Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Abkommen über den Internationalen Währungsfonds (International Monetary Fund) und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (International Bank for Reconstruction and Development) (IMF/IBRDBeitrAbkG)

Ausfertigungsdatum
1952-07-28
Fundstelle
BGBl II: 1952, 637
Zuletzt geändert durch
Art. 9 Abs. 1 G v. 9.1.1978 II 13

Art 1

Dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den auf der Währungs- und Finanz-Konferenz der Vereinten Nationen in Bretton Woods (N.H., USA) zwischen dem 1. und 22. Juli 1944 abgeschlossenen Abkommen über den Internationalen Währungsfonds (International Monetary Fund) und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (International Bank for Reconstruction and Development) wird zugestimmt.

Art 2

Zur Erfüllung der Verbindlichkeiten, die die Bundesrepublik Deutschland als Anteilseigner der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung mit einem Anteil an dem Grundkapital in Höhe von einer Milliarde dreihundertfünfundsechzig Millionen dreihunderttausend US-Dollar übernimmt, wird der Bundesminister der Finanzen ermächtigt, einen Kredit bis zum Nennwert von vier Milliarden fünfhundertdreißig Millionen Deutsche Mark aufzunehmen.

Art 3

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Art 4

Die Deutsche Bundesbank wickelt den Geschäftsverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung nach Artikel III Abschnitt 2 des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung ab. Sie ist Hinterlegungsstelle nach Artikel V Abschnitt 11 des Abkommens.

Art 4a

-

Art 5

(1) Die beiden in Artikel 1 genannten Abkommen werden nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

(2)

Art 6

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 des Gesetzes über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch in Berlin-West.

Art 7

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

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