Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Ausführungsanordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes (JubVAnO)

Ausfertigungsdatum
1978-09-07
Fundstelle
BAnz: 1978, Nr 176

1.

(1) Auf Grund des § 8 Abs. 1 letzter Halbsatz und des § 9 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Mai 1965 (BGBl. I S. 410) übertrage ich

  • dem Präsidenten des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe,

    dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe,

    dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin,

    dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs in München,

    dem Präsidenten des Bundespatentgerichts in München,

    dem Präsidenten des Deutschen Patentamts in München,

    dem Präsidenten des Bundesdisziplinargerichts in Frankfurt

die Ausübung der Befugnis zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter sowie die Entscheidung über die Versagung der Zuwendungen je für seinen Geschäftsbereich.

(2)

a) Für Richter der Bundesjustizverwaltung, die zu einer anderen Behörde abgeordnet sind, ist der Präsident des Gerichts zuständig, bei dem ihnen ihr Richteramt übertragen ist, nicht aber der Leiter der Beschäftigungsbehörde;

b) für Beamte der Bundesjustizverwaltung, die zu Richtern kraft Auftrags ernannt sind, ist der Präsident des Gerichts zuständig, bei dem ihnen als Richter kraft Auftrags die Wahrnehmung ihres Richteramts übertragen worden ist;

c) für Beamte der Bundesjustizverwaltung, die zu einer anderen Behörde abgeordnet sind, ist der Leiter der Behörde zuständig, bei der ihnen ihr Amt als Beamter übertragen ist.

(3) Für besondere Fälle behalte ich mir eine Ausnahmeregelung vor.

(4) Den Präsidenten der in Absatz 1 genannten Behörden und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof werden die Zuwendungen von mir gewährt.

2.

Zur Entscheidung über die Versagung der Zuwendungen gegenüber den in das Richterverhältnis auf Lebenszeit berufenen Richtern der Bundesjustizverwaltung und gegenüber solchen Bundesjustizbeamten, zu deren Ernennung die Behördenleiter nicht zuständig sind, bedarf es meiner vorherigen Zustimmung. Entsprechendes gilt für die zur Bundesjustizverwaltung abgeordneten Beamten und Richter anderer Dienstherren, die nach ihren Besoldungsgruppen jenen Beamten des Bundes vergleichbar sind, zu deren Ernennung die genannten Behördenleiter nicht zuständig sind.

3.

-

Schlußformel

Der Bundesminister der Justiz

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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