Zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg wurde am 22. Oktober 1987 ein Zweiter Staatsvertrag über eine Änderung der Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Freistaates Bayern mit Beschluß vom 15. Juni 1988 - Bekanntmachung vom 11. November 1988 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 363) - und der Landtag des Landes Baden-Württemberg am 28. September 1988 - Gesetz vom 10. Oktober 1988 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg S. 317) - zugestimmt. Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 28 Abs. 2 am 1. Januar 1989 in Kraft. Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgemacht. Der Bundesminister des Innern
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