arzneimitteln -, je Sitzung
59
6,73
1711
Unblutige Fremdkörperentfernung aus der weiblichen Harnröhre
74
8,44
1712
Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie)
119
13,57
1713
Endoskopie der Harnröhre (Urethroskopie) mit operativem Eingriff (z.B. Papillomkoagulation, Erstbougierung und/oder Spaltung einer Striktur)
296
33,74
1714
Entfernung einer oder mehrerer Geschwülste an der Harnröhrenmündung
230
26,22
1715
Spaltung einer Harnröhrenstriktur nach Otis
300
34,20
1720
Anlegen einer Harnröhrenfistel am Damm
554
63,16
1721
Verschluß einer Harnröhrenfistel durch Naht
554
63,16
1722
Verschluß einer Harnröhrenfistel durch plastische Operation
1110
126,54
1723
Operative Versorgung einer Harnröhren- und/oder Harnblasenverletzung
1660
189,24
1724
Plastische Operation zur Beseitigung einer Striktur der Harnröhre oder eines Harnröhrendivertikels, je Sitzung
1660
189,24
1728
Katheterisierung der Harnblase beim Mann
59
6,73
1729
Spülung der Harnblase beim Mann und/oder Instillation von Arzneimitteln - einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula -
104
11,86
1730
Katheterisierung der Harnblase bei der Frau
37
4,22
* *
1731
Spülung der Harnblase bei der Frau und/oder Instillation von Medikamenten - einschließlich Katheterisierung und gegebenenfalls auch Ausspülung von Blutkoagula -
74
8,44
1732
Einlegung eines Verweilkatheters - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 1728 oder Nummer 1730 -
74
8,44
* *
1733
Spülung der Harnblase und/oder Instillation bei liegendem Verweilkatheter
40
4,56
1737
Meatomie
74
8,44
1738
Plastische Versorgung einer Meatusstriktur
554
63,16
1739
Unblutige Beseitigung einer Paraphimose und/oder Lösung einer Vorhautverklebung
60
6,84
1740
Operative Beseitigung einer Paraphimose
296
33,74
1741
Phimoseoperation
370
42,18
1742
Operative Durchtrennung des Frenulum praeputii
85
9,69
1745
Operative Aufrichtung des Penis als Voroperation zu Nummer 1746
554
63,16
1746
Operation einer Epispadie oder Hypospadie
1110
126,54
1747
Penisamputation
554
63,16
1748
Penisamputation mit Skrotumentfernung und Ausräumung der Leistendrüsen
2220
253,08
1749
Anlage einer einseitigen Gefäßanastomose bei Priapismus
2500
285,--
1750
Anlage einer beidseitigen Gefäßanastomose bei Priapismus
3200
364,80
1751
Transkutane Fistelbildung durch Punktionen und Stanzungen der Glans penis und Corpora cavernosa bei Priapismus
924
105,34
1752
Operative Implantation einer hydraulisch regulierbaren Penis- Stützprothese
2500
285,--
1753
Entfernen einer Penisprothese
550
62,70
1754
Direktionale doppler-sonographische Untersuchung der Strömungsverhältnisse in den Penisgefäßen und/oder Skrotalfächern einschließlich graphischer Registrierung -
180
20,52
1755
Unterbindung eines Samenleiters - auch mit Teilresektion -, als selbständige Leistung
463
52,78
1756
Unterbindung beider Samenleiter - auch mit Teilresektion(en) -, als selbständige Leistung
832
94,85
1757
Unterbindung beider Samenleiter, in Verbindung mit einer anderen Operation
554
63,16
1758
Operative Wiederherstellung der Durchgängigkeit eines Samenleiters
1110
126,54
1759
Transpenile oder transskrotale Venenembolisation
2800
319,20
1760
Varikozelenoperation mit hoher Unterbindung der Vena spermatica (Bauchschnitt)
1480
168,72
1761
Operation eines Wasserbruchs
739
84,25
1762
Inguinale Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung
1200
136,80
1763
Einlegen einer Hodenprothese
740
84,36
1764
Entfernen einer Hodenprothese
460
52,44
1765
Hodenentfernung - gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung derselben Seite -, einseitig
739
84,25
1766
Hodenentfernung - gegebenenfalls einschließlich Nebenhodenentfernung(en) -, beidseitig
1200
136,80
1767
Operative Freilegung eines Hodens mit Entnahme von Gewebematerial
463
52,78
1768
Operation eines Leistenhodens, einseitig
1200
136,80
1769
Operation eines Leistenhodens, beidseitig
1480
168,72
1771
Entfernung eines Nebenhodens, als selbständige Leistung
924
105,34
1772
Entfernung beider Nebenhoden, als selbständige Leistung
1480
168,72
1775
Behandlung der Prostata mittels physikalischer Heilmethoden (auch Massage) - gegebenenfalls mit Gewinnung von Prostata-Exprimat -
45
5,13
1776
Eröffnung eines Prostataabszesses vom Damm aus
370
42,18
1777
Elektro- oder Kryo-(Teil-)resektion der Prostata
924
105,34
1778
Operative Entfernung eines Prostataadenoms, auch transurethral
1850
210,90
1779
Totale Entfernung der Prostata einschließlich der Samenblasen
2590
295,26
1780
Plastische Operation zur Behebung der Harninkontinenz
1850
210,90
1781
Operative Behandlung der Harninkontinenz mittels Implantation eines künstlichen Schließmuskels
2770
315,78
1782
Transurethrale Resektion des Harnblasenhalses bei der Frau
1110
126,54
1783
Pelvine Lymphknotenausräumung, als selbständige Leistung
1850
210,90
1784
Totale Entfernung der Prostata und der Samenblasen einschließlich pelviner Lymphknotenentfernung
3500
399,--
1785
Zystoskopie
207
23,60
1786
Zystoskopie einschließlich Entnahme von Gewebematerial
355
40,47
1787
Kombinierte Zystourethroskopie
252
28,73
1788
Zystoskopie mit Harnleitersondierung
296
33,74
1789
Chromozystoskopie - einschließlich intravenöser Injektion -
325
37,05
1790
Zystoskopie mit Harnleitersondierung(en) - einschließlich Einbringung von Medikamenten und/oder Kontrastmitteln in das Nierenbecken -
370
42,18
1791
Tonographische Untersuchung der Harnblase und/oder Funktionsprüfung des Schließmuskels einschließlich Katheterisierung
148
16,87
1792
Uroflowmetrie einschließlich Registrierung
212
24,17
1793
Manometrische Untersuchung der Harnblase mit fortlaufender Registrierung - einschließlich physikalischer Provokationstests -
400
45,60
* *
1794
Simultane, elektromanometrische Blasen- und Abdominaldruckmessung mit fortlaufender Registrierung - einschließlich physikalischer Provokationstests -
680
77,52
* *
* *
1795
Anlegung einer perkutanen Harnblasenfistel durch Punktion einschließlich Kathetereinlegung
273
31,12
1796
Anlegung einer Harnblasenfistel durch Operation
739
84,25
1797
Ausräumung einer Bluttamponade der Harnblase, als selbständige Leistung
355
40,47
1798
Urethradruckprofilmessung mit fortlaufender Registrierung - einschließlich physikalischer Provokationstests -
550
62,70
* *
1799
Nierenbeckendruckmessung
150
17,10
1800
Zertrümmerung und Entfernung von Blasensteinen unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung .......
1480
168,72
1801
Operative Eröffnung der Harnblase zur Entfernung von Steinen und/oder Fremdkörpern und/oder Koagulation von Geschwülsten - gegebenenfalls einschließlich Anlegung eines Fistelkatheters - ..
1480
168,72
1802
Transurethrale Eingriffe in der Harnblase (z.B. Koagulation kleiner Geschwülste und/oder Blutungsherde und/oder Fremdkörperentfernung) unter endoskopischer Kontrolle - auch einschließlich Probeexzision - ...................
739
84,25
1803
Transurethrale Resektion von großen Harnblasengeschwülsten unter endoskopischer Kontrolle, je Sitzung ..........................................
1110
126,54
*
* *
1804
Operation von Harnblasendivertikel(n), als selbständige Leistung ............................
1850
210,90
1805
Operation einer Harnblasengeschwulst mit Teilresektion ....................................
1850
210,90
1806
Operation einer Harnblasengeschwulst mit Teilresektion und Verpflanzung eines Harnleiters .
2220
253,08
1807
Operative Bildung einer Harnblase aus Ileum oder Kolon ............................................
4070
463,98
1808
Totale Exstirpation der Harnblase mit Verpflanzung der Harnleiter - gegebenenfalls einschließlich Prostata-, Harnröhren- und/oder Samenblasenentfernung - ..........................
4800
547,20
1809
Totale retroperitoneale Lymphadenektomie .........
4610
525,54
1812
Anlegen einer Ureterverweilschiene bzw. eines Ureterkatheters ..................................
340
38,76
*
* *
1814
Harnleiterbougierung .............................
900
102,60
1815
Schlingenextraktion oder Versuch der Extraktion von Harnleitersteinen
1110
126,54
*
* *
1816
Schlitzung des Harnleiterostiums, als selbständige Leistung .........................................
481
54,83
1817
Operative Entfernung eines oder mehrerer Harnleitersteine(s) ..............................
2220
253,08
1818
Ureterektomie - gegebenenfalls einschließlich Blasenmanschette - ...............................
2770
315,78
1819
Resektion eines Harnleitersegments mit End-zu-End-Anastomose ............................
3750
427,50
* * * *
1823
Verpflanzung eines Harnleiters in Harnblase oder Darm oder Haut einschließlich Antirefluxplastik, einseitig ........................................
2590
295,26
1824
Verpflanzung beider Harnleiter in Harnblase oder Darm oder Haut einschließlich Antirefluxplastik, beidseitig .......................................
3330
379,62
1825
Harnleiterplastik (z.B. durch Harnblasenlappen) einschließlich Antirefluxplastik .................
2770
315,78
1826
Eröffnung eines paranephritischen Abszesses ......
463
52,78
1827
Ureterorenoskopie mit Harnleiterbougierung - gegebenenfalls einschließlich Stein- und/oder Tumorentfernung -, zusätzlich zu den Leistungen nach Nummer 1785, 1786 oder 1787 .................
1500
171,--
1828
Ureterpyeloskopie - gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme/Steinentfernung - .................
1500
171,--
1829
Harnleiterfreilegung (Ureterolyse bei retroperitonealer Fibrose und gegebenenfalls intraperitonealen Verwachsungen des Harnleiters) .....................................
2590
295,26
1829a
Ureterolyse, als selbständige Leistung ...........
1110
126,54
*
* *
1830
Operative Freilegung einer Niere - gegebenenfalls mit Gewebeentnahme, Punktion und/oder Eröffnung eines paranephritischen Abszesses - ..............
1110
126,54
1831
Dekapsulation einer Niere und/oder Senknierenoperation (Nephropexie), als selbständige Leistung ............................
1480
168,72
1832
Anlage einer Nierenfistel, als selbständige operative Leistung ...............................
1660
189,24
1833
Wechsel eines Nierenfistelkatheters einschließlich Spülung und Verband ...............
237
27,02
1834
Operation eines aberrierenden Nierengefäßes - ohne Eröffnung des Nierenbeckens -, als selbständige Leistung ............................
1480
168,72
1835
Trennung der Hufeisenniere .......................
3230
368,22
1836
Nierenpolresektion, als selbständige Leistung .........................................
2770
315,78
1837
Nierenpolresektion in Verbindung mit einer anderen Operation ................................
1660
189,24
1838
Nierensteinentfernung durch Pyelotomie ...........
2220
253,08
1839
Nierenausgußsteinentfernung durch Nephrotomie ....
2770
315,78
1840
Nierenbeckenplastik ..............................
2770
315,78
1841
Nephrektomie .....................................
2220
253,08
1842
Nephrektomie - einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors (auch transabdominal oder transthorakal) - .............
3230
368,22
1843
Nephrektomie - einschließlich Entfernung eines infiltrativ wachsenden Tumors mit Entfernung des regionären Lymphstromgebietes (auch transabdominal oder transthorakal) - .............
4160
474,24
1845
Implantation einer Niere .........................
4990
568,86
1846
Doppelseitige Nephrektomie bei einem Lebenden ....
4160
474,24
1847
Explantation einer Niere bei einem Lebenden zur Transplantation ..............................
3230
368,22
1848
Explantation einer Niere an einem Toten zur Transplantation ..................................
2220
253,08
1849
Explantation beider Nieren an einem Toten zur Transplantation ..................................
3500
399,--
1850
Explantation, plastische Versorgung und Replantation einer Niere .........................
6500
741,--
1851
Perkutane Anlage einer Nierenfistel - gegebenenfalls einschließlich Spülung, Katheterfixation und Verband - ...................
1250
142,50
1852
Transkutane Pyeloskopie - einschließlich Bougierung der Nierenfistel - ....................
700
79,80
1853
Transkutane pyeloskopische Stein- bzw. Tumorentfernung ..................................
1200
136,80
*
* *
1858
Operative Entfernung einer Nebenniere ............
3230
368,22
1859
Operative Entfernung beider Nebennieren ..........
4160
474,24
1860
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie - einschließlich Probeortung, Grob- und/oder Feineinstellung, Dokumentation und Röntgenkontrolle -, je Sitzung ...................
6000
684,--
*
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 1996, Nr. 10, S. 67 - 157) Teil II der Anlage, Fortsetzung von Teil I
Nummer
Leistung
Punktzahl
Gebühr in DM
Allgemeine Bestimmungen Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden. Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.
I.
Wundversorgung, Fremdkörperentfernung
* *
*
2000
Erstversorgung einer kleinen Wunde
70
7,98
*
2001
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
130
14,82
*
2002
Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
160
18,24
*
2003
Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde
130
14,82
*
2004
Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
240
27,36
*
2005
Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
400
45,60
* *
*
2006
Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist - auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde -
63
7,18
*
2007
Entfernung von Fäden oder Klammern
40
4,56
*
2008
Wund- oder Fistelspaltung
90
10,26
*
2009
Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers
100
11,40
*
2010
Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen
379
43,21
*
2015
Anlegen einer oder mehrerer Redondrainage(n) in Gelenke, Weichteile oder Knochen über einen gesonderten Zugang - gegebenenfalls einschließlich Spülung -
60
6,84
II.
Extremitätenchirurgie
* *
*
2029
Anlegen einer pneumatischen Blutleere oder Blutsperre an einer Extremität
50
5,70
*
2030
Eröffnung eines subkutanen Panaritiums oder der Paronychie - gegebenenfalls einschließlich Extraktion eines Finger- oder Zehennagels -
130
14,82
*
2031
Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheidenpanaritiums einschließlich örtlicher Drainage
189
21,55
*
2032
Anlage einer proximal gelegenen Spül- und/oder Saugdrainage
250
28,50
*
2033
Extraktion eines Finger- oder Zehennagels
57
6,50
*
2034
Ausrottung eines Finger- oder Zehennagels mit Exzision der Nagelwurzel
114
13,--
*
2035
Plastische Operation am Nagelwall eines Fingers oder einer Zehe - auch mit Defektdeckung -
180
20,52
*
2036
Anlegen einer Finger- oder Zehennagelspange
45
5,13
*
2040
Exstirpation eines Tumors der Fingerweichteile (z.B. Hämangiom)
554
63,16
*
2041
Operative Beseitigung einer Schnürfurche an einem Finger mit Z-Plastik
700
79,80
*
2042
Kreuzlappenplastik an einem Finger einschließlich Trennung
1100
125,40
*
2043
Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung ohne Osteotomie
1450
165,30
*
2044
Operation der Syndaktylie mit Vollhautdeckung einschließlich Osteotomie
1700
193,80
*
2045
Operation der Doppelbildung an einem Fingergelenk
600
68,40
*
2050
Fingerverlängerung mittels Knochentransplantation einschließlich Fernlappenplastik
1800
205,20
*
2051
Operation eines Ganglions (Hygroms) an einem Hand- oder Fußgelenk
600
68,40
*
2052
Operation eines Ganglions an einem Fingergelenk
554
63,16
*
2053
Replantation eines Fingers einschließlich Gefäß-, Muskel-, Sehnen- und Knochenversorgung
2400
273,60
*
2054
Plastischer Daumenersatz durch Fingertransplantation einschließlich aller Maßnahmen oder Daumen-Zeigefingerbildung bei Daumenhypoplasie
2400
273,60
*
2055
Replantation einer Hand im Mittelhandbereich, Handwurzelbereich oder Unterarmbereich
7000
798,--
*
2056
Replantation eines Armes oder eine Beines
8000
912,--
*
2060
Drahtstiftung zur Fixierung eines kleinen Gelenks (Finger-, Zehengelenk)
230
26,22
*
2061
Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2060
74
8,44
*
2062
Drahtstiftung zur Fixierung von mehreren kleinen Gelenken, Drahtstiftung an der Daumenbasis oder an der Mittelhand oder am Mittelfuß mittels gekreuzter Drähte
370
42,18
*
2063
Entfernung einer Drahtstiftung nach Nummer 2062
126
14,36
*
2064
Sehnen-, Faszien- oder Muskelverlängerung oder plastische Ausschneidung
924
105,34
*
2065
Abtragung ausgedehnter Nekrosen im Hand- oder Fußbereich, je Sitzung
250
28,50
*
2066
Eröffnung der Hohlhandphlegmone
450
51,30
*
2067
Operation einer Hand- oder Fußmißbildung (gleichzeitig an Knochen, Sehnen und/oder Bändern)
1660
189,24
*
2070
Muskelkanalbildung(en) oder Operation des Karpal- oder Tarsaltunnelsyndroms mit Dekompression von Nerven
1660
189,24
*
2071
Umbildung des Unterarmstumpfes zum Greifapparat
1850
210,90
*
2072
Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung
463
52,78
*
2073
Sehnen-, Muskel- und/oder Fasziennaht gegebenenfalls einschließlich Versorgung einer frischen Wunde -
650
74,10
*
2074
Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels
1100
125,40
*
2075
Sehnenverkürzung oder -raffung
924
105,34
*
2076
Operative Lösung von Verwachsungen um eine Sehne, als selbständige Leistung
950
108,30
*
2080
Stellungskorrektur der Hammerzehe mittels Sehnendurchschneidung
463
52,78
*
2081
Stellungskorrektur der Hammerzehe mit Sehnenverpflanzung und/oder plastischer Sehnenoperation - gegebenenfalls mit Osteotomie und/oder Resektion eines Knochenteils -
924
105,34
*
2082
Operative Herstellung eines Sehnenbettes einschließlich einer alloplastischen Einlage an der Hand -
1650
188,10
*
2083
Freie Sehnentransplantation
1650
188,10
*
2084
Sehnenscheidenstenosenoperation - gegebenenfalls einschließlich Probeexzision -
407
46,40
*
2087
Operation einer Dupuytren'schen Kontraktur mit teilweiser Entfernung der Palmaraponeurose
924
105,34
*
2088
Operation einer Dupuytren'schen Kontraktur mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose
1100
125,40
*
2089
Operation der Dupuytren'schen Kontraktur mit vollständiger Entfernung der Palmaraponeurose und mit Strangresektion an einzelnen Fingern gegebenenfalls einschließlich Z- und/oder Zickzackplastiken -
1800
205,20
*
2090
Spülung bei eröffnetem Sehnenscheidenpanaritium, je Sitzung
63
7,18
*
2091
Sehnenscheidenradikaloperation (Tendosynovektomie) - gegebenenfalls
924
105,34
*
2092
Operation der Tendosynovitis im Bereich eines Handgelenks oder der Anularsegmente eines Fingers
750
85,50
*
2093
Spülung bei liegender Drainage
50
5,70
III.
Gelenkchirurgie
* *
Allgemeine Bestimmungen Werden Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2113, 2117, 2119, 2136, 2189, 2190, 2191 und/oder 2193 an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung erbracht, so sind diese Leistungen nicht mehrfach und nicht nebeneinander berechnungsfähig. Neben den Leistungen nach den Nummern 2189 bis 2196 sind die Leistungen nach den Nummern 300 bis 302 sowie 3300 nicht berechnungsfähig. Die Leistungen nach den Nummern 2192, 2195 und/oder 2196 sind für operative Eingriffe an demselben Gelenk im Rahmen derselben Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.
2100
Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks .....................................
278
31,69
2101
Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks .......................................
554
63,16
2102
Naht der Gelenkkapsel eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks oder eines Wirbelgelenks ....................................
1110
126,54
2103
Muskelentspannungsoperation am Hüftgelenk - gegebenenfalls einschließlich Abtragung oder Verpflanzung von Sehnenansatzstellen am Knochen - ........................................
1850
210,90
2104
Bandplastik des Kniegelenks (plastischer Ersatz von Kreuz- und/oder Seitenbändern) ...............
2310
263,34
2105
Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik eines Finger- oder Zehengelenks ........................
550
62,70
2106
Primäre Naht eines Bandes oder Bandplastik des Sprunggelenks oder Syndesmose ....................
1110
126,54
2110
Synovektomie in einem Finger- oder Zehengelenk ...
750
85,50
2111
Synovektomie in einem Hand- oder Fußgelenk .......
1110
126,54
2112
Synovektomie in einem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk .......................................
1480
168,72
2113
Synovektomie in einem Hüftgelenk .................
1850
210,90
2117
Meniskusoperation ................................
1480
168,72
2118
Operative Fremdkörperentfernung aus einem Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk ...
463
52,78
2119
Operative Entfernung freier Gelenkkörper oder Fremdkörperentfernung aus dem Schulter-, Ellenbogen- oder Kniegelenk ......................
1480
168,72
2120
Denervation eines Finger- oder Zehengelenks ......
650
74,10
2121
Denervation eines Hand-, Ellenbogen-, Fuß- oder Kniegelenks ......................................
1300
148,20
2122
Resektion eines Finger- oder Zehengelenks ........
407
46,40
2123
Resektion eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks ...
1110
126,54
2124
Resektion eines Ellenbogen-, Schulter-, Hüft- oder Kniegelenks .................................
1850
210,90
2125
Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk .................
2220
253,08
2126
Kopf-Halsresektion am Hüftgelenk mit Osteotomie am koxalen Femurende - gegebenenfalls mit Osteosynthese - ..................................
2770
315,78
2130
Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks .....................................
650
74,10
2131
Operative Versteifung eines Hand- oder Fußgelenks .......................................
1300
148,20
2132
Operative Versteifung eines Hüftgelenks - auch einschließlich Fixation durch Knochenspäne oder alloplastisches Material - .......................
2770
315,78
2133
Operative Versteifung eines Kniegelenks ..........
2100
239,40
2134
Arthroplastik eines Finger- oder Zehengelenks ....
924
105,34
2135
Arthroplastik eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks .......................................
1400
159,60
2136
Arthroplastik eines Ellenbogen- oder Kniegelenks
1660
189,24
2137
Arthroplastik eines Schultergelenks ..............
2100
239,40
2140
Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese ...........
1000
114,--
2141
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese ...................................
1800
205,20
2142
Operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks .......................................
2700
307,80
2143
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hand- oder Fußgelenks ................
4860
554,04
2144
Operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks .................................
3600
410,40
2145
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Ellenbogen- oder Kniegelenks .........
6480
738,72
2146
Operativer Einbau eines künstlichen Schultergelenks ..................................
1800
205,20
2147
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Schultergelenks ......................
3240
369,36
2148
Neubildung eines Hüftpfannendaches durch Beckenosteotomie - auch Pfannendachplastik - .....
2100
239,40
2149
Ersatz eines Hüftkopfes oder einer Hüftpfanne durch biologische oder alloplastische Transplantate ....................................
2770
315,78
2150
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hüftkopfes oder einer künstlichen Hüftpfanne .......................................
4980
567,72
2151
Endoprothetischer Totalersatz von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik) .....................
3700
421,80
2152
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes von Hüftpfanne und Hüftkopf (Alloarthroplastik) .................
6660
759,24
2153
Endoprothetischer Totalersatz eines Kniegelenks (Alloarthroplastik) ..............................
3700
421,80
2154
Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes eines Kniegelenks (Alloarthroplastik) ..............................
6660
759,24
2155
Eröffnung eines vereiterten Finger- oder Zehengelenks .....................................
148
16,87
2156
Eröffnung eines vereiterten Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks .......................................
463
52,78
2157
Eröffnung eines vereiterten Schulter- oder Ellenbogen- oder Hüft- oder Kniegelenks oder von Gelenken benachbarter Wirbel .....................
924
105,34
2158
Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe .....
370
42,18
2159
Exartikulation einer Hand oder eines Fußes .......
924
105,34
2160
Exartikulation in einem Ellenbogen- oder Kniegelenk .......................................
1110
126,54
2161
Exartikulation in einem Schultergelenk ...........
1290
147,06
2162
Exartikulation in einem Hüftgelenk ...............
1480
168,72
2163
Operative Entfernung einer Schultergürtelhälfte ..
1850
210,90
2164
Operative Entfernung einer Beckenhälfte einschließlich plastischer Deckung, auch in mehreren Sitzungen ...............................
3700
421,80
2165
Beckenosteotomie einschließlich Osteosynthese und/oder Spanverpflanzung einschließlich Entnahme des Spanmaterials - gegebenenfalls auch mit Reposition einer Hüftluxation - ..................
6000
684,--
2167
Ersatzlose Entfernung eines künstlichen Hüftgelenkes mit Ausräumung von nekrotischem Gewebe und Knochenzement .........................
3200
364,80
2168
Operative Entfernung einer Kniegelenksendoprothese - einschließlich operativer Versteifung des Gelenks - .............
3200
364,80
2170
Amputation eines Fingers oder einer Zehe oder eines Finger- oder Zehengliedteils - einschließlich plastischer Deckung - .............
