Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete (GrenzAV)

Ausfertigungsdatum
1993-07-01
Fundstelle
BGBl I: 1993, 1132
Zuletzt geändert durch
Art. 1 V v. 22.3.2007 I 519

Eingangsformel

Auf Grund des § 14 Abs. 1 und 4 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

§ 1 Ausdehnung des grenznahen Raumes

Der Verlauf der rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes ergibt sich für die Bereiche, in denen der grenznahe Raum zur Sicherung der Zollbelange über das in § 14 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes festgelegte Maß hinaus ausgedehnt wird aus Anlage 1. Straßen, Wege, Bahnkörper, Gewässer, Deiche und ähnliches, die den Verlauf der Begrenzungslinie bestimmen, sowie Städte und Orte, die von der Begrenzungslinie berührt werden, gehören zum grenznahen Raum, soweit in Anlage 1 nichts Abweichendes angeordnet ist.

§ 2 Gebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen sind

Der Grenzaufsicht unterworfen sind:

  1. die in Anlage 2 bezeichneten, von außerhalb der Zollgrenze der Gemeinschaft zugänglichen Binnengewässer, ihre Inseln und Ufergelände; weiter die um die Freizonen des Kontrolltyps I gelegenen Bereiche; Straßen, Wege, Bahnkörper, Gewässer, Deiche und Ähnliches, die den Verlauf der Begrenzungslinie bestimmen; sie gehören insoweit zu den der Grenzaufsicht unterworfenen Gebieten, als in Anlage 2 nichts Abweichendes angeordnet ist;

  2. die Zollflugplätze (§ 2 Abs. 4 des Zollverwaltungsgesetzes);

  3. die in Anlage 3 bezeichneten besonderen Landeplätze und anderen verkehrsrechtlich zugelassenen Flugplätze.

§ 3 Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2)

Anlage 1 (zu § 1) Rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes

(Fundstelle: BGBl. I 1993, 1133 - 1134; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

An der Nordseeküste

  1. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Hamburg

Die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes folgt der B 5 vom Schnittpunkt mit der deutsch/dänischen Staatsgrenze in südlicher Richtung über Niebüll-Husum (Umgehung) bis zum Schnittpunkt mit der B 202 bei Büttel, dieser Straße in östlicher Richtung folgend bis Friedrichstadt, von dort in südlicher Richtung weiter die L 156 über Lehe-Lunden bis zum Schnittpunkt mit der B 5 (alt) bei Rehm, dieser folgend über Bargen-Borgholz-Heide-Marne bis zum Schnittpunkt mit dem Nord-Ostsee-Kanal (Hochbrücke) bei Brunsbüttel. Sie folgt weiter dem Nord-Ostsee-Kanal in südwestlicher Richtung bis zur Kanalausfahrt in die Elbe und verläuft dann in einer Geraden über die Elbe bis zum westlichen Endpunkt der Straße von Oederquart nach Neuenschleuse und folgt von dort in südlicher Richtung dem Weg nach Bentwitsch- Niederstrich-Achthöfendeich bis zum Auftreffen auf die B 495 und dieser bis zum Schnittpunkt mit der B 73. Von dort verläuft die Begrenzungslinie in nördlicher Richtung entlang der B 73 bis zur Abzweigung der Straße nach Lüdingworth kurz vor Altenbruch. Sie folgt dieser bis Lüdingworth in südlicher Richtung, wendet sich dann am Schnittpunkt der Straße nach Franzenburg nach Westen und folgt dem Straßenverlauf bis zum Ostrand der A 27.

