Es wird ein Sondervermögen des Bundes mit der Bezeichnung „Investitions- und Tilgungsfonds“ errichtet.
Aus dem Sondervermögen sollen folgende Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung vom 14. Januar 2009 bis zu einem Betrag von 20,4 Milliarden Euro finanziert werden:
– Finanzhilfen für zusätzliche Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder mit bis zu 10 Milliarden Euro,
– Investitionen des Bundes mit bis zu 4 Milliarden Euro,
– Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage mit bis zu 5 Milliarden Euro,
– Ausweitung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand mit bis zu 900 Millionen Euro und
– Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität mit bis zu 500 Millionen Euro.
(1) Das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder regelt die Einzelheiten der Finanzhilfen an die Länder.
(2) Die Förderfähigkeit der übrigen Maßnahmen bestimmt sich nach der Anlage zu diesem Gesetz und den jeweiligen Förderrichtlinien.
(3) Die Maßnahmen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage sind nur förderfähig, wenn der Kauf oder das Leasing des Pkw in der Zeit vom 14. Januar 2009 bis spätestens zum 31. Dezember 2009 getätigt wird und die Zulassung innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010 erfolgt. Sonstige Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 sind nur förderfähig, wenn sie spätestens bis zum 31. Dezember 2010 begonnen werden und voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2011 abgerechnet werden können. Nach dem 31. Dezember 2011 darf das Sondervermögen keine Fördermittel mehr auszahlen.
(1) Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig. Es kann unter seinem Namen im Rechtsverkehr handeln, klagen und verklagt werden. Der allgemeine Gerichtsstand des Sondervermögens ist der Sitz der Bundesregierung. Das Bundesministerium der Finanzen verwaltet das Sondervermögen. Es kann sich hierzu einer anderen Bundesbehörde oder eines Dritten bedienen.
(2) Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten. Der Bund haftet unmittelbar für die Verbindlichkeiten des Sondervermögens; dieses haftet nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten des Bundes.
(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, zur Deckung der Ausgaben des Sondervermögens Kredite bis zur Höhe von 25,2 Milliarden Euro aufzunehmen.
(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge aus getilgten Krediten wieder zu.
(3) Auf die Kreditermächtigung ist bei Diskontpapieren der Nettobetrag anzurechnen.
(1) Das Sondervermögen erhält aus dem Bundeshaushalt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 jährlich Zuführungen in Höhe der Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn, die den im Bundeshaushalt veranschlagten Anteil übersteigen und nicht zur Tilgung der Schulden des Erblastentilgungsfonds nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 des Erblastentilgungsfondsgesetzes benötigt werden. Die Zuführungen sind zur Tilgung der Verbindlichkeiten des Sondervermögens zu verwenden.
(2) Der im Bundeshaushalt zu veranschlagende Anteil am Bundesbankgewinn wird für das Jahr 2010 auf einen Betrag von bis zu 3,5 Milliarden Euro, für das Jahr 2011 auf bis zu 3 Milliarden Euro und für das Jahr 2012 und die Folgejahre so lange auf bis zu 2,5 Milliarden Euro festgesetzt, bis die Verbindlichkeiten des Sondervermögens vollständig getilgt sind.
Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Im Übrigen ist § 113 der Bundeshaushaltsordnung anzuwenden.
Das Bundesministerium der Finanzen legt jährlich zum Stichtag 31. Dezember Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden des Sondervermögens. Die Rechnungen sind als Übersichten der Haushaltsrechnung des Bundes beizufügen.
Für die Durchführung des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.
Die Kosten für die Verwaltung des Sondervermögens trägt der Bund.
Das Sondervermögen wird mit Tilgung seiner Verbindlichkeiten aufgelöst. Die Auflösung ist im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Ein verbleibendes Vermögen fällt dem Bund zu.
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 419 - 427)
Titel Funktion
Zweckbestimmung
Soll 2009 1 000 €
Soll 2008 1 000 €
Ist 2007 1 000 €
*
* * *
*
*
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* * *
*
* * *
119 99 -873
Vermischte Einnahmen
–
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162 01 -920
Sonstige Zinseinnahmen
–
* *
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* * *
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* * *
*
* * *
*
* * *
221 01 -910
Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn
–
* *
*
* * *
*
* * *
325 01 -920
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
21 000 000
* *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
*
1.
Die Ausgaben sind übertragbar. § 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.
* * *
*
2.
Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Rahmen eines Bewirtschaftungsrundschreibens allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung.
* * *
*
* * *
575 01 -920
Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt
4 100 000
* *
*
* * *
*
1.
Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
* * *
*
2.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr.