463
52,78
2171
Amputation eines Fingerstrahles in der Mittelhand oder eines Zehenstrahles im Mittelfuß oder Amputation nach Pirogow oder Gritti - einschließlich plastischer Deckung - .............
1110
126,54
2172
Amputation eines Mittelhand- oder Mittelfußknochens - einschließlich plastischer Deckung - ........................................
924
105,34
2173
Amputation im Unterarm-, Unterschenkel- oder Oberarmbereich - einschließlich plastischer Deckung - ........................................
1110
126,54
2174
Amputation im Oberschenkelbereich - einschließlich plastischer Deckung
1290
147,06
2181
Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks ...................
227
25,88
2182
Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks ...
379
43,21
2183
Operatives Anlegen einer Extension am Schädel bei Behandlung von Halswirbelverletzungen/-instabilitäten (z.B. Crutchfieldzange) ..........................
740
84,36
2184
Anlegen von Halo-Extensionen zur Vorbereitung der operativen Behandlung von Skoliosen und Kyphosen .....................................
1000
114,--
2189
Arthroskopische Operation mit Entfernung oder Teilresektion eines Meniskus im Kniegelenk - gegebenenfalls einschließlich Plicateilresektion, Teilresektion des Hoffa'schen Fettkörpers und/oder Entfernung freier Gelenkkörper - .................
1500
171,--
2190
Arthroskopische erhaltende Operation an einem Meniskus (z.B. Meniskusnaht, Refixation) in einem Kniegelenk ..............................
1800
205,20
2191
Arthroskopische Operation mit primärer Naht, Reinsertion, Rekonstruktion oder plastischem Ersatz eines Kreuz- oder Seitenbands an einem Kniegelenk - einschließlich Kapselnaht - .....................................
2000
228,--
2192
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 2191 für die primäre Naht, Reinsertion, Rekonstruktion oder den plastischen Ersatz eines weiteren Bands in demselben Kniegelenk im Rahmen derselben Sitzung ................................
500
57,--
2193
Arthroskopische Operation mit Synovektomie an einem Knie- oder Hüftgelenk bei chronischer Gelenkentzündung - gegebenenfalls einschließlich Abtragung von Osteophyten .........
1800
205,20
2195
Zuschlag für weitere operative Eingriffe an demselben Gelenk - zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 2102, 2104, 2112, 2117, 2119, 2136, 2189 bis 2191 oder 2193 - ......
300
34,20
2196
Diagnostische Arthroskopie im direkten zeitlichen Zusammenhang mit arthroskopischen Operationen nach den Nummern 2189 bis 2191 sowie 2193 .................
250
28,50
*
Allgemeine Bestimmungen Bei Einrenkung von Luxationen sind Verbände Bestandteil der Leistung.
2203
Einrenkung der Luxationen von Wirbelgelenken im Durchhang
739
84,25
2204
Einrenkung alter Luxationen von Wirbelgelenken im Durchhang
1110
126,54
2205
Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks
93
10,60
2206
Einrenkung der alten Luxation eines Finger- oder Zehengelenks
140
15,96
2207
Einrenkung der Luxation eines Daumengelenks
148
16,87
2208
Einrenkung der alten Luxation eines Daumengelenks
220
25,08
2209
Einrenkung der Luxation eines Daumengelenks mit Anlegen eines Drahtzuges
370
42,18
2210
Operative Einrenkung der Luxation eines Finger- oder Zehengelenks
407
46,40
2211
Einrenkung der Luxation eines Hand- oder Fußgelenks
278
31,69
2212
Einrenkung der alten Luxation eines Hand- oder Fußgelenks
420
47,88
2213
Operative Einrenkung der Luxation eines Hand- oder Fußgelenks
1110
126,54
2214
Einrenkung der Luxation eines Ellenbogen- oder Kniegelenks
370
42,18
2215
Einrenkung der alten Luxation eines Ellenbogen- oder Kniegelenks
540
61,56
2216
Operative Einrenkung der Luxation eines Ellenbogen- oder Kniegelenks
1850
210,90
2217
Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks
370
42,18
2218
Einrenkung der alten Luxation eines Schultergelenks
540
61,56
2219
Operative Einrenkung der Luxation eines Schultergelenks
1850
210,90
2220
Operation der habituellen Luxation eines Schultergelenks mit Spanübertragung
2250
256,50
2221
Einrenkung der Luxation eines Schlüsselbeingelenks oder einer Kniescheibe
111
12,65
2222
Einrenkung der alten Luxation eines Schlüsselbeingelenks oder einer Kniescheibe
170
19,38
2223
Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks
400
45,60
2224
Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese
800
91,20
2225
Operative Einrenkung eines luxierten Schlüsselbeingelenks mit Osteosynthese und Rekonstruktion des Bandapparates
1000
114,--
2226
Einrenkung eines eingeklemmten Meniskus, der Subluxation eines Radiusköpfchens (Chassaignac) oder der Luxation eines Sternoklavikulargelenks
120
13,68
2230
Operation der Luxation einer Kniescheibe
900
102,60
2231
Einrenkung der Luxation eines Hüftgelenks
739
84,25
2232
Einrenkung der alten Luxation eines Hüftgelenks
1110
126,54
2233
Einrenkung der angeborenen Luxation eines Hüftgelenks
550
62,70
2234
Stellungsänderung oder zweite und folgende einrenkende Behandlung im Verlauf der Therapie nach Nummer 2233
473
53,92
2235
Operation der habituellen Luxation eines Kniegelenks
1660
189,24
2236
Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation - einschließlich Rekonstruktion des Kapselbandapparates -
1850
210,90
2237
Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation mit Rekonstruktion des Kopfes und/oder der Hüftpfanne - einschließlich Osteosynthese und Rekonstruktion des Kapselbandapparates -
2770
315,78
2238
Operative Einrichtung einer traumatischen Hüftgelenksluxation nach Nummer 2237 - einschließlich Revision des Nervus ischiadicus und gegebenenfalls mit Naht desselben -
3230
368,22
2239
Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation
1480
168,72
2240
Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik - auch mit Knocheneinpflanzung oder Beckenosteotomie -
2770
315,78
2241
Operative Einrichtung einer angeborenen Hüftgelenksluxation mit Pfannendachplastik oder Beckenosteotomie und/oder Umstellungsosteotomie einschließlich Osteosynthese
4500
513,--
* *
2250
Keilförmige oder lineare Osteotomie eines kleinen Knochens (Finger-, Zehen-, Mittelhand-, Mittelfußknochen) oder Probeausmeißelung aus einem Knochen
463
52,78
2251
Umstellungsosteotomie eines großen Knochens (Röhrenknochen des Oberarms, Unterarms, Oberschenkels, Unterschenkels) ohne Osteosynthese
1290
147,06
2252
Umstellungsosteotomie eines großen Knochens mit Osteosynthese
1850
210,90
2253
Knochenspanentnahme
647
73,76
2254
Implantation von Knochen
739
84,25
2255
Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne)
1480
168,72
2256
Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie bei kleinen Knochen
463
52,78
2257
Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie an einem großen Röhrenknochen
800
91,20
2258
Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Becken
1200
136,80
2259
Knochenaufmeißelung oder Nekrotomie am Schädeldach
1500
171,--
2260
1850
210,90
2263
Resektion eines kleinen Knochens - auch einschließlich eines benachbarten Gelenkanteils - mit Knochen- oder Spanverpflanzung (z.B. bei Tumorexstirpation)
1660
189,24
2265
Resektion eines großen Knochens - auch einschließlich eines benachbarten Gelenks mit Knochen- oder Spanverpflanzung (z.B. bei Tumorexstirpation) -
2770
315,78
2266
Resektion eines Darmbeinknochens
1850
210,90
2267
Knochenzerbrechung
463
52,78
2268
Operativer Ersatz des Os lunatum durch Implantat
1800
205,20
2269
Operation der Pseudarthrose des Os naviculare mit Spanentnahme vom Beckenkamm oder Verschraubung
1800
205,20
2273
Osteotomie eines kleinen Röhrenknochens - einschließlich Anbringens eines Distraktors -
924
105,34
2274
Osteotomie eines großen Röhrenknochens - einschließlich Anbringens eines Distraktors -
1850
210,90
2275
Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie
2310
263,34
2276
Inter- oder subtrochantere Umstellungsosteotomie mit Osteosynthese
2770
315,78
2277
Redressement einer Beinverkrümmung
567
64,64
2278
Autologe Tabula-externa-Osteoplastik mit Deckung eines Schädel- oder Stirnbeindefektes (Kranioplastik)
3500
399,--
2279
Chemonukleolyse
600
68,40
2280
Redressement des Rumpfes bei schweren Wirbelsäulenverkrümmungen
1135
129,39
2281
Perkutane Nukleotomie (z.B. Absaugen des Bandscheibengewebes im Hochdruckverfahren)
1400
159,60
2282
Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles mit einseitiger Wirbelbogenresektion oder -fensterung in einem Segment, Nervenwurzellösung, Prolapsabtragung und Bandscheibenausräumung
1480
168,72
2283
Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalles in zwei oder drei Segmenten, ein- oder beidseitig, auch mit Resektion des ganzen Bogens (totale Laminektomie)
1850
210,90
2284
Stabilisierende operative Maßnahmen (z.B. Knochenspaneinpflanzung, Einpflanzung alloplastischen Materials), zusätzlich zu Nummer 2282 oder Nummer 2283
554
63,16
2285
Operative Versteifung eines Wirbelsäulenabschnittes - einschließlich Einpflanzung von Knochen oder alloplastischem Material, als alleinige Leistung -
1480
168,72
2286
Operative Behandlung von Wirbelsäulenverkrümmungen durch Spondylodese
2500
285,--
2287
Operative Behandlung von Wirbelsäulenverkrümmungen nach Nummer 2286 mit zusätzlicher Implantation einer metallischen Aufspreiz- und Abstützvorrichtung
3700
421,80
2288
Osteotomien am Rippenbuckel, zusätzlich zu Nummer 2286 oder Nummer 2287
550
62,70
2289
Neueinpflanzung einer Aufspreiz- oder Abstützvorrichtung an der Wirbelsäule - einschließlich Entfernung der alten Vorrichtung -
4000
456,--
2290
Stellungskorrektur und Fusion eines oder mehrerer Wirbelsegmente an Brustwirbelsäule und/oder Lendenwirbelsäule bei ventralem Zugang - auch mit Knocheneinpflanzung -
2770
315,78
2291
Implantation eines Elektrostimulators zur Behandlung der Skoliose oder einer Pseudarthrose
920
104,88
2292
Eröffnung von Brust- oder Bauchhöhle bei vorderem Zugang, nur im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 2285, 2286, 2287, 2332 und 2333
1110
126,54
2293
Operation einer Steißbeinfistel
370
42,18
2294
Steißbeinresektion
554
63,16
2295
Exostosenabmeißelung bei Hallux valgus
463
52,78
2296
Exostosenabmeißelung bei Hallux valgus einschließlich Sehnenverpflanzung
924
105,34
2297
Operation des Hallux valgus mit Gelenkkopfresektion und anschließender Gelenkplastik und/oder Mittelfußosteotomie einschließlich der Leistungen nach den Nummern 2295 und 2296
1180
134,52
* *
2320
Einrichtung der gebrochenen knöchernen Nase einschließlich Tamponade - gegebenenfalls einschließlich Wundverband -
189
21,55
2321
Einrichtung eines gebrochenen Gesichtsknochens -gegebenenfalls einschließlich Wundverband -
227
25,88
2322
Aufrichtung gebrochener Wirbel im Durchhang
757
86,30
2323
Halswirbelbruchbehandlung durch Zugverband mit Klammer
757
86,30
2324
Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins
152
17,33
2325
Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins - einschließlich Nagelung und/oder Drahtung -
567
64,64
2326
Einrichtung eines gebrochenen Schulterblattes oder des Brustbeins
227
25,88
2327
Einrichtung eines gebrochenen Oberarmknochens
473
53,92
2328
Einrichtung gebrochener Unterarmknochen
341
38,87
2329
Einrichtung des gebrochenen Beckens
473
53,92
2330
Einrichtung eines gebrochenen Oberschenkelknochens
757
86,30
2331
Einrichtung gebrochener Knochen der Handwurzel oder der Mittelhand, der Fußwurzel oder des Mittelfußes
227
25,88
2332
Operative Aufrichtung eines gebrochenen Wirbelkörpers und/oder operative Einrenkung einer Luxation eines Wirbelgelenkes mit stabilisierenden Maßnahmen
2500
285,--
2333
Operative Aufrichtung von zwei oder mehr gebrochenen Wirbelkörpern und/oder operative Einrenkung von zwei oder mehr Luxationen von Wirbelgelenken mit stabilisierenden Maßnahmen
3700
421,80
2334
Operative Stabilisierung einer Brustwandseite
2800
319,20
2335
Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder gebrochener Unterschenkelknochen
473
53,92
2336
Operative Einrichtung der gebrochenen Kniescheibe - auch mit Fremdmaterial -
650
74,10
2337
Einrichtung gebrochener Endgliedknochen von Fingern oder von gebrochenen Zehenknochen
76
8,66
2338
Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedern der Fingerknochen
152
17,33
2338a
Operative Einrichtung des gebrochenen Endgliedknochens eines Fingers - einschließlich Fixation durch Osteosynthese -
185
21,09
2339
Einrichtung des gebrochenen Großzehenknochens oder von Frakturen an Grund- oder Mittelgliedknochen der Finger mit Osteosynthese
379
43,21
2340
Olekranonverschraubung oder Verschraubung des Innen- oder Außenknöchelbruches
554
63,16
2344
Osteosynthese der gebrochenen Kniescheibe bzw. Exstirpation der Kniescheibe oder Teilexstirpation
1110
126,54
2345
Tibiakopfverschraubung oder Verschraubung des Fersenbeinbruches
924
105,34
2346
Beck'sche Bohrung
278
31,69
2347
Nagelung und/oder Drahtung eines gebrochenen kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand, Mittelfuß)
370
42,18
2348
Nagelung und/oder Drahtung eines kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand, Mittelfuß) bei offenem Knochenbruch
555
63,27
2349
Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines gebrochenen großen Röhrenknochens
1110
126,54
2350
Nagelung und/oder Drahtung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines großen Röhrenknochens bei offenem Knochenbruch
1660
189,24
2351
Nagelung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines gebrochenen Schenkelhalses
1480
168,72
2352
Nagelung und/oder Verschraubung (mit Metallplatten) eines Schenkelhalses bei offenem Knochenbruch
2220
253,08
2353
Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung aus kleinen Röhrenknochen
185
21,09
2354
Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung und/ oder Verschraubung (mit Metallplatten) aus großen Röhrenknochen
370
42,18
2355
Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs
1110
126,54
2356
Operative Stabilisierung einer Pseudarthrose oder operative Korrektur eines in Fehlstellung verheilten Knochenbruchs nach Osteotomie mittels Nagelung, Verschraubung und/oder Metallplatten und/oder äußerem Spanner - auch zusätzliches Einpflanzen von Knochenspan -
1480
168,72
2357
Operative Wiederherstellung einer gebrochenen Hüftpfanne einschließlich Fragmentfixation
2770
315,78
2358
Osteosynthese gebrochener Beckenringknochen, der gesprengten Symphyse oder einer gesprengten Kreuzdarmbeinfuge
2100
239,40
* *
2380
Überpflanzung von Epidermisstücken
310
35,34
2381
Einfache Hautlappenplastik
370
42,18
2382
Schwierige Hautlappenplastik oder Spalthauttransplantation
739
84,25
2383
Vollhauttransplantation - auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle -
1000
114,--
2384
Knorpeltransplantation (z.B. aus einem Ohr oder aus einer Rippe)
739
84,25
2385
Transplantation eines haartragenden Hautimplantates oder eines Dermafett-Transplantates - auch einschließlich plastischer Versorgung der Entnahmestelle -
1200
136,80
2386
Schleimhauttransplantation - einschließlich operativer Unterminierung der Entnahmestelle und plastischer Deckung -
688
78,43
2390
Deckung eines überhandflächengroßen, zusammenhängenden Hautdefektes mit speziell aufbereiteten freien Hauttransplantaten
1330
151,62
2391
Freie Verpflanzung eines Hautlappens mittels zwischenzeitlicher Stielbildung, in mehreren Sitzungen
1500
171,--
2392
Anlage eines Rundstiellappens
900
102,60
2392a
Exzision einer großen, kontrakten und funktionsbehinderten Narbe - einschließlich plastischer Deckung -
1000
114,--
2393
Interimistische Implantation eines Rundstiellappens (Zwischentransport)
739
84,25
2394
Implantation eines Rundstiellappens - einschließlich Modellierung am Ort -
2200
250,80
2395
Gekreuzte Beinlappenplastik
2500
285,--
2396
Implantation eines Hautexpanders
900
102,60
2397
Operative Ausräumung eines ausgedehnten Hämatoms, als selbständige Leistung
600
68,40
2400
Öffnung eines Körperkanalverschlusses an der Körperoberfläche
111
12,65
2401
Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut, Lippe)
133
15,16
2402
Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z.B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z.B. Zunge)
370
42,18
2403
Exzision einer in oder unter der Haut oder Schleimhaut liegenden kleinen Geschwulst
133
15,16
2404
Exzision einer größeren Geschwulst (z.B. Ganglion, Fasziengeschwulst, Fettgeschwulst, Lymphdrüse, Neurom)
554
63,16
2405
Entfernung eines Schleimbeutels
370
42,18
2407
Exzision einer ausgedehnten, auch blutreichen Geschwulst - gegebenenfalls einschließlich ganzer Muskeln - und Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes
2310
263,34
2408
Ausräumung des Lymphstromgebiets einer Axilla
1100
125,40
2410
Operation eines Mammatumors
739
84,25
2411
Absetzen einer Brustdrüse
924
105,34
2412
Absetzen einer Brustdrüse einschließlich Brustmuskulatur
1400
159,60
2413
Absetzen einer Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete (Radikaloperation)
2310
263,34
2414
Reduktionsplastik der Mamma
2800
319,20
2415
Aufbauplastik der Mamma einschließlich Verschiebeplastik - gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -
2000
228,--
2416
Aufbauplastik nach Mammaamputation -gegebenenfalls einschließlich Inkorporation einer Mammaprothese -
3000
342,--
2417
Operative Entnahme einer Mamille und interimistische Implantation an anderer Körperstelle
800
91,20
2418
Replantation einer verpflanzten Mamille
800
91,20
2419
Rekonstruktion einer Mamille aus einer großen Labie oder aus der Mamma der gesunden Seite, auch zusätzlich zur Aufbauplastik
1200
136,80
2420
Implantation oder operativer Austausch einer Mammaprothese, als selbständige Leistung
1100
125,40
2421
Implantation eines subkutanen, auffüllbaren Medikamentenreservoirs
600
68,40
2427
Tiefreichende, die Faszie und die darunterliegenden Körperschichten durchtrennende Entlastungsinzision(en) - auch mit Drainage(n) -
400
45,60
2428
Eröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels
80
9,12
2429
Eröffnungen disseminierter Abszeßbildungen der Haut (z.B. bei einem Säugling)
220
25,08
2430
Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
303
34,54
2431
Eröffnung eines Karbunkels - auch mit Exzision -
379
43,21
2432
Eröffnung einer Phlegmone
473
53,92
2440
Operative Entfernung eines Naevus flammeus, je Sitzung
800
91,20
2441
Operative Korrektur einer entstellenden Gesichtsnarbe
400
45,60
2442
Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung, als selbständige Leistung
900
102,60
2443
Totale Entfernung des Narbengewebes im ehemaligen Augenlidgebiet als vorbereitende operative Maßnahme zur Rekonstruktion eines Augenlides
800
91,20
2444
Implantation eines Magnetkörpers in ein Augenlid
300
34,20
2450
Operation des Rhinophyms
600
68,40
2451
Wiederherstellungsoperation bei Fazialislähmung -einschließlich Muskelplastiken und/oder Aufhängung mittels Faszie -
2500
285,--
2452
Exstirpation einer Fettschürze - einschließlich plastischer Deckung des Grundes -
1400
159,60
2453
Operation des Lymphödems einer Extremität
2000
228,--
2454
Operative Entfernung von überstehendem Fettgewebe an einer Extremität
924
105,34
* *
2500
Hebung einer gedeckten Impressionsfraktur des Schädels
1850
210,90
2501
Operation einer offenen Impressions- oder Splitterfraktur des Schädels
3100
353,40
2502
Operation eines epiduralen Hämatoms
2750
313,50
2503
Operation einer frischen Hirnverletzung mit akutem subduralem und/oder intrazerebralem Hämatom
5250
598,50
2504
Operation einer offenen Hirnverletzung mit Dura- und/oder KopfSchwartenplastik
4500
513,--
2505
Operation des akuten subduralen Hygroms oder Hämatoms beim Säugling oder Kleinkind
3000
342,--
2506
Exstirpation eines chronischen subduralen Hämatoms einschließlich Kapselentfernung
3750
427,50
2507
Entleerung eines chronischen subduralen Hämatoms mittels Bohrlochtrepanation(en) - gegebenenfalls einschließlich Drainage -
1800
205,20
2508
Operative Versorgung einer frischen frontobasalen Schädelhirnverletzung
4500
513,--
2509
Totalexstirpation eines Hirnabszesses
3750
427,50
2510
Operation eines intrazerebralen, nicht traumatisch bedingten Hämatoms
4000
456,--
2515
Bohrlochtrepanation des Schädels
1000
114,--
2516
Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn
1500
171,--
2517
Osteoklastische Trepanation des Schädels über dem Großhirn - einschließlich Wiedereinpassung des Knochendeckels -
2250
256,50
2518
Eröffnung der hinteren Schädelgrube
2700
387,--
2519
Trepanation bei Kraniostenose
2250
256,50
2525
Operation der prämaturen Schädelnahtsynostose (Kraniostenose) mit Einfassung der Knochenränder oder mit Duraschichtresektion beim Säugling oder Kleinkind
4000
456,--
2526
Exstirpation eines Konvexitätstumors des Großhirns
3750
427,50
2527
Exstirpation eines Großhirntumors mit Hirnlappenresektion
5250
598,50
2528
Exstirpation eines Tumors der Mittellinie (Kraniopharyngeom, intraventrikulärer Tumor, Hypophysentumor) oder eines Schädelbasistumors
7500
855,--
2529
Operation einer intrakranialen Gefäßmißbildung (Aneurysma oder arteriovenöses Angiom)
8000
912,--
2530
Intrakraniale Embolektomie
7500
855,--
2531
Intrakraniale Gefäßanastomose oder Gefäßtransplantation
7500
855,--
2535
Resektion einer Gehirnhemisphäre
6000
684,--
2536
Resektion eines Gehirnlappens
4500
513,--
2537
Durchschneidung von Nervenbahnen im Gehirn oder in der Medulla oblongata
6250
712,50
2538
Operation einer Enzephalozele der Konvexität
3750
427,50
2539
Operation einer frontobasal gelegenen Enzephalozele
6250
712,50
2540
Ventrikuläre intrakorporale Liquorableitung mittels Ventilsystem
4500
513,--
2541
Ventrikulozisternostomie
4500
513,--
2542
Ventrikuläre extrakorporale Liquorableitung
1800
225,--
2550
Exstirpation eines Kleinhirntumors
5000
570,--
2551
Exstirpation eines Kleinhirnbrückenwinkel- oder Stammhirntumors
7500
855,--
2552
Exstirpation eines retrobulbären Tumors auf transfrontal- transorbitalem Zugangsweg
6250
712,50
2553
Intrakraniale Operation einer basalen Liquorfistel mit plastischem Verschluß
6000
684,--
2554
Plastischer Verschluß eines Knochendefekts im Bereich des Hirnschädels, als selbständige Leistung
1800
205,20
2555
Eröffnung des Spinalkanals durch einseitige Hemilaminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel
1480
168,72
2556
Eröffnung des Spinalkanals durch Laminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel
1850
210,90
2557
Eröffnung des Spinalkanals durch Laminektomie eines Wirbels/mehrerer Wirbel - einschließlich Wiedereinpflanzung von Knochenteilen -
2400
273,60
2560
Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem
3750
427,50
2561
Stereotaktische Ausschaltung(en) am Zentralnervensystem oder Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation im Zentralnervensystem mit Trepanation
4620
526,68
2562
Anatomische Vorausberechnungen (Zielpunktbestimmungen) zu den Leistungen nach den Nummern 2560 und 2561 - gegebenenfalls einschließlich erforderlicher Ultraschallmessungen im Schädelinnern -
2250
256,50
2563
Durchschneidung und/oder Zerstörung eines Nerven an der Schädelbasis
2310
263,34
2564
Offene Durchtrennung eines oder mehrerer Nerven am Rückenmark
4800
547,20
2565
Operativer Eingriff zur Dekompression einer oder mehrerer Nervenwurzel(n) im Zervikalbereich - einschließlich Foraminotomie - gegebenenfalls einschließlich der Leistungen nach Nummer 2282 oder Nummer 2283 -
4100
467,40
2566
Operativer Eingriff zur Dekompression einer oder mehrerer Nervenwurzel(n) im thorakalen oder lumbalen Bereich - gegebenenfalls einschließlich Foraminotomie und/oder der Leistungen nach Nummer 2282 oder Nummer 2283 -
3000
342,--
2570
Implantation von Reizelektroden zur Dauerstimulation des Rückenmarks - gegebenenfalls einschließlich Implantation des Empfangsgerätes -
4500
513,--
2571
Operation einer Mißbildung am Rückenmark oder an der Cauda equina oder Verschluß einer Myelomeningozele beim Neugeborenen oder Operation einer Meningozele
2650
302,10
2572
Operation einer Mißbildung am Rückenmark oder an der Cauda equina mit plastischer Rekonstruktion des Wirbelkanals und/oder Faszienplastik
3230
368,22
2573
Verschiebeplastik, zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 2571, 2572 und 2584
500
57,--
2574
Entfernung eines raumbeengenden extraduralen Prozesses im Wirbelkanal
2750
313,50
2575
Entfernung eines raumbeengenden intraduralen Prozesses im Wirbelkanal
3500
399,--
2576
Mikrochirurgische Entfernung einer spinalen Gefäßmißbildung oder eines Tumors
4500
513,--
2577
Entfernung eines raumbeengenden intra- oder extraspinalen Prozesses
4000
456,--
2580
Freilegung und Durchtrennung oder Exhairese eines Nerven
554
63,16
2581
Freilegung und Exhairese eines pheripheren Trigeminusastes
924
105,34
2582
Freilegung und Entnahme eines autologen peripheren Nerven zwecks Transplantation einschließlich Aufbereitung
1800
205,20
2583
Neurolyse, als selbständige Leistung
924
105,34
2584
Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung
1480
168,72
2585
Nervenersatzplastik durch Implantation eines peripheren Nerven im Hand-/Armbereich
2600
296,40
2586
End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung - einschließlich Wundversorgung -
1350
153,90
2587
Frühe Sekundärnaht eines peripheren Nerven
1850
210,90
2588
Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht ohne Verwendung eines autologen Transplantats
2100
239,40
2589
Interfaszikuläre mikrochirurgische Nervennaht mit Defektüberbrückung durch autologes Transplantat (ohne die Leistung nach Nummer 2582)
2400
273,60
2590
Naht eines Nervenplexus nach vollständiger Präparation und Neurolyse - auch einschließlich der etwa erforderlichen Foraminotomie oder Hemilaminektomie -