  1. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Hannover

Die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes schließt an der A 27 an die der Oberfinanzdirektion Hamburg an und verläuft weiter am Ostrand der Autobahn, einschließlich der an der Autobahn gelegenen Parkplätze, nach Süden bis zur Anschlussstelle Debstedt. Von hier folgt sie in östliche Richtung der L 120 bis zur Abzweigung der L 117 in Bederkesa. Dieser folgt sie bis zum Ostufer des Bederkesa-Geeste- Kanals und am Ufer entlang weiter in südlicher Richtung bis zur Geeste und weiter am Südufer der Geeste entlang bis zu der von Bramel nach Elmlohe führenden Straße. Dem Straßenverlauf folgt sie in südwestlicher Richtung über die Ortschaft Schiffdorf-Bramel bis zur Abzweigung der nach Sellstedt führenden Straße. Von dort verläuft sie weiter in südlicher Richtung am Westufer des großen Sellstedter Sees entlang über Wildes Moor bis zur Einmündung der von Hosermühlen nach Loxstedt - Ortschaft Bexhövede - führenden Straße in die zwischen den Ortschaften Schiffdorf und Sellstedt der Einheitsgemeinde Schiffdorf verlaufenden Straße. Von hier folgt sie der Straße von Hosermühlen nach Loxstedt - Ortschaft Bexhövede -, bis diese am Ortsrand von Loxstedt - Ortschaft Bexhövede - in die südwestlich nach Loxstedt - Ortschaft Loxstedt - führende Hauptverkehrsstraße einmündet. Dieser folgt sie in südlicher Richtung über Loxstedt - Ortschaft Bexhövede -, Loxstedt - Ortschaft Loxstedt - und Loxstedt - Ortschaft Nesse - bis zur Einmündung in die L 135. Dieser Straße folgt sie etwa 900 m in südlicher Richtung bis zur Abzweigung der Hauptverkehrsstraße nach Loxstedt - Ortschaft Stotel -. Hier biegt sie nach Westen ab und folgt nun der über Loxstedt - Ortschaften Stotel und Holte - führenden Straße bis Loxstedt - Ortschaft Büttel -. Dort biegt sie nach Süden ab und folgt der Straße zwischen den Ortschaften Büttel und Neuenlande der Einheitsgemeinde Loxstedt bis zur Straßenbrücke über das Bütteler Sieltief, biegt hier nach Westen ab und läuft am Bütteler Sieltief entlang bis zum Weserdeich, überquert diesen und läuft dann an der Südseite des Bütteler Sielhafens entlang bis zur Weser. Sie überspringt diese in gerader Linie zur Einmündung des Beckumer Sieltiefs (Südseite) in die Weser. Von hier folgt sie in südlicher Richtung der Uferlinie der Weser bis zum Strohhauser Sieltief, folgt diesem bis zum Schnittpunkt mit der B 212, dieser bis zum Schnittpunkt mit der B 437 in Rodenkirchen, läuft an der B 437 entlang bis Friedeburg, weiter auf der B 436 nach Hesel und von dort in westlicher Richtung weiter auf der B 530. Ab der Abfahrt Wahrsingfehn/Neermoor führt sie in westlicher Richtung nach Neermoor und von dort auf der L 2 bis zum Emsdeich. Hier verläuft sie über den Emsdeich, die Ems und das gegenüberliegende Ufer bis zur L 15. Auf der L 15 führt sie in nördlicher Richtung bis nach Ditzum. Von dort läuft sie auf der K 43 weiter bis Pogum und von dort auf der K 42 in südlicher Richtung bis zur Einmündung in die L 16 in Oldendorper Hamrich. Auf der L 16 läuft sie weiter bis Ditzumerverlaat. Von dort führt sie auf der K 39 in südlicher, später südwestlicher Richtung durch Landschaftspolder zur deutsch/niederländischen Grenze. In Verlängerung der auf die deutsch/niederländische Grenze zuführenden K 39 verläuft die Grenze auf dem unbefestigten Weg und endet beim Grenzstein 199 V.