* * *
*
* * *
683 01 -169
Aufstockung des zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)
900 000
* *
*
* * *
*
1.
Mindestens 200 000 T€ des Ansatzes sind für Projekte in den neuen Ländern zweckgebunden. Nicht benötigte Mittel können mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen für Projekte in den alten Ländern verausgabt werden.
* * *
*
2.
Aus dem Ansatz dürfen auch folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Projektträgerkosten: 18 000 T€ Begleitforschung: 200 T€.
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
697 01 -332
Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage
1 500 000
* *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
Tgr. 01
Finanzhilfen nach Art. 104 b GG für Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder
(10 000 000)
(–)
*
*
* * *
*
* * *
882 11 -873
Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG
6 500 000
* *
882 12 -873
Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG
3 500 000
* *
*
* * *
Tgr. 02
Investitionsverstärkungsprogramm Verkehr
(2 000 000)
(–)
*
*
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
741 21 -721
Investitionen in die Bundesautobahnen
450 000
* *
*
* * *
*
* * *
*
die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen und Beseitigung von Substanzschäden,
* * *
*
die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung,
* * *
*
die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte,
* * *
*
die Bereitstellung zusätzlicher Parkflächen für Lkw an BAB-Parkplätzen und Rastanlagen unter Berücksichtigung der Interessen der Anwohner an verbessertem Lärmschutz und
* * *
*
Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesautobahnen.
* * *
741 22 -722
Investitionen in die Bundesstraßen
400 000
* *
*
* * *
*
* * *
*
die Verbesserung des Oberflächenzustandes der Fahrbahnen und Beseitigung von Substanzschäden,
* * *
*
die weitere Modernisierung und Erhaltung von Brücken und Ingenieurbauten einschließlich deren kompletter Erneuerung,
* * *
*
die vorgezogene Realisierung baureifer Projekte und
* * *
*
Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen an bestehenden Bundesstraßen.
* * *
780 21 -731
Investitionen in die Bundeswasserstraßen
350 000
* *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
*
die Beschleunigung laufender Maßnahmen zum Ausbau der seewärtigen Zufahrten und Hinterlandanbindungen der Seehäfen,
* * *
*
die Netzoptimierung,
* * *
*
die Erhaltung und den Ausbau von Schleusen,
* * *
*
die Substanzerhaltung des bestehenden Bundeswasserstraßennetzes,
* * *
*
die vorgezogene Realisierung neuer Maßnahmen,
* * *
*
die Modernisierung der betrieblichen Infrastruktur der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.
* * *
891 21 -832
Investitionen in den Schienenverkehr
700 000
* *
*
* * *
*
1.
Die Erläuterungen sind verbindlich.
* * *
*
2.
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben bis zu einer Höhe von 5 000 T€ für Pilotvorhaben für innovative Techniken im Schienengüterverkehr geleistet werden.
* * *
*
* * *
*
* * *
*
die beschleunigte Sanierung von Personenbahnhöfen (Verstärkung des Personenbahnhofsprogramms),
* * *
*
Investitionen in Bahnanlagen,
* * *
*
die Verstärkung von Investitionen in innovative Techniken am Fahrweg zur Lärm- und Erschütterungsminderung im Schienenverkehr,
* * *
*
die Verstärkung laufender und den Beginn neuer baureifer Projekte einschließlich Planungskosten,
* * *
*
die beschleunigte Einführung der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS (u. a. durch Neubau von elektronischen Stellwerken).
* * *
892 21 -839
Investitionen in den Kombinierten Verkehr
100 000
* *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
*
Baukostenzuschüsse zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs an private Unternehmen,
* * *
*
Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (Security) in Terminals.
* * *
*
* * *
Tgr. 03
Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäuden
(750 000)
(–)
*
*
* * *
*
1.
Aus dem Ansatz dürfen auch große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie der Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke finanziert werden.
* * *
*
2.
Mit den Mittel können folgende Maßnahmen grundsätzlich gefördert werden:
* * *
*
2.1
neue Grund- und Teilsanierungen mit dem Schwerpunkt Energie-, Betriebs- und Erhaltungskostensenkung sowie CO 2 - und Klimakostenverminderung, soweit möglich auch mit Einsatz erneuerbarer Energien
* * *
*
2.2
Vorziehen und Optimieren derartiger bereits geplanter Maßnahmen
* * *
*
2.3
Beschleunigung derartiger bereits laufender Maßnahmen
* * *
*
2.4
Finanzierungsergänzung derartiger noch nicht komplett finanzierter Maßnahmen
* * *
*
2.5
im Einzelfall auch Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, soweit sie den vorstehenden Zielen entsprechen
* * *
*
3.