3000
342,--
2591
Interfaszikuläre Defektüberbrückung eines Nervenplexus nach vollständiger Präparation desselben mit autologen Transplantaten und perineuraler mikrochirurgischer Naht
6000
684,--
2592
Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse, als selbständige Leistung
1800
205,20
2593
Mikrochirurgische interfaszikuläre Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung, als selbständige Leistung
2770
315,78
2594
Transposition eines Nerven mit interfaszikulärer mikrochirurgischer Nervennaht
3000
342,--
2595
Nervenpfropfung
1600
182,40
2596
Hirnnervenersatzplastik durch Implantation eines autologen peripheren Nerven
2400
273,60
2597
Verödung oder Verkochung des Ganglion Gasseri
700
79,80
2598
Stereotaktische Thermokoagulation des Ganglion Gasseri
1400
159,60
2599
Blockade eines Nerven im Bereich der Schädelbasis
225
25,65
2600
Exstirpation eines Ganglions im Bereich der Schädelbasis
1500
171,--
2601
Grenzstrangresektion im zervikalen Bereich
1000
114,--
2602
Abdomino-retroperitoneale lumbale GrenzStrangresektion
1480
168,72
2603
Kombinierte thorakolumbale Grenzstrangresektion
3000
342,--
2604
Splanchnikusdurchtrennung, peritoneal oder retroperitoneal
1480
168,72
* *
2620
Operation der isolierten Lippenspalte
750
85,50
2621
Operation der breiten Lippen-Kieferspalte mit Naseneingangsplastik
1500
171,--
2622
Plastisch-chirurgische Behandlung einer kompletten Gesichtsspalte - einschließlich Osteotomien und Osteoplastiken -
9000
1026,--
2625
Verschluß des weichen oder harten Gaumens oder Verschluß von perforierenden Defekten im Bereich von Gaumen oder Vestibulum
1250
142,50
2626
Velopharyngoplastik
2500
285,--
2627
Verschluß des harten und weichen Gaumens
2000
228,--
2630
Operative Rekonstruktion eines Mittelgesichts - einschließlich Osteotomie und/oder Osteoplastik -
6000
684,--
2640
Operative Verlagerung des Oberkiefers bei Dysgnathie, je Kieferhälfte
1200
136,80
2642
Operative Verlagerung des Unterkiefers bei Dysgnathie, je Kieferhälfte
1850
210,90
2650
Entfernung eines extrem verlagerten oder retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen
740
84,36
2651
Entfernung tiefliegender Fremdkörper oder Sequestrotomie durch Osteotomie aus dem Kiefer
550
62,70
2655
Operation einer ausgedehnten Kieferzyste - über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich - durch Zystektomie
950
108,30
2656
Operation einer ausgedehnten Kieferzyste - über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich - durch Zystektomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion
620
70,68
2657
Operation einer ausgedehnten Kieferzyste - über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich - durch Zystostomie
760
86,64
2658
Operation einer ausgedehnten Kieferzyste - über mehr als drei Zähne oder vergleichbarer Größe im unbezahnten Bereich - durch Zystostomie in Verbindung mit der Entfernung retinierter oder verlagerter Zähne und/oder Wurzelspitzenresektion
500
57,--
2660
Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Blutung im Mund- Kieferbereich durch Freilegung und Abbinden oder Umstechung des Gefäßes oder durch Knochenbolzung, als selbständige Leistung
400
45,60
2670
Operative Entfernung eines Schlotterkammes oder einer Fibromatose, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung
500
57,--
2671
Operative Entfernung eines Schlotterkammes oder einer Fibromatose, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, in Verbindung mit den Leistungen nach Nummer 2675 oder 2676
300
34,20
2675
Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
850
96,90
2676
Totale Mundboden- oder Vestibulumplastik zur Formung des Prothesenlagers mit partieller Ablösung der Mundbodenmuskulatur, je Kiefer
2200
250,80
2677
Submuköse Vestibulumplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung
700
79,80
2680
Einrenkung der Luxation des Unterkiefers
100
11,40
2681
Einrenkung der alten Luxation des Unterkiefers
400
45,60
2682
Operative Einrenkung der Luxation eines Kiefergelenks
1400
159,60
2685
Reposition eines Zahnes
200
22,80
2686
Reposition eines zahntragenden Bruchstücks des Alveolarfortsatzes
300
34,20
2687
Allmähliche Reposition des gebrochenen Ober- oder Unterkiefers oder eines schwer einstellbaren oder verkeilten Bruchstücks des Alveolarfortsatzes
1300
148,20
2688
Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur durch Osteosynthese oder Aufhängung
750
85,50
2690
Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Unterkieferbruch, je Kieferhälfte
1000
114,--
2691
Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Aussprengung des Oberkiefers an der Schädelbasis
3600
410,40
2692
Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Kieferbruch im Mittelgesichtsbereich - gegebenenfalls einschließlich Jochbeinbruch und/oder Nasenbeinbruch -, je Kieferhälfte
1500
171,--
2693
Operative Reposition und Fixation einer isolierten Orbitaboden-, Jochbein- oder Jochbogenfraktur
1200
136,80
2694
Operative Entfernung von Osteosynthesematerial aus einem Kiefer- oder Gesichtsknochen, je Fraktur
450
51,30
2695
Einrichtung und Fixation eines gebrochenen Kiefers außerhalb der Zahnreihen durch intra- und extraorale Schienenverbände und Stützapparate
2700
307,80
2696
Drahtumschlingung des Unterkiefers oder oro-faziale Drahtaufhängung, auch beidseitig
500
57,--
2697
Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbständige Leistung
350
39,90
2698
Anlegen und Fixation einer Schiene am unverletzten Ober- oder Unterkiefer
1500
171,--
2699
Anlegen und Fixation einer Schiene am gebrochenen Ober- oder Unterkiefer
2200
250,80
2700
Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen (z.B. Verbandsplatte, Pelotte) am Ober- oder Unterkiefer oder bei Kieferklemme
350
39,90
2701
Anlegen von extraoralen Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen, einer Verbands- oder Verschlußplatte, Pelotte oder dergleichen - im Zusammenhang mit plastischen Operationen oder zur Verhütung oder Behandlung von Narbenkontrakturen -
1800
205,20
2702
Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten - auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten -, je Kiefer
300
34,20
2705
Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur im Mittelgesicht - einschließlich Osteosynthese -
1700
193,80
2706
Osteotomie nach disloziert verheilter Fraktur im Unterkiefer - einschließlich Osteosynthese
1300
148,20
2710
Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers - auch Segmentosteotomie -, als selbständige Leistung
1100
125,40
2711
Partielle Resektion des Ober- oder Unterkiefers - auch Segmentosteotomie -, in Verbindung mit den Leistungen nach Nummer 2640 oder 2642
750
85,50
2712
Halbseitenresektion des Ober- oder Unterkiefers
3000
342,--
2715
Suprahyoidale Lymphknotenausräumung einer Seite - einschließlich Darstellung und gegebenenfalls Entfernung von Muskeln, Nerven und Gefäßen -
2000
228,--
2716
Radikale Halslymphknotenausräumung einer Seite - einschließlich Darstellung und gegebenenfalls Entfernung von Muskeln, Nerven und Gefäßen -
5000
570,--
2720
Osteotomie im Zusammenhang mit operativen Eingriffen am Mundboden - einschließlich Osteosynthese -
800
91,20
2730
Operative Maßnahmen zur Lagerbildung beim Aufbau des Alveolarfortsatzes, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
500
57,--
2732
Operation zur Lagerbildung für Knochen oder Knorpel bei ausgedehnten Kieferdefekten
2000
228,--
* *
2750
Eröffnung des Schlundes durch Schnitt
1110
126,54
2751
Tracheotomie
554
63,16
2752
Exstirpation eines Ductus thyreoglossus oder einer medialen Halszyste
1350
153,90
2753
Divertikelresektion im Halsbereich
1660
189,24
2754
Operation einer Kiemengangfistel
1660
189,24
2755
Entfernung der Kropfgeschwulst oder Teilresektion der Schilddrüse
1850
210,90
2756
Ausschälung der Nebenschilddrüse (Parathyreoektomie)
2200
250,80
2757
Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsengeschwulst - einschließlich Ausräumung der regionären Lymphstromgebiete und gegebenenfalls der Nachbarorgane -
3700
421,80
2760
Ausräumung des regionären Lymphstromgebietes einer Halsseite, als selbständige Leistung
1200
136,80
* *
* *
2800
Venaesectio
275
31,35
2801
Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes an den Gliedmaßen, als selbständige Leistung
463
52,78
2802
Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes in der Brust- oder Bauchhöhle, als selbständige Leistung
2220
253,08
2803
Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes am Hals, als selbständige Leistung
1480
168,72
2804
Druckmessung(en) am freigelegten Blutgefäß
253
28,84
2805
Flußmessung(en) am freigelegten Blutgefäß
350
39,90
2807
Operative Entnahme einer Arterie zum Gefäßersatz
739
84,25
2808
Operative Entnahme einer Vene zum Gefäßersatz
400
45,60
2809
Naht eines verletzten Blutgefäßes (traumatisch) an den Gliedmaßen - einschließlich Wundversorgung -
740
84,36
2810
Rekonstruktiver Eingriff an der Vena cava superior oder inferior (z.B. bei erweiterter Tumorchirurgie mit Cavaresektion und Ersatz durch eine Venenprothese) - gegebenenfalls einschließlich Anlegen einer temporären arteriovenösen Fistel -
5000
570,--
* *
2820
Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie
3140
357,96
2821
Rekonstruktive Operation einer extrakranialen Hirnarterie mit Anlegen eines Shunts
4200
478,80
2822
Rekonstruktive Operation einer Armarterie
2300
262,20
2823
Rekonstruktive Operation einer Finger- oder Zehenarterie
1850
210,90
2824
Operation des offenen Ductus Botalli oder einer anderen abnormen Gefäßmißbildung im Thorax durch Verschluß
3000
342,--
2825
Operation einer abnormen Gefäßmißbildung im Thorax durch Rekonstruktion
6500
741,--
2826
Operative Beseitigung einer erworbenen Stenose oder eines Verschlusses an den großen Gefäßen im Thorax durch Rekonstruktion
6500
741,--
2827
Operation eines Aneurysmas an einem großen Gefäß im Thorax
7500
855,--
2828
Operative Versorgung einer intrathorakalen Gefäßverletzung durch direkte Naht
3000
342,--
2829
Operative Versorgung einer intrathorakalen Gefäßverletzung durch Gefäßersatz
5200
592,80
2834
Operative(r) Eingriff(e) an einem oder mehreren Gefäß(en) der Nieren, als selbständige Leistung
1480
168,72
2835
Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei Stenose oder Verschluß
4500
513,--
2836
Rekonstruktive Operation an der Aorta abdominalis bei Aneurysma
5000
570,--
2837
Rekonstruktive Operation an einem Viszeralgefäß
5000
570,--
2838
Rekonstruktive Operation einer Nierenarterie
4300
490,20
2839
Rekonstruktive Operation an den Beckenarterien, einseitig
3000
342,--
2840
Rekonstruktive Operation an den Arterien eines Oberschenkels - auch Anlegung einer Gefäßprothese oder axillo-femorale Umleitung oder femoro-femorale Umleitung -
3000
342,--
2841
Rekonstruktive Operation einer Kniekehlenarterie
2000
228,--
2842
Rekonstruktive Operation der Arterien des Unterschenkels
3700
421,80
2843
Rekonstruktive Operation einer arteriovenösen Fistel an den Extremitäten oder im Halsbereich
3700
421,80
2844
Rekonstruktive Operation einer arteriovenösen Fistel im Brust- oder Bauchraum
5500
627,--
* *
2880
Inzision eines Varixknotens
148
16,87
2881
Varizenexhairese, einseitig
1110
126,54
2882
Varizenexhairese mit Unterbrechung der Vv. perforantes, einseitig
1850
210,90
2883
Crossektomie der Vena saphena magna oder parva und Exstirpation mehrerer Seitenäste
1200
136,80
2885
Entfernung einer kleinen Blutadergeschwulst
1110
126,54
2886
Entfernung einer großen Blutadergeschwulst
2770
315,78
2887
Thrombektomie
2000
228,--
2888
Veno-venöse Umleitung (z.B. nach Palma) ohne Anlage eines arteriovenösen Shunts
3140
357,96
2889
Veno-venöse Umleitung (z.B. nach Palma) mit Anlage eines arteriovenösen Shunts
3700
421,80
2890
Isolierte Seitenastexstirpation und/oder Perforansdissektion und/oder Perforansligatur
350
39,90
2891
Rekonstruktive Operation an den Körpervenen unter Ausschluß der Hohlvenen (Thrombektomie, Transplantatersatz, Bypassoperation) - gegebenenfalls einschließlich Anlegen einer temporären arteriovenösen Fistel -
3000
342,--
2895
Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse
1480
168,72
2896
Anlage eines arteriovenösen Shunts zur Hämodialyse mit freiem Transplantat
2100
239,40
2897
Beseitigung eines arteriovenösen Shunts
1200
136,80
2898
Unterbrechung der Vena cava caudalis durch Filterimplantation
1500
171,--
2899
Unterbrechung der Vena cava caudalis nach Freilegung
2220
253,08
2900
Operation bei portalem Hochdruck durch Dissektion
3140
357,96
2901
Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose
3700
421,80
2902
Operation bei portalem Hochdruck durch venöse Anastomose und Arterialisation
4620
526,68
* *
2920
Thorakale Sympathektomie
2000
228,--
2921
Lumbale Sympathektomie
1480
168,72
* *
2950
Resektion einer Rippe, als selbständige Leistung
739
84,25
2951
Resektion mehrerer benachbarter Rippen, als selbständige Leistung
1110
126,54
2952
Resektion einer Halsrippe oder der 1. Rippe
1110
126,54
2953
Thorakoplastik
3140
357,96
2954
Thorakoplastik mit Höhleneröffnung - auch Jalousieplastik -
4620
526,68
2955
Thorakoplastik mit Entschwartung - gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates -
5000
570,--
2956
Brustwandteilresektion
2100
239,40
2957
Brustwandteilresektion mit plastischer Deckung
3000
342,--
2959
Korrekturthorakoplastik mit Entschwartung - gegebenenfalls einschließlich Muskelimplantation und Entnahme des Implantates -
5100
581,40
2960
Operation einer Brustkorbdeformität (z.B. Trichterbrust)
3000
342,--
2970
Anlage einer Pleuradrainage (z.B. Bülau'sche Heberdrainage)
554
63,16
2971
Spülung des Pleuraraumes bei liegender Drainage - gegebenenfalls einschließlich Einbringung von Arzneimitteln -
148
16,87
2972
Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbständige Leistung
666
75,92
2973
Pleurektomie, einseitig, als selbständige Leistung
2220
253,08
2974
Pleurektomie mit Resektion(en) am Perikard und/oder Zwerchfell
3140
357,96
2975
Dekortikation der Lunge
4800
547,20
2976
Ausräumung eines Hämatothorax
2000
228,--
2977
Thorakokaustik bei Spontanpneumothorax
739
84,25
2979
Operative Entfernung eines Pleuraempyems - gegebenenfalls einschließlich Rippenresektion(en) -
1110
126,54
2985
Thorakaler Eingriff am Zwerchfell
2220
253,08
2990
Thorakotomie zu diagnostischen Zwecken
1110
126,54
2991
Thorakotomie mit Herzmassage
1480
168,72
2992
Thorakotomie mit Entnahme von Pleura- und/oder Lungengewebe für die histologische und/oder bakteriologische Untersuchung, als selbständige Leistung
1290
147,06
2993
Thorakotomie mit Gewebsentnahme und intrathorakalen Präparationen
1480
168,72
2994
Operative Eingriffe an der Lunge (z.B. Keilexzision, Herdenukleation, Ausschälung von Zysten)
2770
315,78
2995
Lob- oder Pneumonektomie
3140
357,96
2996
Lungensegmentresektion(en)
4000
456,--
2997
Lobektomie und Lungensegmentresektion(en)
5100
581,40
2998
Bilobektomie
4800
547,20
2999
Pneumonektomie mit intraperikardialer Gefäßversorgung und/oder Ausräumung mediastinaler Lymphknoten
5600
638,40
3000
Bronchotomie zur Entfernung von Fremdkörpern oder Tumoren
2770
315,78
3001
Thorakale Eingriffe am Tracheobronchialsystem wie Resektion und/oder Anastomose und/oder Versteifung und/oder plastischer Ersatz
5800
661,20
3002
Operative Kavernen- oder Lungenabszeßeröffnung
4800
547,20
3010
Sternotomie, als selbständige Leistung
1110
126,54
3011
Entfernung eines Mediastinaltumors, transpleural oder transsternal
4000
456,--
3012
Drainage des Mediastinums
554
63,16
3013
Intrathorakaler Eingriff am Lymphgefäßsystem
4000
456,--
* *
3050
Operative Maßnahmen in Verbindung mit der Herz-Lungen-Maschine zur Herstellung einer extrakorporalen Zirkulation
1850
210,90
3051
Perfusion der Hirnarterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050
1290
147,06
3052
Perfusion der Koronararterien, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050
1110
126,54
3053
Perfusion von Arterien eines anderen Organs, zusätzlich zur Leistung nach Nummer 3050
1110
126,54
3054
Operative extrathorakale Anlage einer assistierenden Zirkulation
1850
210,90
3055
Überwachung einer assistierenden Zirkulation, je angefangene Stunde Die Leistung nach Nummer 3055 ist nur während einer Operation berechnungsfähig.
554
63,16
3060
Intraoperative Funktionsmessungen am und/oder im Herzen
554
63,16
3065
Operation am Perikard, als selbständige Leistung
2000
228,--
3066
Operation der Pericarditis constrictiva
3140
357,96
3067
Myokardbiopsie unter Freilegung des Herzens, als selbständige Leistung
1480
168,72
3068
Anlage einer künstlichen Pulmonalisstammstenose
3140
357,96
3069
Shuntoperation an herznahen Gefäßen
3000
342,--
3070
Operative Anlage eines Vorhofseptumdefektes
3000
342,--
3071
Naht einer Myokardverletzung
3000
342,--
3072
Operativer Verschluß des Vorhofseptumdefektes vom Sekundum-Typ
3000
342,--
3073
Operativer Verschluß von Vorhofseptumdefekten anderen Typs (z.B. Sinus venosus) - auch Korrektur einer isolierten Lungenvenenfehlmündung -
4000
456,--
3074
Komplette intraatriale Blutumleitung (totale Lungenvenenfehlmündung oder unkomplizierte Transposition der großen Arterien)
6500
741,--
3075
Entfernung eines Fremdkörpers aus dem Herzen oder aus einem herznahen Gefäß - auch Thromboder Embolektomie -
3000
342,--
3076
Operative Entfernung eines Herztumors oder eines Herzwandaneurysmas oder eines Herzdivertikels
4800
547,20
3077
Operativer Verschluß eines Herzkammerscheidewanddefektes mittels direkter Naht
3000
342,--
3078
Operativer Verschluß eines Herzkammerscheidewanddefektes mittels Prothese
4000
456,--
3079
Resektion intrakardial stenosierender Muskulatur
3000
342,--
3084
Valvuloplastik einer Herzklappe
3300
376,20
3085
Operative Korrektur einer Herzklappe
3140
357,96
3086
Operativer Ersatz einer Herzklappe
5600
638,40
3087
Operative Korrektur und/oder Ersatz mehrerer Herzklappen
7500
855,--
3088
Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation eines Versorgungsabschnittes
5600
638,40
3089
Operation zur direkten myokardialen Revaskularisation mehrerer Versorgungsabschnitte
7500
855,--
3090
Operation von Anomalien der Koronararterien
4000
456,--
3091
Operation am Reizleitungssystem (Korrektur von Rhythmusstörungen - ausschließlich der Schrittmacherbehandlung -)
4500
513,--
3095
Schrittmacher-Erstimplantation
2770
315,78
3096
Schrittmacher-Aggregatwechsel
1110
126,54
3097
Schrittmacher-Korrektureingriff - auch Implantation von myokardialen Elektroden -
2770
315,78
* *
3120
Diagnostische Peritonealspülung, als selbständige Leistung
300
34,20
3121
Choledochoskopie während einer intraabdominalen Operation
500
57,--
3122
Intraoperative Manometrie an den Gallenwegen (Prüfung des Papillenwiderstandes)
375
42,75
3125
Eröffnung des Ösophagus vom Halsgebiet aus
1110
126,54
3126
Intrathorakaler Eingriff am Ösophagus
4000
456,--
3127
Extrapleurale Operation der Ösophagusatresie beim Kleinkind
5000
570,--
3128
Operative Beseitigung einer angeborenen ösophagotrachealen Fistel
3000
342,--
3129
Operativer Eingriff am terminalen Ösophagus bei abdominalem Zugang
3000
342,--
3130
Operativer Eingriff am Ösophagus bei abdominalthorakalem Zugang
5000
570,--
3135
Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken - gegebenenfalls einschließlich Gewebeentnahme -
1110
126,54
3136
Eröffnung eines subphrenischen Abszesses
1110
126,54
3137
Eröffnung von Abszessen im Bauchraum
1110
126,54
3138
Anlage einer Magenfistel mit oder ohne Schrägkanalbildung
1600
182,40
3139
Eröffnung des Bauchraums bei Peritonitis mit ausgedehnter Revision, Spülung und Drainage
2770
315,78
3144
Naht der Magen- und/oder Darmwand nach Perforation oder nach Verletzung - einschließlich Spülung des Bauchraumes -
1900
216,60
3145
Teilresektion des Magens
2770
315,78
3146
Kardiaresektion
4000
456,--
3147
Totale Magenentfernung
4800
547,20
3148
Resektion des Ulcus pepticum
4000
456,--
3149
Umwandlungsoperation am Magen (z.B. Billroth II in Billroth I, Interposition)
5250
598,50
3150
Gastrotomie
1600
182,40
3151
Operative Einbringung eines Tubus in Ösophagus und/oder Magen als Notoperation
2700
307,80
3152
Spaltung des Pylorus (z.B. bei Pylorospasmus)
1900
216,60
3153
Pyloroplastik
3000
342,--
3154
Vagotomie am Magen
3000
342,--
3155
Vagotomie am Magen mit zusätzlichen Drainageverfahren (z.B. Anastomose, Pyloruserweiterung einschließlich Plastik)
4500
513,--
3156
Endoskopische Entfernung von Fäden nach Magenoperation oder von Fremdkörpern, zusätzlich zur Gastroskopie
450
51,30
3157
Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion
4620
526,68
3158
Gastroenterostomie
2220
253,08
3165
Operative Beseitigung von Atresien, Stenosen (Septen) und/oder Divertikeln des Duodenums
4000
456,--
3166
Operative Beseitigung der Atresien, Stenosen (Septen) und/oder Divertikeln des Jejunums oder des Ileums
3000
342,--
3167
Anastomose im Dünndarmgebiet - auch mit Teilresektion -
2220
253,08
3168
Jejuno-Zökostomie
2600
296,40
3169
Teilresektion des Kolons - auch mit Anastomose -
3750
427,50
3170
Kolektomie, auch subtotal - mit Ileostomie -
5250
598,50
3171
Operative Beseitigung von Lageanomalien innerhalb des Magen- Darmtraktes oder des Volvulus (auch im Säuglings- und Kleinkindalter) oder der Darminvagination
2500
285,--
3172
Operative Darmmobilisation bei Verwachsungen, als selbständige Leistung
1600
182,40
3173
Operative Entfernung des Meckel'schen Divertikels
1480
168,72
3174
Operative Beseitigung einer Darmduplikatur
2700
307,80
3175
Operation des Mekoniumileus
2700
307,80
3176
Transposition eines Darmteils innerhalb des Abdomens
3500
399,--
3177
Transposition eines Darmteils und/oder des Magens aus dem Abdomen heraus
5000
570,--
3179
Faltung sämtlicher Dünndarmschlingen bei rezidivierendem Ileus
4000
456,--
3181
Langstreckige Resektion, auch ganzer Konvolute, vom Dünndarm - gegebenenfalls einschließlich vom Dickdarm - mit Anastomose
3500
399,--
3183
Kombinierte Entfernung des gesamten Dick- und Mastdarmes mit Ileostoma
6500
741,--
3184
Lebertransplantation
7500
855,--
3185
Operation an der Leber (z.B. Teilresektion oder Exzision eines Tumors)
3000
342,--
3186
Exstirpation der Gallenblase
2500
285,--
3187
Operation an den Gallengängen - gegebenenfalls einschließlich Exstirpation der Gallenblase
3250
370,50
3188
Biliodigestive Anastomose mit Interposition eines Darmabschnittes
4200
478,80
3189
Operative Beseitigung von Atresien und/oder Stenosen der Gallengänge beim Säugling oder Kleinkind
4000
456,--
3190
Papillenexstirpation oder -Spaltung mit Eröffnung des Duodenums
2700
307,80
3192
Milzrevision, als selbständige Leistung
2000
228,--
3194
Präparation einer Pankreaszyste und Drainage derselben durch Interposition eines Darmabschnittes
3700
421,80
3195
Resektion des Kopfteils vom Pankreas
4620
526,68
3196
Resektion des Schwanzteils vom Pankreas
2220
253,08
3197
Resektion des ganzen Pankreas
4620
526,68
3198
Pankreoduodenektomie (z.B. nach Whipple)
5000
570,--
3199
Milzexstirpation
2220
253,08
3200
Appendektomie
1480
168,72
3202
Operation einer persistierenden Fistel am Magen-Darmtrakt - gegebenenfalls einschließlich Resektion und Anastomose -
3000
342,--
3205
Anlage einer Endodrainage (z.B. Duodenum-Dünndarm-Leberpforte- Bauchhaut), zusätzlich zu anderen intraabdominalen Operationen
2250
256,50
3206
Enterostomie - auch einschließlich Katheterfistelung (Kolostomie, Transversumfistel) -
2250
256,50
3207
Anlegen eines Anus praeter
1480
168,72
3208
Verschlußoperation für einen Anus praeter mit Darmnaht
1250
142,50
3209
Verschlußoperation für einen Anus praeter mit Darmresektion
1750
199,50
3210
Anlegen eines Anus praeter duplex transversalis
2000
228,--
3211
Unterweisung eines Anus-praeter-Patienten in der Irrigator-Methode zur Darmentleerung
120
13,68
3215
Eröffnung eines kongenitalen oberflächlichen AfterverSchlusses
150
17,10
3216
Operation eines kongenitalen tiefreichenden Mastdarmverschlusses vom Damm aus oder der Analatresie
1200
136,80
3217
Operation der Anal- und Rektumatresie einschließlich Kolondurchzugsoperation
3750
427,50
3218
Radikaloperation eines tiefreichenden Mastdarmverschlusses mit Eröffnung der Bauchhöhle
2700
307,80
3219
Operation eines Afterrisses oder Mastdarmrisses
278
31,69
3220
Operation submuköser Mastdarmfisteln
300
34,20
3221
Operation intramuskulärer Mastdarmfisteln
370
42,18
3222
Operation einer transsphinkterischen Mastdarmfistel - auch ihres verzweigten Gangsystems -
700
79,80
3223
Operation einer extrasphinkterischen Fistel oder Rundbogenfistel - auch jeweils ihres verzweigten Gangsystems -
850
96,90
3224
Peranale operative Entfernung von Mastdarmpolypen oder Mastdarmgeschwülsten - einschließlich Schleimhautnaht -
1150
131,10
3226
Peranale operative Entfernung einer Mastdarmgeschwulst mit Durchtrennung der Schließmuskulatur (Rectostomia posterior) - einschließlich Naht -
3500
399,--
3230
Manuelles Zurückbringen des Mastdarmvorfalles
120
13,68
3231
Operation des Mastdarmvorfalles bei Zugang vom After aus oder perineal
1150
131,10
3232
Operation des Mastdarmvorfalles mit Eröffnung der Bauchhöhle
2220
253,08
3233
Rektumexstirpation bei Zugang vom After aus - auch mit Kreuzbeinschnitt -
2800
319,20
3234
Rektale Myektomie (z.B. bei Megacolon congenitum) - auch mit Kolostomie -
3500
399,--
3235
Kombinierte Rektumexstirpation mit Laparotomie
5000
570,--
3236
Unblutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels
111
12,65
3237
Blutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels, als selbständige Leistung
370
42,18
3238
Entfernung von Fremdkörpern aus dem Mastdarm Eine neben der Leistung nach Nummer 3238 erforderliche Rektoskopie ist nach Nummer 690 zusätzlich berechnungsfähig.