An der Ostseeküste

  1. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Hamburg

Die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes folgt der A 7 vom Schnittpunkt mit der deutsch/dänischen Staatsgrenze in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der A 210 östlich von Rendsburg. Sie folgt in östlicher Richtung weiter der A 210 und der A 215 bis zum Stadtgebiet von Kiel weiter vom Stadtgebiet von Kiel in südlicher Richtung der B 404 über Bornhöved-Bad Segeberg bis zum Schnittpunkt mit der A 24 bei der Autobahnauffahrt Schwarzenbek/Grande; von dort folgt sie der A 24 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Vom Schnittpunkt der Landesgrenze zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit der A 24 verläuft sie entlang der Autobahn in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 321 (Ausfahrt Hagenow), folgt der B 321 in nördlicher Richtung bis Zippendorf-Mueß und folgt weiter dieser Straße in östlicher Richtung bis zum Abzweig nach Leezen, verläuft dann weiter dieser Straße entlang in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 104 bei Rampe, folgt der B 104 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 192 bei Brüel und läuft weiter entlang der B 192 in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Eisenbahnstrecke Bad Kleinen-Bützow-Rostock. Von dort verläuft sie entlang der Eisenbahnstrecke in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Straße Schwaan-Weitendorf bei Schwaan, folgt dieser Straße bis zum Schnittpunkt mit der B 103 bei Weitendorf, verläuft dann entlang der B 103 in nordöstlicher Richtung über Kronskamp bis zum Schnittpunkt mit dem Fluss Recknitz bei Laage und folgt der Recknitz über Tessin bis zum Schnittpunkt mit der Umgehungsstraße bei Bad Sülze. Sie folgt dieser Straße in südöstlicher Richtung über Langsdorf bis zum Schnittpunkt mit der Straße nach Franzburg-Steinhagen bei Triebsees, verläuft entlang dieser Straße in nordöstlicher Richtung bis zur Straßenabzweigung nach Franzburg, folgt von dort aus der Straße zunächst in südöstlicher, dann in östlicher Richtung über Franzburg, Abtshagen, Wittenhagen und Altenhagen bis zum Schnittpunkt mit der Straße Grimmen-Miltzow. Sie folgt dieser Straße in Richtung Miltzow bis zum Schnittpunkt mit der Eisenbahnstrecke Stralsund-Greifswald-Anklam in Miltzow, verläuft von dort entlang der Eisenbahnstrecke in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 96 in Greifswald und folgt der B 96 in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 110 in Jarmen. Von dort aus verläuft sie entlang der B 110 in Richtung Anklam bis zum Schnittpunkt mit der Straße nach Krien in Neetzow, folgt dieser Straße in südlicher Richtung über Krien, Wegezin, Dennin, Spantekow und Drewelow bis zum Schnittpunkt mit der B 197 bei Sarnow. Sie verläuft dann entlang der B 197 in südwestlicher Richtung bis Friedland, von Friedland aus in südöstlicher Richtung entlang der Straße über Lübbersdorf, Rohrkrug und Neuensund bis zum Schnittpunkt mit der Straße Strasburg – Torgelow und folgt ihr dann in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 104 in Strasburg. Von dort aus folgt sie der B 104 über Pasewalk – das Stadtgebiet von Pasewalk gehört zum grenznahen Raum – bis zum Schnittpunkt mit der deutsch-polnischen Grenze in Linken.

Anlage 2 (zu § 2) Gebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen sind

(Fundstelle: BGBl. I 1993, 1135 - 1136; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

  1. Im Bereich der mittleren Eider und des Giselau-Kanals

ist der Grenzaufsicht unterworfen die Eider sowie das Gebiet 100 Meter beiderseits des Eiderufers eideraufwärts bis zur Einmündung des Giselau-Kanals, weiter der Giselau-Kanal sowie das Gebiet 100 Meter beiderseits des Kanals bis zur Einmündung in den Nord-Ostsee-Kanal.

  1. Im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals

ist der Grenzaufsicht unterworfen der Kanal sowie das Gebiet 100 Meter beiderseits des Kanals sowie die vom Kanal her zugänglichen Hafenanlagen, soweit sie nicht zum grenznahen Raum gehören.

  1. Im Bereich der Unterelbe einschließlich des Bereichs um den Freihafen Hamburg

ist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von der folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird: Auf dem rechten Elbufer - beginnend nordöstlich von Brunsbüttel am Schnittpunkt der B 5 mit dem Nord-Ostsee-Kanal - verläuft sie in östlicher Richtung entlang der B 5 und der B 206 bis zur Kreuzung der B 77. Von dort folgt sie der B 77 in südlicher Richtung bis zur Anschlußstelle Itzehoe-Süd der A 23. Weiter folgt sie der A 23 in südöstlicher Richtung bis zur Anschlußstelle Elmshorn. Von dort verläuft sie entlang der B 431, folgt in Elmshorn dem Straßenverlauf der Hamburger Straße (zunächst L 117, dann Stadtstraße) bis zum Wiederauftreffen auf den Verlauf der B 431. Dieser Straße folgt sie in südlicher Richtung über Uetersen (unter Einschluß der unmittelbar angrenzenden Hafengebiete) und Wedel. Sie verläuft weiter der B 431 folgend über Sülldorfer Landstraße, Osdorfer Landstraße, Osdorfer Weg und Von-Sauer-Straße bis zur Einmündung in die Bahrenfelder Chaussee. Sie folgt dann dem Verlauf der Stresemannstraße, Max-Brauer-Allee, Altonaer Straße, Schanzenstraße, Sternschanze, An der Verbindungsbahn, Edmund-Siemers-Allee, Dammtordamm, Esplanade, Lombardsbrücke, Glockengießerwall, Ernst-Merck-Straße, Kirchenallee, Adenauerallee, Beim Strohhause, Berliner Tordamm, Borgfelder Straße, Hammer Landstraße, Horner Landstraße, Billstedter Hauptstraße und Steinbeker Hauptstraße zur Autobahnanschlußstelle Billstedt und folgt von dort der A 1 in südlicher Richtung bis zur Anschlußstelle Harburg und setzt sich von dort in westlicher Richtung der Neuländer Straße folgend bis zur Hannoverschen Straße fort. Von hier verläuft sie dieser Straße nach Süden folgend bis zur Kreuzung mit der B 73. An der westlichen Seite dieser Straße setzt sie sich in westlicher Richtung über die Hamburger Landesgrenze bis Horneburg bis zum Auftreffen auf die L 123 fort. Weiter folgt sie der L 123 über Issendorf, Bargstedt, Kutendorf, Essel, Hesedorf bis zur Einmündung in die B 71, weiter zur B 74/71 nach Bremervörde. Von dort verläuft sie in westlicher Richtung bis zum Auftreffen auf die B 495, der B 495 folgend über Ebersdorf, Alfstedt, Lamstedt bis zum Schnittpunkt der B 495 mit der B 73 in Höhe Hemmoor.

