Nach Artikel 6 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, Artikel 6 jedoch eingefügt durch Artikel 5 Nr. 1 des Gesetzes vom 25. Juli 1986 (BGBl. I S. 1120), wird die Liste der Vertragsstaaten des Internationalen Abkommens vom 25. August 1924 zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 23. Februar 1968 bekanntgegeben:
sowie
Ägypten
Argentinien
Belgien
Dänemark
Ecuador
Finnland
Frankreich
Italien
Libanon
Niederlande
Norwegen
Polen
Schweden
Schweiz
Singapur
Spanien
Sri Lanka
Syrien
Tonga
Vereinigtes Königreich
mit Erstreckung auf
Bermuda
Britisches Antarktis-Territorium
Britische Jungferninseln
Falklandinseln und Nebengebiete
Gibraltar
Hongkong
Kaimaninseln
die Insel Man
Montserrat
Turks- und Caicosinseln.
Der Bundesminister der Justiz
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