185
21,09
3239
Muskelplastik bei Insuffizienz des Mastdarmschließmuskels
1800
205,20
3240
Operation der Hämorrhoidalknoten
554
63,16
3241
Hohe intraanale Exzision von Hämorrhoidalknoten (z.B. nach Miligan/Morgan) - auch mit Analplastik -
924
105,34
* *
3280
Operation einer Diaphragmahernie .................
2770
315,78
3281
Operation der Zwerchfellrelaxation ...............
2250
256,50
3282
Zurückbringen oder Versuch des Zurückbringens eines eingeklemmten Bruches ......................
222
25,31
3283
Operation eines Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches ...............................
1110
126,54
3284
Operation eines Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches mit Muskel- und Faszienverschiebeplastik - auch mit Darmresektion - ..................................
2500
285,--
3285
Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches ..
1290
147,06
3286
Operation eines eingeklemmten Leisten- oder Schenkelbruches - gegebenenfalls mit Darmresektion - ..................................
2000
228,--
3287
Operation der Omphalozele (Nabelschnurhernie) oder der Gastroschisis beim Neugeborenen oder Kleinkind ........................................
2500
285,--
3288
Operative Beseitigung eines Ductus omphaloentericus persistens oder einer Urachusfistel ....................................
2250
256,50
*
* * *
3300
Arthroskopie - gegebenenfalls mit Probeexzision - ..................................
500
57,--
3301
Modellierendes Redressement einer schweren Hand- oder Fußverbildung .........................
473
53,92
3302
Stellungsänderung oder zweites und folgendes Redressement im Verlaufe der Behandlung nach Nummer 3301 ......................................
227
25,88
3305
Chiropraktische Wirbelsäulenmobilisierung ........
37
4,22
3306
Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule .
148
16,87
3310
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für eine Hand oder für einen Fuß mit oder ohne Positiv ........................
76
8,66
3311
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Unterarm einschließlich Hand oder für einen Unterschenkel einschließlich Fuß oder für Ober- oder Unterarm oder Unterschenkelstumpf .........................
152
17,33
3312
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für einen Oberschenkelstumpf mit Tubersitzausarbeitung ........................
189
21,55
3313
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den ganzen Arm oder für das ganze Bein .......................................
303
34,54
3314
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Arm mit Schulter .......
379
43,21
3315
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für das Bein mit Becken ........
473
53,92
3316
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für den Rumpf .............
757
86,30
3317
Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für Rumpf und Kopf oder Rumpf und Arm oder Rumpf, Kopf und Arm .................
946
107,84
3320
Anpassen von Kunstgliedern oder eines großen orthopädischen Hilfsmittels ......................
95
10,83
*
* *
3321
Erstellen eines Konstruktionsplanes für ein großes orthopädisches Hilfsmittel (z.B. Kunstglied) ................................
152
17,33
*
Allgemeine Bestimmungen 1. Die Gebühren für Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts M umfassen die Eingangsbegutachtung des Probenmaterials, die Probenvorbereitung, die Durchführung der Untersuchung (einschließlich der erforderlichen Qualitätssicherungsmaßnahmen) sowie die Erstellung des daraus resultierenden ärztlichen Befunds.
Mit den Gebühren für die berechnungsfähigen Leistungen sind außer den
Kosten - mit Ausnahme der Versand- und Portokosten sowie der Kosten
für Pharmaka im Zusammenhang mit Funktionstesten - auch die
Beurteilung, die obligatorische Befunddokumentation, die
Befundmitteilung sowie der einfache Befundbericht abgegolten. Die
Verwendung radioaktiven Materials kann nicht gesondert berechnet
werden.
Kosten für den Versand des Untersuchungsmaterials und die Übermittlung
des Untersuchungsergebnisses innerhalb einer Laborgemeinschaft sind
nicht berechnungsfähig.
Stehen dem Arzt für die Erbringung bestimmter Laboruntersuchungen mehrere in ihrer klinischen Aussagefähigkeit und analytischen Qualität gleichwertige Verfahren zur Verfügung, so kann er nur das niedriger bewertete Verfahren abrechnen.
Bei Weiterversand von Untersuchungsmaterial durch einen Arzt an einen anderen Arzt wegen der Durchführung von Laboruntersuchungen der Abschnitte M III und/oder M IV hat die Rechnungsstellung durch den Arzt zu erfolgen, der die Laborleistung selbst erbracht hat.
Mehrmalige Blutentnahmen an einem Kalendertag (z.B. im Zusammenhang mit Funktionsprüfungen) sind entsprechend mehrfach berechnungsfähig. Anstelle der Blutentnahme kann die intravenöse Einbringung von Testsubstanzen berechnet werden, wenn beide Leistungen bei liegender Kanüle nacheinander erbracht werden.
Entnahmen aus liegender Kanüle oder liegendem Katheter sind nicht gesondert berechnungsfähig.
Die rechnerische Ermittlung von Ergebnissen aus einzelnen Meßgrößen ist nicht berechnungsfähig (z.B. Clearance-Berechnungen, mittlerer korpuskulärer Hämoglobingehalt).
Die in Abschnitt M enthaltenen Höchstwerte umfassen alle Untersuchungen aus einer Art von Körpermaterial (z.B. Blut einschließlich seiner Bestandteile Serum, Plasma und Blutzellen), das an einem Kalendertag gewonnen wurde, auch wenn dieses an mehreren Tagen untersucht wurde.
Sind aus medizinischen Gründen an einem Kalendertag mehrere Untersuchungen einer Meßgröße aus einer Materialart zu verschiedenen Tageszeiten erforderlich, so können diese entsprechend mehrfach berechnet werden. Bestehen für diese Bestimmungen Höchstwerte, so gehen sie in den Höchstwert mit ein.
Die unter Höchstwerte fallenden Untersuchungen sind in der 5. und 6. Stelle der Gebührennummer durch H1 bis H4 gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist Bestandteil der Gebührennummer und muß in der Rechnung angegeben werden.
Die erbrachten Einzelleistungen sind auch dann in der Rechnung aufzuführen, wenn für diese ein Höchstwert berechnet wird.
Werden Untersuchungen, die Bestandteil eines Leistungskomplexes sind (z.B. Spermiogramm), als selbständige Einzelleistungen durchgeführt, so darf die Summe der Vergütungen für diese Einzelleistungen die für den Leistungskomplex festgelegte Vergütung nicht überschreiten.
Für die analoge Abrechnung einer nicht aufgeführten selbständigen Laboruntersuchung ist die nach Art, Kosten- und Zeitaufwand zutreffendste Gebührennummer aus den Abschnitten M II bis M IV zu verwenden. In der Rechnung ist diese Gebührennummer durch Voranstellen des Buchstabens "A" als Analogabrechnung zu kennzeichnen.
Sofern erforderlich, sind in den Katalogen zu den Meßgrößen die zur Untersuchung verwendeten Methoden in Kurzbezeichnung aufgeführt. In den folgenden Fällen werden verschiedene Methoden unter einem gemeinsamen Oberbegriff zusammengefaßt:
Agglutination: Agglutinationsreaktionen (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination, Bakterienagglutination);
Immundiffusion: Immundiffusions- (radiale), Elektroimmundiffusions-, nephelometrische oder turbidimetrische Untersuchungen;
Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden: Lichtmikroskopische Untersuchungen mit Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung zum Nachweis von Antigenen oder Antikörpern;
Ligandenassay: Enzym-, Chemolumineszenz-, Fluoreszenz-, Radioimmunoassay und ihre Varianten.
Die Gebühren für Untersuchungen mittels Ligandenassay beinhalten grundsätzlich eine Durchführung in Doppelbestimmung einschließlich aktueller Bezugskurve. Bei der Formulierung "- gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -" ist die Durchführung fakultativ, bei der Formulierung "- einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -" ist die Durchführung obligatorisch zur Berechnung der Gebühr. Wird eine Untersuchung mittels Ligandenassay, die obligatorisch eine Doppelbestimmung beinhaltet, als Einfachbestimmung durchgeführt, so dürfen nur zwei Drittel der Gebühr berechnet werden.
Sofern nicht gesondert gekennzeichnet, handelt es sich bei den aufgeführten Untersuchungen um quantitative oder semiquantitative Bestimmungen.
Laboratoriumsuntersuchungen der Abschnitte M I, M II und M III (mit Ausnahme der Leistungen nach den Nummern 3980 bis 4014) im Rahmen einer Intensivbehandlung nach Nummer 435 sind nur nach Nummer 437 berechnungsfähig.
Nummer
Leistung
Punktzahl
Gebühr in DM
Allgemeine Bestimmungen Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nur berechnungsfähig, wenn die Laboruntersuchung direkt beim Patienten (z.B. auch bei Hausbesuch) oder in den eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden nach der Probennahme bzw. Probenübergabe an den Arzt erfolgt. Die Leistungen nach den Nummern 3500 bis 3532 sind nicht berechnungsfähig, wenn sie in einem Krankenhaus, einer krankenhausähnlichen Einrichtung, einer Laborgemeinschaft oder in einer laborärztlichen Praxis erbracht werden.
3500
Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung
90
10,26
*
* *
3501
Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS, BSG)
60
6,84
3502
Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch
120
13,68
3503
Hämatokrit
70
7,98
Mikroskopische Einzelbestimmung, je Meßgröße
60
6,84
* *
3504
Erythrozyten
* *
3505
Leukozyten
* *
3506
Thrombozyten
* *
3508
Mikroskopische Untersuchung eines Nativpräparats, gegebenenfalls nach einfacher Aufbereitung (z.B. Zentrifugation) im Durchlicht- oder Phasenkontrastverfahren, je Material (z.B. Punktate, Sekrete, Stuhl)
80
9,12
3509
Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z.B. Methylenblau, Lugol), je Material
100
11,40
3510
Mikroskopische Untersuchung nach differenzierender Färbung (z.B. Gramfärbung), je Präparat
120
13,68
3511
Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung
50
5,70
*
* *
*
* *
Untersuchung folgender Meßgrößen unabhängig vom Meßverfahren, je Meßgröße
70
7,98
* *
3512
Alpha-Amylase
* *
3513
Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-T)
* *
3514
Glukose
* *
3515
Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST)
* *
3516
Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT)
* *
3517
Hämoglobin
* *
3518
Harnsäure
* *
3519
Kalium
* *
3520
Kreatinin
* *
3521
Lipase
* *
Untersuchung folgender Meßgrößen unabhängig vom Meßverfahren, je Meßgröße
100
11,40
* *
3523
Antistreptolysin (ASL)
* *
3524
C-reaktives Protein (CRP)
* *
3525
Mononukleosetest
* *
3526
Rheumafaktor (RF)
* *
3528
Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 500 U/l)
130
14,82
3529
Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 50 U/l)
150
17,10
3530
Thromboplastinzeit (TPZ, Quickwert)
120
13.68
3531
Urinsediment
70
7,98
3532
Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments - einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten -
90
10,26
* *
Allgemeine Bestimmungen Die aufgeführten Laborleistungen dürfen auch dann als eigene Leistungen berechnet werden, wenn diese nach fachlicher Weisung unter der Aufsicht eines anderen Arztes in Laborgemeinschaften oder in von Ärzten ohne eigene Liquidationsberechtigung geleiteten Krankenhauslabors erbracht werden. Für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3541.H zu beachten.
* *
3541.H
Höchstwert für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen des Abschnitts M II
480
54,72
* *
3550
Blutbild und Blutbildbestandteile
60
6,84
*
* *
*
* *
3551
Differenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550
20
2,28
3552
Retikulozytenzahl
70
7,98
* *
3555
Calcium
40
4,56
3556
Chlorid
30
3,42
3557
Kalium
30
3,42
3558
Natrium
30
3,42
* *
Allgemeine Bestimmung Für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3541.H zu beachten.
3560
Glukose
40
4,56
3561
Glykierte Hämoglobine (HbA1, HbA1c)
200
22,80
3562.H1
Cholesterin
40
4,56
3563.H1
HDL-Cholesterin
40
4,56
3564.H1
LDL-Cholesterin
40
4,56
3565.H1
Triglyzeride
40
4,56
* *
Allgemeine Bestimmung Für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3541.H zu beachten.
3570.H1
Albumin, photometrisch
30
3,42
3571
Immunglobulin (IgA, IgG, IgM), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Immunglobulin
150
17,10
3572
Immunglobulin E (IgE), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
250
28,50
3573.H1
Gesamt-Protein im Serum oder Plasma
30
3,42
3574
Proteinelektrophorese im Serum
200
22,80
3575
Transferrin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
100
11,40
* *
Allgemeine Bestimmung Für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3541.H zu beachten.
3580.H1
Anorganisches Phosphat
40
4,56
3581.H1
Bilirubin, gesamt
40
4,56
3582
Bilirubin, direkt
70
7,98
3583.H1
Harnsäure
40
4,56
3584.H1
Harnstoff (Harnstoff-N, BUN)
40
4,56
3585.H1
Kreatinin
40
4,56
3587.H1
Alkalische Phosphatase
40
4,56
3588.H1
Alpha-Amylase (auch immuninhibitorische Bestimmung der Pankreas- Amylase)
50
5,70
3589.H1
Cholinesterase (Pseudocholinesterase,CHE, PCHE)
40
4,56
3590.H1
Creatinkinase (CK)
40
4,56
3591.H1
Creatinkinase MB (CK-MB),Immuninhibitionsmethode
50
5,70
3592.H1
Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT)
40
4,56
3593.H1
Glutamatdehydrogenase (GLDH)
50
5,70
3594.H1
Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST)
40
4,56
3595.H1
Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT)
40
4,56
3596.H1
Hydroxybutyratdehydrogenase (HDB)
40
4,56
3597.H1
Laktatdehydrogenase (LDH)
40
4,56
3598.H1
Lipase
50
5,70
3599
Saure Phosphatase (sP), photometrisch
70
7,98
* *
3605
Partielle Thromboplastinzeit (PTT, aPTT), Einfachbestimmung
50
5,70
3606
Plasmathrombinzeit (PTZ, TZ),Doppelbestimmung
70
7,98
3607
Thromboplastinzeit (Prothrombinzeit, TPZ, Quickwert), Einfachbestimmung
50
5,70
* *
Allgemeine Bestimmungen Wird eine vom jeweils genannten Leistungsumfang abweichende geringere Anzahl von Bestimmungen durchgeführt, so ist nur die Zahl der tatsächlich durchgeführten Einzelleistungen berechnungsfähig. Sind aus medizinischen Gründen über den jeweils genannten Leistungsumfang hinaus weitere Bestimmungen einzelner Meßgrößen erforderlich, so können diese mit entsprechender Begründung als Einzelleistungen gesondert berechnet werden.
3610
Amylase-Clearance (Zweimalige Bestimmung von Amylase)
100
11,40
3611
Blutzuckertagesprofil (Viermalige Bestimmung von Glukose)
160
18,24
3612
Glukosetoleranztest, intravenös (Siebenmalige Bestimmung von Glukose)
280
31,92
3613
Glukosetoleranztest, oral (Viermalige Bestimmung von Glukose)
160
18,24
3615
Kreatinin-Clearance (Zweimalige Bestimmung von Kreatinin)
60
6,84
* *
3620
Eisen im Serum oder Plasma
40
4,56
3621
Magnesium
40
4,56
* *
Allgemeine Bestimmung Für die mit H2, H3 und H4 gekennzeichneten Untersuchungen sind die Höchstwerte nach den Nummern 3630.H, 3631.H und 3633.H zu beachten.
* *
3630.H
Höchstwert für die mit H2 gekennzeichneten Untersuchungen aus Abschnitt M III 8
870
99,18
3631.H
Höchstwert für die mit H3 gekennzeichneten Untersuchungen aus Abschnitt M III 10
1400
159,60
3633.H
Höchstwert für die mit H4 gekennzeichneten Untersuchungen aus Abschnitt M III 14
550
62,70
* *
3650
Blut im Stuhl, dreimalige Untersuchung
60
6,84
*
* *
3651
Phasenkontrastmikroskopische Untersuchung des Urinsediments - einschließlich morphologischer Beurteilung der Erythrozyten -
70
7,98
3652
Streifentest im Urin, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung
35
3,99
3653
Urinsediment, mikroskopisch
50
5,70
3654
Zellzählung im Urin (Addis-Count), mikroskopisch
80
9,12
* *
3660
Sekret (Magen, Duodenum, Cervix uteri), mikroskopische Beurteilung
40
4,56
3661
Gallensediment, mikroskopisch
40
4,56
3662
HCl, titrimetrisch
70
7,98
3663
Morphologische Differenzierung des Spermas, mikroskopisch
160
18,24
3664
Spermienagglutination, mikroskopisch
120
13,68
3665
Spermien-Mucus-Penetrationstest, je Ansatz
150
17,10
3667
Spermienzahl und Motilitätsbeurteilung, mikroskopisch
70
7,98
3668
Physikalisch-morphologische Untersuchung des Spermas (Menge, Viskosität, pH-Wert, Nativpräparat(e), Differenzierung der Beweglichkeit, Bestimmung der Spermienzahl, Vitalitätsprüfung, morphologische Differenzierung nach Ausstrichfärbung)
400
45,60
*
* *
3669
Erythrozytenzahl (Liquor), mikroskopisch
60
6,84
3670
Leukozytenzahl (Liquor), mikroskopisch
60
6,84
3671
Morphologische Differenzierung des Liquorzellausstrichs, mikroskopisch
160
18,24
3672
Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine), mittels Infrarotspektrometrie oder mikroskopischeinschließlich chemischer Reaktionen -
250
28,50
3673
Steinanalyse (Gallensteine, Harnsteine), Röntgendiffraktion
570
64,98
* *
3680
Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch
90
10,26
3681
Morphologische Differenzierung des Knochenmarkausstrichs, mikroskopisch
570
64,98
3682
Eisenfärbung eines Blut- oder Knochenmarkausstrichs
120
13,68
3683
Färbung eines Blut- oder Knochenmarkausstrichs (z.B. Nachweis der alkalischen Leukozytenphosphatase, Leukozytenesterase, Leukozytenperoxidase oder PAS), je Färbung
250
28,50
3686
Eosinophile, segmentkernige Granulozyten (absolute Eosinophilenzahl), mikroskopisch
70
7,98
3688
Osmotische Resistenz der Erythrozyten
90
10,26
3689
Fetales Hämoglobin (HbF), mikroskopisch
160
18,24
3690
Freies Hämoglobin, spektralphotometrisch
180
20,52
3691
Hämoglobinelektrophorese
570
64,98
3692
Methämoglobin und/oder Carboxyhämoglobin und/oder Sauerstoffsättigung, cooxymetrisch
60
6,84
3693
Granulozytenfunktionstest (Adhäsivität, Chemotaxis (bis zu drei Stimulatoren), Sauerstoffaufnahme (bis zu drei Stimulatoren), Lumineszenz (O2 -Radikale), Degranulierung), je Funktionstest
570
64,98
3694
Lymphozytentransformationstest
570
64,98
3695
Phagozytäre Funktion neutrophiler Granulozyten (Nitrotetrazolblautest, NBT-Test)
120
13,68
3696
Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit bis zu drei verschiedenen, primären Antiseren (Einfachoder Mehrfachmarkierung), Durchflußzytometrie, je Antiserum
570
64,98
3697
Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren Antiseren (Einfach- oder Mehrfachmarkierung), Durchflußzytometrie, je Antiserum
250
28,50
*
* *
3698
Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit dem ersten, primären Antiserum, Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden
450
51,30
3699
Phänotypisierung von Zellen oder Rezeptornachweis auf Zellen mit weiteren Antiseren, Immunfluoreszenz oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Antiserum
360
41,04
*
* *
3700
Tumorstammzellenassay - gegebenenfalls auch von Zellanteilen - zur Prüfung der Zytostatikasensibilität
2000
228,--
* *
3710
Blutgasanalyse (pH und/oder PCO2 und/oder PO2 und/oder Hb)
90
10,26
3711
Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS, BSG) .
40
4,56
3712
Viskosität (z.B. Blut, Serum, Plasma), viskosimetrisch
250
28,50
3714
Wasserstoffionenkonzentration (pH), potentiometrisch, jedoch nicht aus Blut oder Urin
40
4,56
3715
Bikarbonat
60
6,84
3716
Osmolalität
50
5,70
* *
3721
Glykierte Proteine
250
28,50
3722
Fructosamin, photometrisch
70
7,98
3723
Fruktose, photometrisch
200
22,80
3724
D-Xylose, photometrisch
200
22,80
3725
Apolipoprotein (A1, A2, B), Ligandenassaygegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Bestimmung
200
22,80
3726
Fettsäuren, Gaschromatographie
410
46,74
3727
Fraktionierung der Lipoproteine, Ultrazentrifugation
680
77,52
3728
Lipidelektrophorese, qualitativ
180
20,52
3729
Lipidelektrophorese, quantitativ
300
34,20
3730
Lipoprotein (a) (Lp(a)), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Elektroimmundiffusion
300
34,20
* *
Allgemeine Bestimmung Für die mit H4 gekennzeichnete Untersuchung ist der Höchstwert nach Nummer 3633.H zu beachten.
