Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz wurde am 30. Januar 1991 ein Staatsvertrag über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze abgeschlossen. Diesem Vertrag haben der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen mit Gesetz vom 4. Juni 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 276) und der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz mit Gesetz vom 8. April 1991 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz S. 101) zugestimmt. Der Staatsvertrag ist nach seinem Artikel 3 Abs. 2 am 1. August 1991 in Kraft getreten. Gemäß § 2 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes vom 30. Juli 1979 (BGBl. I S. 1325) wird der Staatsvertrag nachstehend bekanntgemacht. Der Bundesminister des Innern
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