Die Finanzierung oder Förderung soll auf der Grundlage folgender Kriterien (Kosten-Wirksamkeit-Analyse) erfolgen:
* * *
*
3.1
Auftragserteilung und Baubeginn bis Ende 2010
* * *
*
3.2
Abrechnung bis Ende 2011
* * *
*
3.3
Umfang der künftigen Energie-, Betriebs- und Erhaltungskostenersparnis
* * *
*
3.4
Reduzierung der Klimakosten (z. B. CO 2 -Einsparung)
* * *
*
3.5
Umfang des Innovationspotentials
* * *
*
3.6
Umfang der unmittelbar und mittelbar ausgelösten Gesamtinvestitionen
* * *
*
3.7
Maß der Beschäftigungswirksamkeit (z. B. Höhe des Lohnanteils an den Gesamtkosten)
* * *
*
3.8
Maß des Beitrags zur Verbesserung der Infrastruktur im Bildungs-, Wissenschafts- und Kulturbereich
* * *
*
4.
Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes ist anhand dieser Kriterien kontinuierlich zu evaluieren. Dem Haushaltsausschuss ist in regelmäßigen Abständen über die Mittelverwendung zu berichten, beginnend zum 1. Juni 2009.
* * *
558 31 -032
Militärische Anlagen einschließlich kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
250 000
* *
711 31 -016
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
500 000
* *
*
* * *
*
1.
Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn und der Region Bonn sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
* * *
*
2.
Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfänger.
* * *
*
3.
Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden.
* * *
*
* * *
Tgr. 04
Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen
(100 000)
(–)
*
*
* * *
*
1.
Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
* * *
*
2.
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
* * *
836 41 -023
Beteiligung an der Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbankgruppe
40 000
* *
896 41 -023
Beitrag zur Infrastruktur-Krisenfazilität der Weltbankgruppe
60 000
* *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
Tgr. 05
Konjunkturstützende Maßnahmen im Bereich von Investitions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts
(650 000)
(–)
*
*
* * *
*
1.
Die Ausgaben des Epl. 02 sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
* * *
*
2.
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des Titels 554 51.
* * *
*
3.
Die Erläuterungen sind verbindlich.
* * *
*
4.
Mit den Mitteln dürfen grundsätzlich nur Maßnahmen im Bereich von Investitions- und Ausstattungsbedarf der Ressorts gefördert werden,
* * *
*
4.1
die derartige bereits geplante Maßnahmen vorziehen und optimieren oder beschleunigen,
* * *
*
4.2
die Finanzierung derartiger noch nicht komplett finanzierter Maßnahmen ergänzen und
* * *
*
4.3
die vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages oder den Berichterstatterinnen und Berichterstattern des Einzelplans in den Haushaltsberatungen nicht bereits abgelehnt wurden.
* * *
*
* * *
*
* * *
Bezeichnung
1 000 €
Epl. 01
Bundespräsident und Bundespräsidialamt
1 741
Epl. 02
Deutscher Bundestag
10 768
Epl. 03
Bundesrat
1 637
Epl. 04
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
10 562
Epl. 05
Auswärtiges Amt
36 251
Epl. 06
Bundesministerium des Innern
130 672
Epl. 07
Bundesministerium der Justiz
15 093
Epl. 08
Bundesministerium der Finanzen
88 436
Epl. 09
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
26 037
Epl. 10
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
17 447
Epl. 11
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
7 611
Epl. 12
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
37 615
Epl. 14
Bundesministerium der Verteidigung
226 170
Epl. 15
Bundesministerium für Gesundheit
10 547
Epl. 16
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
10 098
Epl. 17
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
5 217
Epl. 19
Bundesverfassungsgericht
1 703
Epl. 20
Bundesrechnungshof
4 380
Epl. 23
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
2 994
Epl. 30
Bundesministerium für Bildung und Forschung
5 021
Zusammen
650 000
Titel Funktion
Zweckbestimmung
Soll 2009 1 000 €
Soll 2008 1 000 €
Ist 2007 1 000 €
539 59 -011
Vermischte Verwaltungsausgaben
-
* *
*
* * *
*
* * *
554 51 -032
Militärische Beschaffungen
226 170
* *
*
* * *
*
* * *
711 51 -011
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
–
* *
712 52 -011
Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
–
* *
811 51 -011
Erwerb von Fahrzeugen
–
* *
812 51 -011
Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
423 830
* *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
Tgr. 06
Förderung anwendungsorientierter Forschung im Bereich Mobilität
(500 000)
(–)
*
*
* * *
*
1.
Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
* * *
*
2.