3735
Albumin, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
150
17,10
3736
Albumin mit vorgefertigten Reagenzträgern, zur Diagnose einer Mikroalbuminurie
120
13,68
3737
Aminosäuren, Hochdruckflüssigkeitschromatographie
570
64,98
3738
Aminosäuren, qualitativ, Dünnschichtchromatographie
250
28,50
3739
Alpha(tief)1 -Antitrypsin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
180
20,52
3740
Coeruloplasmin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
180
20,52
3741
C-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
200
22,80
3742
Ferritin, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
250
28,50
3743
Alpha-Fetoprotein (AFP), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
250
28,50
3744
Fibronectin, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
3745
Beta(tief)2-Glykoprotein II (C(tief)3-Proaktivator), Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
180
20,52
3746
Hämopexin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
180
20,52
3747
Haptoglobin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
180
20,52
3748
Immunelektrophorese, bis zu sieben Ansätze, je Ansatz
200
22,80
3749
Immunfixation, bis zu fünf Antiseren, je Antiserum
200
22,80
3750
Isoelektrische Fokussierung (z.B. Oligoklonale Banden)
570
64,98
3751
Kryoglobuline, qualitativ, visuell
40
4,56
3752
Kryoglobuline (Bestimmung von je zweimal IgA, IgG und IgM), Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Globulinbestimmung
120
13,68
3753
Alpha(tief)2 -Makroglobulin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
180
20,52
3754
Mikroglobuline (Alpha(tief)1, Beta(tief)2), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden, je Mikroglobulinbestimmung
200
22,80
3755
Myoglobin, Agglutination, qualitativ
60
6,84
3756
Myoglobin, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
200
22,80
3758
Phenylalanin (Guthrie-Test), Bakterienwachstumstest
60
6,84
3759
Präalbumin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
180
20,52
3760
Protein im Urin, photometrisch
70
7,98
3761
Proteinelektrophorese im Urin
250
28,50
3762
Schwefelhaltige Aminosäuren (Cystin, Cystein, Homocystin), Farbreaktion und visuell, qualitativ, je Aminosäurenbestimmung
40
4,56
3763
SDS-Elektrophorese mit anschließender Immunreaktion (z.B. Westernblot)
570
64,98
3764
SDS-Polyacrylamidgel-Elektrophorese
250
28,50
3765
Sexualhormonbindendes Globulin (SHBG), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
3766.H4
Thyroxin-bindendes Globulin (TBG), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
250
28,50
3767
Tumornekrosefaktor (TNF), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
3768
Isolierung von Immunglobulin M mit chromatographischen Untersuchungsverfahren
360
41,04
* *
3774
Ammoniak (NH4)
220
25,08
3775
Bilirubin im Fruchtwasser (E450), spektralphotometrisch
180
20,52
3776
Citrat, photometrisch
300
34,20
3777
Gallensäuren, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
290
33,06
3778
Glutamatdehydrogenase (GLDH), manuell, photometrisch
120
13,68
3779
Homogentisinsäure, Farbreaktion und visuell, qualitativ
40
4,56
3780
Kreatin
120
13,68
3781
Laktat, photometrisch
220
25,08
3782
Lecithin/Sphingomyelin-Quotient (L/S-Quotient)
200
22,80
3783
Organisches Säureprofil, Gaschromatographie oder Gaschromatographie- Massenspektromie
570
64,98
3784
Isoenzyme (z.B. Alkalische Phosphatase, Alpha-Amylase), chemische oder thermische Hemmung oder Fällung, je Ansatz
150
17,10
3785
Isoenzyme (z.B. Alkalische Phosphatase, Alpha-Amylase, Creatinkinase, LDH), Elektrophorese oder Immunpräzipitation, je Ansatz
300
34,20
3786
Angiotensin I Converting Enzyme (Angiotensin I-Convertase, ACE)
220
25,08
3787
Chymotrypsin (Stuhl)
120
13,68
3788
Creatinkinase-MB-Konzentration (CK-MB), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
200
22,80
3789
Enzyme der Hämsynthese (Delta-Aminolaevulinsäure-Dehydratase, Uroporphyrinsynthase und ähnliche), je Enzym
120
13,68
3790
Erythrozytenenzyme (Glukose-6-Phosphat-Dehydrogenase, Pyruvatkinase und ähnliche), je Enzym
120
13,68
3791
Granulozyten-Elastase, Ligandenassayeinschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
290
33,06
3792
Granulozyten-Elastase, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
180
20,52
3793
Lysozym
120
13,68
3794
Prostataspezifische saure Phosphatase (PAP), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
200
22,80
3795
Tartrathemmbare saure Phosphatase (PSP)
110
12,54
3796
Trypsin, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
200
22,80
* *
Allgemeine Bestimmungen Die Berechnung einer Gebühr für die qualitative Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) neben einer Gebühr für die quantitative Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder eine ähnliche Untersuchungsmethode ist nicht zulässig. Für die mit H2 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3630.H zu beachten.
Untersuchung auf Antikörper mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
290
33,06
* *
*
* *
3805.H2
Basalmembran (GBM)
* *
3806.H2
Centromerregion
* *
3807.H2
Endomysium
* *
3808.H2
Extrahierbare, nukleäre Antigene (ENA)
* *
3809.H2
Glatte Muskulatur (SMA)
* *
3811.H2
Haut (AHA, BMA und ICS)
* *
3812.H2
Herzmuskulatur (HMA)
* *
3813.H2
Kerne (ANA)
* *
3814.H2
Kollagen
* *
3815.H2
Langerhans-Inseln (ICA)
* *
3816.H2
Mikrosomen (Thyroperoxidase)
* *
3817.H2
Mikrosomen (Leber, Niere)
* *
3818.H2
Mitochondrien (AMA)
* *
3819.H2
nDNA
* *
3820.H2
Nebenniere
* *
3821.H2
Parietalzellen (PCA)
* *
3822.H2
Skelettmuskulatur (SkMA)
* *
3823.H2
Speichelgangepithel
* *
3824.H2
Spermien
* *
3825.H2
Thyreoglobulin
* *
3826.H2
zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA)
* *
3827.H2
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Untersuchung auf Antikörper mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
510
58,14
* *
*
* *
3832
Basalmembran (GBM)
* *
3833
Centromerregion
* *
3834
Endomysium
* *
3835
Extrahierbare, nukleare Antigene (ENA)
* *
3836
Glatte Muskulatur (SMA)
* *
3838
Haut (AHA, BMA und ICS)
* *
3839
Herzmuskulatur (HMA)
* *
3840
Kerne (ANA)
* *
3841
Kollagen
* *
3842
Langerhans-Inseln (ICA)
* *
3843
Mikrosomen (Thyroperoxidase)
* *
3844
Mikrosomen (Leber, Niere)
* *
3845
Mitochondrien (AMA)
* *
3846
nDNA
* *
3847
Parietalzellen (PCA)
* *
3848
Skelettmuskulatur (SkMA)
* *
3849
Speichelgangepithel
* *
3850
Spermien
* *
3852
Thyreoglobulin
* *
3853
zytoplasmatische Antigene in neutrophilen Granulozyten (P-ANCA, C-ANCA)
* *
3854
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Untersuchung auf Subformen antinukleärer und zytoplasmatischer Antikörper mittels Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immunoblot oder Überwanderungselektrophorese
300
34,20
* *
*
* *
3857
DNS
* *
3858
Histone
* *
3859
Ribonukleoprotein (RNP)
* *
3860
SM-Antigen
* *
3861
SS-A-Antigen
* *
3862
SS-B-Antigen
* *
3863
Scl-70-Antigen
* *
3864
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Untersuchung auf Antikörper mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
* *
*
* *
3868
Azetylcholinrezeptoren
* *
3869
Cardiolipin (IgG- oder IgM-Fraktion), je Fraktion
* *
3870
Interferon alpha
* *
3871
Mikrosomen (Thyroperoxydase)
* *
3872
Mitochondriale Subformen (AMA-Subformen)
* *
3873
Myeloperoxydase (P-ANCA)
* *
3874
Proteinase 3 (C-ANCA)
* *
3875
Spermien
* *
3876
Thyreoglobulin
* *
3877
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
3879
Untersuchung auf Antikörper gegen TSH-Rezeptor (TRAK) mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
550
62,70
3881
Zirkulierende Immunkomplexe, Ligandenassayeinschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
290
33,06
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutination
90
10,26
* *
*
* *
3884
Fc von IgM (Rheumafaktor)
* *
3885
Thyreoglobulin (Boydentest)
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immundiffusion oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
180
20,52
* *
*
* *
3886
Fc von IgM (Rheumafaktor)
* *
3889
Mixed-Antiglobulin-Reaction (MAR-Test) zum Nachweis von Spermien- Antikörpern
200
22,80
* *
Allgemeine Bestimmung Neben den Leistungen nach den Nummer 3892, 3893 nd/oder 3894 sind die Leistungen nach den ummern 3572, 3890 und/oder 3891 nicht errechnungsfähig.
3890
Allergenspezifisches Immunglobulin (z.B. IgE), Mischallergentest (z.B. RAST), im Einzelansatz, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, qualitativ, bis zu vier Mischallergenen, je Mischallergen
250
28,50
3891
Allergenspezifisches Immunglobulin (z.B. IgE), Einzelallergentest (z.B. RAST), im Einzelansatz, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, bis zu zehn Einzelallergenen, je Allergen
250
28,50
3892
Bestimmung von allergenspezifischem Immunglobulin (z.B. IgE), Einzel- oder Mischallergentest mit mindestens vier deklarierten Allergenen oder Mischallergenen auf einem Träger, je Träger
200
22,80
3893
Bestimmung von allergenspezifischem Immunglobulin (z.B. IgE), Einzelallergentest mit mindestens neun deklarierten Allergenen auf einem Träger und Differenzierung nach Einzelallergenen - gegebenenfalls einschließlich semiquantitativer Bestimmung des Gesamt- IgE -, insgesamt
500
57,--
3894
Bestimmung von allergenspezifischem Immunglobulin (z.B. IgE), Einzelallergentest mit mindestens zwanzig deklarierten Allergenen auf einem Träger und Differenzierung nach Einzelallergenen - gegebenenfalls einschließlich semiquantitativer Bestimmung des Gesamt- IgE -, insgesamt
900
102,60
3895
Heterophile Antikörper (IgG- oder IgM-Fraktion), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Fraktion
1100
125,40
3896
Untersuchung auf Antikörper gegen Gliadin mittels qualitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
290
33,06
3897
Untersuchung auf Antikörper gegen Gliadin mittels quantitativer Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
510
58,14
3898
Antikörper gegen Insulin, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
* *
Allgemeine Bestimmung Für die mit H3 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3631.H zu beachten.
3900.H3
Ca 125, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
300
34,20
3901.H3
Ca 15-3, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
3902.H3
Ca 19-9, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
300
34,20
3903.H3
Ca 50, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
3904.H3
Ca 72-4, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
3905.H3
Carcinoembryonales Antigen (CEA), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
250
28,50
3906.H3
Cyfra 21-1, Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
3907.H3
Neuronenspezifische Enolase (NSE), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
3908.H3
Prostataspezifisches Antigen (PSA), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
300
34,20
3909.H3
Squamous cell carcinoma-Antigen (SCC), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
3910.H3
Thymidinkinase, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
3911.H3
Tissue-polypeptide-Antigen (TPA), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
* *
3920
Isolierung von humanen Nukleinsäuren aus Untersuchungsmaterial
900
102,60
3921
Verdau (Spaltung) isolierter humaner Nukleinsäuren mit Restriktionsenzymen, je Enzym
150
17,10
3922
Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR)
500
57,--
3923
Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit geschachtelter Polymerasekettenreaktion (nested PCR)
1000
114,--
3924
Identifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nichtradioaktiv markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde
300
34,20
3925
Trennung von humanen Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden und anschließendem Transfer auf Trägermaterialien (z.B. Dot-Blot, Slot-Blot)
600
68,40
3926
Identifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch Sequenzermittlung
2000
228,--
* *
3930
Antithrombin III, chromogenes Substrat
110
12,54
3931
Antithrombin III, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
180
20,52
3932
Blutungszeit
60
6,84
3933
Fibrinogen nach Clauss, koagulometrisch
100
11,40
3934
Fibrinogen, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
180
20,52
3935
Fibrinogenspaltprodukte, qualitativ
120
13,68
3936
Fibrinogenspaltprodukte, quantitativ
250
28,50
3937
Fibrinspaltprodukte, quervernetzt (Dimertest), qualitativ
180
20,52
3938
Fibrinspaltprodukte, quervernetzt (Dimertest), quantitativ
360
41,04
3939
Gerinnungsfaktor (II, V, VIII, IX, X), je Faktor
460
52,44
3940
Gerinnungsfaktor (VII, XI, XII), je Faktor
720
82,08
3941
Gerinnungsfaktor VIII Ag, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
250
28,50
3942
Gerinnungsfaktor XIII, Untersuchung mittels Monochloressigsäure oder ähnliche Untersuchungsmethoden
180
20,52
3943
Gerinnungsfaktor XIII, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
250
28,50
3944
Gewebsplasminogenaktivator (t-PA), chromogenes Substrat
300
34,20
3945
Heparin, chromogenes Substrat
140
15,96
3946
Partielle Thromboplastinzeit (PTT, aPTT), Doppelbestimmung
70
7,98
3947
Plasmatauschversuch
460
52,44
3948
Plasminogen, chromogenes Substrat
140
15,96
3949
Plasminogenaktivatorinhibitor (PAI), chromogenes Substrat
410
46,74
3950
Plättchenfaktor (3, 4), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Faktor
480
54,72
3951
Protein C-Aktivität
450
51,30
3952
Protein C-Konzentration, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
3953
Protein S-Aktivität
450
51,30
3954
Protein S-Konzentration, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
450
51,30
3955
Reptilasezeit
100
11,40
3956
Ristocetin-Cofaktor (F VIII Rcof), Agglutination
200
22,80
3957
Thrombelastogramm oder Resonanzthrombogramm
180
20,52
3958
Thrombin-Antithrombin-Komplex (TAT-Komplex), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
480
54,72
3959
Thrombinkoagulasezeit
100
11,40
3960
Thromboplastinzeit (Prothrombinzeit, TPZ, Quickwert), Doppelbestimmung
70
7,98
3961
Thrombozytenaggregationstest mit mindestens drei Stimulatoren
900
102,60
3962
Thrombozytenausbreitung, mikroskopisch
60
6,84
3963
Von Willebrand-Faktor (vWF), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
480
54,72
3964
C1-Esteraseinhibitor-Aktivität, chromogenes Substrat
360
41,04
3965
C1-Esteraseinhibitor-Konzentration, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
260
29,64
3966
Gesamtkomplement AH 50
600
68,40
3967
Gesamtkomplement CH 50
500
57,--
Untersuchungen von Einzelfaktoren des Komplementsystems
250
28,50
* *
3968
Komplementfaktor C3-Aktivität, Lysis
* *
3969
Komplementfaktor C3, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
* *
3970
Komplementfaktor C4-Aktivität, Lysis
* *
3971
Komplementfaktor C4, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
* *
* *
3980
ABO-Merkmale
100
11,40
3981
ABO-Merkmale und Isoagglutinine
180
20,52
3982
ABO-Merkmale, Isoagglutinine und Rhesusfaktor D (D und CDE)
300
34,20
3983
ABO-Merkmale, Isoagglutinine und Rhesusformel (C, c, D, E und e)
500
57,--
* *
* *
3984
im NaCl- oder Albumin-Milieu (z.B. P, Lewis, MNS), je Merkmal
120
13,68
3985
im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest) (z.B. C(hoch)w , Kell, D(hoch)u, Duffy), je Merkmal
200
22,80
3986
im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest) (z.B. Kidd, Lutheran), je Merkmal
360
41,04
*
* *
3987
Antikörpersuchtest (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit zwei verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Anti- Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest)
140
15,96
3988
Antikörpersuchtest (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit drei und mehr verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest)
200
22,80
3989
Antikörperdifferenzierung (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit mindestens acht, jedoch nicht mehr als zwölf verschiedenen Test- Erythrozyten-Präparationen im indirekten Anti-Humanglobulin-Test (indirekter Coombstest) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 3987 oder 3988, je Test-Erythrozyten-Präparation
60
6,84
3990
Antikörpersuchtest (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit zwei verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im NaCl- oder Enzymmilieu
70
7,98
3991
Antikörpersuchtest (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit drei und mehr verschiedenen Test-Erythrozyten-Präparationen im NaCl- oder Enzymmilieu
100
11,40
3992
Antikörperdifferenzierung (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) mit mindestens acht, jedoch höchstens zwölf verschiedenen Test- Erythrozyten-Präparationen im NaCl- oder Enzymmilieu im Anschluß an die Leistung nach Nummer 3990 oder 3991, je Test-Erythrozyten- Präparation
30
3,42
3993
Bestimmung des Antikörpertiters bei positivem Ausfall eines Antikörpersuchtests (Antikörper gegen Erythrozytenantigene) im Anschluß an eine der Leistungen nach Nummer 3989 oder 3992
400
45,60
3994
Quantitative Bestimmung (Titration) von Antikörpern gegen Erythrozytenantigene (z.B. Kälteagglutinine, Hämolysine) mittels Agglutination, Präzipitation oder Lyse (mit jeweils mindestens vier Titerstufen)
140
15,96
3995
Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
350
39,90
3996
Quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (mehr als zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
600
68,40
3997
Direkter Anti-Humanglobulin-Test (direkter Coombstest), mit mindestens zwei Antiseren
120
13,68
3998
Anti-Humanglobulin-Test zur Ermittlung der Antikörperklasse mit monovalenten Antiseren im Anschluß an die Leistung nach Nummer 3989 oder 3997, je Antiserum
90
10,26
3999
Antikörper-Elution, Antikörper-Absorption, Untersuchung auf biphasische Kältehämolysine, Säure-Serum-Test oder ähnlich aufwendige Untersuchungen, je Untersuchung
360
41,04
*
* *
4000
Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) im NaCl-Milieu und im Anti-Humanglobulintest
200
22,80
4001
Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) im NaCl-Milieu und im Anti-Humanglobulintest sowie laborinterne Identitätssicherung im ABO- System
300
34,20
*
* *
4002
Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) im NaCl- oder Enzym- Milieu als Kälteansatz unter Einschluß einer Eigenkontrolle
100
11,40
4003
Dichtegradientenisolierung von Zellen, Organellen oder Proteinen, je Isolierung
400
45,60
4004
Nachweis eines HLA-Antigens der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest nach Isolierung der Zellen
750
85,50
4005
Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4004
3000
342,--
4006
Gesamttypisierung der HLA-Antigene der Klasse I mittels Lymphozytotoxizitätstest mit mindestens 60 Antiseren nach Isolierung der Zellen, je Antiserum
30
3,42
4007
Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4006
3600
410,40
4008
Gesamttypisierung der HLA-Antigene der Klasse II mittels molekularbiologischer Methoden (bis zu 15 Sonden), insgesamt
2500
285,--
4009
Subtypisierung der HLA-Antigene der Klasse II mittels molekularbiologischer Methoden (bis zu 40 Sonden), insgesamt
2700
307,80
4010
HLA-Isoantikörpernachweis
800
91,20
4011
Spezifizierung der HLA-Isoantikörper, insgesamt
1600
182,40
4012
Serologische Verträglichkeitsprobe im Gewebe-HLA-System nach Isolierung von Zellen und Organellen
750
85,50
4013
Lymphozytenmischkultur (MLC) bei Empfänger und Spender - einschließlich Kontrollen -
4600
524,40
4014
Lymphozytenmischkultur (MLC) für jede weitere getestete Person
2300
262,20
* *
Allgemeine Bestimmung Für die mit H4 gekennzeichneten Untersuchungen ist der Höchstwert nach Nummer 3633.H zu beachten.
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
250
28,50
* *
4020
Cortisol
* *
4021
Follitropin (FSH, follikelstimulierendes Hormon)
* *
4022.H4
Freies Trijodthyronin (fT3)
* *
4023.H4
Freies Thyroxin (fT4)
* *
4024
Humanes Choriongonadotropin (HCG)
* *
4025
Insulin
* *
4026
Luteotropin (LH, luteinisierendes Hormon)
* *
4027
Östriol
* *
4028
Plazentalaktogen (HPL)
* *
4029.H4
T3-Uptake-Test (TBI, TBK)
* *
4030
Thyreoidea stimulierendes Hormon (TSH)
* *
4031.H4
Thyroxin
* *
4032.H4
Trijodthyronin
* *
4033
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
350
39,90
* *
4035
17-Alpha-Hydroxyprogesteron
* *
4036
Androstendion
* *
4037
Dehydroepiandrosteron (DHEA)
* *
4038
Dehydroepiandrosteronsulfat (DHEAS)
* *
4039
Östradiol
* *
4040
Progesteron
* *
4041
Prolaktin
* *
4042
Testosteron
* *
4043
Wachstumshormon (HGH)
* *
4044
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
480
54,72
* *
4045
Aldosteron
* *
4046
C-Peptid
* *
4047
Calcitonin
* *
4048
cAMP
* *
4049
Corticotropin (ACTH)
* *
4050
Erythropoetin
* *
4051
Gastrin
* *
4052
Glukagon
* *
4053
Humanes Choriongonadotropin (HCG), zum Ausschluß einer Extrauteringravidität
* *
4054
Osteocalcin
* *
4055
Oxytocin
* *
4056
Parathormon
* *
4057
Reninaktivität (PRA), kinetische Bestimmung mit mindestens drei Meßpunkten
* *
4058
Reninkonzentration
* *
4060
Somatomedin
* *
4061
Vasopressin (Adiuretin, ADH)
* *
4062
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Hormonbestimmung mittels Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
750
85,50
* *
4064
Gastric inhibitory Polypeptid (GIP)
* *
4065
Gonadotropin-releasing-Hormon (GnRH)
* *
4066
Pankreatisches Polypeptid (PP)
* *
4067
Parathyroid hormone related peptide
* *
4068
Vasoaktives intestinales Polypeptid (VIP)
* *
4069
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
4070
Thyreoglobulin, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve sowie Kontrollansatz für Anti-Thyreoglobulin- Antikörper -
900
102,60
Hormonbestimmung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, Gaschromatographie oder Säulenchromatographie und Photometrie
570
64,98
* *
4071
5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES)
* *
4072
Adrenalin und/oder Noradrenalin und/oder Dopamin im Plasma oder Urin
* *
4073
Homovanillinsäure im Urin (HVA)
* *
4074
Metanephrine
* *
4075
Serotonin
* *
4076
Steroidprofil
* *
4077
Vanillinmandelsäure (VMA)
* *
4078
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
4079
Zuschlag zu den leistungen nach den Nummern 4071 bis 4078 bei Anwendung der Gaschromatographie-Massenspektrometrie
350
39,90
4080
5-Hydroxyindolessigsäure (5-HIES), Farbreaktion und visuell, qualitativ
120
13,68
4081
Humanes Choriongonadotropin im Urin, Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 500 U/l)
120
13,68
4082
Humanes Choriongonadotropin im Urin (HCG), Schwangerschaftstest (Nachweisgrenze des Tests kleiner als 50 U/l), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
140
15,96
4083
Luteotropin (LH) im Urin, Agglutination, im Rahmen einer In-vitro- Fertilisation, je Bestimmung
570
64,98
4084
Gesamt-Östrogene im Urin, photometrisch
570
64,98
4085
Vanillinmandelsäure im Urin (VMA), Dünnschichtchromatographie, semiquantitativ
250
28,50
4086
Östrogenrezeptoren - einschließlich Aufbereitung -
1200
136,80
4087
Progesteronrezeptoren - einschließlich Aufbereitung -
1200
136,80
4088
Andere Hormonrezeptoren (z.B. Androgenrezeptoren) - einschließlich Aufbereitung -
1200
136,80
4089
Tumornekrosefaktorrezeptor (p55), Ligandenassayeinschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve - .
450
51,30
* *
Allgemeine Bestimmungen Wird eine vom jeweils genannten Leistungsumfang abweichende geringere Anzahl von Bestimmungen durchgeführt, so ist nur die Zahl der tatsächlich durchgeführten Einzelleistungen berechnungsfähig. Sind aus medizinischen Gründen über den jeweils genannten Leistungsumfang hinaus weitere Bestimmungen einzelner Meßgrößen erforderlich, so können diese mit entsprechender Begründung als Einzelleistungen gesondert berechnet werden.
