Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz zur Änderung von Kostenermächtigungen und zur Überleitung gebührenrechtlicher Vorschriften (KErmÄndG)

Ausfertigungsdatum
1969-07-22
Fundstelle
BGBl I: 1969, 901

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1

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Art 2

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Art 3

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Art 4

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Art 5

Rechtsverordnungen über solche Kosten, Abgaben und Entgelte, die nur von Behörden des Bundes erhoben werden, bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Art 6

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Art 7

Am Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes (Artikel 9) verlieren ihre Gültigkeit

  1. die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren vom 12. Juli 1948 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 129),

  2. die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren vom 2. Mai 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 88),

  3. die Verordnung über die Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren vom 24. Januar 1949 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen S. 14),

  4. die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren vom 30. März 1949 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 99),

  5. die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren vom 14. Juli 1949 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen S. 189),

  6. die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren vom 31. März 1949 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein S. 68).

Art 8

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Art 9

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ausnahme der Artikel 1, 2 und 5 am 1. Juli 1970 außer Kraft.

(2) Artikel 1 findet auch Anwendung auf Verfahren vor der Kartellbehörde, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits abgeschlossen waren und in denen Gebühren noch nicht erhoben worden sind.

(3) Artikel 2 findet auch Anwendung auf Tätigkeiten der See-Berufs- Genossenschaft, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits abgeschlossen waren und für die Gebühren noch nicht erhoben worden sind.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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