Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz betreffend das Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation und betreffend Gouverneure und Direktoren in der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie in der Internationalen Finanz-Corporation (IFCAbkG)

Ausfertigungsdatum
1956-07-12
Fundstelle
BGBl II: 1956, 747
Zuletzt geändert durch
Art. 9 Abs. 2 G v. 9.1.1978 II 838

Art 1

Dem Abkommen über die Internationale Finanz-Corporation (International Finance Corporation), das am 11. April 1955 von dem Direktorium der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zum Zwecke der Vorlage bei den Regierungen ihrer Mitgliedstaaten gebilligt worden ist, wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2

(1) Die Bank deutscher Länder wird ermächtigt, gemäß Artikel IV Abschnitt 9 des Abkommens als Hinterlegungsstelle für die Internationale Finanz-Corporation tätig zu sein.

(2) Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit führt den Geschäftsverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit der Internationalen Finanz-Corporation gemäß Artikel IV Abschnitt 10 des Abkommens.

Art 3

Für eine Änderung des Abkommens gemäß seinem Artikel VII darf der Gouverneur für die Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Finanz-Corporation nur stimmen, wenn und soweit er zu dieser Stimmenabgabe durch ein Bundesgesetz ermächtigt worden ist.

Art 4

(1) Der Gouverneur und der Stellvertretende Gouverneur für die Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die gemäß Artikel IV Abschnitt 2 Abs. (b) des Abkommens kraft Amtes zugleich Gouverneur und Stellvertretender Gouverneur in der Internationalen Finanz-Corporation sind, werden von der Bundesregierung im Benehmen mit der Bank deutscher Länder bestellt und abberufen. Der Gouverneur und der Stellvertretende Gouverneur können, soweit erforderlich, für die Dauer ihrer Verhinderung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit einen Zeitweiligen Stellvertretenden Gouverneur ernennen.

(2) Das der Bundesrepublik Deutschland zustehende Vorschlagsrecht für die Besetzung der Stelle eines Direktors in der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, der gemäß Artikel IV Abschnitt 4 Abs. (b) des Abkommens kraft Amtes zugleich Direktor der Internationalen Finanz-Corporation ist, wird vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Benehmen mit der Bank deutscher Länder ausgeübt. Der Stellvertretende Direktor wird von dem Direktor nach Weisung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit ernannt und abberufen. Für die Ernennung eines Zeitweiligen Stellvertretenden Direktors gilt Satz 2 entsprechend.

(3)

Art 5

Der Gouverneur für die Bundesrepublik Deutschland in der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie in der Internationalen Finanz-Corporation, sein Stellvertreter und sein Zeitweiliger Stellvertreter üben ihre Tätigkeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit aus; Artikel 3 bleibt unberührt. Der Direktor, sein Stellvertreter und sein Zeitweiliger Stellvertreter sind an die Weisungen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit gebunden.

Art 6

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

Art 7

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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