4090
ACTH-Infusionstest (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)
500
57,--
4091
ACTH-Kurztest (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)
500
57,--
4092
Clonidintest (Zweimalige Bestimmung von Adrenalin/Noradrenalin im Plasma)
1140
129,96
4093
Cortisoltagesprofil (Viermalige Bestimmung von Cortisol)
1000
114,--
4094
CRF-Test (Dreimalige Bestimmung von Corticotropin und Cortisol)
2190
249,66
4095
D-Xylosetest (Einmalige Bestimmung von Xylose)
200
22,80
4096
Desferioxamintest (Einmalige Bestimmung von Eisen im Urin)
120
13,68
4097
Dexamethasonhemmtest, Kurztest (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)
500
57,--
4098
Dexamethasonhemmtest, Verabreichung von jeweils 3 mg Dexamethason an drei aufeinander folgenden Tagen (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)
500
57,--
4099
Dexamethasonhemmtest, Verabreichung von jeweils 9 mg Dexamethason an drei aufeinander folgenden Tagen (Zweimalige Bestimmung von Cortisol)
500
57,--
4100
Fraktionierte Magensekretionsanalyse mit Pentagastrinstimulation (Viermalige Titration von HCl)
280
31,92
4101
Glukosesuppressionstest (Sechsmalige Bestimmung von Glukose, Wachstumshormon und Insulin)
3840
437,76
4102
GHRH-Test (Sechsmalige Bestimmung von Wachstumshormon)
2100
239,40
4103
HCG-Test (Zweimalige Bestimmung von Testosteron)
700
79,80
4104
Hungerversuch (Zweimalige Bestimmung von C-Peptid)
960
109,44
4105
Hungerversuch (Zweimalige Bestimmung von Insulin)
500
57,--
4106
Insulinhypoglykämietest (Sechsmalige Bestimmung von Glukose, Wachstumshormon und Cortisol)
3840
437,76
4107
Laktat-Ischämietest (Fünfmalige Bestimmung von Laktat)
900
102,60
4108
Laktose-Toleranztest (Fünfmalige Bestimmung von Glukose)
200
22,80
4109
LH-RH-Test (Zweimalige Bestimmung von LH und FSH)
1000
114,--
4110
MEGX-Test (Monoethylglycinxylidid) (Zweimalige Bestimmung von MEGX)
500
57,--
4111
Metoclopramidtest (Zweimalige Bestimmung von Prolaktin)
700
79,80
4112
Pentagastrintest (Sechsmalige Bestimmung von Calcitonin)
2880
328,32
4113
Renin-Aldosteron-Stimulationstest (Zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron)
1920
218,88
4114
Renin-Aldosteron-Suppressionstest (Zweimalige Bestimmung von Renin und Aldosteron)
1920
218,88
4115
Seitengetrennte Reninbestimmung (Viermalige Bestimmung von Renin)
1920
218,88
4116
Sekretin-Pankreozymin-Evokationstest (Dreimalige Bestimmung von Amylase, Lipase, Trypsin und Bikarbonat)
1080
123,12
4117
TRH-Test (Zweimalige Bestimmung von TSH)
500
57,--
4118
Vitamin A-Resorptionstest (Zweimalige Bestimmung von Vitamin A)
720
82,08
* *
4120
Delta-Aminolaevulinsäure (Delta-ALS, Delta-ALA), photometrisch und säulenchromatographisch
570
64,98
4121
Gesamt-Porphyrine, photometrisch
250
28,50
4122
Gesamt-Porphyrine, qualitativ
120
13,68
4123
Porphobilinogen (PBG, Hösch-Test, Schwarz-Watson-Test) mit Rückextraktion, Farbreaktion und visuell, qualitativ
60
6,84
4124
Porphobilinogen (PBG), photometrisch und säulenchromatographisch
570
64,98
4125
Porphyrinprofil (Urin, Stuhl, Erythrozyten), Hochdruckflüssigkeitschromatographie, je Material
570
64,98
4126
Porphyrinprofil (Urin, Stuhl, Erythrozyten), Dünnschichtchromatographie, je Material
460
52,44
* *
4130
Eisen im Urin, Atomabsorption
120
13,68
4131
Kupfer im Serum oder Plasma
40
4,56
4132
Kupfer im Urin, Atomabsorption
410
46,74
4133
Mangan, Atomabsorption, flammenlos
410
46,74
4134
Selen, Atomabsorption, flammenlos
410
46,74
4135
Zink, Atomabsorption
90
10,26
4138
25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D,D(tief)2), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
480
54,72
4139
1,25-Dihydroxy-Vitamin D (1,25-(OH)(tief)2D(tief)3, Calcitriol), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
750
85,50
4140
Folsäure und/oder Vitamin B12, Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
250
28,50
Untersuchung von Vitaminen mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie
360
41,04
* *
4141
Vitamin A
* *
4142
Vitamin E
* *
Untersuchung von Vitaminen mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie
570
64,98
* *
4144
25-Hydroxy-Vitamin D (25-OH-D, D(tief)2)
* *
4145
Vitamin B1
* *
4146
Vitamin B6
* *
4147
Vitamin K
* *
* *
Untersuchung mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
250
28,50
* *
4150
Amikacin
* *
4151
Amphetamin
* *
4152
Azetaminophen
* *
4153
Barbiturate
* *
4154
Benzodiazepine
* *
4155
Cannabinoide
* *
4156
Carbamazepin
* *
4157
Chinidin
* *
4158
Cocainmetabolite
* *
4160
Desipramin
* *
4161
Digitoxin
* *
4162
Digoxin
* *
4163
Disopyramid
* *
4164
Ethosuximid
* *
4165
Flecainid
* *
4166
Gentamicin
* *
4167
Lidocain
* *
4168
Methadon
* *
4169
Methotrexat
* *
4170
N-Azetylprocainamid
* *
4171
Netilmicin
* *
4172
Opiate
* *
4173
Phenobarbital
* *
4174
Phenytoin
* *
4175
Primidon
* *
4176
Propaphenon
* *
4177
Salizylat
* *
4178
Streptomycin
* *
4179
Theophyllin
* *
4180
Tobramicin
* *
4181
Valproinsäure
* *
4182
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
4185
Cyclosporin (mono- oder polyspezifisch), Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
300
34,20
Untersuchung mittels Ligandenassay - einschließlich vorhergehender Säulentrennung, gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
700
79,80
* *
4186
Amitryptilin
* *
4187
Imipramin
* *
4188
Nortriptylin
* *
Untersuchung mittels Atomabsorption, flammenlos
410
46,74
* *
4190
Aluminium
* *
4191
Arsen
* *
4192
Blei
* *
4193
Cadmium
* *
4194
Chrom
* *
4195
Gold
* *
4196
Quecksilber
* *
4197
Thallium
* *
4198
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Untersuchung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, je Untersuchung
360
41,04
* *
4199
Amiodarone
* *
4200
Antiepileptika (Ethosuximid und/oder Phenobarbital und/oder Phenytoin und/oder Primidon)
* *
4201
Chinidin
* *
4202
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Untersuchung mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie, je Untersuchung
450
51,30
* *
4203
Antibiotika
* *
4204
Antimykotika
* *
Untersuchung mittels Gaschromatographie, je Untersuchung
410
46,74
* *
4206
Valproinsäure
* *
4207
Ethanol
* *
4208
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
4209
Untersuchung mittels Gaschromatographie nach Säulenextraktion und Derivatisierung zum Nachweis von exogenen Giften, je Untersuchung
480
54,72
4210
Untersuchung von exogenen Giften mittels Gaschromatographie- Massenspektrometrie, Bestätigungsanalyse, je Untersuchung
900
102,60
4211
Ethanol, photometrisch
150
17,10
4212
Exogene Gifte, dünnschichtchromatographisches Screening, qualitativ oder semiquantitativ
250
28,50
4213
Identifikation von exogenen Giften mittels aufwendiger Dünnschichtchromatographie mit standardkorrigierten Rf-Werten, je Untersuchung
360
41,04
4114
Lithium
60
6,84
* *
Allgemeine Bestimmung Die Berechnung einer Gebühr für eine qualitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) neben einer Gebühr für eine quantitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder einer ähnlichen Untersuchungsmethode ist nicht zulässig.
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)
90
10,26
* *
*
* *
4220
Borrelia burgdorferi
* *
4221
Brucellen
* *
4222
Campylobacter
* *
4223
Francisellen
* *
4224
Legionella pneumophila bis zu fünf Typen, je Typ
* *
4225
Leptospiren
* *
4226
Listerien, je Typ
* *
4227
Rickettsien (Weil-Felix-Reaktion)
* *
4228
Salmonellen-H-Antigene
* *
4229
Salmonellen-O-Antigene
* *
4230
Staphylolysin
* *
4231
Streptolysin
* *
4232
Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest, VDRL-Test)
* *
4233
Yersinien bis zu zwei Typen, je Typ
* *
4234
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)
230
26,22
* *
*
* *
4235
Agglutinierende Antikörper (WIDAL-Reaktion)
* *
4236
Borrelia burgdorferi
* *
4237
Brucellen
* *
4238
Campylobacter
* *
4239
Francisellen
* *
4240
Legionellen bis zu zwei Typen, je Typ
* *
4241
Leptospiren
* *
4242
Listerien, je Typ
* *
4243
Rickettsien
* *
4244
Salmonellen-H-Antigene, bis zu zwei Antigenen, je Antigen
* *
4245
Salmonellen-O-Antigene, bis zu vier Antigenen, je Antigen
* *
4246
Staphylolysin
* *
4247
Streptolysin
* *
4248
Treponema pallidum (TPHA, Cardiolipinmikroflockungstest, VDRL-Test)
* *
4249
Yersinien, bis zu zwei Typen, je Typ
* *
4250
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
290
33,06
* *
*
* *
4251
Bordetella pertussis
* *
4252
Borrelia burgdorferi
* *
4253
Chlamydia trachomatis
* *
4254
Coxiella burneti
* *
4255
Legionella pneumophila
* *
4256
Leptospiren (IgA, IgG oder IgM)
* *
4257
Mycoplasma pneumoniae
* *
4258
Rickettsien
* *
4259
Treponema pallidum (IgG und IgM) (FTA-ABS-Test)
* *
4260
Treponema pallidum (IgM) (IgM-FTA-ABS-Test)
* *
4261
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
510
58,14
* *
*
* *
4263
Bordetella pertussis
* *
4264
Borrelia burgdorferi
* *
4265
Chlamydia trachomatis
* *
4266
Coxiella burneti
* *
4267
Legionella pneumophila
* *
4268
Mycoplasma pneumoniae
* *
4269
Rickettsien
* *
4270
Treponema pallidum (IgG und IgM) (FTA-ABS-Test)
* *
4271
Treponema pallidum (IgM) (IgM-FTA-ABS-Test)
* *
4272
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
800
91,20
* *
*
* *
4273
Treponema pallidum (IgM) (19S-IgM-FTA-ABS-Test)
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion (KBR)
250
28,50
* *
*
* *
4275
Campylobacter
* *
4276
Chlamydia psittaci (Ornithosegruppe)
* *
4277
Chlamydia trachomatis
* *
4278
Coxiella burneti
* *
4279
Gonokokken
* *
4280
Leptospiren
* *
4281
Listerien
* *
4282
Mycoplasma pneumoniae
* *
4283
Treponema pallidum (Cardiolipinreaktion)
* *
4284
Yersinien
* *
4285
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
350
39,90
* *
*
* *
4286
Borrelia burgdorferi
* *
4287
Campylobacter
* *
4288
Coxiella burneti
* *
4289
Leptospiren (IgA, IgG oder IgM)
* *
4290
Mycoplasma pneumoniae
* *
4291
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
* *
* *
4293
Streptolysin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
180
20,52
4294
Streptolysin, Hämolysehemmung
230
26,22
4295
Streptokokken-Desoxyribonuklease (Antistreptodornase, ADNAse B), Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden
180
20,52
4296
Streptokokken-Desoxyribonuklease (Antistreptodornase, ADNAse B), Farbreaktion und visuell
120
13,68
4297
Hyaluronidase, Farbreaktion und visuell, qualitativ
120
13,68
* *
Allgemeine Bestimmung Die Berechnung einer Gebühr für eine qualitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) neben einer Gebühr für eine quantitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder einer ähnlichen Untersuchungsmethode ist nicht zulässig.
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinationsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)
90
10,26
* *
*
* *
4300
Epstein-Barr-Virus, heterophile Antikörper (Paul-Bunnel-Test)
* *
4301
Röteln-Virus
* *
4302
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Agglutinationsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)
240
27,36
* *
*
* *
4305
Epstein-Barr-Virus, heterophile Antikörper (Paul-Bunnel-Test)
* *
4306
Röteln-Virus
* *
4307
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
290
33,06
* *
*
* *
4310
Adenoviren
* *
4311
Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA)
* *
4312
Epstein-Barr-Virus Capsid (IgG)
* *
4313
Epstein-Barr-Virus Capsid (IgM)
* *
4314
Epstein-Barr-Virus Early Antigen diffus
* *
4315
Epstein-Barr-Virus Early Antigen restricted
* *
4316
Epstein-Barr-Virus Nukleäres Antigen (EBNA)
* *
4317
FSME-Virus
* *
4318
Herpes simplex-Virus 1 (IgG)
* *
4319
Herpes simplex-Virus 1 (IgM)
* *
4320
Herpes simplex-Virus 2 (IgG)
* *
4321
Herpes simplex-Virus 2 (IgM)
* *
4322
HIV 1
* *
4323
HIV 2
* *
4324
Influenza A-Virus
* *
4325
Influenza B-Virus
* *
4327
Masern-Virus
* *
4328
Mumps-Virus
* *
4329
Parainfluenza-Virus 1
* *
4330
Parainfluenza-Virus 2
* *
4331
Parainfluenza-Virus 3
* *
4332
Respiratory syncytial virus
* *
4333
Tollwut-Virus
* *
4334
Varizella-Zoster-Virus
* *
4335
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
510
58,14
* *
*
* *
4337
Adenoviren
* *
4338
Epstein-Barr-Virus Capsid (IgA)
* *
4339
Epstein-Barr-Virus Capsid (IgG)
* *
4340
Epstein-Barr-Virus Capsid (IgM)
* *
4341
Epstein-Barr-Virus Early Antigen diffus
* *
4342
Epstein-Barr-Virus Early Antigen restricted
* *
4343
Epstein-Barr-Virus Nukleäres Antigen (EBNA)
* *
4344
FSME-Virus
* *
4345
Herpes simplex-Virus 1 (IgG)
* *
4346
Herpes simplex-Virus 1 (IgM)
* *
4347
Herpes simplex-Virus 2 (IgG)
* *
4348
Herpes simplex-Virus 2 (IgM)
* *
4349
HIV 1
* *
4350
HIV 2
* *
4351
Influenza A-Virus
* *
4352
Influenza B-Virus
* *
4353
Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus
* *
4354
Masern-Virus
* *
4355
Mumps-Virus
* *
4356
Parainfluenza-Virus 1
* *
4357
Parainfluenza-Virus 2
* *
4358
Parainfluenza-Virus 3
* *
4359
Respiratory syncytial virus
* *
4360
Röteln-Virus
* *
4361
Tollwut-Virus
* *
4362
Varizella-Zoster-Virus
* *
4363
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion (KBR)
250
28,50
* *
*
* *
4365
Adenoviren
* *
4366
Coronaviren
* *
4367
Influenza A-Virus
* *
4368
Influenza B-Virus
* *
4369
Influenza C-Virus
* *
4370
Lymphozytäres Choriomeningitis-Virus
* *
4371
Parainfluenza-Virus 1
* *
4371a
Parainfluenza-Virus 2
* *
4372
Parainfluenza-Virus 3
* *
4373
Polyomaviren
* *
4374
Reoviren
* *
4375
Respiratory syncytial virus
* *
4376
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
240
27,36
* *
*
* *
4378
Cytomegalie-Virus (IgG und IgM)
* *
4379
FSME-Virus (IgG und IgM)
* *
4380
HBe-Antigen (IgG und IgM)
* *
4381
HBs-Antigen
* *
4382
Hepatitis A-Virus (IgG und IgM)
* *
4383
Hepatitis A-Virus (IgM)
* *
4384
Herpes simplex-Virus (IgG und IgM)
* *
4385
Masern-Virus (IgG und IgM)
* *
4386
Mumps-Virus (IgG und IgM)
* *
4387
Röteln-Virus (IgG und IgM)
* *
4388
Varizella-Zoster-Virus (IgG und IgM)
* *
4389
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
300
34,20
* *
*
* *
4390
Cytomegalie-Virus (IgM)
* *
4391
Epstein-Barr-Virus (IgG und IgM)
* *
4392
FSME-Virus (IgM)
* *
4393
HBc-Antigen (IgG und IgM)
* *
4394
Herpes simplex-Virus (IgM)
* *
4395
HIV
* *
4396
Masern-Virus (IgM)
* *
4397
Mumps-Virus (IgM)
* *
4398
Röteln-Virus (IgM)
* *
4399
Varizella-Zoster-Virus (IgM)
* *
4400
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
350
39,90
* *
*
* *
4402
HBc-Antigen (IgM)
* *
4403
HBe-Antigen (IgM)
* *
4404
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
* *
* *
*
* *
4405
Delta-Antigen
800
91,20
4406
Hepatitis C-Virus
400
45,60
Bestimmung von Antikörpern mittels anderer Methoden
800
91,20
* *
*
* *
4408
Hepatitis C-Virus, Immunoblot
* *
4409
HIV, Immunoblot
* *
* *
Allgemeine Bestimmung Die Berechnung einer Gebühr für eine qualitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) neben einer Gebühr für eine quantitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder einer ähnlichen Untersuchungsmethode ist nicht zulässig.
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
290
33,06
* *
*
* *
4415
Candida albicans
* *
4416
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
510
58,14
* *
*
* *
4418
Candida albicans
* *
4419
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)
90
10,26
* *
*
* *
4421
Aspergillus
* *
4422
Candida albicans
* *
4423
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)
240
27,36
* *
*
* *
4425
Aspergillus
* *
4426
Candida albicans
* *
4427
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Allgemeine Bestimmung Die Berechnung einer Gebühr für eine qualitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (bis zu zwei Titerstufen) neben einer Gebühr für eine quantitative Untersuchung mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion bzw. Immunfluoreszenzuntersuchung (mehr als zwei Titerstufen) oder einer ähnlichen Untersuchungsmethode ist nicht zulässig.
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)
90
10,26
* *
*
* *
4430
Echinokokken
* *
4431
Schistosomen
* *
4432
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Agglutinations- oder Fällungsreaktion (z.B. Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung, Latex-Agglutination)
240
27,36
* *
*
* *
4435
Echinokokken
* *
4436
Schistosomen
* *
4437
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Qualitativer Nachweis von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
290
33,06
* *
*
* *
4440
Entamoeba histolytica
* *
4441
Leishmanien
* *
4442
Plasmodien
* *
4443
Pneumocystis carinii
* *
4444
Schistosomen
* *
4445
Toxoplasma gondii
* *
4446
Trypanosoma cruzi
* *
4447
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Immunfluoreszenz oder ähnlicher Untersuchungsmethoden
510
58,14
* *
*
* *
4448
Entamoeba histolytica
* *
4449
Leishmanien
* *
4450
Pneumocystis carinii
* *
4451
Plasmodien
* *
4452
Schistosomen
* *
4453
Toxoplasma gondii
* *
4454
Trypanosoma cruzi
* *
4455
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Komplementbindungsreaktion (KBR)
250
28,50
* *
*
* *
4456
Echinokokken
* *
4457
Entamoeba histolytica
* *
4458
Leishmanien
* *
4459
Toxoplasma gondii
* *
4460
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
230
26,22
* *
*
* *
4461
Toxoplasma gondii
* *
4462
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Quantitative Bestimmung von Antikörpern mittels Ligandenassay - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -
350
39,90
* *
*
* *
4465
Entamoeba histolytica
* *
4466
Leishmanien
* *
4467
Schistosomen
* *
4468
Toxoplasma gondii
* *
4469
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
* *
Allgemeine Bestimmung Werden Untersuchungen berechnet, die im methodischen Aufwand mit im Leistungstext konkret benannten Untersuchungen vergleichbar sind, so muß die Art der berechneten Untersuchungen genau bezeichnet werden.
* *
* *
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien im Nativmaterial mittels Agglutination, je Antiserum
130
14,82
* *
4500
Betahämolysierende Streptokokken Typ B
* *
4501
Hämophilus influenzae Kapseltyp b
* *
4502
Neisseria meningitidis Typen A und B
* *
4503
Streptococcus pneumoniae
* *
4504
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien - einschließlich einfacher Anfärbung -, qualitativ, je Untersuchung
90
10,26
* *
4506
Methylenblaufärbung
* *
4508
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien - einschließlich aufwendiger Anfärbung -, qualitativ, je Untersuchung
110
12.54
* *
4510
Giemsafärbung (Punktate)
* *
4511
Gramfärbung (Liquor-, Blut-, Punktat-, Sputum-, Eiter- oder Urinausstrich, Nasenabstrich)
* *
4512
Ziehl-Neelsen-Färbung
* *
4513
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Lichtmikroskopische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien – einschließlich Anfärbung mit Fluorochromen -, qualitativ, je Untersuchung
160
18,24
* *
4515
Auraminfärbung
* *
4516
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
4518
Lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterien - einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum
250
28,50
*
* *
Qualitative Untersuchung des Nativmaterials zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Untersuchung
250
28,50
* *
4520
Beta-hämolysierende Streptokokken der Gruppe B
* *
4521
Enteropathogene Escherichia coli-Stämme
* *
4522
Legionellen
* *
4523
Neisseria meningitidis
* *
4524
Neisseria gonorrhoeae
* *
4525
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parameter sind in der Rechnung anzugeben.
* *
* *
4530
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch einfache Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Nährböden, aerob (z.B. Blut-, Endo-, McConkey-Agar, Nährbouillon), je Nährmedium
80
9,12
*
* *
4531
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung bei besonderer Temperatur, je Nährmedium
100
11,40
*
* *
4532
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in CO2-Atmosphäre je Nährmedium
100
11,40
4533
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung in anaerober oder mikroaerophiler Atomsphäre, je Nährmedium
250
28,50
*
* *
4538
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektivoder Anreicherungsmedien, aerob (z.B. Blutagar mit Antibiotikazusätzen, Schokoladen-, Yersinien-, Columbia-, Kochsalz-Mannit-Agar, Thayer-Martin-Medium), je Nährmedium
120
13,68
*
* *
4539
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien durch besonders aufwendige Anzüchtung oder Weiterzüchtung auf Selektiv- oder Anreicherungsmedien (z.B. Campylobacter-, Legionellen-, Mycoplasmen-, Clostridium difficile-Agar), je Nährmedium
250
28,50
*
* *
4540
Anzüchtung von Mykobakterien mit mindestens zwei festen und einem flüssigen Nährmedium, je Untersuchungsmaterial
400
45,60
4541
Untersuchung zum Nachweis von Chlamydien durch Anzüchtung auf Gewebekultur, je Ansatz
350
39,90
4542
Untersuchung zum Nachweis von bakteriellen Toxinen durch Anzüchtung auf Gewebekultur, je Untersuchung
250
28,50
4543
Untersuchung zum Nachweis von bakteriellen Toxinen durch Anzüchtung auf Gewebekultur mit Spezifitätsprüfung durch Neutralisationstest, je Untersuchung
500
57,--
* *
4545
Orientierende Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit einfachen Verfahren (z.B. Katalase-, Optochin-, Oxidase-, Galle-, Klumpungstest), je Test und Keim
60
6,84
4546
Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit aufwendigeren Verfahren (z.B. Äskulinspaltung, Methylenblau-, Nitratreduktion, Harnstoffspaltung, Koagulase-, cAMP-, O-F-, Ammen-, DNAase-Test), je Test und Keim
120
13,68
4547
Identifizierung, Untersuchung von angezüchteten Bakterien mit Mehrtestverfahren (z.B. Kombination von Zitrat-, Kligler-, SIM-Agar), je Keim
120
13,68
4548
Identifizierung, Untersuchung von aerob angezüchteten Bakterien mittels bunter Reihe (bis zu acht Reaktionen), je Keim
160
18,24
4549
Identifizierung, Untersuchung von aerob angezüchteten Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe - mindestens zwanzig Reaktionen -, je Keim
240
27,36
4550
Identifizierung, Untersuchung anaerob angezüchteter Bakterien mittels erweiterter bunter Reihe in anaerober oder mikroaerophiler Atmosphäre, je Keim
330
37,62
4551
Identifizierung, Untersuchung von Mykobakterium tuberkulosis-Komplex mittels biochemischer Reaktionen
300
34.20
*
* *
Lichtmikroskopische Untersuchung angezüchteter Bakterien - einschließlich Anfärbung -, qualitativ, je Untersuchung
60
6,84
* *
4553
Gramfärbung (Bakterienkulturausstrich)
* *
4554
Neisser-Färbung (Bakterienkulturausstrich)
* *
4555
Ziehl-Neelsen-Färbung (Bakterienkulturausstrich)
* *
4556
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die durchgeführten Färbungen sind in der Rechnung anzugeben.
* *
4560
Lichtmikroskopische, immunologische Untersuchung von angezüchteten Bakterien - einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum
290
33,06
*
Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay) -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, qualitativ, je Untersuchung
250
28,50
* *
4561
Beta-hämolysierende Streptokokken
* *
4562
Enteropathogene Escherichia coli-Stämme
* *
4563
Legionellen
* *
4564
Neisseria meningitidis
* *
4565
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
* *
*
Untersuchung von angezüchteten Bakterien über Metabolitprofil mittels Gaschromatographie, je Untersuchung
410
46,74
* *
4567
Anaerobier
* *
4568
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
* *
4570
Untersuchung von angezüchteten Bakterien über Metabolitprofil (z.B. Fettsäurenprofil) mittels Gaschromatographie - einschließlich aufwendiger Probenvorbereitung (z.B. Extraktion) und Derivatisierungsreaktion -, je Untersuchung
570
64,98
4571
Untersuchung von angezüchteten Bakterien mittels chromatographischer Analyse struktureller Komponenten, je Untersuchung
570
64,98
Untersuchung von angezüchteten Bakterien mittels Agglutination (bis zu höchstens 15 Antiseren je Keim), je Antiserum
120
13,68
* *
4572
Beta-hämolysierende Streptokokken
* *
4573
Escherichia coli
* *
4574
Salmonellen
* *
4575
Shigellen
* *
4576
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Untersuchung durch Phagentypisierung von angezüchteten Bakterien (Bacteriocine oder ähnliche Methoden), je Untersuchung
250
28,50
* *
4578
Brucellen
* *
4579
Pseudomonaden
* *
4580
Staphylokokken
* *
4581
Salmonellen
* *
4582
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
* *
4584
Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Bakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und Nachweis von Substratverbrauch oder Reaktionsprodukten durch photometrische, spektrometrische oder elektrochemische Messung (z.B. teil- oder vollmechanisierte Geräte für Blutkulturen), je Untersuchung
250
28,50
4585
Untersuchung zum Nachweis und zur Identifizierung von Mykobakterien durch Anzüchtung in Flüssigmedien und photometrische, elektrochemische oder radiochemische Messung (z.B. teil- oder vollmechanisierte Geräte), je Untersuchung
350
39,90
* *
*
Untersuchung zum Nachweis von Bakterientoxinen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay) -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Untersuchung
250
28,50
* *
4590
Clostridium difficile, tetani oder botulinum
* *
4591
Enteropathogene Escherichia coli-Stämme
* *
4592
Staphylococcus aureus
* *
4593
Vibrionen
* *
4594
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Untersuchung zum Nachweis von Bakterienantigenen oder -toxinen durch Präzipitation im Agargel mittels Antitoxinen, je Untersuchung
250
28,50
* *
4596
Clostridium botulinum
* *
4597
Corynebacterium diphtheriae
* *
4598
Staphylokokkentoxin
* *
4599
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Keime sind in der Rechnung anzugeben.