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
*
Forschung und Entwicklung: V. a. Weiterentwicklung der Batterie- und Speichertechnologie, Hybridtechnologien, Standardisierung und Modularisierung von Gesamtantriebssystemen, Netze für die Stromversorgung der Zukunft, Brennstoffzellen, Komponenten- und Materialentwicklung, Optimierung der Antriebskomponenten, effiziente und energieoptimierte Antriebe und Betriebsweisen für Schienenfahrzeuge, Kompetenzaufbau Elektromobilität und Elektrochemie, Begleitforschung.
* * *
*
Demonstration und Pilotprojekte: V. a. Elektrofahrzeuge, Batterieproduktion und -recycling, Ladeinfrastruktur, Netzintegration, Lade- und Abrechnungsverfahren (IKT-Technologie), Feldversuche, neue Biokraftstoffe.
* * *
*
Marktvorbereitung/Marktanreizprogramme: V. a. Vorbereitung und Unterstützung einer Markteinführung von Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen, um die für die Hersteller notwendigen Skalen- und Lernkurveneffekte zu beschleunigen; Geschäftsmodelle; Aus- und Weiterbildung.
* * *
531 61 -622
Studien, Untersuchungen, Gutachten sowie Projektbegleitung
30 000
* *
662 61 -622
Zinszuschüsse im Rahmen eines Förderprogramms zu innovativen Antriebstechnologien der KfW-Förderbank
50 000
* *
683 61 -622
Innovative Mobilitätskonzepte
270 000
* *
891 61 -622
Modellvorhaben und Demonstrationsprojekte im Bereich innovativer Mobilitätskonzepte
150 000
* *
*
* * *
Tgr. 55
Maßnahmen im Bereich der IuK-Technik
(500 000)
(–)
*
*
* * *
*
* * *
532 51 -011
Kosten der Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der IT-Steuerung und IuK-Technik des Bundes
300 000
* *
*
* * *
*
1.
Die Ausgaben sind in Höhe von 200 000 T€ gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
* * *
*
2.
Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO bis zur Höhe von 100 Mio. € geleistet werden.
* * *
812 55 -011
Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software
200 000
* *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
*
* * *
*
Verwaltungseinnahmen
–
–
*
*
Übrige Einnahmen
21 000 000
–
*
*
Gesamteinnahmen
21 000 000
–
*
*
* * *
*
* * *
*
Sächliche Verwaltungsausgaben
330 000
–
*
*
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
476 170
–
*
* *
* * *
* *
Gruppe 554 : Beschaffungen
226 170
–
*
* *
Gruppe 558 : Militärische Anlagen
250 000
–
*
*
Schuldendienst
4 100 000
–
*
*
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
2 720 000
–
*
*
Ausgaben für Investitionen
13 373 830
–
*
*
* * *
*
Gesamtausgaben
21 000 000
–
*
(Fundstelle: BGBl. I 2009; 1578 - 1579) Wirtschaftsplan
Titel Funktion
Zweckbestimmung
Bisheriges Soll 2009 1 000 €
Für 2009 treten hinzu 1 000 €
Neues Soll 2009 1 000 €
*
* * *
*
* * *
325 01 -920
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
21 000 000
4 200 000
25 200 000
*
* * *
*
* * *
*
* * *
575 01 -920
Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt
4 100 000
700 000
4 800 000
*
Haushaltsvermerk
Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr.
* * *
*
* * *
697 01 -332
Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage
1 500 000
3 500 000
5 000 000
*
* * *
Titel Funktion
Zweckbestimmung
Bisheriges Soll 2009 1 000 €
Für 2009 treten hinzu 1 000 €
Neues Soll 2009 1 000 €
*
* * *
Tgr. 03
Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäuden
(750 000)
(–)
(750 000)
711 31 -016
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
500 000
–
500 000
*
Haushaltsvermerk
Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn und der Region Bonn sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfänger.
Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen werden können auch Nationale Kulturdenkmäler sowie internationale Kulturgüter.
* * *
*
* * *
*
* * *
*
Verwaltungseinnahmen
–
–
–
*
Übrige Einnahmen
21 000 000
4 200 000
25 200 000
* *
*
Gesamteinnahmen
21 000 000
4 200 000
25 200 000
*
* * *
*
Sächliche Verwaltungsausgaben
330 000
–
330 000
*
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.
476 170
–
476 170
*
* * *
*
Gruppe 554 : Beschaffungen
226 170
–
226 170
*
Gruppe 558 : Militärische Anlagen
250 000
–
250 000
*
Schuldendienst
4 100 000
700 000
4 800 000
*
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
2 720 000
3 500 000
6 220 000
*
Ausgaben für Investitionen
13 373 830
–
13 373 830
* *
*
Gesamtausgaben
21 000 000
4 200 000
25 200 000
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