  1. Im Bereich der Unterweser einschließlich des Bereichs um den Freihafen Bremen ist das Gebiet der Grenzaufsicht unterworfen, das von der folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird:

    An der rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes am Schnittpunkt der B 212 mit der B 437 in Rodenkirchen beginnend folgt sie der B 212 nach Süden bis Elsfleth-Huntebrück. Von dort folgt sie der L 865 in das Stadtgebiet Oldenburg und dort weiter über die Elsflether Straße, Donnerschweer Straße, Wehdestraße, Stau, Paradewall, Damm, Westfalendamm, Niedersachsendamm, Cloppenburger Straße, Stedinger Straße, Holler Landstraße einmündend in die L 866 bis zur B 212 in Berne. Von dort folgt sie der B 212 in Richtung Süden bis zur Einmündung der L 875 in Krögerdorf. Dieser folgt sie in das Stadtgebiet Delmenhorst und dort weiter dem Straßenzug Stedinger Straße, Friedrich-Ebert-Allee, Hasporter Damm bis zur Autobahnanschlussstelle Delmenhorst-Hasport. Von dort verläuft sie an der Südseite der A 28 bis zur Abzweigung der B 322 und folgt dieser bis zur Autobahnauffahrt Delmenhorst-Ost. Die Begrenzungslinie verläuft dann in nordöstlicher Richtung an der Südseite der A 1, einschließlich der an der Autobahn gelegenen Parkplätze, bis zum Bremer Kreuz. Hier biegt sie ab in die A 27 und folgt dieser auf der Ostseite, einschließlich der an der Autobahn gelegenen Parkplätze, in nördlicher Richtung bis zur an der Anschlussstelle Stotel verlaufenden rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes.

  2. Im Bereich der Ems

ist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von der folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird: An der rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes nördlich von Leer in Neermoor beginnend, folgt sie der B 70 in Richtung Leer. Sie verläuft entlang der B 70 über Leer, dann weiter über Papenburg bis nach Herbrum. In Herbrum verläuft sie in westlicher Richtung über die Ems in Richtung Borsum bis zur Einmündung in die L 31, dieser folgt sie in nördlicher Richtung nach Weener bis zur Einmündung in die B 75, der sie bis nach Leer-Bingum folgt. Von Leer-Bingum aus folgt sie der L 15 über Jemgum in Richtung Ditzum und endet an der rückwärtigen Begrenzung des grenznahen Raumes in Midlum.

  1. im Bereich der Peene

ist der Grenzaufsicht unterworfen die Peene einschließlich eines auf beiden Seiten des Flusses je 100 m breiten Uferstreifens von der Stadt Demmin flußabwärts bis zur rückwärtigen Begrenzung des grenznahen Raumes (Schnittpunkt der Peene mit der B 96 bei Jarmen).

      1. (weggefallen)

Anlage 3 (zu § 2)

(Fundstelle: BGBl. I 1999, 40 u. 41)

A. Besondere Landeplätze

Aachen-Merzbrück

Aalen-Heidenheim-Eichingen

Allendorf (Eder)