* *
4601
Untersuchung zum Nachweis von Bakterientoxinen durch Inokulation in Versuchstiere, je Untersuchung
500
57,--
*
* *
* *
* *
4605
Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl mittels Eintauchobjektträgerkultur (z.B. Cult-dip Plus (R), Dip-Slide (R), Uricount (R), Uricult (R), A* Uriline (R), A* Urotube (R)), semiquantitativ, je Urinuntersuchung
60
6,84
4606
Untersuchung zur Bestimmung der Keimzahl in Flüssigkeiten mittels Oberflächenkulturen oder Plattengußverfahren nach quantitativer Aufbringung des Untersuchungsmaterials, je Untersuchungsmaterial
250
28,50
4607
Untersuchung zum Nachweis von Hemmstoffen, je Material
60
6,84
* *
4610
Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativem Agardiffusionstest und trägergebundenen Testsubstanzen (Plättchentest), je geprüfter Substanz
20
2,28
*
* *
4611
Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika nach der Break-Point-Methode, bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz
30
3,42
4612
Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativem Antibiotikadilutionstest (Agardilution oder MHK-Bestimmung), bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz
50
5,70
4613
Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika mittels semiquantitativer Bestimmung der minimalen mikrobiziden Antibiotikakonzentration (MBC), bis zu acht Substanzen, je geprüfter Substanz
75
8,55
4614
Untersuchung zur quantitativen Prüfung der Empfindlichkeit von Bakterien gegen Antibiotika und/oder Chemotherapeutika durch Anzüchtung in entsprechenden Flüssigmedien und photometrische, turbidimetrische oder nephelometrische Messung (teil- oder vollmechanisierte Geräte), je Untersuchung
250
28,50
* *
* *
*
Nachweis von viralen Antigenen im Nativmaterial mittels Agglutinationsreaktion (z.B. Latex-Agglutination), je Untersuchung
60
6,84
* *
4630
Rota-Viren
* *
4631
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Lichtmikroskopische Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Einschluß- oder Elementarkörperchen aus Zellmaterial - einschließlich Anfärbung -, qualitativ, je Untersuchung
80
9,12
* *
4633
Herpes simplex Viren
* *
4634
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
* *
4636
Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Viren -einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum
290
33,06
4637
Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren im Nativmaterial, je Untersuchung
3180
362,52
Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen im Nativmaterial, je Untersuchung
250
28,50
* *
4640
Adeno-Viren
* *
4641
Hepatitis A-Viren
* *
4642
Hepatitis B-Viren (HBe-Antigen)
* *
4643
Hepatitis B-Viren (HBs-Antigen)
* *
4644
Influenza-Viren
* *
4645
Parainfluenza-Viren
* *
4646
Rota-Viren
* *
4647
Respiratory syncytial virus
* *
4648
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
* *
* *
4655
Untersuchung zum Nachweis von Viren durch Anzüchtung auf Gewebekultur oder Gewebesubkultur, je Ansatz
450
51,30
* *
Allgemeine Bestimmungen Die zur Identifizierung geeigneten Verfahren können nur dann in Ansatz gebracht werden, wenn zuvor im Rahmen der Leistung nach Nummer 4655 ein positiver Nachweis gelungen ist und die Charakterisierung nach der Leistung nach Nummer 4665 durchgeführt wurde. Es können jedoch nicht mehr als zwei Verfahren nach den Nummern 4666 bis 4671 zur Identifizierung berechnet werden.
4665
Untersuchung zur Charakterisierung von Viren mittels einfacher Verfahren (z.B. Ätherresistenz, Chloroformresistenz, pH3-Test), je Ansatz
250
28,50
4666
Identifizierung von Viren durch aufwendigere Verfahren (Hämabsorption, Hämagglutination, Hämagglutinationshemmung), je Ansatz
250
28,50
4667
Identifizierung von Viren durch Neutralisationstest, je Untersuchung
250
28,50
4668
Identifizierung von Virus-Antigenen durch Immunoblotting, je Untersuchung
330
37,62
4670
Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zur Identifizierung von Viren - einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum
290
33,06
4671
Elektronenmikroskopischer Nachweis und Identifizierung von Viren nach Anzüchtung, je Untersuchung
3180
362,52
Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) - gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von viralen Antigenen angezüchteter Viren, je Untersuchung
250
28,50
* *
4675
Adeno-Viren
* *
4676
Influenza-Viren
* *
4677
Parainfluenza-Viren
* *
4678
Rota-Viren
* *
4679
Respiratory syncytial virus
* *
4680
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Viren sind in der Rechnung anzugeben.
* *
* *
* *
Untersuchungen zum Nachweis von Pilzantigenen mittels Agglutination, je Antiserum
120
13,68
* *
4705
Aspergillus
* *
4706
Candida
* *
4707
Kryptokokkus neoformans
* *
4708
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Pilze sind in der Rechnung anzugeben.
* *
4710
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen ohne Anfärbung im Nativmaterial, je Material
80
9,12
4711
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial nach Präparation (z.B. Kalilauge) oder aufwendigerer Anfärbung (z.B. Färbung mit Fluorochromen, Baumwollblau-, Tuschefärbung), je Material
120
13,68
4712
Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zum Nachweis von Pilzen im Nativmaterial - einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum
290
33,06
4713
Untersuchung im Nativmaterial zum Nachweis von Pilzantigenen mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Untersuchung
250
28,50
* *
4715
Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch An- oder Weiterzüchtung auf einfachen Nährmedien (z.B. Sabouraud-Agar), je Nährmedium
100
11,40
*
* *
4716
Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch An- oder Weiterzüchtung auf aufwendigeren Nährmedien (z.B. Antibiotika-, Wuchsstoffzusatz), je Nährmedium
120
13,68
* *
4717
Züchtung von Pilzen auf Differenzierungsmedien (z.B. Harnstoff-, Stärkeagar), je Nährmedium
120
13,68
* *
* *
4720
Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren bis zu fünf Reaktionen, je Pilz
120
13,68
4721
Identifizierung von angezüchteten Pilzen mittels Röhrchen- oder Mehrkammerverfahren mit mindestens sechs Reaktionen, je Pilz
250
28,50
4722
Lichtmikroskopische Identifizierung angezüchteter Pilze - einschließlich Anfärbung (z.B. Färbung mit Fluorochromen, Baumwollblau-, Tuschefärbung) -, je Untersuchung
120
13,68
4723
Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zur Identifizierung angezüchteter Pilze - einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum
290
33,06
4724
Untersuchung zur Identifizierung von Antigenen angezüchteter Pilze mittels Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Untersuchung
250
28,50
* *
4727
Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von angezüchteten Pilzen gegen Antimykotika und/oder Chemotherapeutika mittels trägergebundener Testsubstanzen, je Pilz
120
13,68
4728
Untersuchung zur Prüfung der Empfindlichkeit von angezüchteten Pilzen gegen Antimykotika und/oder Chemotherapeutika mittels Reihenverdünnungstest, je Reihenverdünnungstest
250
28,50
* *
* *
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) -, qualitativ, je Untersuchung
120
13,68
* *
4740
Amöben
* *
4741
Lamblien
* *
4742
Sarcoptes scabiei (Krätzmilbe)
* *
4743
Trichomonaden
* *
4744
Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier
* *
4745
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) - gegebenenfalls einschließlich spezieller Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast) -, nach einfacher Anreicherung (z.B. Sedimentation, Filtration, Kochsalzaufschwemmung), qualitativ, je Untersuchung
160
18,24
* *
4747
Amöben
* *
4748
Lamblien
* *
4749
Trichomonaden
* *
4750
Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier
* *
4751
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
* *
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten - einschließlich aufwendigerer Anfärbung -, qualitativ, je Untersuchung
250
28,50
* *
4753
Giemsafärbung (Blutausstrich) (z.B. Malariaplasmodien)
* *
4754
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
* *
4756
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugol- oder Methylenblaufärbung) oder speziellen Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast), nach aufwendiger Anreicherung oder Vorbereitung (z.B. Schlüpfversuch, Formalin-Äther-Verfahren), qualitativ, je Untersuchung
200
22,80
4757
Lichtmikroskopische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten, ohne oder mit einfacher Anfärbung (z.B. Lugolfärbung- oder Methylenblaufärbung) oder speziellen Beleuchtungsverfahren (z.B. Phasenkontrast), nach aufwendiger Anreicherung oder Vorbereitung (z.B. Schlüpfversuch, Formalin-Äther-Verfahren), quantitativ (z.B. Filtermethode, Zählkammer), je Untersuchung
250
28,50
4758
Lichtmikroskopische immunologische Untersuchung zum Nachweis von Parasiten im Nativmaterial - einschließlich Fluoreszenz-, Enzym- oder anderer Markierung -, je Antiserum
290
33,06
4759
Ligandenassay (z.B. Enzym-, Radioimmunoassay) -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von Parasitenantigenen im Nativmaterial, je Untersuchung
250
28,50
* *
Untersuchung zum Nachweis von Parasiten durch Züchtung auf Kulturmedien, je Untersuchung
250
28,50
* *
4760
Amöben
* *
4761
Lamblien
* *
4762
Trichomonaden
* *
4763
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
* *
* *
Lichtmikroskopische Untersuchung zur Identifizierung von Parasiten nach Anzüchtung, je Untersuchung
120
13,68
* *
4765
Trichomonaden
* *
4766
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
* *
4768
Ligandenassay (z.B. Enzym- oder Radioimmunoassay) -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, zum Nachweis von Parasitenantigenen, je Untersuchung
250
28,50
* *
Xenodiagnostische Untersuchung zum Nachweis von parasitären Krankheitserregern, je Untersuchung
250
28,50
* *
4770
Trypanosoma cruzi
* *
4771
Untersuchungen mit ähnlichem methodischem Aufwand Die untersuchten Parasiten sind in der Rechnung anzugeben.
* *
* *
Allgemeine Bestimmung Bei der Berechnung der Leistungen nach den Nummern 4780 bis 4787 ist die Art des untersuchten Materials (Nativmaterial oder Material nach Anzüchtung) sowie der untersuchte Mikroorganismus (Bakterium, Virus, Pilz oder Parasit) in der Rechnung anzugeben.
4780
Isolierung von Nukleinsäuren
900
102,60
4781
Verdau (Spaltung) isolierter Nukleinsäuren mit Restriktionsenzymen, je Enzym
150
17,10
4782
Enzymatische Transkription von RNA mittels reverser Transkriptase
500
57,--
4783
Amplifikation von Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR)
500
57,--
4784
Amplifikation von Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit geschachtelter Polymerasekettenreaktion (nested PCR)
1000
114,--
4785
Identifizierung von Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nichtradioaktiv markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde
300
34,20
4786
Trennung von Nukleinsäurefragmenten mittels elektrophoretischer Methoden und anschließendem Transfer auf Trägermaterialien (z.B. Dot- Blot, Slot-Blot)
600
68,40
4787
Identifizierung von Nukleinsäurefragmenten durch Sequenzermittlung
2000
228,--
* *
* *
4800
Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials
217
24,74
4801
Histologische Untersuchung und Begutachtung mehrerer Zupfpräparate aus der Magen- oder Darmschleimhaut
289
32,95
4802
Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials mit besonders schwieriger Aufbereitung desselben (z.B. Knochen mit Entkalkung)
289
32,95
4810
Histologische Untersuchung eines Materials und zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik
289
32,95
4811
Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials (z.B. Portio, Zervix, Bronchus) anhand von Schnittserien bei zweifelhafter oder positiver Zytologie
289
32,95
4815
Histologische Untersuchung und Begutachtung von Organbiopsien (z.B. Leber, Lunge, Niere, Milz, Knochen, Lymphknoten) unter Anwendung histochemischer oder optischer Sonderverfahren (Elektronen- Interferenz-, Polarisationsmikroskopie)
350
39,90
4816
Histologische Sofortuntersuchung und -begutachtung während einer Operation (Schnellschnitt)
250
28,50
* *
4850
Zytologische Untersuchung zur Phasenbestimmung des Zyklus - gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material -
87
9,92
*
* *
4851
Zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik als Durchmusterung der in zeitlichem Zusammenhang aus einem Untersuchungsgebiet gewonnenen Präparate (z.B. aus dem Genitale der Frau) - gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material -
130
14,82
*
* *
4852
Zytologische Untersuchung von z.B. Punktaten, Sputum, Sekreten, Spülflüssigkeiten mit besonderen Aufbereitungsverfahren - gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material -, je Untersuchungsmaterial
174
19,84
4860
Mikroskopische Differenzierung von Haaren und deren Wurzeln (Trichogramm) - einschließlich Epilation und Aufbereitung sowie gegebenenfalls einschließlich Färbung -, auch mehrere Präparate
160
18,24
* *
4870
Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf X-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden -gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme
273
31,12
4871
Kerngeschlechtsbestimmung mittels Untersuchung auf Y-Chromosomen, auch nach mehreren Methoden -gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme
289
32,95
4872
Chromosomenanalyse, auch einschließlich vorangehender kurzzeitiger Kultivierung -gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme - .
1950
222,30
4873
Chromosomenanalyse an Fibroblasten oder Epithelien einschließlich vorangehender Kultivierung und langzeitiger Subkultivierung - gegebenenfalls einschließlich Materialentnahme -
3030
345,42
* *
* *
Allgemeine Bestimmungen
Mit den Gebühren sind alle Kosten (auch für Dokumentation und Aufbewahrung der Datenträger) abgegolten.
Die Leistungen für Strahlendiagnostik mit Ausnahme der Durchleuchtung(en) (Nummer 5295) sind nur bei Bilddokumentation auf einem Röntgenfilm oder einem anderen Langzeitdatenträger berechnungsfähig.
Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und zur Diagnose ist Bestandteil der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig.
Die Beurteilung von Röntgenaufnahmen (auch Fremdaufnahmen) als selbständige Leistung ist nicht berechnungsfähig.
Die nach der Strahlenschutzverordnung bzw. Röntgenverordnung notwendige ärztliche Überprüfung der Indikation und des Untersuchungsumfangs ist auch im Überweisungsfall Bestandteil der Leistungen des Abschnitts O und mit den Gebühren abgegolten.
Die Leistungen nach den Nummern 5011, 5021, 5031, 5101, 5106, 5121, 5201, 5267, 5295, 5302, 5305, 5308, 5311, 5318, 5331, 5339, 5376 und 5731 dürfen unabhängig von der Anzahl der Ebenen, Projektionen, Durchleuchtungen bzw. Serien insgesamt jeweils nur einmal berechnet werden.
Die Kosten für Kontrastmittel auf Bariumbasis und etwaige Zusatzmittel für die Doppelkontrastuntersuchung sind in den abrechnungsfähigen Leistungen enthalten.
1. Skelett
Allgemeine Bestimmung Neben den Leistungen nach den Nummern 5050, 5060 und 5070 sind die Leistungen nach den Nummern 300 bis 302, 372, 373, 490, 491 und 5295 nicht berechnungsfähig.
* *
5000
Zähne, je Projektion
50
5,70
*
* *
5002
Panoramaaufnahme(n) eines Kiefers
250
28,50
5004
Panoramaschichtaufnahme der Kiefer
400
45,60
* *
5010
jeweils in zwei Ebenen
180
20,52
5011
ergänzende Ebene(n)
60
6,84
*
* *
* *
5020
jeweils in zwei Ebenen
220
25,08
5021
ergänzende Ebene(n)
80
9,12
*
* *
* *
5030
jeweils in zwei Ebenen
360
41,04
5031
ergänzende Ebene(n)
100
11,40
*
* *
5035
Teile des Skeletts in einer Ebene, je Teil
160
18,24
*
* *
*
* *
5037
Bestimmung des Skelettalters - gegebenenfalls einschließlich Berechnung der prospektiven Endgröße, einschließlich der zugehörigen Röntgendiagnostik und gutachterlichen Beurteilung -
300
34,20
5040
Beckenübersicht
300
34,20
5041
Beckenübersicht bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
200
22,80
5050
Kontrastuntersuchung eines Hüftgelenks, Kniegelenks oder Schultergelenks, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung - gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -
950
108,30
5060
Kontrastuntersuchung eines Kiefergelenks, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung - gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -
500
57,--
5070
Kontrastuntersuchung der übrigen Gelenke, einschließlich Punktion, Stichkanalanästhesie und Kontrastmitteleinbringung - gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -, je Gelenk
400
45,60
5090
Schädel-Übersicht, in zwei Ebenen
400
45,60
5095
Schädelteile in Spezialprojektionen, je Teil
200
22,80
5098
Nasennebenhöhlen - gegebenenfalls auch in mehreren Ebenen -
260
29,64
5100
Halswirbelsäule, in zwei Ebenen
300
34,20
5101
ergänzende Ebene(n)
160
18,24
5105
Brust- oder Lendenwirbelsäule, in zwei Ebenen, je Teil
400
45,60
5106
ergänzende Ebene(n)
180
20,52
5110
Ganzaufnahme der Wirbelsäule oder einer Extremität
500
57,--
5111
ergänzende Ebene(n)
200
22,80
*
* *
*
* *
*
* *
5115
Untersuchung von Teilen der Hand oder des Fußes mittels Feinstfokustechnik (Fokusgröße maximal 0,2 mm) oder Xeroradiographietechnik zur gleichzeitigen Beurteilung von Knochen und Weichteilen, je Teil
400
45,60
5120
Rippen einer Thoraxhälfte, Schulterblatt oder Brustbein, in einer Ebene
260
29,64
5121
ergänzende Ebene(n)
140
15,96
* *
5130
Halsorgane oder Mundboden - gegebenenfalls in mehreren Ebenen -
280
31,92
5135
Brustorgane-Übersicht, in einer Ebene
280
31,92
*
* *
5137
Brustorgane-Übersicht - gegebenenfalls einschließlich Breischluck und Durchleuchtung(en) -, in mehreren Ebenen
450
51,30
5139
Teil der Brustorgane
180
20,52
*
* *
5140
Brustorgane, Übersicht im Mittelformat
100
11,40
* *
5150
Speiseröhre, gegebenenfalls einschließlich ösophago-gastraler Übergang, Kontrastuntersuchung (auch Doppelkontrast) -einschließlich Durchleuchtung(en) -, als selbständige Leistung
550
62,70
5157
Oberer Verdauungstrakt (Speiseröhre, Magen, Zwölffingerdarm und oberer Abschnitt des Dünndarms), Monokontrastuntersuchung -einschließlich Durchleuchtung(en) -
700
79,80
5158
Oberer Verdauungstrakt (Speiseröhre, Magen, Zwölffingerdarm und oberer Abschnitt des Dünndarms), Kontrastuntersuchung -einschließlich Doppelkontrastdarstellung und Durchleuchtung(en), gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Nummer 5150 -
1200
136,80
5159
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5157 und 5158 bei Erweiterung der Untersuchung bis zum Ileozökalgebiet
300
34,20
5163
Dünndarmkontrastuntersuchung mit im Bereich der Flexura duodeno- jejunalis endender Sonde -einschließlich Durchleuchtung(en) -
1300
148,20
5165
Monokontrastuntersuchung von Teilen des Dickdarms - einschließlich Durchleuchtung(en) -
700
79,80
5166
1400
159,60
5167
Defäkographie nach Markierung der benachbarten Hohlorgane - einschließlich Durchleuchtung(en) -
1000
114,--
5168
Pharyngographie unter Verwendung kinematographischer Techniken - einschließlich Durchleuchtung(en) -, als selbständige Leistung
800
91,20
5169
Pharyngographie unter Verwendung kinematographischer Techniken - einschließlich Durchleuchtung(en) und einschließlich der Darstellung der gesamten Speiseröhre -
1100
125,40
5170
Kontrastuntersuchung von Gallenblase und/oder Gallenwegen und/oder Pankreasgängen
400
45,60
5190
Bauchübersicht, in einer Ebene oder Projektion
300
34,20
*
* *
5191
Bauchübersicht, in zwei oder mehr Ebenen oder Projektionen
500
57,--
5192
Bauchteilaufnahme - gegebenenfalls in mehreren Ebenen oder Spezialprojektionen -
200
22,80
5200
Harntraktkontrastuntersuchung - einschließlich intravenöser Verabreichung des Kontrastmittels -
600
68,40
5201
Ergänzende Ebene(n) oder Projektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5200 -gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -
200
22,80
5220
Harntraktkontrastuntersuchung - einschließlich retrograder Verabreichung des Kontrastmittels, gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -, je Seite
300
34,20
5230
Harnröhren- und/oder Harnblasenkontrastuntersuchung (Urethrozystographie) - einschließlich retrograder Verabreichung des Kontrastmittels, gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -, als selbständige Leistung
300
34,20
5235
Refluxzystographie - einschließlich retrograder Verabreichung des Kontrastmittels, einschließlich Miktionsaufnahmen und gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -, als selbständige Leistung
500
57,--
5250
Gebärmutter- und/oder Eileiterkontrastuntersuchung -einschließlich Durchleuchtung(en) -
400
45,60
* *
5260
Röntgenuntersuchung natürlicher, künstlicher oder krankhaft entstandener Gänge, Gangsysteme, Hohlräume oder Fisteln (z.B. Sialographie, Galaktographie, Kavernographie, Vesikulographie) -gegebenenfalls einschließlich Durchleuchtung(en) -
400
45,60
*
* *
5265
Mammographie einer Seite, in einer Ebene
300
34,20
*
* *
5266
Mammographie einer Seite, in zwei Ebenen
450
51,30
5267
Ergänzende Ebene(n) oder Spezialprojektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5266
150
17,10
5280
Myelographie
750
85,50
5285
Bronchographie - einschließlich Durchleuchtung(en) -
450
51,30
5290
Schichtaufnahme(n) (Tomographie), bis zu fünf Strahleneinrichtungen oder Projektionen, je Strahlenrichtung oder Projektion
650
74,10
5295
Durchleuchtung(en), als selbständige Leistung
240
27,36
5298
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiographie (Bildverstärker-Radiographie)
* *
*
* *
* *
Allgemeine Bestimmungen Die Zahl der Serien im Sinne der Leistungsbeschreibungen der Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 wird durch die Anzahl der Kontrastmittelgaben bestimmt. Die Leistungen nach den Nummern 5300, 5302, 5303, 5305 bis 5313, 5315, 5316, 5318, 5324, 5325, 5327, 5329 bis 5331, 5338 und 5339 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig.
5300
Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brust- und/oder Bauchraum, eine Serie
2000
228,--
5301
Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5300, je Serie
400
45,60
*
* *
5302
Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5300 und 5301, insgesamt
600
68,40
5303
Serienangiographie im Bereich von Schädel, Brust- und Bauchraum im zeitlichen Zusammenhang mit einer oder mehreren Leistungen nach den Nummern 5315 bis 5327, eine Serie
1000
114,--
5304
Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5303, je Serie
200
22,80
*
* *
5305
Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5303 und 5304, insgesamt
300
34,20
5306
Serienangiographie im Bereich des Beckens und beider Beine, eine Serie
2000
228,--
5307
Zweite Serie im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5306
600
68,40
5308
Weitere Serien im Anschluß an die Leistungen nach den Nummern 5306 und 5307, insgesamt
800
91,20
*
* *
*
* *
5309
Serienangiographie einer Extremität, eine Serie
1800
205,20
5310
Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5309, insgesamt
600
68,40
5311
Serienangiographie einer weiteren Extremität im zeitlichen Zusammenhang mit der Leistung nach Nummer 5309, eine Serie
1000
114,--
5312
Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5311, insgesamt
600
68,40
5313
Angiographie der Becken- und Beingefäße in Großkassetten-Technik, je Sitzung
800
91,20
*
* *
5315
Angiokardiographie einer Herzhälfte, eine Serie
2200
250,80
*
* *
5316
Angiokardiographie beider Herzhälften, eine Serie
3000
342,--
*
* *
*
* *
5317
Zweite bis dritte Serie im Anschluß an die Leistungen nach Nummer 5315 oder 5316, je Serie
400
45,60
5318
Weitere Serien im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5317, insgesamt
600
68,40
*
* *
5324
Selektive Koronarangiographie eines Herzkranzgefäßes oder Bypasses mittels Cinetechnik, eine Serie
2400
273,60
*
* *
5325
Selektive Koronarangiographie aller Herzkranzgefäße oder Bypasse mittels Cinetechnik, eine Serie
3000
342,--
5326
Selektive Koronarangiographie eines oder aller Herzkranzgefäße im Anschluß an die Leistungen nach Nummer 5324 oder 5325, zweite bis fünfte Serie, je Serie
400
45,60
5327
Zusätzliche Linksventrikulographie bei selektiver Koronarangiographie
1000
114,--
*
* *
5328
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5327 bei Anwendung der simultanen Zwei-Ebenen-Technik
1200
136,80
*
* *
5329
Venographie im Bereich des Brust- und Bauchraums
1600
182,40
5330
Venographie einer Extremität
750
85,50
5331
Ergänzende Projektion(en) (insbesondere des zentralen Abflußgebiets) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5330, insgesamt
200
22,80
5335
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5300 bis 5331 bei computergestützter Analyse und Abbildung
800
91,20
*
* *
5338
Lymphographie, je Extremität
1000
114,--
5339
Ergänzende Projektion(en) im Anschluß an die Leistung nach Nummer 5338
250
28,50
* *
Allgemeine Bestimmung Die Leistungen nach den Nummern 5345 bis 5356 können je Sitzung nur einmal berechnet werden.
