Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV)

Ausfertigungsdatum
2006-01-02
Fundstelle
BGBl I: 2006, 6

Eingangsformel

Auf Grund des § 10 Abs. 3 des Informationsfreiheitsgesetzes vom 5. September 2005 (BGBl. I S. 2722) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium des Innern:

§ 1 Gebühren und Auslagen

(1) Die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestimmen sich nach dem anliegenden Gebühren- und Auslagenverzeichnis.

(2) Auslagen werden zusätzlich zu den Gebühren und auch dann erhoben, wenn die Amtshandlung gebührenfrei erfolgt. Dies gilt nicht in Fällen eines Tatbestandes nach Teil A Nummer 1.1 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses.

§ 2 Befreiung und Ermäßigung

Aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses kann die Gebühr um bis zu 50 Prozent ermäßigt werden. Aus den genannten Gründen kann in besonderen Fällen von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft.

Anlage (zu § 1 Abs. 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 7

Teil A Gebühren

    • Nr.

    • Gebührentatbestand

    • Gebührenbetrag in Euro

    • 1

    • Auskünfte

    *

    • 1.1

    • -

    • mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften

    • gebührenfrei

    • 1.2

    • -

    • Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften

    • 30 bis 250

    • 1.3

    • -

    • Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen

    • 60 bis 500

    • 2

    • Herausgabe

    *

    • 2.1

    • -

    • Herausgabe von Abschriften

    • 15 bis 125

    • 2.2

    • -

    • Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen

    • 30 bis 500

    • 3

    • Einsichtnahme bei der Behörde einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften

    • 15 bis 500

    • 4

    • Veröffentlichungen nach § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes

    • gebührenfrei

    • 5

    • Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs

    • bis zur Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt festgesetzten Gebühr; jedoch mindestens 30 Euro

Teil B Auslagen

    • Nr.

    • Auslagentatbestand

    • Auslagenbetrag in Euro

    • 1

    • Herstellung von Abschriften und Ausdrucken

    *

    • 1.1

    • -

    • je DIN A4-Kopie

    • 0,10

    • 1.2

    • -

    • je DIN A3-Kopie

    • 0,15

    • 1.3

    • -

    • je DIN A4-Farbkopie

    • 5,00

    • 1.4

    • -

    • je DIN A3-Farbkopie

    • 7,50

    • 2

    • Wiedergabe von verfilmten Akten je Seite

    • 0,25

    • 3

    • Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgern oder Filmkopien

    • in voller Höhe

    • 4

    • Aufwand für besondere Verpackung und besondere Beförderung

    • in voller Höhe

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

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