Arnsberg

Aschaffenburg-Großostheim

Augsburg-Mühlhausen

Baden-Baden-Oos

Barth

Bayreuth-Bindlacher Berg

Bielefeld-Windelsbleiche

Borkum

Braunschweig-Waggum

Bremerhaven-Luneort

Coburg-Brandensteinsebene

Dahlemer Binz

Damme/Dümmer See

Donaueschingen-Villingen

Eggenfelden

Emden

Essen-Mülheim

Finkenwerder

Flensburg-Schäferhaus

Föhren

Freiburg

Ganderkesee

Halle/Oppin

Hangelar bei Bonn

Haßfurt-Mainwiesen

Heringsdorf

Herzogenaurach

Heubach

Hof-Pirk

Karlsruhe-Forchheim

Kassel-Calden

Kempten-Durach

Kiel-Holtenau

Klausheide bei Nordhorn

Koblenz-Winningen

Konstanz

Landshut

Lemwerder

Leutkirch-Unterzeil

Lübeck-Blankensee

Mannheim-Neuostheim

Marl-Loemühle

Mengen

Mosbach-Lohrbach

Nauen

Neubrandenburg-Trollenhagen

Neuhausen

Norderney

Oberpfaffenhofen

Osnabrück-Atterheide

Passau-Vilshofen

Peine-Eddesse

Pirmasens-Zweibrücken

Porta-Westfalica

Reichelsheim

Rothenburg o.d.T.

Rotenburg/Oberlausitz

Saarlouis-Düren

Schönhagen

Schwäbisch Hall

Siegerland

Speyer

Stadtlohn

Straubing-Wallmühle

Wangerooge

Weiden/Opf.

Westerland

Wilhelmshaven-Mariensiel

Worms-Bürgerweide

Würzburg "Am Schenkenturm"

B. Andere verkehrsrechtlich zugelassene Flugplätze, die der Grenzaufsicht unterworfen sind

Agathazeller Moos

Ahrenlohe

Aichach

Albersfeld

Albstadt-Degerfeld

Alkersleben

Altena-Hegenscheidt

Altenburg-Nobitz

Altötting

Ampfing-Waldkraiburg

Arnbruck

Ascholding

Backnang-Heiningen

Bad Ditzenbach

Bad Waldsee-Reute

Bad Wörishofen

Beilngries

Benediktbeuren

Bergneustadt auf dem Dümpel

Biberach a.d. Riss

Blaubeuren

Borkenberge

Brannenburg

Breitscheid

Bremgarten

Burg Feuerstein

Burgheim

Dachau-Gröbenried

Deggendorf

Dingolfing

Donauwörth-Genderkingen

Donzdorf

Dürabuch

Eichstätt

Eisenach-Kindel

Erbach

Eschenlohe

Fuldatal

Fürstenzell

Füssen

Gammelsdorf

Garmisch-Partenkirchen

Geitau

Gera-Leumnitz

Geratshof

Gerstetten

Giengen-Brenz

Gießen-Lützellinden

Graner Berg

Gundelfingen "Am Vorderen Berg"

Günzburg-Donauried

Gunzenhausen-Reutberg

Hallertau

Hartenholm

Helgoland-Düne

Hienheim

Hildesheim

Hölleberg

Höxter-Holzminden

Illertissen

Ingelfingen-Bühldorf

Ingolstadt-Etting

Ingolstadt-Klinikum

Innenstadtkliniken

Jena-Schöngleina

Jesenwang

Kehl-Sundheim

Kempten-Krankenhaus

Kirchdorf

Königsdorf

Korbach

Kulmbach

Laichingen

Langeoog

Laupheim

Leer-Nüttermoor

Leverkusen

Lichtenfels

Ludwigsburg

Mack-Illertissen

Marburg-Schönstadt

Massing

Meinerzhagen

Melle-Grönegau

Mengeringhausen

Meschede-Schüren

Michelstadt/Odenwald

Mindelheim-Mattsies

Moosburg-Auf der Kippe

Mosenberg

Mühldorf

München-Harlaching

München-Neuperlach

München-Privatklinik Dr. Rinecker

Münster-Telgte

Nabern/Teck

Neubiberg

Neuburg-Egweil

Neumarkt/Opf.

Neumünster

Neustadt/Aisch-Eichelberg

Niederstetten

Nordenbeck

Nördlingen

Oerlinghausen

Ottenberg

Ottobrunn

Paterzell

Peissenberg

Pfarrkirchen

Pfullendorf

Rechts der Isar

Regensburg-Oberhub

Reichelsheim-Wetterau

Rendsburg-Schachtholm

Rheine-Eschendorf

Rottweil-Zepfenhan

Rudolfstadt

Rudolfstadt-Groschwitz

Salzgitter (Drütte)

Saulgau

Schmidgaden

Schwabach-Heidenberg

Schwabmünchen

Schwenningen

Sömmerda-Dernsdorf

Sonnen

St. Michaelisdonn

Stillberghof

Straubing

Thannhausen

Thannheim

Uetersen

Unterschüpf

Unterwössen

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