5345
Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Arterien mit Ausnahme der Koronararterien - einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -
2800
319,20
*
* *
*
* *
*
* *
5346
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5345 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Arterien, insgesamt
600
68,40
*
* *
5348
Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Koronararterien -einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -
3800
433,20
*
* *
*
* *
5349
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5348 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als einer Koronararterie, insgesamt
1000
114,--
*
* *
5351
Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach Nummer 2826, 5345 oder 5348 - bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde -
500
57,--
5352
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5351 bei Lysebehandlung der hirnversorgenden Arterien
1000
114,--
5353
Perkutane transluminale Dilatation und Rekanalisation von Venen - einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -
2000
228,--
*
* *
5354
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5353 bei Dilatation und Rekanalisation von mehr als zwei Venen, insgesamt
200
22,80
*
* *
5355
Einbringung von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden (Atherektomie, Laser), zusätzlich zur perkutanen transluminalen Dilatation - einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -
2000
228,--
*
* *
5356
Einbringung von Gefäßstützen oder Anwendung alternativer Angioplastiemethoden (Atherektomie, Laser), zusätzlich zur perkutanen transluminalen Dilatation einer Koronararterie - einschließlich Kontrastmitteleinbringungen und Durchleuchtung(en) im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -
2500
285,--
*
* *
*
* *
5357
Embolisation einer oder mehrerer Arterie(n) mit Ausnahme der Arterien im Kopf-Halsbereich oder Spinalkanal - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -, je Gefäßgebiet
3500
399,--
*
* *
5358
Embolisation einer oder mehrerer Arterie(n) im Kopf-Halsbereich oder Spinalkanal - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -, je Gefäßgebiet
4500
513,--
*
* *
5359
Embolisation der Vena spermatica - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -
2500
285,--
*
* *
5360
Embolisation von Venen - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und angiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -
2000
228,--
*
* *
5361
Transhepatische Drainage und/oder Dilatation von Gallengängen - einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und cholangiographischer Kontrollen im zeitlichen Zusammenhang mit dem gesamten Eingriff -
2600
296,40
*
* *
* *
Allgemeine Bestimmungen Die Leistungen nach den Nummern 5369 bis 5375 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig. Die Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 ist in der Rechnung gesondert zu begründen. Bei Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374 ist der Höchstwert nach Nummer 5369 zu beachten.
5369
Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5374
3000
342,--
*
* *
5370
Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich -gegebenenfalls einschließlich des kranio-zervikalen Übergangs -
2000
228,--
5371
Computergesteuerte Tomographie im Hals-und/oder Thoraxbereich
2300
262,20
5372
Computergesteuerte Tomographie im Abdominalbereich
2600
296,40
5373
Computergesteuerte Tomographie des Skeletts (Wirbelsäule, Extremitäten oder Gelenke bzw. Gelenkpaare)
1900
216,60
5374
Computergesteuerte Tomographie der Zwischenwirbelräume im Bereich der Hals-, Brust-und/oder Lendenwirbelsäule - gegebenenfalls einschließlich der Übergangsregionen -
1900
216,60
5375
Computergesteuerte Tomographie der Aorta in ihrer gesamten Länge
2000
228,--
*
* *
5376
Ergänzende computergesteuerte Tomographie(n) mit mindestens einer zusätzlichen Serie (z.B. bei Einsatz von Xenon, bei Einsatz der High- Resolution-Technik, bei zusätzlichen Kontrastmittelgaben) - zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5375 -
500
57,--
5377
Zuschlag für computergesteuerte Analyse -einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion -
800
91,20
*
* *
5378
Computergesteuerte Tomographie zur Bestrahlungsplanung oder zu interventionellen Maßnahmen
1000
114,--
*
* *
5380
Bestimmung des Mineralgehalts (Osteodensitometrie) von repräsentativen (auch mehreren) Skeletteilen mit quantitativer Computertomographie oder quantitativer digitaler Röntgentechnik
300
34,20
* *
Allgemeine Bestimmungen
Szintigraphische Basisleistung ist grundsätzlich die planare Szintigraphie mit der Gammakamera, gegebenenfalls in mehreren Sichten/Projektionen. Bei der Auswahl des anzuwendenden Radiopharmazeutikums sind wissenschaftliche Erkenntnisse und strahlenhygienische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Wiederholungsuntersuchungen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nur mit besonderer Begründung und wie die jeweilige Basisleistung berechnungsfähig.
Ergänzungsleistungen nach den Nummern 5480 bis 5485 sind je Basisleistung oder zulässiger Wiederholungsuntersuchung nur einmal berechnungsfähig. Neben Basisleistungen, die quantitative Bestimmungen enthalten, dürfen Ergänzungsleistungen für Quantifizierungen nicht zusätzlich berechnet werden. Die Leistungen nach den Nummern 5473 und 5481 dürfen nicht nebeneinander berechnet werden. Die Leistungen nach den Nummern 5473, 5480, 5481 und 5483 sind nur mit Angabe der Indikation berechnungsfähig.
Die Befunddokumentation, die Aufbewahrung der Datenträger sowie die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und zur Diagnose sind Bestandteil der Leistungen und nicht gesondert berechnungsfähig.
Die Materialkosten für das Radiopharmazeutikum (Nuklid, Markierungs- oder Testbestecke) sind gesondert berechnungsfähig. Kosten für Beschaffung, Aufbereitung, Lagerung und Entsorgung der zur Untersuchung notwendigen Substanzen, die mit ihrer Anwendung verbraucht sind, sind nicht gesondert berechnungsfähig.
Die Einbringung von zur Diagnostik erforderlichen Stoffen in den Körper - mit Ausnahme der Einbringung durch Herzkatheter, Arterienkatheter, Subokzipitalpunktion oder Lumbalpunktion - sowie die gegebenenfalls erforderlichen Entnahmen von Blut oder Urin sind mit den Gebühren abgegolten, soweit zu den einzelnen Leistungen dieses Abschnitts nichts anderes bestimmt ist.
Die Einbringung von zur Therapie erforderlichen radioaktiven Stoffen in den Körper - mit Ausnahme der intraartikulären, intralymphatischen, endoskopischen oder operativen Einbringungen des Strahlungsträgers oder von Radionukliden - ist mit den Gebühren abgegolten, soweit zu den einzelnen Leistungen dieses Abschnitts nichts anderes bestimmt ist.
Rechnungsbestimmungen
a) Der Arzt darf nur die für den Patienten verbrauchte Menge an radioaktiven Stoffen berechnen.
b) Bei der Berechnung von Leistungen nach Abschnitt O II sind die Untersuchungs- und Behandlungsdaten der jeweils eingebrachten Stoffe sowie die Art der ausgeführten Maßnahmen in der Rechnung anzugeben, sofern nicht durch die Leistungsbeschreibung eine eindeutige Definition gegeben ist.
* *
* *
5400
Szintigraphische Untersuchung (Schilddrüse) -gegebenenfalls einschließlich Darstellung dystoper Anteile -
350
39,90
5401
Szintigraphische Untersuchung (Schilddrüse) - einschließlich quantitativer Untersuchung -, mit Bestimmung der globalen, gegebenenfalls auch der regionalen Radionuklidaufnahme in der Schilddrüse mit Gammakamera und Meßwertverarbeitungssystem als Jodidclearance-Äquivalent - einschließlich individueller Kalibrierung und Qualitätskontrollen (z.B. Bestimmung der injizierten Aktivität) -
1300
148,20
5402
Radiojodkurztest bis zu 24 Stunden (Schilddrüse) - gegebenenfalls einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen und/oder szintigraphischer Untersuchung(en) -
1000
114,--
*
* *
5403
Radiojodtest (Schilddrüse) vor Radiojodtherapie mit (hoch)131J mit mindestens drei zeitlichen Meßpunkten, davon zwei später als 24 Stunden nach Verabreichung - gegebenenfalls einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen -
1200
136,80
*
* *
* *
5410
Szintigraphische Untersuchung des Gehirns
1200
136,80
5411
Szintigraphische Untersuchung des Liquorraums
900
102,60
*
* *
* *
5415
Szintigraphische Untersuchung der Lungenperfusion - mindestens vier Sichten/Projektionen -, insgesamt
1300
148,20
5416
Szintigraphische Untersuchung der Lungenbelüftung mit Inhalation radioaktiver Gase, Aerosole oder Stäube
1300
148,20
* *
5420
Radionuklidventrikulographie mit quantitativer Bestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe - gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung -
1200
136,80
5421
Radionuklidventrikulographie als kombinierte quantitative Mehrfachbestimmung von mindestens Auswurffraktion und regionaler Wandbewegung in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation – gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung -
3800
433,20
*
* *
5422
Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe - gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung -
1000
114,--
*
* *
5423
Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation - gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung -
2000
228,--
5424
Szintigraphische Untersuchung des Myokards mit myokardaffinen Tracern in Ruhe und unter körperlicher oder pharmakologischer Stimulation -gegebenenfalls einschließlich EKG im zeitlichen Zusammenhang mit der Untersuchung -
2800
319,20
*
* *
* *
5425
Ganzkörperskelettszintigraphie, Schädel und Körperstamm in zwei Sichten/Projektionen -einschließlich der proximalen Extremitäten, gegebenenfalls einschließlich der distalen Extremitäten -
2250
256,50
5426
Teilkörperskelettszintigraphie - gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite -
1260
143,64
5427
Zusätzliche szintigraphische Abbildung des regionalen Blutpools (Zwei- Phasenszintigraphie) - mindestens zwei Aufnahmen -
400
45,60
5428
Ganzkörperknochenmarkszintigraphie, Schädel und Körperstamm in zwei Sichten/Projektionen -einschließlich der proximalen Extremitäten, gegebenenfalls einschließlich der distalen Extremitäten -
2250
256,50
* *
* *
5430
eine Region
1200
136,80
5431
Ganzkörper (Stamm und/oder Extremitäten)
2250
256,50
*
* *
*
* *
*
* *
* *
5440
Nierenfunktionsszintigraphie mit Bestimmung der quantitativen Ganzkörper-Clearance und der Einzelnieren-Clearance - gegebenenfalls
2800
319,20
5441
Perfusionsszintigraphie der Nieren -einschließlich semiquantitativer oder quantitativer Auswertung -
1600
182,40
5442
Statische Nierenszintigraphie
600
68,40
*
* *
5443
Zusatzuntersuchung zu den Leistungen nach Nummer 5440 oder 5441 - mit Angabe der Indikation (z.B. zusätzliches Radionephrogramm als Einzel- oder Wiederholungsuntersuchung, Tiefenkorrektur durch Verwendung des geometrischen Mittels, Refluxprüfung, forcierte Diurese) -
700
79,80
5444
Quantitative Clearanceuntersuchungen der Nieren an Sondenmeßplätzen - gegebenenfalls einschließlich Registrierung mehrerer Kurven und Blutaktivitätsbestimmungen -
1000
114,--
*
* *
* *
5450
Szintigraphische Untersuchung von endokrin aktivem Gewebe - mit Ausnahme der Schilddrüse -
1000
114,--
*
* *
*
* *
*
* *
* *
5455
Szintigraphische Untersuchung im Bereich des Gastrointestinaltrakts (z.B. Speicheldrüsen, Ösophagus-Passage - gegebenenfalls einschließlich gastralem Reflux und Magenentleerung -, Gallenwege - gegebenenfalls einschließlich Gallenreflux -, Blutungsquellensuche, Nachweis eines Meckel'schen Divertikels)
1300
148,20
5456
Szintigraphische Untersuchung von Leber und/oder Milz (z.B. mit Kolloiden, gallengängigen Substanzen, Erythrozyten), in mehreren Ebenen
1300
148,20
* *
5460
Szintigraphische Untersuchung von großen Gefäßen und/oder deren
900
102,60
*
* *
5461
Szintigraphische Untersuchung von Lymphabflußgebieten an Stamm und/oder Kopf und/oder Extremitäten - gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite -
2200
250,80
5462
Bestimmung von Lebenszeit und Kinetik zellulärer Blutbestandteile - einschließlich Blutaktivitätsbestimmungen -
2200
250,80
5463
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5462, bei Bestimmung des Abbauorts
500
57,--
* *
5465
eine Region
1260
143,64
5466
Ganzkörper
2250
256,50
*
* *
*
* *
* *
5470
Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Resorption, Exkretion oder Verlust von körpereigenen Stoffen (durch Bilanzierung nach radioaktiver Markierung) und/oder von radioaktiv markierten Analoga, in Blut, Urin, Faeces oder Liquor - einschließlich notwendiger Radioaktivitätsmessungen über dem Verteilungsraum -
950
108,30
* *
5472
Szintigraphische Untersuchungen (z.B. von Hoden, Tränenkanälen, Augen, Tuben) oder Funktionsmessungen (z.B. Ejektionsfraktion mit Meßsonde) ohne Gruppenzuordnung – auch nach Einbringung eines Radiopharmazeutikums in eine Körperhöhle -
950
108,30
5473
Funktionsszintigraphie - einschließlich Sequenzszintigraphie und Erstellung von Zeit-Radioaktivitätskurven aus ROI und quantifizierender Berechnung (z.B. von Transitzeiten, Impulsratenquotienten, Perfusionsindex, Auswurffraktion aus Erster- Radionuklid-Passage) -
900
102,60
*
* *
5474
Nachweis inkorporierter unbekannter Radionuklide
1350
153,90
* *
5475
Quantitative Bestimmung des Mineralgehalts im Skelett (Osteodensitometrie) in einzelnen oder mehreren repräsentativen Extremitäten- oder Stammskelettabschnitten mittels Dual- PhotonenAbsorptionstechnik
300
34,20
* *
Allgemeine Bestimmung Die Ergänzungsleistungen nach den Nummern 5480 bis 5485 sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
5480
Quantitative Bestimmung von Impulsen/ Impulsratendichte (Fläche, Pixel, Voxel) mittels Gammakamera mit Meßwertverarbeitung - mindestens zwei ROI -
750
85,50
5481
Sequenzszintigraphie - mindestens sechs Bilder in schneller Folge -
680
77,52
5483
Subtraktionsszintigraphie oder zusätzliche Organ- oder Blutpoolszintigraphie als anatomische Ortsmarkierung
680
77,52
5484
In-vitro-Markierung von Blutzellen (z.B. Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten), - einschließlich erforderlicher In-vitro- Qualitätskontrollen -
1300
148,20
5485
Messung mit dem Ganzkörperzähler -gegebenenfalls einschließlich quantitativer Analysen von Gammaspektren -
980
111,72
* *
5486
Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen
1200
136,80
5487
Single-Photonen-Emissions-Computertomographie (SPECT) mit Darstellung in drei Ebenen und regionaler Quantifizierung
2000
228,--
5488
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) - gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen -
6000
684,--
5489
Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit quantifizierender Auswertung - gegebenenfalls einschließlich Darstellung in mehreren Ebenen -
7500
855,--
* *
5600
Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen
2480
282,72
5602
Radiophosphortherapie bei Erkrankungen der blutbildenden Organe
1350
153,90
5603
Behandlung von Knochenmetastasen mit knochenaffinen Radiopharmazeutika
1080
123,12
5604
Instillation von Radiopharmazeutika in Körperhöhlen, Gelenke oder Hohlorgane
2700
307,80
5605
Tumorbehandlung mit radioaktiv markierten, metabolisch aktiven oder rezeptorgerichteten Substanzen oder Antikörpern
2250
256,50
5606
Quantitative Bestimmung der Therapieradioaktivität zur Anwendung eines individuellen Dosiskonzepts -einschließlich Berechnungen auf Grund von Vormessungen -
900
102,60
*
* *
5607
Posttherapeutische Bestimmung von Herddosen -einschließlich Berechnungen auf Grund von Messungen der Kinetik der Therapieradioaktivität -
1620
184,68
*
* *
* *
Allgemeine Bestimmungen Die Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5735 sind je Sitzung jeweils nur einmal berechnungsfähig. Die Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 ist in der Rechnung besonders zu begründen. Bei Nebeneinanderberechnung von Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 ist der Höchstwert nach Nummer 5735 zu beachten.
5700
Magnetresonanztomographie im Bereich des Kopfes - gegebenenfalls einschließlich des Halses -, in zwei Projektionen, davon mindestens eine Projektion unter Einschluß T2-gewichteter Aufnahmen
4400
501,60
5705
Magnetresonanztomographie im Bereich der Wirbelsäule, in zwei Projektionen
4200
478,80
5715
Magnetresonanztomographie im Bereich des Thorax - gegebenenfalls einschließlich des Halses -, der Thoraxorgane und/oder der Aorta in ihrer gesamten Länge
4300
490,20
5720
Magnetresonanztomographie im Bereich des Abdomens und/oder des Beckens
4400
501,60
5721
Magnetresonanztomographie der Mamma(e)
4000
456,--
5729
Magnetresonanztomographie eines oder mehrerer Gelenke oder Abschnitte von Extremitäten
2400
273,60
5730
Magnetresonanztomographie einer oder mehrerer Extremität(en) mit Darstellung von mindestens zwei großen Gelenken einer Extremität
4000
456,--
*
* *
5731
Ergänzende Serie(n) zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 (z.B. nach Kontrastmitteleinbringung, Darstellung von Arterien als MR- Angiographie)
1000
114,--
5732
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730 für Positionswechsel und/oder Spulenwechsel
1000
114,--
*
* *
5733
Zuschlag für computergesteuerte Analyse (z.B. Kinetik, 3D- Rekonstruktion)
800
91,20
*
* *
5735
Höchstwert für Leistungen nach den Nummern 5700 bis 5730
6000
684,--
*
* *
* *
Allgemeine Bestimmungen
Eine Bestrahlungsserie umfaßt grundsätzlich sämtliche Bestrahlungsfraktionen bei der Behandlung desselben Krankheitsfalls, auch wenn mehrere Zielvolumina bestrahlt werden.
Eine Bestrahlungsfraktion umfaßt alle für die Bestrahlung eines Zielvolumens erforderlichen Einstellungen, Bestrahlungsfelder und Strahleneintrittsfelder. Die Festlegung der Ausdehnung bzw. der Anzahl der Zielvolumina und Einstellungen muß indikationsgerecht erfolgen.
Eine mehrfache Berechnung der Leistungen nach den Nummern 5800, 5810, 5831 bis 5833, 5840 und 5841 bei der Behandlung desselben Krankheitsfalls ist nur zulässig, wenn wesentliche Änderungen der Behandlung durch Umstellung der Technik (z.B. Umstellung von Stehfeld auf Pendeltechnik, Änderung der Energie und Strahlenart) oder wegen fortschreitender Metastasierung, wegen eines Tumorrezidivs oder wegen zusätzlicher Komplikationen notwendig werden. Die Änderungen sind in der Rechnung zu begründen.
Bei Berechnung einer Leistung für Bestrahlungsplanung sind in der Rechnung anzugeben: die Diagnose, das/die Zielvolumina, die vorgesehene Bestrahlungsart und -dosis sowie die geplante Anzahl von Bestrahlungsfraktionen.
* *
5800
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5802 bis 5806, je Bestrahlungsserie
250
28,50
*
* *
* *
5802
Bestrahlung von bis zu zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion
200
22,80
5803
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5802 bei Bestrahlung von mehr als zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion
100
11,40
*
* *
*
* *
5805
Strahlenbehandlung mit schnellen Elektronen, je Fraktion
1000
114,--
5806
Strahlenbehandlung der gesamten Haut mit schnellen Elektronen, je Fraktion
2000
228,--
* *
5810
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5812 und 5813, je Bestrahlungsserie
200
22,80
*
* *
5812
Orthovolt- (100 bis 400 kV Röntgenstrahlen) oder Hochvoltstrahlenbehandlung bei gutartiger Erkrankung, je Fraktion
190
21.66
*
* *
5813
Hochvoltstrahlenbehandlung von gutartigen Hypophysentumoren oder der endokrinen Orbitopathie, je Fraktion
900
102,60
* *
Allgemeine Bestimmungen Die Leistungen nach den Nummer 5834 bis 5837 sind grundsätzlich nur bei einer Mindestdosis von 1,5 Gy im Zielvolumen berechnungsfähig. Muß diese im Einzelfall unterschritten werden, ist für die Berechnung dieser Leistungen eine besondere Begründung erforderlich. Bei Bestrahlungen von Systemerkrankungen oder metastasierten Tumoren gilt als ein Zielvolumen derjenige Bereich, der in einem Großfeld (z.B. Mantelfeld, umgekehrtes Y-Feld) bestrahlt werden kann. Die Kosten für die Anwendung individuell geformter Ausblendungen (mit Ausnahme der Kosten für wiederverwendbares Material) und/oder Kompensatoren oder für die Anwendung individuell gefertigter Lagerungs- und/oder Fixationshilfen sind gesondert berechnungsfähig.
5831
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5834 bis 5837, je Bestrahlungsserie
1500
171,--
*
* *
5832
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei Anwendung eines Simulators und Anfertigung einer Körperquerschnittszeichnung oder Benutzung eines Körperquerschnitts anhand vorliegender Untersuchungen (z.B. Computertomogramm), je Bestrahlungsserie
500
57,--
*
* *
5833
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5831 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung und Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie
2000
228,--
*
* *
5834
Bestrahlung mittels Telekobaltgerät mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern - gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren Ausblendungen -, je Fraktion
720
82,08
5835
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5834 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion
120
13,68
5836
Bestrahlung mittels Beschleuniger mit bis zu zwei Strahleneintrittsfeldern - gegebenenfalls unter Anwendung von vorgefertigten, wiederverwendbaren Ausblendungen -, je Fraktion
1000
114,--
5837
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5836 bei Bestrahlung mit Großfeld oder von mehr als zwei Strahleneintrittsfeldern, je Fraktion
120
13,68
* *
Allgemeine Bestimmungen Der Arzt darf nur die für den Patienten verbrauchte Menge an radioaktiven Stoffen berechnen. Bei der Berechnung von Leistungen nach Abschnitt O IV 4 sind die Behandlungsdaten der jeweils eingebrachten Stoffe sowie die Art der ausgeführten Maßnahmen in der Rechnung anzugeben, sofern nicht durch die Leistungsbeschreibung eine eindeutige Definition gegeben ist.
5840
Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Brachytherapie nach den Nummern 5844 und/oder 5846, je Bestrahlungsserie
1500
171,--
*
* *
5841
Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5840 bei individueller Berechnung der Dosisverteilung mit Hilfe eines Prozeßrechners, je Bestrahlungsserie
2000
228,--
*
* *
5842
Brachytherapie an der Körperoberfläche -einschließlich Bestrahlungsplanung, gegebenenfalls einschließlich Fotodokumentation -, je Fraktion
300
34,20
5844
Intrakavitäre Brachytherapie, je Fraktion
1000
114,--
5846
Interstitielle Brachytherapie, je Fraktion
2100
239,40
* *
5851
Ganzkörperstrahlenbehandlung vor Knochenmarktransplantation - einschließlich Bestrahlungsplanung -
6900
786,60
*
* *
5852
Oberflächen-Hyperthermie, je Fraktion
1000
114,--
5853
Halbtiefen-Hyperthermie, je Fraktion
2000
228,--
5854
Tiefen-Hyperthermie, je Fraktion
2490
283,86
*
* *
5855
Intraoperative Strahlenbehandlung mit Elektronen
6900
786,60
* *
6000
Vollständige innere Leichenschau - einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose -
1710
194,94
6001
Vollständige innere Leichenschau, die zusätzliche besonders zeitaufwendige oder umfangreiche ärztliche Verrichtungen erforderlich macht (z.B. ausgedehnte Untersuchung des Knochensystems oder des peripheren Gefäßsystems mit Präparierung und/oder Untersuchung von Organen bei fortschreitender Zersetzung mit bereits wesentlichen Fäulniserscheinungen) -einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose -
2300
262,20
6002
Vollständige innere Leichenschau einer exhumierten Leiche am Ort der Exhumierung - einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch- anatomischer Diagnose -
3200
364,80
6003
Innere Leichenschau, die sich auf Teile einer Leiche und/oder auf einzelne Körperhöhlen beschränkt - einschließlich Leichenschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose -
739
84,25
6010
Makroskopische neuropathologische Untersuchung des Zentralnervensystems (Gehirn, Rückenmark) einer Leiche - einschließlich Organschaubericht und pathologisch-anatomischer Diagnose -
400
45,60
6015
Mikroskopische Untersuchung von Organen (Haut, Muskel, Leber, Niere, Herz, Milz, Lunge) nach innerer Leichenschau - einschließlich Beurteilung des Befundes -, je untersuchtes Organ
242
27,59
6016
Mikroskopische Untersuchung eines Knochens nach innerer Leichenschau - einschließlich Beurteilung des Befundes -, je Knochen
300
34,20
6017
Mikroskopische Untersuchung von vier oder mehr Knochen nach innerer Leichenschau -einschließlich Beurteilung des Befundes -
1045
119,13
6018
Mikroskopische Untersuchung von Nerven oder Rückenmark oder Gehirn nach innerer Leichenschau -einschließlich des Befundes -
300
34,20
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