Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Erlaß über die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens (GruWErl)

Ausfertigungsdatum
1953-07-14
Fundstelle
BGBl I: 1953, 662
Geändert durch
Erlass v. 8.12.1965 I 1898

§ 1

Als Anerkennung für besondere persönliche Verdienste im Grubenrettungswesen stifte ich das Grubenwehr-Ehrenzeichen.

§ 2

Diese Auszeichnung wird als Grubenwehr-Ehrenzeichen in Silber und Grubenwehr-Ehrenzeichen in Gold verliehen.

§ 3

a) Mit dem Grubenwehr-Ehrenzeichen in Silber können ausgezeichnet werden:

1.  Mitglieder einer Grubenwehr, die wenigstens 15 Jahre in einer
    Grubenwehr in vorbildlicher Weise Dienst getan haben,


2.  Mitglieder einer Grubenwehr mit kürzerer Dienstzeit, wenn sie in der
    Grubenwehr in vorbildlicher Weise Dienst getan haben und wegen eines
    Unfalles im Dienst der Grubenwehr ausscheiden müssen,


3.  Mitglieder einer Grubenwehr oder andere Bergleute für mutiges und
    entschlossenes Verhalten beim Einsatz der Grubenwehr oder bei
    Rettungsarbeiten.

b) Mit dem Grubenwehr-Ehrenzeichen in Gold können ausgezeichnet werden:

1.  Mitglieder einer Grubenwehr, die wenigstens 20 Jahre in der Grubenwehr
    in vorbildlicher Weise Dienst getan haben,


2.  Mitglieder einer Grubenwehr mit kürzerer, jedoch wenigstens
    fünfzehnjähriger Dienstzeit, wenn sie in der Grubenwehr in
    vorbildlicher Weise Dienst getan haben und wegen eines Unfalles im
    Dienst der Grubenwehr ausscheiden müssen,


3.  Mitglieder einer Grubenwehr oder andere Bergleute, die bereits mit dem
    Grubenwehr-Ehrenzeichen in Silber ausgezeichnet sind, für wiederholtes
    mutiges und entschlossenes Verhalten beim Einsatz der Grubenwehr oder
    bei Rettungsarbeiten, sofern nicht die besondere Bedeutung der
    Rettungstat eine Auszeichnung mit dem Verdienstorden der
    Bundesrepublik Deutschland rechtfertigt.

§ 4

(1) Das Grubenwehr-Ehrenzeichen besteht aus einer runden silbernen oder goldenen Medaille. Die Vorderseite der Medaille zeigt auf gekreuztem Schlägel und Eisen das Kreuz der Grubenwehr und auf diesem den Bundesadler. Das Kreuz ist von einem Eichenblattkranz umgeben. Die Rückseite der Medaille trägt die Inschrift:

  • "Für besondere Verdienste

    im Grubenrettungswesen".

(2) Die Medaille wird an einem orangefarbenen Band an der oberen linken Brustseite getragen. Das Band ist von schwarzen Streifen eingefaßt und silbern oder golden umsäumt, je nachdem es sich um das Grubenwehr-Ehrenzeichen in Silber oder das Grubenwehr-Ehrenzeichen in Gold handelt.

(3) Gestaltung und Größe der Medaillen sowie Breite der Bänder werden auf einer Mustertafel (s. Anlage) festgelegt.

§ 5

(1) Über die Verleihung des Grubenwehr-Ehrenzeichens erhält der Ausgezeichnete eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift des Bundespräsidenten.

(2) Das Grubenwehr-Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht seiner Hinterbliebenen besteht nicht.

§ 6

Einzelheiten über die Einreichung und Behandlung der Vorschläge für das Grubenwehr-Ehrenzeichen werden in besonderen Durchführungsbestimmungen geregelt.

Schlußformel

Der Bundespräsident Der Bundeskanzler Der Bundesminister für Wirtschaft

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

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